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   BFH, 28.02.2001 - X B 162/00   

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https://dejure.org/2001,9996
BFH, 28.02.2001 - X B 162/00 (https://dejure.org/2001,9996)
BFH, Entscheidung vom 28.02.2001 - X B 162/00 (https://dejure.org/2001,9996)
BFH, Entscheidung vom 28. Februar 2001 - X B 162/00 (https://dejure.org/2001,9996)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zugang eines Verwaltungsaktes - Zustellung von Einspruchsentscheidungen - Vertretungszwang - Nichtzulassungsbeschwerde

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 122 Abs. 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 122 Abs. 2; ; AO 1977 § 366; ; AO 1977 § 122; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO §§ 122, 366; FGO § 115 Abs. 2, 3
    Bekanntgabe von Einspruchsentscheidungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.12.1998 - IX B 107/98

    NZB; Verfahrensmangel; fehlerhafte Anwendung des § 122 Abs. 2 AO

    Auszug aus BFH, 28.02.2001 - X B 162/00
    Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) macht mithin insoweit keinen Verfahrensmangel, sondern lediglich geltend, das angefochtene Urteil sei inhaltlich unzutreffend (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 1998 IX B 107/98, BFH/NV 1999, 665, m.w.N.).
  • BFH, 16.01.1989 - V B 4/88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BFH, 28.02.2001 - X B 162/00
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung grundsätzlich nur nach den innerhalb der gesetzlichen Beschwerdefrist von einem Monat (§ 115 Abs. 3 Satz 1 FGO i.d.F. vor In-Kraft-Treten des 2.FGOÄndG) vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen; spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (BFH-Beschluss vom 16. Januar 1989 V B 4/88, BFH/NV 1989, 791; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 115 FGO Tz. 138).
  • BFH, 18.06.1997 - V B 116/96

    Vorliegen von Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 28.02.2001 - X B 162/00
    § 122 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977), auf den das Finanzgericht (FG) sein Urteil gestützt hat, ist keine Vorschrift des Gerichtsverfahrensrechts (BFH-Beschluss vom 18. Juni 1997 V B 116/96, BFH/NV 1997, 883).
  • BFH, 16.03.1999 - X B 108/98

    NZB; Divergenz und Tatbestandsberichtigung

    Auszug aus BFH, 28.02.2001 - X B 162/00
    Von vornherein unbeachtlich in diesem Verfahren sind die Einwände, die allein die Richtigkeit des angefochtenen Urteils betreffen (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. März 1999 X B 108/98, BFH/NV 1999, 1347; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 58 und 62).
  • BFH, 15.02.1995 - II B 118/94

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung einer

    Auszug aus BFH, 28.02.2001 - X B 162/00
    In einem solchen Falle sind für die schlüssige Darlegung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem Problem und Ausführungen dazu erforderlich, worin der Beschwerdeführer eine noch ungeklärte Frage sieht (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Februar 1995 II B 118/94, BFH/NV 1995, 810).
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