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   BFH, 28.04.1994 - X B 162/94   

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https://dejure.org/1994,5871
BFH, 28.04.1994 - X B 162/94 (https://dejure.org/1994,5871)
BFH, Entscheidung vom 28.04.1994 - X B 162/94 (https://dejure.org/1994,5871)
BFH, Entscheidung vom 28. April 1994 - X B 162/94 (https://dejure.org/1994,5871)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abziehbarkeit von durch eine letztwillige Verfügung entstandenen Versorgungsleistungen als Sonderausgaben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Einkommensteuer; Lebenslängliche Zahlungen an einen Miterben

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.02.1992 - X R 139/88

    Freiwilligkeit bei Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung (§ 12 Nr. 2 EStG )

    Auszug aus BFH, 28.04.1994 - X B 162/94
    Mit der Nichtzulassungsbeschwerde rügen die Kläger einen Verstoß gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze sowie eine Abweichung von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. Februar 1992 X R 139/88 (BFHE 167, 381 [BFH 27.02.1992 - X R 138/88], BStBl II 1992, 612).

    Der Senat hat in seiner Entscheidung in BFHE 167, 381 [BFH 27.02.1992 - X R 138/88], BStBl II 1992, 612 ausgeführt: Als Sonderausgaben abziehbare Versorgungsleistungen können ihren Entstehungsgrund auch in einer letztwilligen Verfügung haben.

    Das FG hat keinen seine Entscheidung tragenden Rechtssatz aufgestellt, der von der Entscheidung in BFHE 167, 381 [BFH 27.02.1992 - X R 138/88], BStBl II 1992, 612 abwiche.

  • BFH, 31.08.1989 - X R 138/88

    Gründe für die Aufnahme von Tatbestand und Entscheidungsgründen in das Urteil

    Auszug aus BFH, 28.04.1994 - X B 162/94
    Mit der Nichtzulassungsbeschwerde rügen die Kläger einen Verstoß gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze sowie eine Abweichung von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. Februar 1992 X R 139/88 (BFHE 167, 381 [BFH 27.02.1992 - X R 138/88], BStBl II 1992, 612).

    Der Senat hat in seiner Entscheidung in BFHE 167, 381 [BFH 27.02.1992 - X R 138/88], BStBl II 1992, 612 ausgeführt: Als Sonderausgaben abziehbare Versorgungsleistungen können ihren Entstehungsgrund auch in einer letztwilligen Verfügung haben.

    Das FG hat keinen seine Entscheidung tragenden Rechtssatz aufgestellt, der von der Entscheidung in BFHE 167, 381 [BFH 27.02.1992 - X R 138/88], BStBl II 1992, 612 abwiche.

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine

    Auszug aus BFH, 28.04.1994 - X B 162/94
    Hiernach betraf der Vertrag vom 19. März 1979 die Auseinandersetzung zwischen Miterben über das Nachlaßvermögen, die zu den im Beschluß des Großen Senats vom 5. Juli 1990 GrS 2/89 (BFHE 161, 332, 344 ff., BStBl II 1990, 837) dargelegten Steuerrechtsfolgen führt.
  • BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89

    Zur Aufgabe zweier Betriebe durch eine Erbengemeinschaft bei gleichzeitiger

    Auszug aus BFH, 28.04.1994 - X B 162/94
    Die Rüge, das FG sei von dem BFH-Urteil vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89 (BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392) abgewichen, ist gleichfalls unbegründet.
  • BFH, 25.11.1992 - X R 91/89

    Ertragsanteil von wiederkehrenden Leistungen bei privater Vermögensumschichtung

    Auszug aus BFH, 28.04.1994 - X B 162/94
    Dieser Zinsanteil ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats auch dann seiner materiellen Rechtsnatur entsprechend zu behandeln, wenn er als Ertragsanteil in einer -- definitionsgemäß gleichbleibenden -- Leibrente enthalten ist (Senatsurteil vom 25. November 1992 X R 91/89, BFHE 170, 82).
  • BFH, 20.10.1999 - X R 86/96

    Kein Sonderausgabenabzug bei Erbverzicht

    Es gilt die allgemeine Vermutung, daß Geschwister nicht in erster Linie versorgt, sondern gleichgestellt werden sollen und wollen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 116, 505, BStBl II 1975, 882; BFH-Beschluß vom 28. April 1994 X B 162/94, BFH/NV 1995, 18).
  • BFH, 08.06.2011 - X B 216/10

    Wiederkehrende Leistungen an Geschwister durch einen Vermögensübernehmer -

    Mit diesem Vorbringen hat er sich nicht substantiiert mit der Rechtsprechung des BFH, insbesondere mit der Senatsrechtsprechung in den Entscheidungen in BFHE 190, 365, BStBl II 2000, 602 (unter II.4.c), vom 26. November 2003 X R 11/01 (BFHE 204, 192, BStBl II 2004, 820 unter II.3.d), vom 28. April 1994 X B 162/94 (BFH/NV 1995, 18) und vom 11. Oktober 2007 X R 14/06 (BFHE 219, 160, BStBl II 2008, 123 unter II.2.b) auseinandergesetzt, wonach gesetzlich erb- und pflichtteilsberechtigte Abkömmlinge des Übergebers nur dann begünstigte Empfänger von Versorgungsleistungen sein können, wenn tatsächlich das Versorgungsbedürfnis im Vordergrund steht.
  • FG Baden-Württemberg, 14.05.1999 - 9 K 27/94

    Wiederkehrende Leistungen als Gegenleistung für den Erwerb eines

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