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   BFH, 26.01.1996 - X B 169/95   

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https://dejure.org/1996,14177
BFH, 26.01.1996 - X B 169/95 (https://dejure.org/1996,14177)
BFH, Entscheidung vom 26.01.1996 - X B 169/95 (https://dejure.org/1996,14177)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 1996 - X B 169/95 (https://dejure.org/1996,14177)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung eines allgemeinen Interesses an der Klärung einer Rechtsfrage innerhalb einer Beschwerde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.04.1988 - III B 1/88

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in

    Auszug aus BFH, 26.01.1996 - X B 169/95
    Die grundsätzliche Bedeutung wird nicht allein mit der -- nicht weiter konkretisierten -- Behauptung dargelegt, die vom FG angewandte Vorschrift sei verfassungswidrig (BFH-Beschluß vom 29. März 1988 V B 108/87, BFH/NV 1990, 105; Gräber/Ruban, a. a. O., § 115 Rz. 62 m. w. N.).

    Eine solche Bezugnahme, die -- wie vorliegend -- noch nicht einmal die Schriftsätze konkret bezeichnet, in denen der Zulassungsgrund ausgeführt sein soll, wird nicht dem Zweck des Begründungszwangs gerecht, den BFH davon zu entlasten, selbst die grundsätzliche Bedeutung anhand der Akten ermitteln zu müssen (z. B. BFH-Beschluß vom 26. April 1988 III B 1/88, BFH/NV 1990, 105).

  • BFH, 27.06.1985 - I B 23/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 26.01.1996 - X B 169/95
    Es muß sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (ständige Rechtsprechung, z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605; weitere Nachweise bei Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 115 Rz. 7).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 26.01.1996 - X B 169/95
    Dazu ist erforderlich, daß der Beschwerdeführer konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, und die Nachweise bei Gräber/Ruban, a. a. O., § 115 Rz. 61 f.).
  • BFH, 29.03.1988 - V B 108/87
    Auszug aus BFH, 26.01.1996 - X B 169/95
    Die grundsätzliche Bedeutung wird nicht allein mit der -- nicht weiter konkretisierten -- Behauptung dargelegt, die vom FG angewandte Vorschrift sei verfassungswidrig (BFH-Beschluß vom 29. März 1988 V B 108/87, BFH/NV 1990, 105; Gräber/Ruban, a. a. O., § 115 Rz. 62 m. w. N.).
  • BFH, 18.01.1999 - III B 88/98

    Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - Hausrat - Verlust - Zwangsräumung -

    Doch fehlen in der Beschwerdeschrift jegliche Angaben dazu, inwiefern die Beantwortung dieser Frage der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf, weil die Antwort zweifelhaft oder umstritten ist und weil sich aus der bisherigen Rechtsprechung des BFH keine zur Beantwortung dieser Rechtsfrage ausreichenden Anhaltspunkte gewinnen lassen (vgl. dazu z.B. Beschluß des BFH vom 26. Januar 1996 X B 169/95, BFH/NV 1996, 563, m.w.N.).
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