Rechtsprechung
   BFH, 23.11.1994 - X B 170/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1708
BFH, 23.11.1994 - X B 170/93 (https://dejure.org/1994,1708)
BFH, Entscheidung vom 23.11.1994 - X B 170/93 (https://dejure.org/1994,1708)
BFH, Entscheidung vom 23. November 1994 - X B 170/93 (https://dejure.org/1994,1708)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1708) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 12.08.1981 - I B 72/80

    Antrag auf mündliche Verhandlung - Zulässigkeit eines Antrags - Beschluß -

    Auszug aus BFH, 23.11.1994 - X B 170/93
    Wird hingegen ein Ablehnungsgesuch als rechtsmißbräuchlich verworfen und erfolgt die nach § 113 Abs. 2 FGO gebotene Begründung dieses Beschlusses in den Entscheidungsgründen des zur Hauptsache ergangenen Urteils, oder wird über das Ablehnungsgesuch nicht durch gesonderten Beschluß, sondern im Urteil entschieden, können die Beteiligten nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung (vgl. BFH-Urteil vom 12. August 1981 I B 72/80, BFHE 134, 216, BStBl II 1982, 128) den behaupteten Verfahrensmangel -- die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs in der geschäftsplanmäßigen Besetzung -- auch mit den gegen das Urteil statthaften Rechtsmitteln geltend machen.
  • BFH, 30.11.1981 - GrS 1/80

    Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Beschwerde - Mitwirkung des erfolglos

    Auszug aus BFH, 23.11.1994 - X B 170/93
    Zwar kann die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs, da es sich bei dem Richterablehnungsverfahren um ein selbständiges Zwischenverfahren handelt, in der Regel nicht mit der Revision oder der Nichtzulassungsbeschwerde gerügt werden (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 30. November 1981 GrS 1/80, BFHE 134, 525, BStBl II 1982, 217, unter C. II. 3.).
  • BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91

    Befangenheit von Richtern - Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheides zur

    Auszug aus BFH, 23.11.1994 - X B 170/93
    Dem BFH-Beschluß vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91 (BFH/NV 1993, 112) lag, soweit dort über eine Beschwerde wegen Richterablehnung in einem selbständigen Zwischenverfahren zu entscheiden war, eine andere Prozeßgeschichte zugrunde.
  • BFH, 18.01.1993 - X B 14/92

    Beschwerde gegen Verwerfung eines Ablehnungsgeseuchs als Verfahrensrüge im Rahmen

    Auszug aus BFH, 23.11.1994 - X B 170/93
    Soweit die Kläger auch Beschwerde wegen Richterablehnung eingelegt haben, wertet der Senat die Beschwerde -- auch aus Kostengründen -- nicht als selbständiges Rechtsmittel (vgl. BFH-Beschluß vom 18. Januar 1993 X B 14/92, BFH/NV 1993, 667).
  • BFH, 29.07.1993 - X B 210/92

    Versagung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der Vertagung

    Auszug aus BFH, 23.11.1994 - X B 170/93
    Die Entscheidung, daß die Klage unzulässig ist, kann hingegen unabhängig vom Ausgang eines anderen, für die Sachprüfung vorgreiflichen Verfahrens ergehen (BFH-Beschluß vom 29. Juli 1993 X B 210/92, BFH/NV 1994, 382).
  • BFH, 22.03.1994 - X B 81/93

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit nach Einlassungen in

    Auszug aus BFH, 23.11.1994 - X B 170/93
    Die Kläger hatten ihr Ablehnungsrecht nach § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 43 der Zivilprozeßordnung (ZPO) verloren (BFH-Beschluß vom 22. März 1994 X B 81/93, BFH/NV 1994, 498).
  • FG Düsseldorf, 12.06.2008 - 11 K 3441/06

    Zur Frage der Abzugsfähigkeit von Gerichtskosten für Finanzgerichtsverfahren

    Sie kann unterbleiben, wenn sich das Gericht mit Hilfe anderer Beweismittel eine Überzeugung bilden kann oder wenn nichts an Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit des Vorbringens erbracht ist (vgl. BFH-Beschluss vom 26.05.2006 IV B 150/05; BFH-Beschluss vom 23. November 1994, BFH/NV 1995, 793 m. w. N.).

    Sie kann unterbleiben, wenn sich das Gericht mit Hilfe anderer Beweismittel eine Überzeugung bilden kann oder wenn nichts an Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit des Vorbringens erbracht ist (vgl. BFH-Beschluss vom 26.05.2006 IV B 150/05; BFH - Beschluss vom 23. November 1994, BFH/NV 1995, 793 m.w. N.).

  • BFH, 26.05.2006 - IV B 150/05

    Aufwendungsnachweis für Fachliteratur; Abzugsfähigkeit der Kosten für die Führung

    Sie kann u.a. dann unterbleiben, wenn nichts an Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit des Vorbringens des Beteiligten erbracht ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. November 1994 I B 78/94, BFH/NV 1995, 793, m.w.N.).
  • BFH, 23.05.2000 - VIII R 20/99

    Richterablehnung; Rügeverlust

    Dadurch hat er lediglich deutlich gemacht, dass die Zulässigkeit der Klage und damit u.a. auch die Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens Voraussetzung für eine Entscheidung über das Ruhen des Verfahrens (§ 155 FGO i.V.m. § 251 ZPO) sei (vgl. auch BFH-Beschluss vom 23. November 1994 X B 170/93, BFH/NV 1995, 793).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht