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   BFH, 12.03.2002 - X B 171/01   

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https://dejure.org/2002,13426
BFH, 12.03.2002 - X B 171/01 (https://dejure.org/2002,13426)
BFH, Entscheidung vom 12.03.2002 - X B 171/01 (https://dejure.org/2002,13426)
BFH, Entscheidung vom 12. März 2002 - X B 171/01 (https://dejure.org/2002,13426)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Verfahrensmangel - Rechtliches Gehör - Außenprüfung

  • Judicialis

    AO 1977 § 196; ; FGO § 100 Abs. 1 Satz 4; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.09.2001 - VIII B 18/01

    Beschwerde - Rechtsmittelbegründung - Grundsätzliche Bedeutung -

    Auszug aus BFH, 12.03.2002 - X B 171/01
    Eine Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO n.F. --der Zulassungsgrund "Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung" erfasst auch die Divergenz der Entscheidung des Finanzgerichts (FG) von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH)-- scheidet schon deshalb aus, weil der Kläger nicht die tragenden abstrakten Rechtssätze des angefochtenen Urteils einerseits und einer Entscheidung des BFH oder des Bundesverfassungsgerichts andererseits einander gegenübergestellt und auf diese Weise eine Abweichung dargetan hat (BFH in ständiger Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596, und vom 5. September 2001 VIII B 18/01, BFH/NV 2002, 205; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 115 Rz. 54).
  • BFH, 18.07.2001 - X B 46/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz -

    Auszug aus BFH, 12.03.2002 - X B 171/01
    Eine Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO n.F. --der Zulassungsgrund "Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung" erfasst auch die Divergenz der Entscheidung des Finanzgerichts (FG) von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH)-- scheidet schon deshalb aus, weil der Kläger nicht die tragenden abstrakten Rechtssätze des angefochtenen Urteils einerseits und einer Entscheidung des BFH oder des Bundesverfassungsgerichts andererseits einander gegenübergestellt und auf diese Weise eine Abweichung dargetan hat (BFH in ständiger Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596, und vom 5. September 2001 VIII B 18/01, BFH/NV 2002, 205; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 115 Rz. 54).
  • BFH, 04.02.1988 - V R 57/83

    Zur Art der Anfechtung einer Prüfungsanordnung im Revisionsverfahren, wenn die

    Auszug aus BFH, 12.03.2002 - X B 171/01
    Ungeachtet dessen hat das FG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteile vom 17. Juli 1985 I R 214/82, BFHE 144, 333, BStBl II 1986, 21; vom 4. Februar 1988 V R 57/83, BFHE 152, 217, BStBl II 1988, 413) entschieden, dass die Anfechtungsklage gegen den eine Außenprüfung anordnenden Verwaltungsakt unzulässig ist, wenn die Außenprüfung vor der Entscheidung durch das FG abgeschlossen ist.
  • BFH, 17.07.1985 - I R 214/82

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Erledigung - Prozeßvoraussetzungen -

    Auszug aus BFH, 12.03.2002 - X B 171/01
    Ungeachtet dessen hat das FG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteile vom 17. Juli 1985 I R 214/82, BFHE 144, 333, BStBl II 1986, 21; vom 4. Februar 1988 V R 57/83, BFHE 152, 217, BStBl II 1988, 413) entschieden, dass die Anfechtungsklage gegen den eine Außenprüfung anordnenden Verwaltungsakt unzulässig ist, wenn die Außenprüfung vor der Entscheidung durch das FG abgeschlossen ist.
  • BFH, 14.05.2003 - X B 182/01

    Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht und der Verletzung des rechtlichen

    Die Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels setzt die schlüssige Darlegung des Mangels --hier: die behauptete Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtgewährung von Akteneinsicht-- und weiter voraus, dass der Verfahrensfehler tatsächlich auch vorliegt (BFH-Beschluss vom 12. März 2002 X B 171/01, juris-Nr. STRE200250197).
  • BFH, 14.05.2003 - X B 183/01

    Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Übergehens von Beweisanträgen; Verletzung

    Die Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels setzt die schlüssige Darlegung des Mangels --hier: die behauptete Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtgewährung von Akteneinsicht-- und weiter voraus, dass der Verfahrensfehler tatsächlich auch vorliegt (BFH-Beschluss vom 12. März 2002 X B 171/01, juris-Nr. STRE200250197).
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