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   BFH, 16.05.2013 - X B 172/11   

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https://dejure.org/2013,16533
BFH, 16.05.2013 - X B 172/11 (https://dejure.org/2013,16533)
BFH, Entscheidung vom 16.05.2013 - X B 172/11 (https://dejure.org/2013,16533)
BFH, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - X B 172/11 (https://dejure.org/2013,16533)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesfinanzhof

    1 %-Regelung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG 1997, § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 EStG 1997, § 76 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 FGO
    1 %-Regelung

  • rewis.io

    1 %-Regelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anwendung der sog. 1-%-Regelung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    1 v.H.-Regelung auf Grundlage des Bruttolistenneupreises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anwendung der sog. 1-%-Regelung bei fehlender grundsätzlicher Bedeutung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.12.2012 - VI R 51/11

    1 %-Regelung auf Grundlage der Bruttolistenneupreise

    Auszug aus BFH, 16.05.2013 - X B 172/11
    NV: Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der 1 %-Regelung ist kein Abschlag auf den Bruttolistenneupreis vorzunehmen (Anschluss an BFH-Urteil vom 13. Dezember 2012 VI R 51/11, BFH/NV 2013, 641).

    Die Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen FG in EFG 2012, 396 sei beim BFH unter VI R 51/11 anhängig.

    Der VI. Senat des BFH hat mittlerweile mit Urteil vom 13. Dezember 2012 die Revision in dem Verfahren VI R 51/11 zurückgewiesen (BFH/NV 2013, 641).

    Soweit die Beschwerde auf § 115 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 FGO gestützt ist, vermag sie nach der Entscheidung des BFH in dem Verfahren VI R 51/11 (BFH/NV 2013, 641) die Zulassung nicht mehr zu rechtfertigen.

    Der Senat verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidung in BFH/NV 2013, 641.

  • BFH, 17.06.2009 - VI R 18/07

    Keine Jahreswagenbesteuerung allein auf Grundlage der unverbindlichen

    Auszug aus BFH, 16.05.2013 - X B 172/11
    Das Niedersächsische FG habe mit Urteil vom 14. September 2011  9 K 394/10 (EFG 2012, 396) die Vorschrift für verfassungsgemäß erachtet, während dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Juni 2009 VI R 18/07 (BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67) der Rechtssatz zu entnehmen sei, dass die unverbindliche Preisempfehlung eines Automobilherstellers jedenfalls seit dem Jahr 2003 keine geeignete Grundlage sei, den lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil eines Personalrabattes für Jahreswagen zu berechnen.

    c) Schließlich hat der VI. Senat in seiner Entscheidung auch dargelegt, dass die Anwendung der 1 %-Regelung nicht im Widerspruch zu der Entscheidung in BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67 steht, was bedeutet, dass auch eine Divergenz nicht vorliegt.

  • FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 9 K 394/10

    Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung und Berechnung des geldwerten Vorteils für

    Auszug aus BFH, 16.05.2013 - X B 172/11
    Das Niedersächsische FG habe mit Urteil vom 14. September 2011  9 K 394/10 (EFG 2012, 396) die Vorschrift für verfassungsgemäß erachtet, während dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Juni 2009 VI R 18/07 (BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67) der Rechtssatz zu entnehmen sei, dass die unverbindliche Preisempfehlung eines Automobilherstellers jedenfalls seit dem Jahr 2003 keine geeignete Grundlage sei, den lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil eines Personalrabattes für Jahreswagen zu berechnen.

    Die Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen FG in EFG 2012, 396 sei beim BFH unter VI R 51/11 anhängig.

  • FG Thüringen, 10.11.2011 - 2 K 163/10

    Ertragsteuerliche und umsatzsteuerrechtliche Berücksichtigung der privaten

    Auszug aus BFH, 16.05.2013 - X B 172/11
    Das Finanzgericht (FG) hat mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 770 veröffentlichten Urteil die Klage, mit der die Klägerin sich u.a. gegen die Anwendung der 1 %-Regelung wandte, abgewiesen.
  • BFH, 30.09.2011 - X B 75/11

    Feststellung der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes durch Indizienbeweis -

    Auszug aus BFH, 16.05.2013 - X B 172/11
    Hat das FG seine Entscheidung kumulativ auf mehrere Gründe gestützt, von denen jeder für sich gesehen das Urteil trägt, muss der Beschwerdeführer zu jeder dieser Begründungen einen Grund für die Zulassung der Revision darlegen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 30. September 2011 X B 75/11, BFH/NV 2012, 5, m.w.N.).
  • BFH, 06.03.2013 - X S 28/12

    Zugangsvoraussetzungen der AdV - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wegen

    Die Antragstellerin hat Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt (eingegangen am 30. November 2011, Az. X B 172/11), über die noch nicht entschieden ist.

    Inhaltlich nimmt er auf die Beschwerdebegründung in dem Verfahren X B 172/11 Bezug.

  • BFH, 27.11.2013 - X B 192/12

    Besteuerung von NATO-Pensionen ist nicht mehr klärungsbedürftig

    Sind jedoch einzelne FG'e der Rechtsprechung des BFH nicht gefolgt oder sind in der Literatur oder seitens der Finanzverwaltung beachtliche Argumente gegen die Rechtsprechung vorgetragen worden, die der BFH noch nicht erwogen hat, so kann eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung gleichwohl geboten sein (vgl. i.e. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 28; Senatsbeschluss vom 16. Mai 2013 X B 172/11, BFH/NV 2013, 1404).
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