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   BFH, 28.05.1999 - X B 186/98   

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https://dejure.org/1999,4920
BFH, 28.05.1999 - X B 186/98 (https://dejure.org/1999,4920)
BFH, Entscheidung vom 28.05.1999 - X B 186/98 (https://dejure.org/1999,4920)
BFH, Entscheidung vom 28. Mai 1999 - X B 186/98 (https://dejure.org/1999,4920)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sozialversicherungsrenten - Leibrenten - Ertragsanteilsbesteuerung - Versicherungssumme - Kapitalwert der Rente - Umschichtung privaten Vermögens - Umlageverfahren

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a; ; EStG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerung von Altersruhegeld; freiwillig Versicherte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

    Auszug aus BFH, 28.05.1999 - X B 186/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Besteuerung der Versichertenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat die Entrichtung von Beiträgen zur Folge, daß jede Rentenzahlung anteilig einen Betrag enthält, der wirtschaftlich den Gegenwert der früher eingezahlten Beträge darstellt (Beschluß vom 26. März 1980 1 BvR 121, 122/76, BVerfGE 54, 11, 28 ff.).

    Das Umlageverfahren beschreibt die Finanzierungstechnik des sog. Generationenvertrages (vgl. BVerfG in BVerfGE 54, 11, 28).

    Das BVerfG hat mit Beschluß vom 20. August 1997 1 BvR 1523/88 (StRK, Grundgesetz, Art. 3 EStG, Rechtsspruch 110) entschieden, die Anweisung des Gesetzgebers in der Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 54, 11, eine Neuregelung der Besteuerung von Beamtenpensionen und Sozialversicherungsrenten zu schaffen, schließe auch die Neuregelung der steuerlichen Behandlung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen als eines wesentlichen Bestandteils des Rentenbesteuerungsrechts ein, soweit sie der Alterssicherung dienen.

  • BFH, 08.03.1989 - X R 16/85

    1. Sog. große Witwen-/Witwerrente als lebenslängliche Leibrente - 2. Zu den

    Auszug aus BFH, 28.05.1999 - X B 186/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Sozialversicherungsrenten Leibrenten i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes --EStG-- (Senatsurteile vom 8. März 1989 X R 16/85, BFHE 156, 432, BStBl II 1989, 551, unter 2. a; vom 4. Oktober 1990 X R 60/90, BFHE 162, 298, BStBl II 1991, 89).

    Mit der Besteuerung (nur) eines Ertragsanteils sollen die durch Überlassung von Kapital "erzielten Einkünfte" (§ 2 Abs. 1 Satz 1 EStG) von der nicht steuerbaren Umschichtung privaten Vermögens (insbesondere aufgrund kauf- oder darlehensähnlichen Vertrags) gesondert werden (Urteil in BFHE 156, 432, BStBl II 1989, 551).

  • BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1523/88

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für

    Auszug aus BFH, 28.05.1999 - X B 186/98
    Das BVerfG hat mit Beschluß vom 20. August 1997 1 BvR 1523/88 (StRK, Grundgesetz, Art. 3 EStG, Rechtsspruch 110) entschieden, die Anweisung des Gesetzgebers in der Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 54, 11, eine Neuregelung der Besteuerung von Beamtenpensionen und Sozialversicherungsrenten zu schaffen, schließe auch die Neuregelung der steuerlichen Behandlung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen als eines wesentlichen Bestandteils des Rentenbesteuerungsrechts ein, soweit sie der Alterssicherung dienen.
  • BFH, 29.07.1986 - IX R 206/84

    Rentenversicherung - Arbeitnehmer - Werbungskosten - Sonderausgaben -

    Auszug aus BFH, 28.05.1999 - X B 186/98
    An dieser einkommensteuerrechtlichen Beurteilung hat --entgegen der Auffassung der Kläger-- die Einführung des reinen Umlageverfahrens in der Sozialversicherung ab 1969 nichts geändert (BFH-Urteil vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747).
  • BFH, 12.10.1994 - X R 260/93

    Kürzung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG bei

    Auszug aus BFH, 28.05.1999 - X B 186/98
    Rechtstechnisch wird diese Gleichstellung dadurch bewirkt, daß allen Steuerpflichtigen ein Vorwegabzug gewährt wird, der für bestimmte, nach sachlichen Gesichtspunkten umgrenzte Personengruppen gekürzt wird (vgl. Senatsurteil vom 12. Oktober 1994 X R 260/93, BFHE 175, 563, BStBl II 1995, 119).
  • BVerfG, 22.10.1986 - 1 BvR 982/86
    Auszug aus BFH, 28.05.1999 - X B 186/98
    Diese Kürzungsregelung ist verfassungsgemäß (BVerfG-Beschluß vom 22. Oktober 1986 1 BvR 982/86, Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK--, Einkommensteuergesetz ab 1975, § 10 Abs. 1 Nr. 2, Rechtsspruch 3).
  • BVerfG, 21.07.1992 - 1 BvR 959/85

    Anforderungen an die Erfüllung verfassungsgerichtlicher Zeitvorgaben zur

    Auszug aus BFH, 28.05.1999 - X B 186/98
    Die Beschwerdeschrift der Kläger läßt eine Auseinandersetzung mit den einschlägigen Fragen einschließlich derjenigen einer Übergangsfrist für eine Neuregelung (vgl. BVerfG-Beschluß vom 21. Juli 1992 1 BvR 959/85, Die Information über Steuer und Wirtschaft 1993, 119) vermissen.
  • BFH, 04.10.1990 - X R 60/90

    Eine neben der Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlte Zusatzrente der

    Auszug aus BFH, 28.05.1999 - X B 186/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Sozialversicherungsrenten Leibrenten i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes --EStG-- (Senatsurteile vom 8. März 1989 X R 16/85, BFHE 156, 432, BStBl II 1989, 551, unter 2. a; vom 4. Oktober 1990 X R 60/90, BFHE 162, 298, BStBl II 1991, 89).
  • BFH, 12.01.1998 - X B 43/97

    Gundsätzliche Bedeutung der Frage der Kürzung des Sonderausgabenhöchstbetrages

    Auszug aus BFH, 28.05.1999 - X B 186/98
    Liegt zu einer Rechtsfrage bereits höchstrichterliche Rechtsprechung vor, ist --ggf. auch unter Berücksichtigung der im Schrifttum zu dem Problemkreis vertretenen Auffassungen-- zu begründen, weshalb die Kläger gleichwohl eine erneute höchstrichterliche Entscheidung --ggf. unter Berücksichtigung neuer verfassungsrechtlicher Gesichtspunkte-- zu dieser Rechtsfrage für erforderlich halten (vgl. z.B. Senatsbeschluß vom 12. Januar 1998 X B 43/97, BFH/NV 1998, 700, mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BFH, 28.05.1999 - X B 186/98
    Dessen ungeachtet erwirbt der Rentenversicherte durch die Beitragszahlung einen ihm zugeordneten Vermögenswert, der durch die Eigentumsgarantie des Art. 14 des Grundgesetzes (GG) geschützt ist (vgl. BVerfG-Beschluß vom 12. Februar 1986 1 BvL 39/83, BVerfGE 72, 9, 18 f.).
  • BFH, 30.01.1980 - VI B 114/79

    Begrenzung des Sonderausgabenabzugs - Vorsorgeaufwendung - Selbständiger -

  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Dass Renten, die ein Versicherter auf Lebenszeit von einer Rentenversicherung aufgrund von Beitragsleistungen bezogen hat, vor dem Inkrafttreten des AltEinkG steuerrechtlich als Leibrenten i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG a.F. behandelt wurden, hat der BFH in ständiger Rechtsprechung als verfassungsgemäß angesehen (BFH-Beschluss vom 28. Mai 1999 X B 186/98, BFH/NV 1999, 1332, m.w.N.).
  • BFH, 23.01.2001 - XI R 17/00

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen

    Der vermeintliche gesetzgeberische Zweck des Vorwegabzugs einer Gleichstellung von Angehörigen der Freien Berufe gegenüber Arbeitnehmern --auf den auch der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner Entscheidung vom 28. Mai 1999 X B 186/98 (BFH/NV 1999, 1332) abstelle--, werde vorliegend nicht erreicht, weil die nichtselbständigen Einkünfte der Klägerin zum vollständigen Wegfall des Vorwegabzugs auch für den freiberuflich tätigen Kläger führten.
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 61/00

    Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzugs

    Der Vorwegabzug ist demnach eingeführt worden, um insbesondere selbständig Tätigen einen Ausgleich dafür zu bieten, dass sie die Kosten ihrer Zukunftssicherung allein aufbringen müssen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Oktober 1994 X R 260/93, BFHE 175, 563, BStBl II 1995, 119; vom 27. Oktober 1998 X R 191/96, BFH/NV 1999, 608; vom 19. Mai 1999 XI R 64/98, BFHE 189, 361, BStBl II 2001, 64; BFH-Beschlüsse vom 13. Juli 1998 X B 35/98, BFH/NV 1999, 169; vom 28. Mai 1999 X B 186/98, BFH/NV 1999, 1332; Söhn in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, Stand November 1990, § 10 Rdnr. P 14).
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 71/00

    Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzugs

    Der Vorwegabzug ist eingeführt worden, um insbesondere selbständig Tätigen einen Ausgleich dafür zu bieten, dass sie die Kosten ihrer Zukunftssicherung allein aufbringen müssen (BFH-Urteile vom 12. Oktober 1994 X R 260/93, BFHE 175, 563, BStBl II 1995, 119; vom 27. Oktober 1998 X R 191/96, BFH/NV 1999, 608; vom 19. Mai 1999 XI R 64/98, BFHE 189, 361, BStBl II 2001, 64; Beschlüsse vom 13. Juli 1998 X B 35/98, BFH/NV 1999, 169; vom 28. Mai 1999 X B 186/98, BFH/NV 1999, 1332; Söhn in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, Stand November 1990, § 10 Rdnr. P 14).
  • BFH, 12.03.2003 - X B 211/01

    Vorsorgeaufwendungen; Verfassungsmäßigkeit der Rechtslage für 1989

    d) Die Beschwerdeschrift lässt eine Auseinandersetzung mit den einschlägigen Fragen einschließlich derjenigen einer Übergangsfrist für eine Neuregelung (vgl. BVerfG-Beschluss vom 21. Juli 1992 1 BvR 959/85, Die Information über Steuer und Wirtschaft --Inf-- 1993, 119) vermissen (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Mai 1999 X B 186/98, BFH/NV 1999, 1332).
  • BFH, 25.03.2003 - X B 212/01

    Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen, Verfassungsmäßigkeit der Rechtslage 1988

    d) Die Beschwerdeschrift lässt eine Auseinandersetzung mit den einschlägigen Fragen einschließlich derjenigen einer Übergangsfrist für eine Neuregelung (vgl. BVerfG-Beschluss vom 21. Juli 1992 1 BvR 959/85, Die Information über Steuer und Wirtschaft --Inf-- 1993, 119) vermissen (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Mai 1999 X B 186/98, BFH/NV 1999, 1332).
  • BFH, 23.05.2000 - X B 132/99

    Nutzungswertbesteuerung - Überlassung einer Wohnung - Abziehbarkeit einer

    Liegt zu einer Rechtsfrage bereits höchstrichterliche Rechtsprechung vor, ist --ggf. auch unter Berücksichtigung der im Schrifttum zu dem Problemkreis vertretenen Auffassungen-- zu begründen, weshalb die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) gleichwohl eine erneute höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Rechtsfrage für erforderlich halten (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 12. Januar 1998 X B 43/97, BFH/NV 1998, 700; vom 28. Mai 1999 X B 186/98, BFH/NV 1999, 1332, jeweils m.w.N. der Rechtsprechung).
  • FG Münster, 21.09.2001 - 13 V 2904/01

    Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höchstbetragsbegrenzung

    Zwar ist aufgrund der künftigen Entscheidung des BVerfG zur Besteuerung von Beamtenpensionen und Sozialversicherungsrenten auch die Neuregelung der steuerlichen Behandlung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen als eines wesentlichen Bestandteils des Rentenbesteuerungsrechts einschließlich der Entscheidung über den Vorwegabzug und dessen Kürzung zu erwarten (vgl. BFH-Beschluß vom 28. Mai 1999 X B 186/98, BFH/NV 1999, 1332 ).
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