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   BFH, 09.05.1996 - X B 188/95   

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BFH, 09.05.1996 - X B 188/95 (https://dejure.org/1996,4599)
BFH, Entscheidung vom 09.05.1996 - X B 188/95 (https://dejure.org/1996,4599)
BFH, Entscheidung vom 09. Mai 1996 - X B 188/95 (https://dejure.org/1996,4599)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 28.02.1989 - X B 90/87

    Erhöhung von Umsätzen und Gewinnen durch Zurechnung von Sparguthaben und Einlagen

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - X B 188/95
    Bei der Beurteilung einer Schätzung mittels Nachkalkulation, die weitgehend auf einer tatrichterlichen Würdigung beruht, ist regelmäßig keine Klärung einer Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung zu erwarten (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 28. Februar 1989 X B 90/87, BFH/NV 1989, 709).
  • BFH, 27.12.1993 - V B 82/92

    Begründungsanforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - X B 188/95
    Auch ein Übergehen des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens ist nicht ordnungsgemäß gerügt (vgl. hierzu BFH-Beschluß vom 27. Dezember 1993 V B 82/92, BFH/NV 1995, 398, m. w. N.); insbesondere ist nicht dargetan, welche für die entscheidungserheblichen Tatfragen einschlägigen Tatsachen und/oder Erfahrungssätze im einzelnen in das Wissen eines Gutachters zu stellen wären.
  • BFH, 02.02.1982 - VIII R 65/80

    Schätzungsmethode - Aufschlagschätzung - Aufbewahrungsfrist - Buchführung -

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - X B 188/95
    Diese erfassen auch die Schätzungsmethode (BFH-Urteil vom 2. Februar 1982 VIII R 65/80, BFHE 135, 158, BStBl II 1982, 409).
  • BFH, 18.10.1983 - VIII R 190/82

    Unterschreiten des untersten Rohgewinnsatzes - Richtsatzsammlung - Buchführung -

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - X B 188/95
    Das BFH-Urteil vom 18. Oktober 1983 VIII R 190/82 (BFHE 139, 350, BStBl II 1984, 88) besagt zur Rechtmäßigkeit einer Hinzuschätzung trotz ordnungsmäßiger Buchführung lediglich, daß ein Unterschreiten des untersten Rohgewinnsatzes der Richtsatzsammlung für sich allein -- ohne zusätzliche konkrete Hinweise auf die sachliche Unrichtigkeit des Buchführungsergebnisses -- eine Hinzuschätzung nicht rechtfertigt.
  • BFH, 24.10.1995 - I B 14/95
    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - X B 188/95
    Ein unzutreffendes Schätzungsergebnis, sollte es im Streitfall vorliegen, wäre kein Verfahrensfehler i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (vgl. BFH-Beschluß vom 24. Oktober 1995 I B 14/95, BFH/NV 1996, 339).
  • BFH, 25.06.1970 - IV 17/65

    Ordnungsgemäße Buchführung - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Unrichtigkeit

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - X B 188/95
    Das FG ist, ohne von der Rechtsprechung des BFH abzuweichen, davon ausgegangen, daß die in einer formell ordnungsmäßigen Buchführung ausgewiesenen Gewinne durch die Ergebnisse einer Nachkalkulation in Frage gestellt werden können (vgl. BFH- Urteile vom 25. Juni 1970 IV 17/65, BFHE 100, 159, BStBl II 1970, 838; vom 31. Juli 1974 I R 216/72, BFHE 113, 400, BStBl II 1975, 96; vom 8. September 1994 IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573).
  • BFH, 31.07.1974 - I R 216/72

    Kassenbuchführung - Bareinnahme - Barausgaben - Aufzeichnung - Ordnungsmäßigkeit

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - X B 188/95
    Das FG ist, ohne von der Rechtsprechung des BFH abzuweichen, davon ausgegangen, daß die in einer formell ordnungsmäßigen Buchführung ausgewiesenen Gewinne durch die Ergebnisse einer Nachkalkulation in Frage gestellt werden können (vgl. BFH- Urteile vom 25. Juni 1970 IV 17/65, BFHE 100, 159, BStBl II 1970, 838; vom 31. Juli 1974 I R 216/72, BFHE 113, 400, BStBl II 1975, 96; vom 8. September 1994 IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573).
  • BFH, 04.07.1995 - VII B 43/95

    Rüge eines Verstoßes gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - X B 188/95
    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang vorträgt, das FG sei von unzutreffenden Annahmen ausgegangen, macht sie, auch soweit sie Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze behauptet, materielle Rechtsfehler geltend, die nach dem abschließenden Katalog des § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) nicht zu einer Zulassung der Revision führen können (vgl. BFH-Beschluß vom 4. Juli 1995 VII B 43/95, BFH/NV 1996, 197).
  • BFH, 08.09.1994 - IV R 6/93

    Anforderungen an die Feststellung einer Steuerhinterziehung - Widersprüchliche

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - X B 188/95
    Das FG ist, ohne von der Rechtsprechung des BFH abzuweichen, davon ausgegangen, daß die in einer formell ordnungsmäßigen Buchführung ausgewiesenen Gewinne durch die Ergebnisse einer Nachkalkulation in Frage gestellt werden können (vgl. BFH- Urteile vom 25. Juni 1970 IV 17/65, BFHE 100, 159, BStBl II 1970, 838; vom 31. Juli 1974 I R 216/72, BFHE 113, 400, BStBl II 1975, 96; vom 8. September 1994 IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573).
  • BFH, 31.05.1991 - V S 1/91

    Ablehung eines Antrages auf Prozeßkostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussichten

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - X B 188/95
    Allerdings kann die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Schätzung hätten einfließen müssen, verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 FGO nicht nachkommt (BFH-Beschluß vom 31. Mai 1991 V S 1/91, BFH/NV 1992, 119) oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) unberücksichtigt läßt.
  • BFH, 01.02.2012 - VI B 71/11

    Ordnungsgemäße Darlegung von Verfahrensfehlern

    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang vorträgt, das FG sei von unzutreffenden Annahmen ausgegangen und habe darüber hinaus die Bedeutung von Aufbewahrungsfristen verkannt, macht sie, auch soweit sie Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze behauptet, materielle Rechtsfehler geltend, die nach dem abschließenden Katalog des § 115 Abs. 2 FGO nicht zu einer Zulassung der Revision führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747, m.w.N.).

    Allerdings kann der Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in eine Schätzung einfließen müssten, eine Verletzung von Verfahrensvorschriften i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO zugrunde liegen, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO nicht nachkommt oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens (§ 96 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz FGO) unberücksichtigt lässt (BFH-Beschluss in BFH/NV 1996, 747, m.w.N.).

  • FG Niedersachsen, 17.11.2009 - 15 K 12031/08

    Zur Schätzungsbefugnis der Finanzbehörde; Schätzungsbefugnis; Finanzamt;

    Zwar kann diese Vermutung nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, durch einen inneren Betriebsvergleich mit einer so genannten qualifizierten Nachkalkulation widerlegt werden kann (BFH-Urteile vom 25. Juni 1970 IV 17/65, BStBl II 1970, 838 ; vom 31. Juli 1974 I R 216/72, BFHE 113, 400 , BStBl II 1975, 96 ; vom 22. August 1985 IV R 29 und 30/84, BFH/NV 1986, 719, vom 8. September 1994 IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573; Beschluss vom 19 Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747).
  • BFH, 12.01.2006 - VII B 59/05

    Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung

    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 FGO nicht nachgekommen ist oder entgegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt gelassen hat (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747; vom 19. Mai 2000 X B 75/99, BFH/NV 2000, 1458; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 80).
  • BFH, 30.06.1999 - XI B 66/98

    Verfahrensfehler; Verstoß gegen die Denkgesetze

    Verstöße gegen die Denkgesetze sind revisionsrechtlich daher nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzurechnen (BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, unter 1.); sie begründen allenfalls materielle Rechtsfehler, die nach dem abschließenden Katalog des § 115 Abs. 2 FGO nicht zur Zulassung der Revision führen können (vgl. BFH-Beschluß vom 9. Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747).
  • BFH, 20.04.2004 - IV B 113/02

    Verfahrensmangel: nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, ist verfahrensfehlerhaft, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 FGO nicht nachkommt oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens entgegen dem Gebot des § 96 Abs. 1 FGO unberücksichtigt lässt (BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747, und vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602; BGH-Urteil vom 8. Juli 1999 III ZR 5/98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1999, 3191; Gräber/von Groll, a.a.O., § 96 Rz. 26; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 76; Stein/Jonas/Grunsky, a.a.O., § 551 Rdnr. 27).
  • BFH, 12.10.2000 - VIII B 141/99

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch unterlassene Beweiserhebung

    Hierbei handelt es sich um materielle Rechtsfehler, die nach dem abschließenden Katalog des § 115 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3 FGO nicht zur Zulassung der Revision führen können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747; vom 7. Dezember 1994 II B 179/93, BFH/NV 1995, 695, unter 3. der Gründe).
  • BFH, 04.09.2002 - IX B 194/01

    Fehlende Schlüssigkeit einer Schätzung - Fehlerhafte Anwendung anerkannter

    Insofern rügen die Kläger materiell-rechtliche Fehler, also die inhaltliche Richtigkeit des FG-Urteils, womit jedoch nach dem abschließenden Katalog des § 115 Abs. 2 FGO die Zulassung der Revision (weder wegen Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung noch als Verfahrensmangel) erreicht werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747; vom 1. Dezember 1998 III B 78/97, BFH/NV 1999, 741; vom 25. Januar 2002 V B 107/00, BFH/NV 2002, 931).
  • BFH, 14.12.1999 - IV B 76/99

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht und Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Denn es ist grundsätzlich Sache der Tatsacheninstanz zu entscheiden, welcher Schätzungsmethode sie sich bedienen will (BFH-Beschluss vom 3. September 1998 XI B 209/95, BFH/NV 1999, 290), weshalb der gerügte Verstoß an sich als materiell-rechtlicher Fehler zu werten ist, der wie die Nichtbeachtung anerkannter Schätzungsgrundsätze, der Denkgesetze und Erfahrungssätze grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führen kann (BFH-Beschluss vom 9. Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747).
  • BFH, 05.04.2004 - X B 158/03

    Darlegung der grds. Bedeutung und einer Divergenz

    Insofern rügt die Klägerin materiell-rechtliche Fehler, also die inhaltliche Richtigkeit des FG-Urteils, womit jedoch nach dem abschließenden Katalog des § 115 Abs. 2 FGO die Zulassung der Revision (weder wegen Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung noch als Verfahrensmangel) nicht erreicht werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747; vom 1. Dezember 1998 III B 78/97, BFH/NV 1999, 741; vom 25. Januar 2002 V B 107/00, BFH/NV 2002, 931).
  • BFH, 05.04.2004 - X B 176/03

    Anforderungen an die Darlegung der grds. Bedeutung (hier: Schätzung hinterzogener

    Insofern rügt die Klägerin materiell-rechtliche Fehler, also die inhaltliche Richtigkeit des FG-Urteils, womit jedoch nach dem abschließenden Katalog des § 115 Abs. 2 FGO die Zulassung der Revision (weder wegen Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung noch als Verfahrensmangel) nicht erreicht werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747; in BFH/NV 1999, 741; vom 25. Januar 2002 V B 107/00, BFH/NV 2002, 931).
  • BFH, 17.09.1999 - III B 44/99

    Überzogene Schätzung als Verfahrensfehler?

  • BFH, 06.11.1997 - X B 46/97

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung

  • BFH, 14.11.2000 - III B 13/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Mangelnde Sachaufklärung - Pflicht zur Sachaufklärung

  • BFH, 17.08.1999 - IV B 155/98

    Anspruch auf rechtliches Gehör

  • FG Hamburg, 30.06.1999 - II 452/98

    Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist bei Anfechtung eines Zinsbescheides

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