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   BFH, 24.08.1992 - X B 19/92   

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https://dejure.org/1992,10781
BFH, 24.08.1992 - X B 19/92 (https://dejure.org/1992,10781)
BFH, Entscheidung vom 24.08.1992 - X B 19/92 (https://dejure.org/1992,10781)
BFH, Entscheidung vom 24. August 1992 - X B 19/92 (https://dejure.org/1992,10781)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.01.1986 - IV R 22/84

    Schätzung der Einkommensteuer und Umsatzsteuer mangels Abgabe von

    Auszug aus BFH, 24.08.1992 - X B 19/92
    Hat ein Beteiligter sein Erscheinen oder die Möglichkeit einer geringfügigen Verspätung ausdrücklich angekündigt, so wird er im allgemeinen damit rechnen können, daß eine gewisse Zeit gewartet wird und die Verhandlung z.B. nicht bereits nach zehn Minuten nach dem anberaumten Termin eröffnet wird; geschieht dies dennoch, kann darin eine Versagung des rechtlichen Gehörs liegen (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 25. September 1990 IX R 207/87, BFH/NV 1991, 397, m.w.N., und vom 30. Januar 1986 IV R 22/84, BFH/NV 1987, 649).
  • BFH, 25.09.1990 - IX R 207/87

    Verfahrensfehler infolge Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör (Beginn der

    Auszug aus BFH, 24.08.1992 - X B 19/92
    Hat ein Beteiligter sein Erscheinen oder die Möglichkeit einer geringfügigen Verspätung ausdrücklich angekündigt, so wird er im allgemeinen damit rechnen können, daß eine gewisse Zeit gewartet wird und die Verhandlung z.B. nicht bereits nach zehn Minuten nach dem anberaumten Termin eröffnet wird; geschieht dies dennoch, kann darin eine Versagung des rechtlichen Gehörs liegen (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 25. September 1990 IX R 207/87, BFH/NV 1991, 397, m.w.N., und vom 30. Januar 1986 IV R 22/84, BFH/NV 1987, 649).
  • BFH, 21.12.2005 - II B 3/05

    NZB - Termin zur mündlichen Verhandlung; Verspätung eines Beteiligten,

    Unter diesen Umständen hat das FG den Anspruch des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt, indem es die Verhandlung bereits zehn Minuten nach dem festgesetzten Termin eröffnet (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. August 1992 X B 19/92, BFH/NV 1993, 46, und vom 13. Dezember 2000 VIII B 84/00, Juris-STRE 200150200), nach lediglich zwei Minuten geschlossen und nach einer weiteren Minute seine Entscheidung verkündet hat.
  • BFH, 13.12.2000 - VIII B 84/00

    Rechtsfrage - Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsaufgabe - Wiederaufnahme -

    Für den Fall, dass ein Beteiligter sein Erscheinen oder die Möglichkeit einer geringfügigen Verspätung angekündigt hat, kann er nach der Rechtsprechung des BFH im Allgemeinen damit rechnen, dass eine gewisse Zeit gewartet und die Verhandlung z.B. nicht bereits zehn Minuten nach dem anberaumten Termin eröffnet wird (BFH-Beschluss vom 24. August 1992 X B 19/92, BFH/NV 1993, 46; BFH-Urteile vom 25. September 1990 IX R 207/87, BFH/NV 1991, 397; vom 30. Januar 1986 IV R 22/84, BFH/NV 1987, 649).
  • BFH, 29.07.1997 - VII B 69/97

    Verletzung der Hinweispflicht durch das Finanzgericht im Falle eines

    Für den Fall, daß ein Beteiligter sein Erscheinen oder die Möglichkeit einer geringfügigen Verspätung angekündigt hat, kann er nach der Rechtsprechung des BFH im allgemeinen damit rechnen, daß eine gewisse Zeit gewartet und die Verhandlung nicht bereits z. B. zehn Minuten nach dem anberaumten Termin eröffnet wird (BFH-Beschluß vom 24. August 1992 X B 19/92, BFH/NV 1993, 46; Urteile vom 25. September 1990 IX R 207/87, BFH/NV 1991, 397, sowie vom 30. Januar 1986 IV R 22/84, BFH/NV 1987, 649).
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