Rechtsprechung
BFH, 11.05.2010 - X B 192, 193/08, X B 192/08, X B 193/08 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Übergehen eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel
- openjur.de
Übergehen eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel
- Bundesfinanzhof
FGO § 57 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 119 Nr 1, FGO § 119 Nr 2, FGO § 73 Abs 1 S 1
Übergehen eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel
- Bundesfinanzhof
Übergehen eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 57 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 119 Nr 1 FGO, § 119 Nr 2 FGO, § 73 Abs 1 S 1 FGO
Übergehen eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel - rechtsprechung-im-internet.de
§ 57 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 119 Nr 1 FGO, § 119 Nr 2 FGO, § 73 Abs 1 S 1 FGO
Übergehen eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel - rewis.io
Übergehen eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel
- ra.de
- rewis.io
Übergehen eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit einer Verbindung zweier Verfahren wegen im Wesentlichen identischen Streitstoffs; Erforderlichkeit einer substantiierten Darlegung der eine Zulassung einer Revision begründenden Tatsachen; Vorschriftsmäßigkeit einer aufgrund eines ...
- datenbank.nwb.de
Übergehen eines Befangenheitsantrags als rechtserheblicher Verfahrensmangel; Verhalten eines Richters in einem anderen Verfahren kein Ablehnungsgrund; Besetzungsmangel i.S. des § 119 Nr. 1 FGO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 28.04.2008 - 15 K 186/07
- FG Niedersachsen, 28.04.2008 - 15 K 496/07
- BFH, 11.05.2010 - X B 192, 193/08, X B 192/08, X B 193/08
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 12.12.2005 - XI B 4/05
Gsetzlicher Richter - Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs
Auszug aus BFH, 11.05.2010 - X B 192/08
dd) Der angerufene Senat kann dahinstehen lassen, ob er sich den Ausführungen im Beschluss des BFH vom 12. Dezember 2005 XI B 4/05 (BFH/NV 2006, 1301) inhaltlich in vollem Umfang anschließen könnte.Im Fall des Beschlusses XI B 4/05 war über ein Ablehnungsgesuch zwar entschieden, der Beschluss aber nicht bekannt gegeben worden.
- BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01
Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung; …
Auszug aus BFH, 11.05.2010 - X B 192/08
ee) Auch der Beschluss des BVerfG vom 2. Juni 2005 2 BvR 625/01 u.a. (Neue Juristische Wochenschrift 2005, 3410) betraf eine andere Konstellation. - BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60
Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über …
Auszug aus BFH, 11.05.2010 - X B 192/08
Bestätigt wird diese Einschätzung durch den Beschluss des BVerfG vom 22. Januar 1962 2 BvR 36/60 (BVerfGE 11, 1). - BVerfG, 21.12.1997 - 2 BvL 6/95
Fortgeltung von DDR-Strafrecht
Auszug aus BFH, 11.05.2010 - X B 192/08
Es fehlt eine eingehende Auseinandersetzung mit dem Beschluss des BVerfG vom 21. Dezember 1997 2 BvL 6/95 (BVerfGE 97, 117), wonach das GG auch nach der Wiedervereinigung weiterhin Gültigkeit hat. - BFH, 24.10.1979 - VII R 95/78
Gemeinsame Verhandlung - Zusammenlegung mehrerer Verfahren
Auszug aus BFH, 11.05.2010 - X B 192/08
Vielmehr handelt es sich um eine rechtlich zulässige, der tatsächlichen Vereinfachung dienliche vorübergehende Maßnahme (BFH-Beschluss vom 24. Oktober 1979 VII R 95/78, BFHE 129, 111, BStBl II 1980, 105).
- BFH, 22.02.2023 - I R 27/20
Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung
Ein solcher liegt indes nach ständiger BFH-Rechtsprechung nur vor, wenn die vom FG ausgesprochene Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs willkürlich war (BFH-Beschlüsse vom 11.05.2010 - X B 192, 193/08, BFH/NV 2010, 1645;… vom 30.05.2012 - III B 239/11, BFH/NV 2012, 1470). - BFH, 11.01.2013 - V S 27/12
Anspruch auf Hinzuziehung eines Dolmetschers - Bindungswirkung eines …
Ein Besetzungsmangel i.S. des § 119 Nr. 1 FGO liegt nur vor, wenn an der Entscheidung ein zwar erfolglos wegen Befangenheit abgelehnter Richter mitgewirkt hat, die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs aber willkürlich war (…BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 2012 VIII B 155/11, BFH/NV 2012, 1610; vom 11. Mai 2010 X B 192, 193/08, BFH/NV 2010, 1645; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 119 Rz 9, m.w.N.). - BFH, 22.07.2013 - I B 189/12
Übergehen eines Befangenheitsantrags - Anforderungen an eine schlüssige …
c) Der Senat kann deshalb offenlassen, ob das Schreiben vom 5. November 2012 die weiteren für die Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs --einen klaren und eindeutigen Antrag unterstellt-- zu beachtenden Voraussetzungen erfüllt hat oder ob nicht --sollte dies zu verneinen sein-- auch aus diesem Grund der erhobenen Rüge mangels Entscheidungserheblichkeit der Erfolg zu versagen wäre (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 11. Mai 2010 X B 193/08, BFH/NV 2010, 1645).
- BFH, 31.12.2012 - III B 95/12
Rüge von Verfahrensfehlern: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer …
a) Ein Besetzungsmangel i.S. des § 119 Nr. 1 FGO kommt nur dann in Betracht, wenn an der Entscheidung ein zwar erfolglos wegen Befangenheit abgelehnter Richter mitgewirkt hat, die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs aber willkürlich war (BFH-Beschluss vom 11. Mai 2010 X B 192, 193/08, BFH/NV 2010, 1645). - BFH, 30.05.2012 - III B 239/11
Keine Revisionszulassung wegen angeblicher Unrichtigkeit des FG-Urteils - …
Ein Besetzungsmangel i.S. des § 119 Nr. 1 FGO kommt nur dann in Betracht, wenn an der Entscheidung ein zwar erfolglos wegen Befangenheit abgelehnter Richter mitgewirkt hat, die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs aber willkürlich war (BFH-Beschluss vom 11. Mai 2010 X B 192, 193/08, BFH/NV 2010, 1645). - FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 2089/10
Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs - Berechtigung zum Vorsteuerabzug einer …
Der Antrag ist aber auch nicht hinreichend substantiiert (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Mai 2010 - X B 192, 193/08, X B 192/08, X B 193/08, BFH/NV 2010, 1645), da der bloße Verweis auf Rechtsvorschriften der FGO, ZPO, des GG und des BBG ohne konkreten Bezug, worin ein Verstoß gegen die aufgeführten Vorschriften liegen soll, nicht ausreichend ist. - BSG, 16.10.2019 - B 8 SO 18/18 BH
Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Die Anbringung eines unter jedem Gesichtspunkt aussichtslosen Ablehnungsgesuchs allein mit dem Ziel, den gesetzlichen Richter zu unterlaufen, führt für sich genommen - auch wenn es übergangen wird - nicht zu einem absoluten Revisionsgrund (Bundesfinanzhof vom 11.5.2010 - X B 192, 193/08 BFH/NV 2010, 1645 RdNr 12 ff).