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   BFH, 11.05.2010 - X B 192, 193/08, X B 192/08, X B 193/08   

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https://dejure.org/2010,15887
BFH, 11.05.2010 - X B 192, 193/08, X B 192/08, X B 193/08 (https://dejure.org/2010,15887)
BFH, Entscheidung vom 11.05.2010 - X B 192, 193/08, X B 192/08, X B 193/08 (https://dejure.org/2010,15887)
BFH, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - X B 192, 193/08, X B 192/08, X B 193/08 (https://dejure.org/2010,15887)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Übergehen eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel

  • openjur.de

    Übergehen eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 57 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 119 Nr 1, FGO § 119 Nr 2, FGO § 73 Abs 1 S 1
    Übergehen eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel

  • Bundesfinanzhof

    Übergehen eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 57 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 119 Nr 1 FGO, § 119 Nr 2 FGO, § 73 Abs 1 S 1 FGO
    Übergehen eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 57 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 119 Nr 1 FGO, § 119 Nr 2 FGO, § 73 Abs 1 S 1 FGO
    Übergehen eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel

  • rewis.io

    Übergehen eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel

  • ra.de
  • rewis.io

    Übergehen eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Verbindung zweier Verfahren wegen im Wesentlichen identischen Streitstoffs; Erforderlichkeit einer substantiierten Darlegung der eine Zulassung einer Revision begründenden Tatsachen; Vorschriftsmäßigkeit einer aufgrund eines ...

  • datenbank.nwb.de

    Übergehen eines Befangenheitsantrags als rechtserheblicher Verfahrensmangel; Verhalten eines Richters in einem anderen Verfahren kein Ablehnungsgrund; Besetzungsmangel i.S. des § 119 Nr. 1 FGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.12.2005 - XI B 4/05

    Gsetzlicher Richter - Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs

    Auszug aus BFH, 11.05.2010 - X B 192/08
    dd) Der angerufene Senat kann dahinstehen lassen, ob er sich den Ausführungen im Beschluss des BFH vom 12. Dezember 2005 XI B 4/05 (BFH/NV 2006, 1301) inhaltlich in vollem Umfang anschließen könnte.

    Im Fall des Beschlusses XI B 4/05 war über ein Ablehnungsgesuch zwar entschieden, der Beschluss aber nicht bekannt gegeben worden.

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BFH, 11.05.2010 - X B 192/08
    ee) Auch der Beschluss des BVerfG vom 2. Juni 2005  2 BvR 625/01 u.a. (Neue Juristische Wochenschrift 2005, 3410) betraf eine andere Konstellation.
  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BFH, 11.05.2010 - X B 192/08
    Bestätigt wird diese Einschätzung durch den Beschluss des BVerfG vom 22. Januar 1962  2 BvR 36/60 (BVerfGE 11, 1).
  • BVerfG, 21.12.1997 - 2 BvL 6/95

    Fortgeltung von DDR-Strafrecht

    Auszug aus BFH, 11.05.2010 - X B 192/08
    Es fehlt eine eingehende Auseinandersetzung mit dem Beschluss des BVerfG vom 21. Dezember 1997  2 BvL 6/95 (BVerfGE 97, 117), wonach das GG auch nach der Wiedervereinigung weiterhin Gültigkeit hat.
  • BFH, 24.10.1979 - VII R 95/78

    Gemeinsame Verhandlung - Zusammenlegung mehrerer Verfahren

    Auszug aus BFH, 11.05.2010 - X B 192/08
    Vielmehr handelt es sich um eine rechtlich zulässige, der tatsächlichen Vereinfachung dienliche vorübergehende Maßnahme (BFH-Beschluss vom 24. Oktober 1979 VII R 95/78, BFHE 129, 111, BStBl II 1980, 105).
  • BFH, 22.02.2023 - I R 27/20

    Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

    Ein solcher liegt indes nach ständiger BFH-Rechtsprechung nur vor, wenn die vom FG ausgesprochene Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs willkürlich war (BFH-Beschlüsse vom 11.05.2010 - X B 192, 193/08, BFH/NV 2010, 1645; vom 30.05.2012 - III B 239/11, BFH/NV 2012, 1470).
  • BFH, 11.01.2013 - V S 27/12

    Anspruch auf Hinzuziehung eines Dolmetschers - Bindungswirkung eines

    Ein Besetzungsmangel i.S. des § 119 Nr. 1 FGO liegt nur vor, wenn an der Entscheidung ein zwar erfolglos wegen Befangenheit abgelehnter Richter mitgewirkt hat, die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs aber willkürlich war (BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 2012 VIII B 155/11, BFH/NV 2012, 1610; vom 11. Mai 2010 X B 192, 193/08, BFH/NV 2010, 1645; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 119 Rz 9, m.w.N.).
  • BFH, 22.07.2013 - I B 189/12

    Übergehen eines Befangenheitsantrags - Anforderungen an eine schlüssige

    c) Der Senat kann deshalb offenlassen, ob das Schreiben vom 5. November 2012 die weiteren für die Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs --einen klaren und eindeutigen Antrag unterstellt-- zu beachtenden Voraussetzungen erfüllt hat oder ob nicht --sollte dies zu verneinen sein-- auch aus diesem Grund der erhobenen Rüge mangels Entscheidungserheblichkeit der Erfolg zu versagen wäre (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 11. Mai 2010 X B 193/08, BFH/NV 2010, 1645).
  • BFH, 31.12.2012 - III B 95/12

    Rüge von Verfahrensfehlern: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer

    a) Ein Besetzungsmangel i.S. des § 119 Nr. 1 FGO kommt nur dann in Betracht, wenn an der Entscheidung ein zwar erfolglos wegen Befangenheit abgelehnter Richter mitgewirkt hat, die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs aber willkürlich war (BFH-Beschluss vom 11. Mai 2010 X B 192, 193/08, BFH/NV 2010, 1645).
  • BFH, 30.05.2012 - III B 239/11

    Keine Revisionszulassung wegen angeblicher Unrichtigkeit des FG-Urteils -

    Ein Besetzungsmangel i.S. des § 119 Nr. 1 FGO kommt nur dann in Betracht, wenn an der Entscheidung ein zwar erfolglos wegen Befangenheit abgelehnter Richter mitgewirkt hat, die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs aber willkürlich war (BFH-Beschluss vom 11. Mai 2010 X B 192, 193/08, BFH/NV 2010, 1645).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 2089/10

    Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs - Berechtigung zum Vorsteuerabzug einer

    Der Antrag ist aber auch nicht hinreichend substantiiert (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Mai 2010 - X B 192, 193/08, X B 192/08, X B 193/08, BFH/NV 2010, 1645), da der bloße Verweis auf Rechtsvorschriften der FGO, ZPO, des GG und des BBG ohne konkreten Bezug, worin ein Verstoß gegen die aufgeführten Vorschriften liegen soll, nicht ausreichend ist.
  • BSG, 16.10.2019 - B 8 SO 18/18 BH

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Die Anbringung eines unter jedem Gesichtspunkt aussichtslosen Ablehnungsgesuchs allein mit dem Ziel, den gesetzlichen Richter zu unterlaufen, führt für sich genommen - auch wenn es übergangen wird - nicht zu einem absoluten Revisionsgrund (Bundesfinanzhof vom 11.5.2010 - X B 192, 193/08 BFH/NV 2010, 1645 RdNr 12 ff).
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