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   BFH, 07.02.1996 - X B 195/95   

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https://dejure.org/1996,6832
BFH, 07.02.1996 - X B 195/95 (https://dejure.org/1996,6832)
BFH, Entscheidung vom 07.02.1996 - X B 195/95 (https://dejure.org/1996,6832)
BFH, Entscheidung vom 07. Februar 1996 - X B 195/95 (https://dejure.org/1996,6832)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.02.1994 - IV B 79/93

    Anforderungen an eine Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 07.02.1996 - X B 195/95
    Das Abhalten eines Erörterungstermins gemäß § 79 Abs. 1 Satz 2 FGO ist eine Verhandlung i. S. des § 43 ZPO; Ablehnungsgründe, die während eines Erörterungstermins entstehen, müssen deshalb bis zum Schluß dieser Verhandlung geltend gemacht werden (vgl. z. B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 30. Oktober 1991 III B 95/90, BFH/NV 1992, 524, m. w. N., und vom 23. Februar 1994 IV B 79/93, BFH/NV 1994, 877).
  • BFH, 13.03.1992 - IV B 172/90

    Kostentragungspflicht bei übereinstimmender Erledigungserklärung

    Auszug aus BFH, 07.02.1996 - X B 195/95
    Darüber hinaus muß sich die Partei weigern, den Erörterungstermin weiter wahrzunehmen, wenn sie ihr Ablehnungsrecht nicht verlieren will (BFH-Beschlüsse vom 28. September 1989 X B 19/89, BFH/NV 1990, 515, und vom 13. März 1992 IV B 172/90, BFH/NV 1992, 679).
  • BFH, 28.09.1989 - X B 19/89

    Beschwerde gegen einen Beschluss über die Verwerfung eines Antrags auf Ablehnung

    Auszug aus BFH, 07.02.1996 - X B 195/95
    Darüber hinaus muß sich die Partei weigern, den Erörterungstermin weiter wahrzunehmen, wenn sie ihr Ablehnungsrecht nicht verlieren will (BFH-Beschlüsse vom 28. September 1989 X B 19/89, BFH/NV 1990, 515, und vom 13. März 1992 IV B 172/90, BFH/NV 1992, 679).
  • BFH, 24.07.1990 - X B 115/89

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 07.02.1996 - X B 195/95
    Jedenfalls können mit der Beschwerde gegen den einen Befangenheitsantrag ablehnenden Beschluß des FG keine neuen Ablehnungsgründe geltend gemacht werden (z. B. BFH-Beschluß vom 24. Juli 1990 X B 115/89, BFH/NV 1991, 253).
  • BFH, 23.10.1991 - I R 5/91

    Revision aufgrund Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 07.02.1996 - X B 195/95
    Das Abhalten eines Erörterungstermins gemäß § 79 Abs. 1 Satz 2 FGO ist eine Verhandlung i. S. des § 43 ZPO; Ablehnungsgründe, die während eines Erörterungstermins entstehen, müssen deshalb bis zum Schluß dieser Verhandlung geltend gemacht werden (vgl. z. B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 30. Oktober 1991 III B 95/90, BFH/NV 1992, 524, m. w. N., und vom 23. Februar 1994 IV B 79/93, BFH/NV 1994, 877).
  • BFH, 30.10.1991 - III B 95/90

    Voraussetzung für die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 07.02.1996 - X B 195/95
    Das Abhalten eines Erörterungstermins gemäß § 79 Abs. 1 Satz 2 FGO ist eine Verhandlung i. S. des § 43 ZPO; Ablehnungsgründe, die während eines Erörterungstermins entstehen, müssen deshalb bis zum Schluß dieser Verhandlung geltend gemacht werden (vgl. z. B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 30. Oktober 1991 III B 95/90, BFH/NV 1992, 524, m. w. N., und vom 23. Februar 1994 IV B 79/93, BFH/NV 1994, 877).
  • BFH, 12.08.1998 - III B 23/98

    Richterablehnung; Rügeverlust

    Die Begriffe "Anträge gestellt" und "in eine Verhandlung eingelassen" werden in ständiger Rechtsprechung weit ausgelegt (vgl. BFH-Beschluß vom 7. Februar 1996 X B 195/95, BFH/NV 1996, 616).

    Will der Ablehnungsberechtigte sein Ablehnungsrecht hinsichtlich dieser Gründe nicht verlieren, so muß er sich außerdem weigern, den Verhandlungstermin weiterhin wahrzunehmen (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1996, 616, 617, m.w.N.).

  • BFH, 06.08.1999 - X B 18/99

    Befangenheitsantrag wegen prozessleitender Verfügung des Richters

    Ablehnungsgründe, die während einer mündlichen Verhandlung entstehen, müssen bis zum Schluß dieser Verhandlung geltend gemacht werden; darüber hinaus muß sich die Partei weigern, den Termin weiter wahrzunehmen, wenn sie ihr Ablehnungsrecht nicht verlieren will (BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 1996 X B 195/95, BFH/NV 1996, 616; vom 12. August 1998 III B 23/98, BFH/NV 1999, 476; jeweils mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).

    Gegenstand der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch nach § 51 FGO i.V.m. § 45 Abs. 1 ZPO sind nur die Gründe, die in dem Ablehnungsgesuch dem FG gegenüber geltend gemacht worden sind (BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 1990 X B 115/89, BFH/NV 1991, 253; vom 7. Februar 1996 X B 195/95, BFH/NV 1996, 616).

  • BFH, 14.03.2007 - VIII B 103/06

    NZB: Besetzungsrüge

    Der vom Kläger benannte BFH-Beschluss vom 7. Februar 1996 X B 195/95 (BFH/NV 1996, 616) bezieht sich auf die seinerzeit geltende Rechtslage bis zur Neufassung des § 128 Abs. 2 FGO durch das 2.FGOÄndG.
  • BFH, 10.01.2007 - X B 77/06

    NZB: Richterablehnung

    Der vom Kläger benannte Senatsbeschluss vom 7. Februar 1996 X B 195/95 (BFH/NV 1996, 616) bezieht sich auf die seinerzeit geltende Rechtslage bis zur Neufassung des § 128 Abs. 2 FGO durch das 2.FGOÄndG.
  • BFH, 10.01.2007 - X B 78/06

    Zurückweisung einer Richterablehnung durch gesonderten Beschluss als

    Der vom Kläger benannte Senatsbeschluss vom 7. Februar 1996 X B 195/95 (BFH/NV 1996, 616) bezieht sich auf die seinerzeit geltende Rechtslage bis zur Neufassung des § 128 Abs. 2 FGO durch das 2.FGOÄndG.
  • BFH, 30.09.1998 - XI B 22/98

    Richterablehnung

    Bei der Entscheidung über eine Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs ist nur über die im jeweiligen Gesuch enthaltenen Gründe zu befinden, andere Befangenheitsgründe können nicht mehr geltend gemacht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 1996 X B 195/95, BFH/NV 1996, 616; in BFH/NV 1997, 33).
  • BFH, 29.03.2000 - I B 90/99

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Verlust des Ablehnungsrechtes

    Bei der Entscheidung über eine Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs ist nur über die im jeweiligen Ablehnungsgesuch enthaltenen Gründe zu befinden, andere --nachgeschobene-- Befangenheitsgründe können nicht mehr geltend gemacht werden (BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 1996 X B 195/95, BFH/NV 1996, 616; in BFH/NV 1999, 348).
  • BFH, 10.09.1997 - V B 59/97

    Anforderungen an eine Richterablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Dabei braucht sich das Beschwerdegericht nicht mit neuen Ablehnungsgründen zu befassen (BFH-Beschluß vom 7. Februar 1996 X B 195/95, BFH/NV 1996, 616, m. w. N.).
  • BFH, 20.05.1997 - X B 24/96

    Unzulässigkeit eines Rechtsmittels

    Sie wurden zutreffenderweise im Rahmen des Urteils behandelt (vgl. dazu Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 29. Mai 1996 III B 61/95, BFH/NV 1997, 38, m. w. N.) und zu Recht in geschäftsplanmäßiger Besetzung entschieden (BFH-Beschluß vom 10. Januar 1996 VII B 122/95, BFH/NV 1996, 489), teils weil sie durch Rügeverzicht verwirkt waren (§ 51 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung i. V. m. § 43 der Zivilprozeßordnung; s. auch Senatsbeschlüsse vom 11. September 1995 X B 67/95, BFH/NV 1996, 232, und vom 7. Februar 1996 X B 195/95, BFH/NV 1996, 616), teils weil die Anwendung formellen oder materiellen Rechts, selbst wenn sie fehlerhaft ist, grundsätzlich keine Richterablehnung rechtfertigt (s. dazu: Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 1996 X B 84/96 und vom 2. Juli 1996 X B 50, 52/96, BFH/NV 1997, 122 und 42, m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 05.03.2020 - 6 B 223/19

    Besorgnis der Befangenheit; Ablehnung; Verlust des Ablehnungsrechts

    Die Begriffe "Anträge gestellt" und "in eine Verhandlung eingelassen" werden weit ausgelegt (vgl. u. a. BFH, Beschl. v. 7. Februar 1996 - X B 195/95 -, BFH/NV 1996, 616).
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