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   BFH, 22.12.1997 - X B 23/96   

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https://dejure.org/1997,2273
BFH, 22.12.1997 - X B 23/96 (https://dejure.org/1997,2273)
BFH, Entscheidung vom 22.12.1997 - X B 23/96 (https://dejure.org/1997,2273)
BFH, Entscheidung vom 22. Dezember 1997 - X B 23/96 (https://dejure.org/1997,2273)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Durchführung einer mündlichen Verhandlung ohne Anwesenheit des ordnungsgemäß geladenen Beteiligten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 01.08.1995 - VIII B 12/95

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage

    Auszug aus BFH, 22.12.1997 - X B 23/96
    Deshalb rechtfertigen formelhafte, nicht im einzelnen nachprüfbare Begründungen eine Terminsverlegung nicht (BFH-Beschluß vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228).

    Das Gericht war nicht verpflichtet, selbst Ermittlungen anzustellen (BFH in BFH/NV 1996, 228).

  • BFH, 26.04.1991 - III R 87/89

    Verletzung des rechtlichen Gehörs mit Durchführung der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BFH, 22.12.1997 - X B 23/96
    Es ist deshalb stets zunächst zu prüfen, ob eine Verlegung des anderen Termins oder eine Vertretung durch einen anderen Prozeßbevollmächtigten in Betracht kommt, z. B., wenn der bisherige Prozeßbevollmächtigte in einer Sozietät tätig ist (BFH-Urteil vom 26. April 1991 III R 87/89, BFH/NV 1991, 830, m. w. N.).
  • BFH, 20.03.1992 - VI R 125/87

    Verweigerung des Rechts auf Gehör durch Nichtverlegung des Termins

    Auszug aus BFH, 22.12.1997 - X B 23/96
    Wegen des prozessualen Grundsatzes der Verfahrensbeschleunigung hat die Terminsplanung des Gerichts jedoch in der Regel Vorrang (z. B. BFH-Urteil vom 20. März 1992 VI R 125/87, BFH/NV 1993, 105, m. w. N.).
  • BFH, 31.08.1995 - VII B 160/94

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 22.12.1997 - X B 23/96
    Deshalb rechtfertigen formelhafte, nicht im einzelnen nachprüfbare Begründungen eine Terminsverlegung nicht (BFH-Beschluß vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228).
  • BVerwG, 23.01.1995 - 9 B 1.95

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen

    Auszug aus BFH, 22.12.1997 - X B 23/96
    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs liegt deshalb nur vor, wenn dem Beteiligten trotz zumutbaren eigenen Bemühens die Möglichkeit zur Äußerung verweigert oder abgeschnitten wurde (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts -- BVerwG -- vom 23. Januar 1995 9 B 1/95, Neue Juristische Wochenschrift 1995, 1231; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 119 Rz. 13 und 15 m. w. N.).
  • BFH, 14.05.1996 - VII B 237/95
    Auszug aus BFH, 22.12.1997 - X B 23/96
    Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung ohne Anwesenheit des (ordnungsgemäß) geladenen Beteiligten oder bzw. seines Prozeßbevollmächtigten kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs darstellen, wenn einem vor dem Termin gestellten Antrag auf Verlegung zu Unrecht nicht stattgegeben worden ist (z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 14. Mai 1996 VII B 237/95, BFH/NV 1996, 902, m. w. N.).
  • BFH, 26.04.1995 - I B 166/94

    Örtliche Voraussetzungen des Grenzgängerbegriffs nach dem DBA-Schweiz 1971

    Auszug aus BFH, 22.12.1997 - X B 23/96
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt deshalb nur vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschluß vom 26. April 1995 I B 166/94, BFHE 177, 451, BStBl II 1995, 532, m. w. N.).
  • BFH, 25.01.1996 - V R 31/95

    Zur Erteilung der Prozeßvollmacht durch ein an das FG gerichtetes Telegramm des

    Auszug aus BFH, 22.12.1997 - X B 23/96
    Anhaltspunkte dafür, weshalb es dem Kläger nicht möglich war, nach Erhalt der ablehnenden Entscheidung vom 13. November 1995 bis zum Tag der mündlichen Verhandlung, dem 22. November 1995, dem Gericht die Gründe für seinen Verlegungsantrag im einzelnen zu erläutern, sind weder vorgetragen noch sonst erkennbar (vgl. hierzu BFH-Beschluß vom 14. Juni 1995 VIII B 126--127/94, BFH/NV 1996, 144).
  • BFH, 26.10.1998 - I B 3/98

    Terminsverlegung

    a) Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die Verhinderung eines Prozeßvertreters nicht als "erheblicher Grund" i.S. des § 227 Abs. 1 ZPO anzusehen, wenn die Prozeßvollmacht einer Sozietät erteilt worden ist und der betreffende Termin durch ein anderes Mitglied der Sozietät sachgerecht wahrgenommen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 30. November 1992 X B 18/92, BFH/NV 1993, 732; vom 22. Dezember 1997 X B 23/96, BFH/NV 1998, 726, 727; BVerwG-Urteil vom 23. Januar 1995 9 B 1.95, NJW 1995, 1231).

    Solche Besonderheiten müssen indessen, sofern sie nicht offenkundig sind, im einzelnen vorgetragen werden (BFH in BFH/NV 1998, 726, 727).

    Ihr Hinweis auf die "historische Kenntnis des Sachverhalts" und die Unsicherheit der Rechtslage beinhaltet letztlich nur formelhafte Wendungen, die nicht geeignet sind, einen Anspruch auf Terminsverlegung zu begründen (BFH in BFH/NV 1998, 726).

  • BFH, 08.01.2010 - V B 99/09

    Vertragung der mündlichen Verhandlung - Glaubhaftmachung erheblicher Gründe bei

    Das Gericht ist aber auch in diesem Fall nicht an der Durchführung des Termins gehindert, wenn die Prozessvollmacht --wie im Streitfall-- einer Sozietät erteilt worden ist, und der Termin durch ein anderes Mitglied der Sozietät sachgerecht wahrgenommen werden kann (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. November 2008 III B 161/07, BFH/NV 2009, 406; vom 26. Oktober 1998 I B 3/98, BFH/NV 1999, 626; vom 22. Dezember 1997 X B 23/96, BFH/NV 1998, 726).

    Hinderungsgründe für eine Wahrnehmung des Termins durch eine andere Person als den zuständigen Sachbearbeiter müssen, sofern sie nicht offenkundig sind, im Einzelnen vorgetragen werden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 726, und in BFH/NV 1999, 626); ohne einen solchen Vortrag darf das Gericht von dem Bestehen einer Vertretungsmöglichkeit ausgehen und demgemäß das Vorliegen "erheblicher Gründe" für eine Terminsverlegung verneinen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2009, 406, und vom 7. April 2004 I B 111/03, BFH/NV 2004, 1282).

  • BFH, 10.03.2005 - IX B 171/03

    Versagung rechtlichen Gehörs; Terminsverlegung

    b) Kann der Prozessbevollmächtigte wegen Krankheit einen anberaumten Termin nicht wahrnehmen, so ist das Gericht gleichwohl nicht an der Durchführung des Termins gehindert, wenn die Prozessvollmacht des Klägers --wie im Streitfall-- auf eine Sozietät ausgestellt ist und der Termin durch ein anderes Mitglied der Sozietät sachgerecht wahrgenommen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 22. Dezember 1997 X B 23/96, BFH/NV 1998, 726, 727; vom 26. Oktober 1998 I B 3/98, BFH/NV 1999, 626).

    Hinderungsgründe für eine Wahrnehmung des Termins durch eine andere Person als den zuständigen Sachbearbeiter müssen, sofern sie nicht offenkundig sind, im Einzelnen vorgetragen werden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 726; in BFH/NV 1999, 626); ohne einen solchen Vortrag darf das Gericht von dem Bestehen einer Vertretungsmöglichkeit ausgehen und demgemäß das Vorliegen "erheblicher Gründe" für eine Terminsverlegung verneinen (BFH-Beschluss vom 7. April 2004 I B 111/03, BFH/NV 2004, 1282).

  • BFH, 28.08.2002 - V B 71/01

    NZB; Recht auf Gehör; Antrag auf Terminsverlegung

    a) Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung ohne Anwesenheit des (ordnungsgemäß) geladenen Beteiligten oder seines Prozessbevollmächtigten kann den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen, wenn einem vor dem Termin gestellten Antrag auf Verlegung zu Unrecht nicht stattgegeben worden ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2000 IV B 86/99, BFH/NV 2000, 1353; vom 22. Dezember 1997 X B 23/96, BFH/NV 1998, 726; vom 14. Mai 1996 VII B 237/95, BFH/NV 1996, 902, m.w.N.).

    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs liegt deshalb nur vor, wenn dem Beteiligten trotz zumutbaren eigenen Bemühens die Möglichkeit zur Äußerung verweigert oder abgeschnitten wurde (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 1353; in BFH/NV 1998, 726; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 119 Rz. 13 und 15, m.w.N.).

  • BFH, 07.04.2004 - I B 111/03

    Terminsverlegung - Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Dies gilt allerdings nicht, wenn die Prozessvollmacht einer Sozietät erteilt worden ist und der betreffende Termin durch ein anderes Mitglied der Sozietät sachgerecht wahrgenommen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 22. Dezember 1997 X B 23/96, BFH/NV 1998, 726, 727; vom 26. Oktober 1998 I B 3/98, BFH/NV 1999, 626).

    Solche Besonderheiten müssen indessen, sofern sie nicht offenkundig sind, im Einzelnen vorgetragen werden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 726; in BFH/NV 1999, 626).

  • BFH, 26.08.1999 - X B 58/99

    Kurzfristiger Antrag auf Terminsverlegung

    Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung ohne Anwesenheit des (ordnungsgemäß) geladenen Beteiligten oder seines Prozeßbevollmächtigten kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs darstellen, wenn einem vor dem Termin gestellten Antrag auf Verlegung zu Unrecht nicht stattgegeben worden ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Dezember 1997 X B 23/96, BFH/NV 1998, 726; vom 14. Mai 1996 VII B 237/95, BFH/NV 1996, 902, m.w.N.).

    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs liegt deshalb nur vor, wenn dem Beteiligten trotz zumutbaren eigenen Bemühens die Möglichkeit zur Äußerung verweigert oder abgeschnitten wurde (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 23. Januar 1995 9 B 1/95, Neue Juristische Wochenschrift 1995, 1231; BFH in BFH/NV 1998, 726; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 119 Rz. 13 und 15, m.w.N.).

  • BFH, 29.05.2012 - IV B 51/11

    Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs durch mündliche Verhandlung in Abwesenheit

    Kann der Prozessbevollmächtigte wegen Krankheit einen Termin nicht wahrnehmen, so muss das Gericht den Termin gleichwohl nicht verlegen, wenn die Prozessvollmacht auf eine Sozietät ausgestellt ist und der Termin durch ein anderes Mitglied der Sozietät sachgerecht wahrgenommen werden kann (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 1578; vom 26. Oktober 1998 I B 3/98, BFH/NV 1999, 626; vom 22. Dezember 1997 X B 23/96, BFH/NV 1998, 726).

    Hinderungsgründe für die Wahrnehmung des Termins durch ein anderes Mitglied der Sozietät müssen im Einzelnen vorgetragen werden, sofern sie nicht offenkundig sind (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 726; in BFH/NV 1999, 626).

  • BFH, 19.11.2001 - IX B 42/01

    Terminsverlegung; anderweitiger Besprechungstermin des Prozessbevollmächtigten

    Erhebliche Gründe liegen deshalb nicht vor, wenn die Verschiebung des anderen Termins oder dessen Wahrnehmung durch einen Dritten zumutbar ist (BFH-Beschluss vom 22. Dezember 1997 X B 23/96, BFH/NV 1998, 726).

    Der nicht weiter substantiierte Hinweis auf "dringende berufliche Gründe" reicht deshalb nicht aus (BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 726).

  • BFH, 17.05.2001 - X B 12/01

    Mündliche Verhandlung - Abwesenheit des Beteiligten - Rechtliches Gehör -

    Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung ohne Anwesenheit des (ordnungsgemäß) geladenen Beteiligten oder seines Prozessbevollmächtigten kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs darstellen, wenn einem vor dem Termin gestellten Antrag auf Verlegung zu Unrecht nicht stattgegeben worden ist (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Dezember 1997 X B 23/96, BFH/NV 1998, 726; vom 14. Mai 1996 VII B 237/95, BFH/NV 1996, 902, m.w.N.).

    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs liegt deshalb nur vor, wenn dem Beteiligten trotz zumutbaren eigenen Bemühens die Möglichkeit zur Äußerung verweigert oder abgeschnitten wurde (BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 726; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 119 Rz. 13 und 15, m.w.N.).

  • BFH, 25.11.2008 - III B 161/07

    Terminsverlegung wegen Erkrankung des zuständigen Partners

    Hinderungsgründe für eine Wahrnehmung des Termins durch eine andere Person als den zuständigen Sachbearbeiter müssen, sofern sie nicht offenkundig sind, im Einzelnen vorgetragen werden (BFH-Beschlüsse vom 22. Dezember 1997 X B 23/96, BFH/NV 1998, 726, und vom 26. Oktober 1998 I B 3/98, BFH/NV 1999, 626); ohne einen solchen Vortrag darf das Gericht von dem Bestehen einer Vertretungsmöglichkeit ausgehen und demgemäß das Vorliegen "erheblicher Gründe" für eine Terminsverlegung verneinen (BFH-Beschluss vom 7. April 2004 I B 111/03, BFH/NV 2004, 1282).
  • BFH, 27.01.2010 - VIII B 221/09

    Verlegung eines anberaumten Verhandlungstermins aus erheblichen Gründen -

  • BSG, 08.12.2020 - B 1 KR 58/19 B

    Kostenerstattung für eine selbst beschaffte Immuntherapie zur Behandlung einer

  • BFH, 14.12.2017 - V B 57/17

    Aufhebung eines Termins zur mündlichen Verhandlung wegen Erkrankung des

  • FG Saarland, 14.07.2004 - 1 K 354/03

    Terminverlegung bei Vertretung durch eine Kanzlei mit mehreren angestellten

  • FG Niedersachsen, 18.05.2004 - 2 K 423/00

    Durchführung einer mündlichen Verhandlung ohne Anwesenheit des Beteiligten als

  • FG Niedersachsen, 11.06.2012 - 11 K 257/10

    Haftung als Steuerhinterzieher bei Nacherklärung von Einkünften aus

  • BFH, 19.11.2002 - X B 78/01

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • FG Hamburg, 13.10.2000 - II 388/97

    Kurzfristiger Antrag auf Terminverlegung

  • FG Köln, 07.06.2006 - 10 K 6348/02

    Wohnsitz in der BRD; Aktivitätsklausel DBA-Polen

  • BFH, 01.12.1999 - XI B 88/98

    Darlegung von Zulassungsgründen

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 2 K 2259/10

    Erstattung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen nach Ablauf der Festsetzungsfrist

  • BFH, 09.08.2005 - VIII B 70/04

    NZB: Terminsverlegung

  • FG Niedersachsen, 12.06.2009 - 2 K 128/09

    Aufhebung eines gerichtlichen Termins aus erheblichen Gründen

  • BFH, 13.02.2003 - IV B 139/01

    Anspruch auf rechtliches Gehör; NZB bei kumulativer Begr. der Vorentsch.;

  • BFH, 29.07.2003 - V B 11/02

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung eines Vertagungsantrages

  • BFH, 12.01.2001 - III B 59/00

    Investitionszulage - Färsenproduktion - Landwirtschaft - Tierzucht -

  • BFH, 24.03.2000 - X B 92/99

    Verfahrensmangel; Terminsverlegung

  • BFH, 02.07.1998 - III B 12/98

    Ausschlussfristen; Terminsverlegung; Prozessvollmacht

  • BFH, 24.03.2000 - X B 94/99

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verbindung zur gemeinsamen Entscheidung - Abgrenzung

  • BFH, 24.03.2000 - X B 93/99

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verbindung zur gemeinsamen Entscheidung - Abgrenzung

  • BFH, 01.12.1999 - XI B 89/98

    Negative Einkünfte - Verlustabzug - Verfassungswidrigkeit - Darlegungserfordernis

  • FG Köln, 27.08.2020 - 2 K 3201/15

    Verortung eines Unternehmenssitzes in Deutschland oder Luxemburg im Zusammenhang

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