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BFH, 30.07.1998 - X B 23/98 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Einkommensteuer - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Nachreichen der Klagebgründung - Fristverlängerung - Terminverlegung - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Gegenstand des Klagebegehrens
- Judicialis
FGO § 79b Abs. 2 und Abs. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 09.12.1997 - V B 71/97
Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Ablehnung des Erlasses von Steuerschulden …
Auszug aus BFH, 30.07.1998 - X B 23/98
Der einzige in der Beschwerdeschrift vorgetragene Gesichtspunkt, der --hinreichend substantiiert-- ein über das Individualinteresse der Kläger am Ausgang des Prozesses hinausreichendes allgemeines Interesse an der Fortentwicklung und einheitlichen Handhabung des Rechts (s. dazu näher: BFH-Beschluß vom 9. Dezember 1997 V B 71/97, BFH/NV 1998, 877;… Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 7, jeweils m.w.N.) erkennen läßt, das Problem der Vorenthaltung von Unterlagen, kann dem Rechtsmittel ebenfalls nicht zum Erfolg verhelfen: Selbst wenn insoweit Klärungsbedarf bestünde, würde es an der Klärungsfähigkeit fehlen, weil. - BFH, 28.01.1998 - X B 105/97
Darlegungspflicht des Umfangs der Abweichung bei gerügter Urteilsdivergenz - …
Auszug aus BFH, 30.07.1998 - X B 23/98
Von vornherein unbeachtlich ist das Beschwerdevorbringen, soweit es sich in Einwänden gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils erschöpft (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Januar 1998 X B 105/97, BFH/NV 1998, 868, …und vom 18. Februar 1998 X B 16-18/98, BFH/NV 1998, 875;… Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 7, 58 und 62, jeweils m.w.N.), wie hier z.B. hinsichtlich der allgemeinen Angriffe gegen die Beurteilung des Verschuldens durch das FG. - BFH, 08.03.1995 - X B 243/94
Zur "Angabe" der Tatsachen zur Beschwer nach einer Fristsetzung gem. § 79b Abs. 1 …
Auszug aus BFH, 30.07.1998 - X B 23/98
Auch dies wäre unter dem Gesichtspunkt der Entscheidungserheblichkeit (Klärungsbedürftigkeit in diesem Verfahren) deshalb unerläßlich gewesen, weil es sich hier --nach dem Text der Berichterstatter-Verfügung und nach der Urteilsbegründung-- ausschließlich um einen Präklusionsfall i.S. des § 79b Abs. 1 FGO (betreffend die Zulässigkeit der Klage, vgl. Senatsbeschluß vom 8. März 1995 X B 243, 244/94, BFHE 177, 201, 203, BStBl II 1995, 417), nicht um einen solchen i.S. des § 79b Abs. 2 FGO (betreffend die Begründetheit der Klage) handelt (…vgl. zur Unterscheidung: Gräber, a.a.O., § 79b Rz. 8 f. und 10 ff., m.w.N.) und nicht ohne weiteres ersichtlich ist, warum es hierzu der beschlagnahmten Unterlagen bedurfte. - BFH, 18.02.1998 - X B 16/97
Auszug aus BFH, 30.07.1998 - X B 23/98
Von vornherein unbeachtlich ist das Beschwerdevorbringen, soweit es sich in Einwänden gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils erschöpft (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Januar 1998 X B 105/97, BFH/NV 1998, 868, und vom 18. Februar 1998 X B 16-18/98, BFH/NV 1998, 875;… Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 7, 58 und 62, jeweils m.w.N.), wie hier z.B. hinsichtlich der allgemeinen Angriffe gegen die Beurteilung des Verschuldens durch das FG.
- BFH, 19.01.2000 - II B 112/99
Schätzungsbescheid; durch Steufa beschlagnahmte Unterlagen; Aufforderung zur …
Selbst wenn dies der Fall wäre, fehlte es im Streitfall an ihrer Klärungsfähigkeit (vgl. zu § 79b Abs. 1 FGO: Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juli 1998 X B 23/98, BFH/NV 1999, 205).