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   BFH, 10.03.2014 - X B 230/12   

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https://dejure.org/2014,6256
BFH, 10.03.2014 - X B 230/12 (https://dejure.org/2014,6256)
BFH, Entscheidung vom 10.03.2014 - X B 230/12 (https://dejure.org/2014,6256)
BFH, Entscheidung vom 10. März 2014 - X B 230/12 (https://dejure.org/2014,6256)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist: Verschulden bei überlanger Dauer der Telefaxübermittlung - zu Unrecht erlassenes Prozessurteil

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist: Verschulden bei überlanger Dauer der Telefaxübermittlung; zu Unrecht erlassenes Prozessurteil

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 56 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, GG Art 103 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist: Verschulden bei überlanger Dauer der Telefaxübermittlung - zu Unrecht erlassenes Prozessurteil

  • Bundesfinanzhof

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist: Verschulden bei überlanger Dauer der Telefaxübermittlung - zu Unrecht erlassenes Prozessurteil

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 Abs 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO, Art 103 Abs 1 GG, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist: Verschulden bei überlanger Dauer der Telefaxübermittlung - zu Unrecht erlassenes Prozessurteil

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist: Verschulden bei überlanger Dauer der Telefaxübermittlung - zu Unrecht erlassenes Prozessurteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen stand wegen Versäumung einer gemäß § 79b Abs. 1 S. 1 FGO gesetzten Ausschlussfrist bei Übermittlung des fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax

  • datenbank.nwb.de

    Kein Verschulden des Verfahrensbeteiligten bei überlanger Dauer der Telefaxübermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedereinsetzung bei überlanger Dauer der Telefaxübermittlung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.04.2007 - VII B 98/04

    Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 10.03.2014 - X B 230/12
    a) Wird über eine zulässige Klage nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden, so stellt dies einen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar; in einem solchen Fall wird zugleich der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO verletzt (BFH-Beschlüsse vom 8. Juni 2004 XI B 46/02, BFH/NV 2004, 1417; vom 8. April 2004 VII B 181/03, BFH/NV 2004, 1284; vom 16. April 2007 VII B 98/04, BFH/NV 2007, 1345).
  • BFH, 08.07.2011 - III B 7/10

    Fristwahrung bei fristgebundenen Schriftsätzen - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BFH, 10.03.2014 - X B 230/12
    Die Frist ist nur gewahrt, wenn der fristgebundene Schriftsatz vor Fristablauf vollständig eingegangen ist (BFH-Beschluss vom 8. Juli 2011 III B 7/10, BFH/NV 2011, 1895).
  • BFH, 08.04.2004 - VII B 181/03

    Verfahrensrüge; unrichtig erteilte Rechtsbehelfsbelehrung

    Auszug aus BFH, 10.03.2014 - X B 230/12
    a) Wird über eine zulässige Klage nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden, so stellt dies einen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar; in einem solchen Fall wird zugleich der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO verletzt (BFH-Beschlüsse vom 8. Juni 2004 XI B 46/02, BFH/NV 2004, 1417; vom 8. April 2004 VII B 181/03, BFH/NV 2004, 1284; vom 16. April 2007 VII B 98/04, BFH/NV 2007, 1345).
  • BFH, 08.06.2004 - XI B 46/02

    Verletzung des Rechts auf Gehör durch Prozessurteil

    Auszug aus BFH, 10.03.2014 - X B 230/12
    a) Wird über eine zulässige Klage nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden, so stellt dies einen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar; in einem solchen Fall wird zugleich der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO verletzt (BFH-Beschlüsse vom 8. Juni 2004 XI B 46/02, BFH/NV 2004, 1417; vom 8. April 2004 VII B 181/03, BFH/NV 2004, 1284; vom 16. April 2007 VII B 98/04, BFH/NV 2007, 1345).
  • BGH, 10.07.2012 - VIII ZB 15/12

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus BFH, 10.03.2014 - X B 230/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trifft einen Prozessbevollmächtigten kein Verschulden an dem verspäteten Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes, wenn die Telefaxübermittlung --etwa wegen technischer Störungen am Empfangsgerät oder wegen Leitungsstörungen-- einen Zeitraum beansprucht, mit dem er nicht rechnen musste (Beschluss vom 10. Juli 2012 VIII ZB 15/12, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2013, 267, m.w.N.).
  • BFH, 11.12.2020 - IX R 33/18

    Facharztausbildung - "Thüringen-Stipendium" - Wiedereinsetzung

    Die Frist ist nur gewahrt, wenn der fristgebundene Schriftsatz vor Fristablauf vollständig eingegangen ist (BFH-Beschlüsse vom 10.03.2014 - X B 230/12, BFH/NV 2014, 888, und vom 08.07.2011 - III B 7/10, BFH/NV 2011, 1895).

    Einen Prozessbevollmächtigten trifft an dem verspäteten Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes kein Verschulden, wenn er mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegerätes und der korrekten Eingabe der Sendenummer alles zur Fristwahrung Erforderliche getan und so rechtszeitig mit der Übermittlung begonnen hat, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss bis 24:00 Uhr gerechnet werden konnte (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 12.04.2016 - VI ZB 7/15, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2016, 816, m.w.N.; vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 888).

  • BFH, 14.12.2021 - VIII R 16/20

    Zulässigkeit der im Fall einer Zusammenveranlagung nur von einem Ehegatten

    In einem solchen Fall wird zugleich der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), § 96 Abs. 2 FGO verletzt (z.B. BFH-Urteil vom 25.09.2013 - VIII R 17/11, juris, Rz 30; BFH-Beschlüsse vom 10.03.2014 - X B 230/12, BFH/NV 2014, 888, Rz 12; vom 29.07.2009 - VI B 44/09, BFH/NV 2009, 1822, unter II.1.
  • BFH, 17.07.2014 - XI B 8/14

    Verspätete Telefaxübermittlung einer Beschwerdebegründungsschrift

    Denn eine Frist ist nur gewahrt, wenn die gesendeten Signale vom Telefaxgerät noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vollständig empfangen werden (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. April 2008 IX B 164/07, BFH/NV 2008, 1349; vom 9. Januar 2012 I B 66/11, BFH/NV 2012, 957; vom 15. November 2012 XI B 70/12, BFH/NV 2013, 401; vom 10. März 2014 X B 230/12, BFH/NV 2014, 888, jeweils m.w.N.).

    Da es auf den vollständigen Eingang beim Empfänger ankommt, muss der Absender eines Telefaxes mit der Übermittlung so rechtzeitig beginnen, dass er unter gewöhnlichen Umständen mit dem Abschluss des Übermittlungsvorgangs noch vor Fristablauf rechnen kann (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 28. Januar 2010 VIII B 88/09, BFH/NV 2010, 919; in BFH/NV 2012, 957; in BFH/NV 2013, 401; in BFH/NV 2014, 888).

  • BFH, 22.06.2016 - V R 49/15

    Zur Zulässigkeit einer Klage gegen einen auf 0 EUR lautenden

    In einem solchen Fall wird zugleich der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO verletzt (z.B. BFH-Urteil vom 25. September 2013 VIII R 17/11, juris, Rz 30; BFH-Beschlüsse vom 10. März 2014 X B 230/12, BFH/NV 2014, 888, Rz 12; vom 29. Juli 2009 VI B 44/09, BFH/NV 2009, 1822, Rz 8; vom 23. April 2009 X B 43/08, BFH/NV 2009, 1443, Rz 12; vom 16. April 2007 VII B 98/04, BFH/NV 2007, 1345, Rz 5).
  • BFH, 27.08.2014 - XI B 32/14

    Rechtskraftwirkung klageabweisender Urteile bei behaupteter Verkennung des

    a) Wird über eine zulässige Klage nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden, so stellt dies einen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar; in einem solchen Fall wird zugleich der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), § 96 Abs. 2 FGO verletzt (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. April 2004 VII B 181/03, BFH/NV 2004, 1284; vom 8. Juni 2004 XI B 46/02, BFH/NV 2004, 1417; vom 16. April 2007 VII B 98/04, BFH/NV 2007, 1345; vom 10. März 2014 X B 230/12, BFH/NV 2014, 888).
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