Rechtsprechung
BFH, 07.04.1992 - X B 26/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einlegung einer Beschwerde wegen Unterzeichnung einer Person, die nicht zum prozeßführungsbefugten Personenkreis zählt im Auftrag des Prozeßvertreters
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 23.04.1991 - VII R 63/90
Ermächtigung des Prozessbevollmächtigten für das gesamte Verfahren oder auch nur …
Auszug aus BFH, 07.04.1992 - X B 26/92
Die Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes mit dem Zusatz "i. A." ist im Grundsatz zulässig (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. April 1991 VII R 63/90, BFH/NV 1992, 180). - BFH, 25.04.1990 - X B 79/90
Ablehung einer Beschwerde wegen Verletzung des Anwaltszwangs
Auszug aus BFH, 07.04.1992 - X B 26/92
Das FG hätte auf die Beschwerde hin - statt sie dem BFH vorzulegen - zunächst prüfen müssen, inwieweit der Prozeßbevollmächtigte mit ihr eine Fortführung des Klageverfahrens erreichen will und ggf. im Urteilsverfahren sachlich über die Klage entscheiden oder aussprechen müssen, daß diese wirksam zurückgenommen ist (z. B. BFH-Beschluß vom 25. April 1990 X B 79/90, BFH/NV 1990, 521 m. w. N.).
- BFH, 16.11.1999 - VII R 95/98
Spontanauskünfte im Bereich des Antidumpingzollrechts an Zollverwaltungen der …
Denn daraus läßt sich nicht schließen, daß der Unterzeichner nicht kraft seiner Dienststellung zur Vertretung des ZKA vor dem BFH befugt war (vgl. BFH, Beschluß vom 7. April 1992 X B 26/92, BFH/NV 1992, 622). - BFH, 21.09.1997 - IV B 95/96
Beratender Betriebswirt als Versicherungsgutachter
Auch ist durch die Rechtsprechung anerkannt, daß die Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes mit dem Zusatz "i.A." dem Schriftformerfordernis selbst dann genügt, wenn es nicht um die Vertretung einer Behörde ging (…vgl. z.B. BFH-Urteil vom 23. April 1991 VII R 63/90, BFH/NV 1992, 180, sowie Beschluß vom 7. April 1992 X B 26/92, BFH/NV 1992, 622). - BFH, 16.11.1999 - VII R 96/98
Außenprüfung - Feststellung - Vorhänge im Bereich des Antidumpingzollrechts - …
Denn daraus läßt sich nicht schließen, daß der Unterzeichner nicht kraft seiner Dienststellung zur Vertretung des ZKA vor dem BFH befugt war (vgl. BFH, Beschluß vom 7. April 1992 X B 26/92, BFH/NV 1992, 622).