Rechtsprechung
   BFH, 21.06.2004 - X B 27/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14028
BFH, 21.06.2004 - X B 27/04 (https://dejure.org/2004,14028)
BFH, Entscheidung vom 21.06.2004 - X B 27/04 (https://dejure.org/2004,14028)
BFH, Entscheidung vom 21. Juni 2004 - X B 27/04 (https://dejure.org/2004,14028)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,14028) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Tantieme-Zahlungen im Rahmen eines dem Grunde nach stl. anzuerkennenden Ehegatten-Arbeitsverhältnisses als BA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Anerkennung einer Tantiemezusage

  • IWW (Kurzinformation)

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Anerkennung einer Tantiemenzusage an Ehegatten

  • IWW (Kurzinformation)

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Anerkennung einer Tantiemenzusage an Angehörige

  • IWW (Kurzinformation)

    Anerkennung einer Tantiemenzusage an nahe Angehörige

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.04.2002 - II B 24/01

    NZB; Divergenz; grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 21.06.2004 - X B 27/04
    Erforderlich ist ferner ein konkreter und substantiierter Vortrag, warum im Einzelnen die Klärung der Rechtsfrage durch die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt, also ein Vortrag zur Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. April 2002 VII B 66/01, BFH/NV 2002, 1308; vom 25. April 2002 II B 24/01, BFH/NV 2002, 1311).
  • BFH, 02.04.2002 - VII B 66/01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 21.06.2004 - X B 27/04
    Erforderlich ist ferner ein konkreter und substantiierter Vortrag, warum im Einzelnen die Klärung der Rechtsfrage durch die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt, also ein Vortrag zur Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. April 2002 VII B 66/01, BFH/NV 2002, 1308; vom 25. April 2002 II B 24/01, BFH/NV 2002, 1311).
  • BFH, 29.11.1988 - VIII R 83/82

    Rückwirkend vereinbarte Tantiemezahlungen an Angehörige sind keine

    Auszug aus BFH, 21.06.2004 - X B 27/04
    Im Übrigen ist durch die Rechtsprechung des BFH geklärt, dass Tantieme-Zahlungen, die im Rahmen eines dem Grunde nach steuerlich anzuerkennenden Ehegatten-Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, nur dann als Betriebsausgaben abgezogen --und für zukünftige Tantieme-Zahlungen nur dann in den Bilanzen Rückstellungen gebildet-- werden können, wenn auch hinsichtlich der Tantieme-Zahlungen die bei Arbeitsverhältnissen unter nahen Angehörigen stets erforderlichen Voraussetzungen der Klarheit, Ernsthaftigkeit, tatsächlichen Durchführung und des Fremdvergleichs erfüllt sind und wenn beachtet wurde, dass rückwirkende Vereinbarungen steuerrechtlich nicht anerkannt werden (vgl. BFH-Urteil vom 29. November 1988 VIII R 83/82, BFHE 155, 114, BStBl II 1989, 281).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht