Rechtsprechung
BFH, 21.06.2004 - X B 27/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Tantieme-Zahlungen im Rahmen eines dem Grunde nach stl. anzuerkennenden Ehegatten-Arbeitsverhältnisses als BA
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Anerkennung einer Tantiemezusage
- IWW (Kurzinformation)
Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Anerkennung einer Tantiemenzusage an Ehegatten
- IWW (Kurzinformation)
Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Anerkennung einer Tantiemenzusage an Angehörige
- IWW (Kurzinformation)
Anerkennung einer Tantiemenzusage an nahe Angehörige
Verfahrensgang
- FG München, 19.02.2004 - 15 K 873/01
- BFH, 21.06.2004 - X B 27/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 25.04.2002 - II B 24/01
NZB; Divergenz; grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensmängel
Auszug aus BFH, 21.06.2004 - X B 27/04
Erforderlich ist ferner ein konkreter und substantiierter Vortrag, warum im Einzelnen die Klärung der Rechtsfrage durch die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt, also ein Vortrag zur Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. April 2002 VII B 66/01, BFH/NV 2002, 1308; vom 25. April 2002 II B 24/01, BFH/NV 2002, 1311). - BFH, 02.04.2002 - VII B 66/01
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Auszug aus BFH, 21.06.2004 - X B 27/04
Erforderlich ist ferner ein konkreter und substantiierter Vortrag, warum im Einzelnen die Klärung der Rechtsfrage durch die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt, also ein Vortrag zur Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. April 2002 VII B 66/01, BFH/NV 2002, 1308;… vom 25. April 2002 II B 24/01, BFH/NV 2002, 1311). - BFH, 29.11.1988 - VIII R 83/82
Rückwirkend vereinbarte Tantiemezahlungen an Angehörige sind keine …
Auszug aus BFH, 21.06.2004 - X B 27/04
Im Übrigen ist durch die Rechtsprechung des BFH geklärt, dass Tantieme-Zahlungen, die im Rahmen eines dem Grunde nach steuerlich anzuerkennenden Ehegatten-Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, nur dann als Betriebsausgaben abgezogen --und für zukünftige Tantieme-Zahlungen nur dann in den Bilanzen Rückstellungen gebildet-- werden können, wenn auch hinsichtlich der Tantieme-Zahlungen die bei Arbeitsverhältnissen unter nahen Angehörigen stets erforderlichen Voraussetzungen der Klarheit, Ernsthaftigkeit, tatsächlichen Durchführung und des Fremdvergleichs erfüllt sind und wenn beachtet wurde, dass rückwirkende Vereinbarungen steuerrechtlich nicht anerkannt werden (vgl. BFH-Urteil vom 29. November 1988 VIII R 83/82, BFHE 155, 114, BStBl II 1989, 281).