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   BFH, 26.07.2001 - X B 29/01   

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https://dejure.org/2001,10476
BFH, 26.07.2001 - X B 29/01 (https://dejure.org/2001,10476)
BFH, Entscheidung vom 26.07.2001 - X B 29/01 (https://dejure.org/2001,10476)
BFH, Entscheidung vom 26. Juli 2001 - X B 29/01 (https://dejure.org/2001,10476)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 28.06.2002 - III B 28/02

    NZB; BFH-Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rspr.; Anspruch auf

    a) Soweit die Klägerin eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht rügt, weil das FG abweichend vom Beschluss des Senats in BFH/NV 1997, 518 die Klimaanlage nicht als unmittelbar dem Apothekenbetrieb dienend beurteilt habe, wird kein konkreter Verfahrensfehler dargetan, sondern allenfalls die materiell-rechtliche Fehlerhaftigkeit der Vorentscheidung behauptet (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 26. Juli 2001 X B 29/01, BFH/NV 2002, 38).
  • BFH, 28.02.2002 - V B 63/01

    NZB; neues Zulassungsrecht; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    aa) Soweit das FA mit seiner Rüge geltend machen will, das FG habe gegen seine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 76 Abs. 1 FGO) verstoßen, fehlen die erforderlichen Darlegungen, weshalb die unterlassene Sachverhaltsaufklärung nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des FG bedeutsam war (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 3. November 1993 V B 118/93, BFH/NV 1995, 308; vom 26. Juli 2001 X B 29/01, BFH/NV 2002, 38).
  • BFH, 06.08.2003 - V B 137/02

    Kfz-Nutzung, Privatanteil

    a) Mangelnde Sachaufklärung wird nach ständiger Rechtsprechung des BFH nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn innerhalb der Beschwerdefrist u.a. ausgeführt wird, aus welchen Gründen sich dem Finanzgericht (FG) die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung oder Beweiserhebung auch ohne einen entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen und inwieweit eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. Juli 2001 X B 29/01, BFH/NV 2002, 38; vom 23. Oktober 2001 XI B 64-67/01, BFH/NV 2002, 371, m.w.N.).
  • BFH, 12.04.2002 - V B 69/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Umsatzsteuer - Einzelunternehmen - GmbH & Co. KG -

    Mangelnde Sachaufklärung wird nach ständiger Rechtsprechung des BFH nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn innerhalb der Beschwerdefrist u.a. ausgeführt wird, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung oder Beweiserhebung auch ohne einen entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen und inwieweit eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. Juli 2001 X B 29/01, BFH/NV 2002, 38; vom 23. Oktober 2001 XI B 64-67/01, BFH/NV 2002, 371, m.w.N.).
  • BFH, 17.05.2002 - V B 105/01

    Vorsteuer, Identität zwischen Unternehmer und Rechnungsaussteller

    Entscheidend ist dabei der materiell-rechtliche Standpunkt des FG (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juli 2001 X B 29/01, BFH/NV 2002, 38; vom 1. Oktober 2001 II B 116/00, BFH/NV 2002, 361).
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