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   BFH, 15.12.2004 - X B 3/04   

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https://dejure.org/2004,14077
BFH, 15.12.2004 - X B 3/04 (https://dejure.org/2004,14077)
BFH, Entscheidung vom 15.12.2004 - X B 3/04 (https://dejure.org/2004,14077)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - X B 3/04 (https://dejure.org/2004,14077)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    VwZG § 15; ; VwZG § 15 Abs. 3 Satz 2; ; AO 1977 § ... 110; ; AO 1977 § 110 Abs. 2 Satz 1; ; AO 1977 § 110 Abs. 2 Satz 3; ; AO 1977 § 122 Abs. 2; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwZG § 15
    Öffentliche Zustellung - Anfrage bei Einwohnermeldebehörden

  • datenbank.nwb.de

    Rechtmäßigkeit der öffentlichen Zustellung von Steuerbescheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.05.1990 - X S 2/90

    Rechtmäßigkeit der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung

    Auszug aus BFH, 15.12.2004 - X B 3/04
    Die Behörde muss sich, bevor sie den Weg der öffentlichen Zustellung einschlägt, durch die nach Sachlage gebotenen Ermittlungen Gewissheit darüber beschaffen, dass der Aufenthaltsort des Empfängers nicht nur ihr, sondern allgemein unbekannt ist (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 26. Oktober 1987 1 BvR 198/87, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 2361; Senatsbeschluss vom 17. Mai 1990 X S 2/90, BFH/NV 1991, 13).
  • BFH, 13.03.2003 - VII B 196/02

    Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung

    Auszug aus BFH, 15.12.2004 - X B 3/04
    Es hat im angefochtenen Urteil zu Recht die Notwendigkeit einer im Einzelfall sorgfältigen Prüfung bejaht, ob die Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung gegeben sind (vgl. BFH-Entscheidungen vom 6. Juni 2000 VII R 55/99, BFHE 192, 200, BStBl II 2000, 560; vom 13. März 2003 VII B 196/02, BFHE 201, 425, BStBl II 2003, 609, m.w.N.).
  • BFH, 06.06.2000 - VII R 55/99

    Bekanntgabe durch öffentliche Zustellung

    Auszug aus BFH, 15.12.2004 - X B 3/04
    Es hat im angefochtenen Urteil zu Recht die Notwendigkeit einer im Einzelfall sorgfältigen Prüfung bejaht, ob die Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung gegeben sind (vgl. BFH-Entscheidungen vom 6. Juni 2000 VII R 55/99, BFHE 192, 200, BStBl II 2000, 560; vom 13. März 2003 VII B 196/02, BFHE 201, 425, BStBl II 2003, 609, m.w.N.).
  • BVerfG, 26.10.1987 - 1 BvR 198/87

    Rechtliches Gehör - Öffentliche Bekanntmachung - Zustellungsform

    Auszug aus BFH, 15.12.2004 - X B 3/04
    Die Behörde muss sich, bevor sie den Weg der öffentlichen Zustellung einschlägt, durch die nach Sachlage gebotenen Ermittlungen Gewissheit darüber beschaffen, dass der Aufenthaltsort des Empfängers nicht nur ihr, sondern allgemein unbekannt ist (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 26. Oktober 1987 1 BvR 198/87, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 2361; Senatsbeschluss vom 17. Mai 1990 X S 2/90, BFH/NV 1991, 13).
  • FG München, 10.06.1975 - VII 175/74
    Auszug aus BFH, 15.12.2004 - X B 3/04
    Dem steht nicht entgegen, dass das FA ohne vorherige mehrfache Zustellversuche und umfangreiche Ermittlungen mit einer erneuten Anfrage beim Einwohnermeldeamt zum Ausdruck bringen kann, dass nur ihm der Aufenthaltsort unbekannt ist, dass es ihn aber nicht für allgemein unbekannt hält (Linssen in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 15 VwZG Rz. 7, unter Hinweis auf das Urteil des FG München vom 10. Juni 1975, VII 175/74 K, EW, V, Entscheidungen der Finanzgerichte 1975, 502 - Leitsatz).
  • BFH, 09.12.2009 - X R 54/06

    Ermittlungspflichten des FA vor einer öffentlichen Zustellung wegen "unbekannten

    Im Streitfall schließen sich demnach die möglichen Bekanntgabezeitpunkte wechselseitig aus, d. h. der unter dem 6. Mai 2003 erlassene Einkommensteuerbescheid des Streitjahres ist dem Kläger entweder im Wege der öffentlichen Zustellung im Juni 2003 oder erst Ende April 2004 durch Übermittlung der Bescheidkopie bekanntgegeben worden (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2004 X B 3/04, BFH/NV 2005, 496).
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