Rechtsprechung
   BFH, 26.11.2008 - X B 3/08   

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https://dejure.org/2008,7860
BFH, 26.11.2008 - X B 3/08 (https://dejure.org/2008,7860)
BFH, Entscheidung vom 26.11.2008 - X B 3/08 (https://dejure.org/2008,7860)
BFH, Entscheidung vom 26. November 2008 - X B 3/08 (https://dejure.org/2008,7860)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ersetzung des Einkommensteuervorauszahlungsbescheids durch Jahressteuerbescheid im Revisionsverfahren; Zurückverweisung bei Verböserung im Jahressteuerbescheid

  • Judicialis

    FGO § 68; ; FGO § 115 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 68; FGO § 115 Abs. 1; FGO § 116 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    FGO § 68 ; FGO § 115 Abs. 1 ; FGO § 116 Abs. 3

  • datenbank.nwb.de

    Ersetzung des Vorauszahlungsbescheids durch Jahressteuerbescheid im Revisionsverfahren; Zurückverweisung an das FG bei Verböserung im Jahressteuerbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Zulassung einer Revision mithilfe einer Nichtzulassungsbeschwerde; Ersetzung eines angefochtenen Vorauszahlungsbescheids durch einen Jahressteuerbescheid während des Verfahrens über die Zulässigkeit der Revision

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 15.11.2005 - XI B 33/04

    Verfahrensfehler: unterlassene Aussetzung nach § 74 FGO

    Auszug aus BFH, 26.11.2008 - X B 3/08
    Diese zu § 68 FGO a.F. ergangene Rechtsprechung gilt uneingeschränkt auch für § 68 FGO n.F., da dort im Wesentlichen nur das Antragserfordernis weggefallen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 15. November 2005 XI B 33/04, BFH/NV 2006, 352, m.w.N.).
  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Auszug aus BFH, 26.11.2008 - X B 3/08
    Im Übrigen wird auf das Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tag in dem Revisionsverfahren X R 15/07 verwiesen.
  • BFH, 06.11.1987 - III B 101/86

    Höchstbetrag nach § 33 a Abs. 1 EStG für 1984 und 1985 verfassungsgemäß;

    Auszug aus BFH, 26.11.2008 - X B 3/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH "ersetzt" der Jahressteuerbescheid den Vorauszahlungsbescheid i.S. des § 68 FGO, da die Vorschrift des § 68 FGO nicht etwa die Nämlichkeit des Streitgegenstandes erfordert, sondern lediglich voraussetzt, dass der ursprüngliche Verwaltungsakt durch Erlass des neuen Verwaltungsaktes seine Wirkung verliert und dass sowohl Beteiligter als auch Besteuerungsgegenstand hinsichtlich beider Verwaltungsakte identisch sind (vgl. BFH-Beschluss vom 6. November 1987 III B 101/86, BFH/NV 1988, 312, m.w.N.).
  • BFH, 22.10.2003 - V B 103/02

    Verhältnis USt-Jahresbescheid - USt-Vorauszahlungsbescheid

    Auszug aus BFH, 26.11.2008 - X B 3/08
    Die Vorauszahlungsbescheide verlieren durch den Jahressteuerbescheid ihre Wirksamkeit und der Jahressteuerbescheid nimmt die Vorauszahlungsbescheide in seinen Regelungsgehalt auf (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Entscheidungen vom 19. Mai 2005 V R 31/03, BFHE 210, 167, BStBl II 2005, 671; vom 22. Oktober 2003 V B 103/02, BFH/NV 2004, 502).
  • BFH, 26.07.2006 - V B 198/05

    NZB: USt - Ersetzung des Vorauszahlungsbescheides durch den Jahresbescheid

    Auszug aus BFH, 26.11.2008 - X B 3/08
    Enthält der Bescheid gegenüber dem angefochtenen Vorauszahlungsbescheid eine Verböserung, die bisher erstinstanzlich nicht überprüft worden ist, ist die Sache schon aus diesem Grund an das FG zurückzuverweisen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26. Juli 2006 V B 198/05, BFH/NV 2006, 2112).
  • BFH, 19.05.2005 - V R 31/03

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft - Gegenstand des Klageverfahrens

    Auszug aus BFH, 26.11.2008 - X B 3/08
    Die Vorauszahlungsbescheide verlieren durch den Jahressteuerbescheid ihre Wirksamkeit und der Jahressteuerbescheid nimmt die Vorauszahlungsbescheide in seinen Regelungsgehalt auf (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Entscheidungen vom 19. Mai 2005 V R 31/03, BFHE 210, 167, BStBl II 2005, 671; vom 22. Oktober 2003 V B 103/02, BFH/NV 2004, 502).
  • BFH, 19.12.2019 - III R 39/17

    Das Sortenschutzrecht ist ein Recht i.S. des § 8 Nr. 1 Buchst. f Satz 1 GewStG

    Dies ist der Fall, wenn an die Stelle eines Gewerbesteuermessbescheids für Zwecke der Vorauszahlungen (§ 19 Abs. 3 Satz 3 GewStG) ein Gewerbesteuermessbescheid (§ 14 GewStG) tritt; denn dieser Bescheid ersetzt jenen (BFH-Urteil vom 23.04.2009 - IV R 73/06, BFHE 225, 343, BStBl II 2010, 40, unter II.1., m.w.N.; BFH-Beschluss vom 26.11.2008 - X B 3/08, BFH/NV 2009, 410, unter II.2.b).
  • FG Münster, 13.10.2017 - 13 K 2554/15

    Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Lizenzgebühren für die Überlassung von

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - "ersetzt" der Jahressteuerbescheid den Vorauszahlungsbescheid gemäß § 68 FGO, da die Vorschrift des § 68 FGO nicht etwa die Nämlichkeit des Streitgegenstandes erfordert, sondern lediglich voraussetzt, dass der ursprüngliche Verwaltungsakt durch Erlass des neuen Verwaltungsaktes seine Wirkung verliert und dass sowohl Beteiligter als auch Besteuerungsgegenstand hinsichtlich beider Verwaltungsakte identisch sind (vgl. BFH-Beschlüssevom 26.11.2008 X B 3/08, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2009, 410; vom 6.11.1987 III B 101/86, BFH/NV1988, 312).

    Der Vorauszahlungsbescheid verliert durch den Jahressteuerbescheid seine Wirksamkeit und der Jahressteuerbescheid nimmt den Vorauszahlungsbescheid in seinen Regelungsgehalt auf (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüssevom 26.11.2008 X B 3/08, BFH/NV 2009, 410; vom 19.5.2005 V R 31/03, Amtliche Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 210, 167, BStBl II 2005, 671).

  • FG Düsseldorf, 28.04.2021 - 2 K 2220/20

    Einkommentsteuerliche Bewertung eines privaten Veräußerungsgeschäfts

    Ein Jahressteuerbescheid zur Einkommensteuer 2019, der den Vorauszahlungsbescheid ersetzen und aufgrund dessen in entsprechender Anwendung des § 68 FGO zum Gegenstand des Verfahrens würde (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26.11.2008 - X B 3/08, Sammlung aller Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2009, 410, Rn. 7), ist bislang nicht ergangen.
  • FG Hessen, 31.08.2012 - 4 K 1637/09

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei gegenseitigen Optionsrechten zum

    Diese Situation ist mit der "Ersetzung" eines angefochtenen (z.B. Umsatzsteuer-) Vorauszahlungsbescheides durch einen im Laufe des finanzgerichtlichen Verfahrens ergangenen (z.B. Umsatzsteuer-) Jahresbescheid vergleichbar, weshalb die hierzu entwickelten Auslegungsgrundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 68 Satz 1 FGO (vgl. BFH vom 04.11.1999 - V R 35/98, BStBl. II 2000, 454; BFH vom 26.11.2008 - X B 3/08, BFH/NV 2009, 410) im Streitfall zusätzlich herangezogen werden können.
  • BFH, 19.03.2009 - V R 17/06

    Auslegung von Schreiben fachkundiger Bevollmächtigter als Einspruch -

    Die Vorschrift des § 68 FGO erfordert zwar nicht die Nämlichkeit des Streitgegenstandes, sondern setzt lediglich voraus, das der ursprüngliche Verwaltungsakt seine Wirkung verliert und dass sowohl Beteiligter als auch Besteuerungsgegenstand hinsichtlich beider Verwaltungsakte identisch sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. November 1987 III B 101/86, BFH/NV 1988, 312, zu § 68 FGO a.F.; vom 26. November 2008 X B 3/08, BFH/NV 2009, 410, m.w.N., zu § 68 FGO n.F.).
  • FG Niedersachsen, 30.04.2010 - 6 K 276/05

    Gewerbesteuerpflichtigkeit einer der deutschen GmbH vergleichbaren

    Wird deshalb - wie hier - während des Klageverfahrens der angefochtene Vorauszahlungsbescheid durch einen Jahressteuerbescheid ersetzt, wird dieser gemäß § 68 FGO Gegenstand des Klageverfahrens (vgl. zum Ganzen BFH-Beschluss vom 26. November 2008 X B 3/08, BFH/NV 2009, 410).
  • FG München, 27.07.2011 - 1 K 2410/08

    Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit

    Die Vorauszahlungsbescheide verlieren durch den Jahressteuerbescheid ihre Wirksamkeit und der Jahressteuerbescheid nimmt die Vorauszahlungsbescheide in seinen Regelungsgehalt auf (BFH-Beschluss vom 26. November 2008 X B 3/08, BFH/NV 2009, 410).
  • FG Niedersachsen, 16.05.2012 - 3 K 166/09

    Klagegegenstand bei Aufhebung eines Versicherungssteuerbescheids und

    Anders als bei der Ersetzung eines Vorauszahlungsbescheides durch den Jahressteuerbescheid, für die der Bundesfinanzhof die Anwendbarkeit des § 68 Satz 1 FGO bejaht (vgl. BFH vom 26. November 2008 - X B 3/08, BFH/NV 2009, 410), nimmt der Bescheid über die Versicherungssteuer für den Monat Februar 2007 nicht den ersetzen Bescheid über die Versicherungssteuer für den Monat Dezember 2002 in seinen Regelungsgehalt auf (so aber für die Vorauszahlungsbescheide z.B. BFH-Urteile vom 19. Mai 2005 V R 31/03, BFHE 210, 167, BStBl II 2005, 671; vom 22. Oktober 2003 V B 103/02, BFH/NV 2004, 502).
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