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   BFH, 28.04.1994 - X B 313/93   

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https://dejure.org/1994,7071
BFH, 28.04.1994 - X B 313/93 (https://dejure.org/1994,7071)
BFH, Entscheidung vom 28.04.1994 - X B 313/93 (https://dejure.org/1994,7071)
BFH, Entscheidung vom 28. April 1994 - X B 313/93 (https://dejure.org/1994,7071)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.11.1989 - X R 5/89

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer - Voraussetzungen für

    Auszug aus BFH, 28.04.1994 - X B 313/93
    -- Hinsichtlich des BFH-Urteils vom 29. November 1989 X R 5/89 (BFH/NV 1991, 224) haben die Kläger nicht dargelegt, welchen entgegenstehenden Rechtssatz das FG aufgestellt haben soll.

    Das FG geht in Übereinstimmung mit dem Urteil in BFH/NV 1991, 224 davon aus, daß eine als Spende i. S. des § 10 b des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu berücksichtigende Zuwendung aus dem Vermögen des Steuerpflichtigen zugunsten eines begünstigten Empfängers auch vorliegt, wenn der Steuerpflichtige auf einen durch Satzung oder Vertrag eingeräumten Erstattungsanspruch gegenüber dem begünstigten Empfänger verzichtet.

  • BFH, 10.03.1988 - V B 45/86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen einer Abweichung von einer

    Auszug aus BFH, 28.04.1994 - X B 313/93
    Nach ständiger Rechtsprechung müssen in der Beschwerdebegründung abstrakte Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und der Divergenzentscheidung des BFH so genau bezeichnet werden, daß die Abweichung erkennbar wird (z. B. BFH-Beschluß vom 10. März 1988 V B 45/86, BFH/NV 1988, 511; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 64 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 23.04.1992 - II B 162/91

    Begründungsmangel einer Beschwerde hinsichtlich der Darlegung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 28.04.1994 - X B 313/93
    Vielmehr muß der Beschwerdeführer konkret auf die Rechtsfrage und ihre Bedeutung für die Allgemeinheit eingehen (z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 23. April 1992 II B 162/91, BFH/NV 1992, 830; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 115 Rz. 61 mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 24.09.1985 - IX R 8/81

    Spenden - Wertabgaben - Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 28.04.1994 - X B 313/93
    -- Soweit die Kläger Abweichung vom BFH-Urteil vom 24. September 1985 IX R 8/81 (BFHE 144, 439, BStBl II 1986, 726) rügen, ist aus der Beschwerdebegründung nicht zu entnehmen, von welchem Rechtssatz das FG abgewichen sein soll.
  • BFH, 28.04.1994 - X B 315/93
    Auszug aus BFH, 28.04.1994 - X B 313/93
    Anmerkung: Entsprechend hat der BFH im Beschluß vom 28.4.1994 X B 315/93 entschieden.
  • BFH, 07.09.2007 - VII B 180/06

    Haftung des Geschäftsführers: Umsätze in der Krise der GmbH

    Das allein kann die Zulassung der Revision jedoch nicht rechtfertigen (vgl. BFH-Beschluss vom 28. April 1994 X B 313/93, BFH/NV 1995, 124).
  • BFH, 07.09.2007 - VII B 181/06

    GmbH-Geschäftsführer; Haftung für LSt

    Das allein kann die Zulassung der Revision jedoch nicht rechtfertigen (vgl. BFH-Beschluss vom 28. April 1994 X B 313/93, BFH/NV 1995, 124).
  • BFH, 23.08.2006 - V B 171/04

    Zu den Voraussetzungen einer Terminverlegung

    Der Beschwerdeführer muss tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung des EuGH oder des BFH andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (BFH-Beschlüsse vom 28. April 1994 X B 313/93, BFH/NV 1995, 124; vom 29. November 2000 I B 8/00, BFH/NV 2001, 624).
  • BFH, 17.02.1999 - IV B 44/98

    Divergenz

    Keine solche Abweichung liegt vor, wenn das FG erkennbar von einem bestimmten Rechtssatz des BFH ausgeht, diesen aber fehlerhaft auf die Besonderheiten des Streitfalls anwendet (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 1980 II B 26/79, BFHE 129, 313, BStBl II 1980, 211; vom 28. April 1994 X B 313/93, BFH/NV 1995, 124; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 115 Rz. 17, m.w.N.).
  • BFH, 09.12.1996 - VIII B 15/96

    Zulassungsvoraussetzungen einer Revision

    Hierzu hätte die Klägerin in der Beschwerdebegründung abstrakte Rechtssätze im angefochtenen Urteil und in den angeführten Entscheidungen des BFH so genau bezeichnen müssen, daß die Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, und vom 28. April 1994 X B 313/93, BFH/NV 1995, 124).
  • BFH, 26.04.1995 - II B 111/94

    Annahme der Vertragsverflechtung bei Bauherrenmodellen

    Vielmehr muß der Beschwerdeführer konkret auf die Rechts frage und ihre Bedeutung für die Fortentwicklung des Rechts eingehen (vgl. BFH- Beschlüsse vom 23. April 1992 II B 162/91, BFH/NV 1992, 830, und vom 28. April 1994 X B 313/93, BFH/NV 1995, 124).
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