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   BFH, 13.06.2007 - X B 34/06   

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https://dejure.org/2007,8041
BFH, 13.06.2007 - X B 34/06 (https://dejure.org/2007,8041)
BFH, Entscheidung vom 13.06.2007 - X B 34/06 (https://dejure.org/2007,8041)
BFH, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - X B 34/06 (https://dejure.org/2007,8041)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    NZB: grundsätzliche Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung (hier: Pensionsrückstellung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.05.1995 - I R 16/94

    Überhöhter Teil einer Pensionszusage ist bei der Rückstellungsbewertung nicht zu

    Auszug aus BFH, 13.06.2007 - X B 34/06
    In Tz. 7 des genannten BMF-Schreibens heißt es schließlich, "von einer möglichen Vorwegnahme künftiger Einkommensentwicklungen (könne) regelmäßig (Hervorhebung durch den angerufenen Senat) ausgegangen werden, wenn die sog. 75 %-Grenze i.S. der BFH-Urteile vom 17. Mai 1995 I R 16/94 (BFHE 178, 134, BStBl II 1996, 420) und 31. März 2004 I R 70/03 (BFHE 206, 37, BStBl II 2004, 937) und I R 79/03 (BFHE 206, 52, BStBl II 2004, 940) überschritten (werde)".

    Im Urteil in BFHE 178, 134, BStBl II 1996, 420 (unter II.2.c bb, am Ende) hebt der BFH hervor, dass die Zusage einer Rente, die über die üblicherweise durch Betriebsrenten abgedeckten Einkommensausfälle hinausgehe, in aller Regel (Hervorhebung durch den beschließenden Senat), mit anderen Worten also nicht stets und zwangsläufig, nur durch die Annahme zu erklären sei, dass künftig wesentliche inflationäre Einkommensentwicklungen eintreten würden.

    bb) Bezüglich des hier ausschließlich in Rede stehenden letztgenannten Problems entspricht es der ständigen und einmütigen Rechtsprechung des BFH und ist damit nicht mehr klärungsbedürftig, dass die Frage der im Hinblick auf die Wertung des § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 4 EStG vorzunehmenden Korrekturen einer Pensionsrückstellung sämtliche Arbeitnehmer des Betriebsinhabers (Steuerpflichtigen) und nicht nur diesem nahestehende Personen und Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft betrifft (vgl. dazu schon BFH-Urteil in BFHE 117, 367, BStBl II 1976, 142, betreffend Einzelunternehmer, der sowohl nahe Angehörige als auch --überwiegend-- fremde Arbeitnehmer beschäftigte; ferner BFH-Urteil in BFHE 178, 134, BStBl II 1996, 420, betreffend GmbH, die sowohl ihrem Alleingesellschafter-Geschäftsführer als auch den übrigen --fremden-- Arbeitnehmern Pensionszusagen erteilte).

    Ergänzend bemerkt der angerufene Senat, dass bei der Ermittlung, ob die sog. 75 %-Grenze überschritten wird, sämtliche am Bilanzstichtag zugesagten Versorgungsansprüche im rechnerischen Pensionsalter unter Einschluss der zu erwartenden Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen sind (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 178, 134, BStBl II 1996, 420, unter II.3.b; in BFHE 206, 37, BStBl II 2004, 937, unter II.2.a; in BFHE 206, 52, BStBl II 2004, 940, unter II.1.; vom 15. September 2004 I R 62/03, BFHE 207, 443, BStBl II 2005, 176, unter II.2.a; vgl. ferner BMF-Schreiben in BStBl I 2004, 1045, 1046, Tz. 12; Pitzke, NWB Fach 17, 1913, 1915, unter V.2.).

  • BFH, 31.03.2004 - I R 70/03

    Korrektur der Pensionsrückstellung bei Zusage einer sog. Übermaßrente

    Auszug aus BFH, 13.06.2007 - X B 34/06
    In Tz. 7 des genannten BMF-Schreibens heißt es schließlich, "von einer möglichen Vorwegnahme künftiger Einkommensentwicklungen (könne) regelmäßig (Hervorhebung durch den angerufenen Senat) ausgegangen werden, wenn die sog. 75 %-Grenze i.S. der BFH-Urteile vom 17. Mai 1995 I R 16/94 (BFHE 178, 134, BStBl II 1996, 420) und 31. März 2004 I R 70/03 (BFHE 206, 37, BStBl II 2004, 937) und I R 79/03 (BFHE 206, 52, BStBl II 2004, 940) überschritten (werde)".

    Mit Recht hat schon das FG (vgl. S. 9 des angefochtenen Urteils) darauf hingewiesen, dass der BFH im Urteil in BFHE 206, 37, BStBl II 2004, 937, das ebenfalls die Streitjahre 1998 und 1999 betrifft, "in Kenntnis der demografischen Entwicklung und der zukünftig zu erwartenden geringeren Renten" an der in ständiger Rechtsprechung angewendeten 75 %-Grenze festgehalten habe.

    Ergänzend bemerkt der angerufene Senat, dass bei der Ermittlung, ob die sog. 75 %-Grenze überschritten wird, sämtliche am Bilanzstichtag zugesagten Versorgungsansprüche im rechnerischen Pensionsalter unter Einschluss der zu erwartenden Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen sind (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 178, 134, BStBl II 1996, 420, unter II.3.b; in BFHE 206, 37, BStBl II 2004, 937, unter II.2.a; in BFHE 206, 52, BStBl II 2004, 940, unter II.1.; vom 15. September 2004 I R 62/03, BFHE 207, 443, BStBl II 2005, 176, unter II.2.a; vgl. ferner BMF-Schreiben in BStBl I 2004, 1045, 1046, Tz. 12; Pitzke, NWB Fach 17, 1913, 1915, unter V.2.).

  • BFH, 31.03.2004 - I R 79/03

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer sog. Übermaßrente

    Auszug aus BFH, 13.06.2007 - X B 34/06
    In Tz. 7 des genannten BMF-Schreibens heißt es schließlich, "von einer möglichen Vorwegnahme künftiger Einkommensentwicklungen (könne) regelmäßig (Hervorhebung durch den angerufenen Senat) ausgegangen werden, wenn die sog. 75 %-Grenze i.S. der BFH-Urteile vom 17. Mai 1995 I R 16/94 (BFHE 178, 134, BStBl II 1996, 420) und 31. März 2004 I R 70/03 (BFHE 206, 37, BStBl II 2004, 937) und I R 79/03 (BFHE 206, 52, BStBl II 2004, 940) überschritten (werde)".

    Ergänzend bemerkt der angerufene Senat, dass bei der Ermittlung, ob die sog. 75 %-Grenze überschritten wird, sämtliche am Bilanzstichtag zugesagten Versorgungsansprüche im rechnerischen Pensionsalter unter Einschluss der zu erwartenden Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen sind (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 178, 134, BStBl II 1996, 420, unter II.3.b; in BFHE 206, 37, BStBl II 2004, 937, unter II.2.a; in BFHE 206, 52, BStBl II 2004, 940, unter II.1.; vom 15. September 2004 I R 62/03, BFHE 207, 443, BStBl II 2005, 176, unter II.2.a; vgl. ferner BMF-Schreiben in BStBl I 2004, 1045, 1046, Tz. 12; Pitzke, NWB Fach 17, 1913, 1915, unter V.2.).

  • BFH, 13.11.1975 - IV R 170/73

    Zusage von Versorgungsbezügen - Teildynamische Pensionszusage - Rückstellung für

    Auszug aus BFH, 13.06.2007 - X B 34/06
    Dies ergibt sich bereits aus dem grundlegenden BFH-Urteil vom 13. November 1975 IV R 170/73 (BFHE 117, 367, BStBl II 1976, 142).

    bb) Bezüglich des hier ausschließlich in Rede stehenden letztgenannten Problems entspricht es der ständigen und einmütigen Rechtsprechung des BFH und ist damit nicht mehr klärungsbedürftig, dass die Frage der im Hinblick auf die Wertung des § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 4 EStG vorzunehmenden Korrekturen einer Pensionsrückstellung sämtliche Arbeitnehmer des Betriebsinhabers (Steuerpflichtigen) und nicht nur diesem nahestehende Personen und Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft betrifft (vgl. dazu schon BFH-Urteil in BFHE 117, 367, BStBl II 1976, 142, betreffend Einzelunternehmer, der sowohl nahe Angehörige als auch --überwiegend-- fremde Arbeitnehmer beschäftigte; ferner BFH-Urteil in BFHE 178, 134, BStBl II 1996, 420, betreffend GmbH, die sowohl ihrem Alleingesellschafter-Geschäftsführer als auch den übrigen --fremden-- Arbeitnehmern Pensionszusagen erteilte).

  • BFH, 15.09.2004 - I R 62/03

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer sog. Übermaßrente -

    Auszug aus BFH, 13.06.2007 - X B 34/06
    Ergänzend bemerkt der angerufene Senat, dass bei der Ermittlung, ob die sog. 75 %-Grenze überschritten wird, sämtliche am Bilanzstichtag zugesagten Versorgungsansprüche im rechnerischen Pensionsalter unter Einschluss der zu erwartenden Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen sind (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 178, 134, BStBl II 1996, 420, unter II.3.b; in BFHE 206, 37, BStBl II 2004, 937, unter II.2.a; in BFHE 206, 52, BStBl II 2004, 940, unter II.1.; vom 15. September 2004 I R 62/03, BFHE 207, 443, BStBl II 2005, 176, unter II.2.a; vgl. ferner BMF-Schreiben in BStBl I 2004, 1045, 1046, Tz. 12; Pitzke, NWB Fach 17, 1913, 1915, unter V.2.).
  • BFH, 20.12.2016 - I R 4/15

    Sog. Überversorgungsprüfung für Pensionsrückstellungen

    Das Überschreiten der dort angeführten Grenze deutet regelmäßig auf einen Verstoß gegen § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 4 EStG hin (s.a. BFH-Beschlüsse vom 13. Juni 2007 X B 34/06, BFH/NV 2007, 1703; in BFH/NV 2014, 575; BMF-Schreiben vom 24. August 2005, GmbHR 2006, 560 ["widerlegbarer Anhaltspunkt"]).
  • BFH, 31.10.2018 - III B 77/18

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung der Insolvenz

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es u.a. dann, wenn die in Rede stehende Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, welche eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den Bundesfinanzhof (BFH) erfordern (BFH-Beschlüsse vom 13. Juni 2007 X B 34/06, BFH/NV 2007, 1703; vom 30. August 2007 XI B 1/07, BFH/NV 2007, 2280, und vom 14. Juli 2008 VIII B 179/07, BFH/NV 2008, 1874).
  • BFH, 21.01.2014 - X B 181/13

    Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei Einräumung einer Pkw-Nutzung -

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es u.a. dann, wenn die in Rede stehende Rechtsfrage bereits durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, welche eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH erfordern (Beschlüsse vom 13. Juni 2007 X B 34/06, BFH/NV 2007, 1703, und vom 14. Juli 2008 VIII B 179/07, BFH/NV 2008, 1874, m.w.N.).
  • BFH, 21.12.2017 - III B 27/17

    Dienstwagen der geringfügig beschäftigten Lebensgefährtin

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es u.a. dann, wenn die in Rede stehende Rechtsfrage bereits durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, welche eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH erfordern (Beschlüsse vom 13. Juni 2007 X B 34/06, BFH/NV 2007, 1703, und vom 14. Juli 2008 VIII B 179/07, BFH/NV 2008, 1874, m.w.N.).
  • BFH, 20.10.2011 - V B 17/11

    Bekanntgabe von Steuerbescheiden

    b) An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die in Rede stehende Rechtsfrage bereits durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, welche eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH erfordern (BFH-Beschluss vom 13. Juni 2007 X B 34/06, BFH/NV 2007, 1703).
  • BFH, 12.08.2013 - X B 196/12

    Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheids - Unbeachtlichkeit der Angabe einer

    a) An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es u.a. dann, wenn die in Rede stehende Rechtsfrage bereits durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, welche eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH erforderlich machen (z.B. Senatsbeschluss vom 13. Juni 2007 X B 34/06, BFH/NV 2007, 1703).
  • BFH, 27.03.2012 - I R 56/11

    Sog. Überversorgung bei dauerhafter Reduzierung der Aktivbezüge - Anteilige

    Das Überschreiten dieser Grenze deutet regelmäßig auf einen Verstoß gegen § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 4 EStG 2002 hin (s. auch BFH-Beschluss vom 13. Juni 2007 X B 34/06, BFH/NV 2007, 1703; BMF-Schreiben vom 24. August 2005, GmbH-Rundschau --GmbHR-- 2006, 560 ["widerlegbarer Anhaltspunkt"]).
  • BFH, 15.06.2010 - VI B 11/10

    Fahrtkosten bei außergewöhnlich gehbehinderten Steuerpflichtigen

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es u.a. dann, wenn die in Rede stehende Rechtsfrage --wie im Streitfall-- bereits durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, welche eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH erfordern (BFH-Beschlüsse vom 13. Juni 2007 X B 34/06, BFH/NV 2007, 1703, und vom 14. Juli 2008 VIII B 179/07, BFH/NV 2008, 1874).
  • BFH, 26.01.2010 - VI B 95/09

    Grundsätzliche Bedeutung - Bewirtungsaufwand eines Arbeitnehmers als

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es u.a. dann, wenn die in Rede stehende Rechtsfrage --wie im Streitfall-- bereits durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, welche eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH erfordern (BFH-Beschlüsse vom 13. Juni 2007 X B 34/06, BFH/NV 2007, 1703, und vom 14. Juli 2008 VIII B 179/07, BFH/NV 2008, 1874).
  • BFH, 14.07.2008 - VIII B 179/07

    Fehlender Klärungsbedarf aufgrund bestehender höchstrichterlicher Rechtsprechung

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es u.a. dann, wenn die in Rede stehende Rechtsfrage bereits durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, welche eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH erfordern (BFH-Beschluss vom 13. Juni 2007 X B 34/06, BFH/NV 2007, 1703).
  • FG Köln, 29.04.2015 - 13 K 2435/09

    Anwendung der Grundsätze zur Überversorgung

  • BFH, 28.05.2019 - XI B 2/19

    Absetzung für Abnutzung; kein längerer Zeitraum als von § 7 Abs. 4 EStG

  • BFH, 13.06.2007 - X S 11/06

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung während des

  • BFH, 25.05.2011 - VI B 35/11

    Behinderungsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen -

  • BFH, 12.12.2013 - III B 55/12

    Zur hinreichenden Deutlichkeit divergierender Rechtssätze - Darlegung der

  • BFH, 16.12.2008 - VIII B 29/07

    Besteuerung einer Drittleistung als Einnahme aus Kapitalvermögen: keine

  • FG Sachsen, 28.03.2012 - 8 K 1159/11

    Überversorgungsprüfung bei Pensionsrückstellung

  • BFH, 06.06.2019 - X B 89/18

    Besteuerung der Pensionszahlungen an ehemalige Mitarbeiter der Europäischen

  • FG Schleswig-Holstein, 11.02.2010 - 1 K 3/05

    Pensionszusagen an Gesellschafter Geschäftsführer unterliegen den

  • FG München, 06.05.2008 - 6 K 4096/05

    Auswirkung einer Gehaltsabsenkung auf die Rückstellung für eine Pensionszusage

  • FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 12 K 12274/09

    Körperschaftsteuer 2001 und 2002, Gewerbesteuermessbetrag 2002; gesonderter

  • FG Sachsen, 26.10.2011 - 8 K 2103/09

    Festhaltung an den Grundsätzen der Überversorgungs-Rechtsprechung des BFH im

  • FG Schleswig-Holstein, 11.02.2010 - 1 K 4/05

    Kein zwangsläufiger Wegfall des Pensionsanspruchs bei vorübergehendem

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