Rechtsprechung
   BFH, 23.07.1997 - X B 35/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,18514
BFH, 23.07.1997 - X B 35/97 (https://dejure.org/1997,18514)
BFH, Entscheidung vom 23.07.1997 - X B 35/97 (https://dejure.org/1997,18514)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 1997 - X B 35/97 (https://dejure.org/1997,18514)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,18514) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 30.07.1996 - V B 29/96

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde, die erst den Zugang zur

    Auszug aus BFH, 23.07.1997 - X B 35/97
    Soweit sich das Beschwerdevorbringen in Einwänden gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils erschöpft, ist es von vornherein unbeachtlich (s. dazu näher: Gräber, Kommentar zur FGO, 4. Auflage, 1997, § 115 Rz. 58, 62; Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 30. Juli 1996 V B 29/96, BFH/NV 1997, 131).
  • BFH, 19.08.1999 - IV R 73/98

    Bilanzenzusammenhang und rückwirkendes Ereignis

    a) Ob die Korrektur des Wertansatzes für ein Wirtschaftsgut, das Teil des Betriebsvermögens am Schluß des Wirtschaftsjahres ist (§ 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG--), ein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 für die Steuerfestsetzung eines Folgejahres darstellt, bei der sich der Wertansatz gewinnerhöhend oder -mindernd auswirkt, hat der Bundesfinanzhof (BFH) noch nicht entschieden (offengelassen im Beschluß vom 23. Juli 1997 X B 35/97, BFH/NV 1998, 182, und im Urteil vom 11. Februar 1998 I R 98/97, BFH/NV 1998, 1315).
  • BFH, 18.03.1998 - X B 189/97

    Anforderungen an wirksame Rechtsbeshwerde

    Von vornherein unbeachtlich in diesem Zusammenhang ist das Beschwerdevorbringen, soweit es sich in Einwänden gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 23. Juli 1997 X B 35/97 und vom 30. Juli 1997 XI B 218--221/95, BFH/NV 1998, 182 und 190, 191; Gräber, a. a. O., Rz. 58 und 62) oder in allgemeingehaltenen, unsubstantiierten Ausführungen (BFH-Beschlüsse vom 21. Juli 1997 III B 213/96 und 6. August 1997 VIII B 88/96, BFH/NV 1998, 180, 181 und 168; Gräber, a. a. O., Rz. 55 und 61, m. w. N.) erschöpft.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht