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   BFH, 13.07.1998 - X B 36/98   

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https://dejure.org/1998,4020
BFH, 13.07.1998 - X B 36/98 (https://dejure.org/1998,4020)
BFH, Entscheidung vom 13.07.1998 - X B 36/98 (https://dejure.org/1998,4020)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 1998 - X B 36/98 (https://dejure.org/1998,4020)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.12.1997 - I R 47/97

    Ermessensausübung bei Präklusion

    Auszug aus BFH, 13.07.1998 - X B 36/98
    Der BFH hat mit Urteil vom 17. Dezember 1997 I R 47/97 (BFHE 185, 21, BStBl II 1998, 269) entschieden, daß das Finanzgericht (FG) bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Ermessensentscheidung dahin treffen kann, ob es verspätet vorgebrachte Beweismittel zurückweist (vgl. auch BFH-Urteil vom 19. März 1998 V R 7/97, Der Betrieb 1998, 1315).
  • BFH, 17.09.1974 - VII B 112/73

    Grundsätzliche Bedeutung - Rechtssache - Gerichtliche Entscheidung -

    Auszug aus BFH, 13.07.1998 - X B 36/98
    Eine Rechtsfrage ist dann nicht mehr klärungsbedürftig, wenn sie bereits durch den Bundesfinanzhof (BFH) geklärt worden ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage erfordern (BFH-Beschluß vom 17. September 1974 VII B 112/73, BFHE 113, 409, BStBl II 1975, 196).
  • BFH, 19.03.1998 - V R 7/97

    Einreichung von Steuererklärungen im Klageverfahren

    Auszug aus BFH, 13.07.1998 - X B 36/98
    Der BFH hat mit Urteil vom 17. Dezember 1997 I R 47/97 (BFHE 185, 21, BStBl II 1998, 269) entschieden, daß das Finanzgericht (FG) bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Ermessensentscheidung dahin treffen kann, ob es verspätet vorgebrachte Beweismittel zurückweist (vgl. auch BFH-Urteil vom 19. März 1998 V R 7/97, Der Betrieb 1998, 1315).
  • BFH, 24.05.1988 - V B 36/88

    Anforderungen an Beschwerdeschrift bei der Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BFH, 13.07.1998 - X B 36/98
    Das FG weicht auch nicht von der --nachträglich erlassenen-- BFH-Entscheidung ab, so daß ausnahmsweise die Revision auch ohne Bezeichnung der Divergenzentscheidung zuzulassen wäre (vgl. BFH-Beschluß vom 24. Mai 1988 V B 36/88, BFH/NV 1989, 312, Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 115 Rdnr. 69, mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
  • BFH, 04.09.2001 - X B 50/01

    Beschwerde - Zulassungsgründe - Grundsätzliche Bedeutung - Wiedereinsetzung in

    Die Anforderungen an eine § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO genügende Glaubhaftmachung der Wiedereinsetzungsgründe bei krankheitsbedingter Verhinderung des Klägers können als grundsätzlich geklärt angesehen werden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juli 1998 VII B 98/98, BFH/NV 1999, 67).

    Aus dem Vorbringen im Beschwerdeverfahren, in BFH/NV 1999, 67 sei es um die Glaubhaftmachung einer Erkrankung des Prozessbevollmächtigten, nicht jedoch des Klägers gegangen, ergibt sich kein weiterer Klärungsbedarf.

    Hinsichtlich der behaupteten Abweichung der FG-Entscheidung von den BFH-Beschlüssen in BFH/NV 1999, 67 und vom 26. November 1999 III B 63/99 (BFH/NV 2000, 592) fehlt die nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO gebotene Gegenüberstellung der abstrakten Rechtssätze des FG einerseits und des BFH andererseits (BFH-Beschluss vom 29. September 2000 X B 23/00, BFH/NV 2001, 437, m.w.N.).

  • BFH, 04.11.2008 - XI B 19/08

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Lücken im Postausgangsbuch

    c) Die vom Prozessbevollmächtigten abgegebene Versicherung an Eides statt (§ 155 FGO i.V.m. § 294 ZPO), dass er am 3. April 2008 einen Schriftsatz mit einem Antrag auf Verlängerung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde gefertigt und am selben Tag persönlich in den Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen habe, reicht im Hinblick auf die Umstände des Streitfalls für sich allein nicht zur Glaubhaftmachung des behaupteten Sachverhalts aus (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Juli 1998 VII B 98/98, BFH/NV 1999, 67).
  • BFH, 23.10.2000 - VI B 45/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Der Prozessbevollmächtigte hat aber weder genaue Angaben zur Dauer der Erkrankung gemacht noch ein ärztliches Attest vorgelegt oder ggf. eine eidesstattliche Versicherung einer dritten Person über Art und Dauer der Erkrankung eingereicht (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 15. Juli 1998 VII B 98/98, BFH/NV 1999, 67).
  • BFH, 30.03.2005 - VI B 24/04

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens: Einspruchsverfahren - FG-Verfahren

    Der Senat kann offen lassen, ob er Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) zugunsten der Berücksichtigung nachgereichter Steuererklärungen im Klageverfahren grundsätzlich als für die Revisionsinstanz verbindlich hinzunehmen hat (so aber Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 1997 I R 47/97, BFHE 185, 21, BStBl II 1998, 269, BFH-Beschluss vom 13. Juli 1998 X B 36/98, BFH/NV 1999, 67; a.A. Brockmeyer in Klein, Abgabenordnung, Kommentar, § 364b Rz. 16).
  • BFH, 30.11.2004 - IX B 29/04

    Verspätetes Vorbringen; Ermessensentscheidung des FG

    Neue Gesichtspunkte, die eine erneute Prüfung und Entscheidung erfordern, sind nicht ersichtlich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Juli 1998 X B 36/98, BFH/NV 1999, 67; vom 29. Oktober 1998 X B 119/98, BFH/NV 1999, 633).
  • FG Baden-Württemberg, 18.12.1998 - 9 K 311/98

    Abhilfebescheid bei Vorlage der Steuererklärung im Klageverfahren nach

    Insbesondere wird das Gericht durch die Entscheidung der Finanzbehörde, das verspätete Vorbringen gemäß § 364 b AO 1977 zurückzuweisen, nicht präjudiziert, sondern lediglich zu einer - eigenständigen - Ermessensentscheidung gemäß § 76 Abs. 3 FGO veranlaßt (BFH-Urteil vom 17. Dezember 1997 I R 47/97, BStBl II 1998, 269 ; BFH-Beschluß vom 13. Juli 1998 X B 36/98, BFH/NV 1999, 67 ).
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