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   BFH, 07.07.1999 - X B 37/99   

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https://dejure.org/1999,4208
BFH, 07.07.1999 - X B 37/99 (https://dejure.org/1999,4208)
BFH, Entscheidung vom 07.07.1999 - X B 37/99 (https://dejure.org/1999,4208)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 1999 - X B 37/99 (https://dejure.org/1999,4208)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nachweis einer Prozeßvollmacht - Ausschlußfrist - Wiedereinsetzung in vorigen Stand

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 bis 3; ; FGO § 62 Abs. 3 Satz 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 56, 62, 115 Abs. 2, 3
    Darlegungslast für Rechtsfragen, die grundsätzlich geklärt sind

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.04.1998 - X B 186/97

    Zulassungsfähigkeit einer Revision bei pauschalen Ausführungen im

    Auszug aus BFH, 07.07.1999 - X B 37/99
    Das gilt insbesondere für den Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO): Alle für die hier zu treffende Entscheidung bedeutsamen Rechtsfragen (der Anforderungen an den Nachweis einer Prozeßvollmacht, an die Wahrung der hierzu gemäß § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO gesetzten Ausschlußfrist sowie an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) sind als prinzipiell geklärt anzusehen, so daß es seitens des Klägers zur Erfüllung seiner Darlegungspflicht einer eingehenden Begründung (einschließlich der Erörterung der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung) bedurft hätte (zu den Anforderungen an die Beschwerdebegründung in solchen Fällen: BFH-Beschlüsse vom 16. April 1998 X B 186/97, BFH/NV 1998, 1244, und vom 10. Dezember 1998 VIII B 56/98, BFH/NV 1999, 804; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 62, m.w.N.).
  • BFH, 19.08.1998 - X B 111/97

    Grundsätzliche Bedeutung - Darlegungsanforderungen - Klärungsbedürftigkeit -

    Auszug aus BFH, 07.07.1999 - X B 37/99
    - Die Beschwerdeschrift enthält nur Einwände gegen die Richtigkeit der dem angefochtenen Urteil zugrundeliegenden Rechtsauffassung, die in diesem Verfahren unbeachtlich sind (vgl. z.B. die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. April 1998 X B 155/97, BFH/NV 1998, 1331, sowie vom 19. August 1998 X B 111/97, BFH/NV 1999, 210; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 58 und 61 f., jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.12.1998 - VIII B 56/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 07.07.1999 - X B 37/99
    Das gilt insbesondere für den Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO): Alle für die hier zu treffende Entscheidung bedeutsamen Rechtsfragen (der Anforderungen an den Nachweis einer Prozeßvollmacht, an die Wahrung der hierzu gemäß § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO gesetzten Ausschlußfrist sowie an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) sind als prinzipiell geklärt anzusehen, so daß es seitens des Klägers zur Erfüllung seiner Darlegungspflicht einer eingehenden Begründung (einschließlich der Erörterung der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung) bedurft hätte (zu den Anforderungen an die Beschwerdebegründung in solchen Fällen: BFH-Beschlüsse vom 16. April 1998 X B 186/97, BFH/NV 1998, 1244, und vom 10. Dezember 1998 VIII B 56/98, BFH/NV 1999, 804; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 62, m.w.N.).
  • BFH, 24.04.1998 - X B 155/97

    Anforderungen an Beschwerdegründe bei einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 07.07.1999 - X B 37/99
    - Die Beschwerdeschrift enthält nur Einwände gegen die Richtigkeit der dem angefochtenen Urteil zugrundeliegenden Rechtsauffassung, die in diesem Verfahren unbeachtlich sind (vgl. z.B. die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. April 1998 X B 155/97, BFH/NV 1998, 1331, sowie vom 19. August 1998 X B 111/97, BFH/NV 1999, 210; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 58 und 61 f., jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.03.2001 - X B 60/00

    Beschwerdebegründung - Grundsätzliche Bedeutung - Erfindertätigkeit -

    Diesem Erfordernis ist nur Rechnung getragen, wenn die Beschwerdebegründung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem betreffenden Rechtsproblem enthält und ausführt, worin der Beschwerdeführer noch eine ungeklärte Frage sieht (Beschlüsse des Senats vom 16. April 1998 X B 186/97, BFH/NV 1998, 1244, und vom 7. Juli 1999 X B 37/99, BFH/NV 2000, 59; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 62, m.w.N.).
  • BFH, 05.02.2002 - X B 98/01

    Betrieb von Aus- und Übersiedlerheimen; gewerbliche Betätigung

    Diesem Erfordernis ist nur Rechnung getragen, wenn die Beschwerdebegründung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem betreffenden Rechtsproblem enthält und ausführt, worin der Beschwerdeführer noch eine ungeklärte Frage sieht (Beschlüsse des Senats vom 16. April 1998 X B 186/97, BFH/NV 1998, 1244; vom 7. Juli 1999 X B 37/99, BFH/NV 2000, 59; Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 115 FGO Rz. 106 f.; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 33, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 25.02.2002 - X B 77/01

    Zwischenurteil; objektive Unrichtigkeit einer Rückstellung

    Diesem Erfordernis ist nur Rechnung getragen, wenn die Beschwerdebegründung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem betreffenden Rechtsproblem enthält und ausführt, worin der Beschwerdeführer noch eine ungeklärte Frage sieht (BFH-Beschlüsse vom 16. April 1998 X B 186/97, BFH/NV 1998, 1244; vom 10. Dezember 1998 VIII B 56/98, BFH/NV 1999, 804; vom 7. Juli 1999 X B 37/99, BFH/NV 2000, 59; Gräber, a.a.O., § 116 Rz. 33).
  • BFH, 03.04.2001 - X B 87/00

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen der Bezeichnung

    Diesem Erfordernis ist nur Rechnung getragen, wenn die Beschwerdebegründung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem betreffenden Rechtsproblem enthält und ausführt, worin der Beschwerdeführer noch eine ungeklärte Frage sieht (Beschlüsse des Senats vom 16. April 1998 X B 186/97, BFH/NV 1998, 1244, und vom 7. Juli 1999 X B 37/99, BFH/NV 2000, 59).
  • BFH, 15.03.2001 - X B 101/00

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Hinreichende

    Diesem Erfordernis ist nur Rechnung getragen, wenn die Beschwerdebegründung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem betreffenden Rechtsproblem enthält und ausgeführt wird, worin der Beschwerdeführer noch eine ungeklärte Frage sieht (Beschlüsse des Senats vom 16. April 1998 X B 186/97, BFH/NV 1998, 1244, und vom 7. Juli 1999 X B 37/99, BFH/NV 2000, 59).
  • BFH, 04.10.2001 - X B 157/00

    Zulässigkeit der Beschwerde - Ablauf der Beschwerdefrist - Beschwerdebegründung -

    Diesem Erfordernis ist nur Rechnung getragen, wenn die Beschwerdebegründung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem betreffenden Rechtsproblem enthält und ausführt, worin der Beschwerdeführer noch eine ungeklärte Frage sieht (Beschlüsse des Senats vom 16. April 1998 X B 186/97, BFH/NV 1998, 1244, und vom 7. Juli 1999 X B 37/99, BFH/NV 2000, 59, m.w.N.).
  • BFH, 22.08.2001 - X B 9/01

    Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Beschwerdebegründung -

    Dem ist nur Rechnung getragen, wenn die Beschwerdebegründung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem betreffenden Rechtsproblem enthält und ausführt, worin der Beschwerdeführer noch eine ungeklärte Frage sieht (Beschlüsse des Senats vom 16. April 1998 X B 186/97, BFH/NV 1998, 1244, und vom 7. Juli 1999 X B 37/99, BFH/NV 2000, 59; Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 115 FGO Rz. 214; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 62, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.07.2001 - X B 5/01

    Beschwerde - Zulassung - Revision - Grundstück - Umlaufvermögen -

    Dieser Anforderung ist nur genügt, wenn die Beschwerdebegründung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem betreffenden Rechtsproblem enthält und ausführt, worin der Beschwerdeführer noch eine ungeklärte Frage sieht (Beschlüsse des Senats vom 16. April 1998 X B 186/97, BFH/NV 1998, 1244, und vom 7. Juli 1999 X B 37/99, BFH/NV 2000, 59; Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 115 FGO Rz. 214; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 62, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.05.2001 - X B 7/01

    Schätzungsbescheide - Korrekturbescheide - Beschwerdefrist - Beschwerdebegründung

    In gesteigertem Maße gilt dies hinsichtlich solcher Rechtsfragen, die als prinzipiell geklärt anzusehen sind (BFH-Beschlüsse vom 7. Juli 1999 X B 37/99, BFH/NV 2000, 59, und vom 6. Dezember 2000 VI B 99/99, BFH/NV 2001, 629) - wie etwa auch die in der Beschwerdeschrift angesprochenen Fragen der Wiedereinsetzung im Allgemeinen (BFH in BFH/NV 2000, 59) und im Rahmen des § 126 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO 1977) im Besonderen (BFH-Beschluss vom 21. Mai 1999 IX B 60/99, BFH/NV 1999, 1313).
  • BFH, 07.05.2002 - X B 137/01

    Ausschlussfrist nach § 79 b Abs. 3 Satz 1 FGO; Fristversäumnis wegen

    Diesem Erfordernis ist nur Rechnung getragen, wenn die Beschwerdebegründung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem betreffenden Rechtsproblem enthält und ausführt, worin der Beschwerdeführer eine noch ungeklärte Frage sieht (BFH-Beschlüsse vom 16. April 1998 X B 186/97, BFH/NV 1998, 1244; vom 10. Dezember 1998 VIII B 56/98, BFH/NV 1999, 804; vom 7. Juli 1999 X B 37/99, BFH/NV 2000, 59; Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 116 FGO Rz. 66; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 33, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 14.04.2000 - X B 123/99

    Unwirksamkeit eines Steuerbescheides trotz Bekanntgabe

  • BFH, 08.05.2000 - X B 40/00

    Sachaufklärungspflicht der Finanzbehörde - Mitwirkungspflichten des

  • BFH, 24.03.2000 - X B 131/99

    Darlegungsanforderungen - Auswertung von Prüfungsberichten - Sorgfaltspflicht

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