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   BFH, 22.09.2004 - X B 38/04   

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https://dejure.org/2004,12616
BFH, 22.09.2004 - X B 38/04 (https://dejure.org/2004,12616)
BFH, Entscheidung vom 22.09.2004 - X B 38/04 (https://dejure.org/2004,12616)
BFH, Entscheidung vom 22. September 2004 - X B 38/04 (https://dejure.org/2004,12616)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Anforderungen zur Darlegung des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrags - Vorliegen einer Überraschungsentscheidung - Annahme einer Sanierungsabsicht bei Abschluss einer Sanierungsvereinbarung

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 76 Abs. 2; ; ESStG a.F. § 3 Nr. 66

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Darlegung des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrags; Vorliegen einer Überraschungsentsch.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 23.07.1996 - X B 191/95

    Pflicht zum Nachgehen eines Beweisantrags

    Auszug aus BFH, 22.09.2004 - X B 38/04
    Einem unsubstantiierten Beweisantritt braucht ein FG in der Regel nicht nachzugehen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 26. Februar 1985 VII R 137/81, BFH/NV 1986, 136; vom 23. Juli 1996 X B 191/95, BFH/NV 1997, 50; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 76 Rz. 25, mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
  • BFH, 26.02.1985 - VII R 137/81

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 22.09.2004 - X B 38/04
    Einem unsubstantiierten Beweisantritt braucht ein FG in der Regel nicht nachzugehen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 26. Februar 1985 VII R 137/81, BFH/NV 1986, 136; vom 23. Juli 1996 X B 191/95, BFH/NV 1997, 50; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 76 Rz. 25, mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BFH, 22.09.2004 - X B 38/04
    Da eine Überraschungsentscheidung nur dann gegeben ist, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188; BFH-Urteil vom 17. Februar 1998 VIII R 28/95, BFHE 186, 29, BStBl II 1998, 505), greift angesichts der Tatsache, dass die Sanierungsabsicht der Gläubigerin im Einspruchs- und Klageverfahren thematisiert wurde, auch die Rüge des Verstoßes des FG gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO und § 76 Abs. 2 FGO nicht durch.
  • BFH, 17.09.2003 - I B 18/03

    NZB: Verfahrensmangel, Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 22.09.2004 - X B 38/04
    Anders als in der von den Klägern angeführten BFH-Entscheidung vom 17. September 2003 I B 18/03 (BFH/NV 2004, 207) war den Klägern eine rechtzeitige Rüge in der mündlichen Verhandlung auch möglich (vgl. dazu Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz. 67), weil sich der mit der Beschwerde gerügte Verfahrensverstoß nicht erst aus den Entscheidungsgründen des FG-Urteils ergibt.
  • BFH, 15.11.2001 - VII B 40/01

    Vergütungsvoraussetzungen - Mineralölsteuer - Zahlungsausfall - Vermeidbarkeit

    Auszug aus BFH, 22.09.2004 - X B 38/04
    Zur Darlegung des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrags i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gehört insbesondere der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. November 2001 VII B 40/01, BFH/NV 2002, 373, m.w.N.).
  • BFH, 29.09.2000 - X B 23/00

    Keine Eigenheimzulage für Ferien- oder Wochenendwohnungen

    Auszug aus BFH, 22.09.2004 - X B 38/04
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung grundsätzlich nur nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen; spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (Senatsbeschluss vom 29. September 2000 X B 23/00, BFH/NV 2001, 437; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 22).
  • BFH, 17.02.1998 - VIII R 28/95

    Aktivierung des Pachterneuerungsanspruchs

    Auszug aus BFH, 22.09.2004 - X B 38/04
    Da eine Überraschungsentscheidung nur dann gegeben ist, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188; BFH-Urteil vom 17. Februar 1998 VIII R 28/95, BFHE 186, 29, BStBl II 1998, 505), greift angesichts der Tatsache, dass die Sanierungsabsicht der Gläubigerin im Einspruchs- und Klageverfahren thematisiert wurde, auch die Rüge des Verstoßes des FG gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO und § 76 Abs. 2 FGO nicht durch.
  • BFH, 13.12.2005 - X R 49/03

    FörderG: Verbleibensvoraussetzungen

    Sie liegt aber nur vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (Senatsbeschluss vom 22. September 2004 X B 38/04, juris Nr: STRE200451281, m.w.N.).
  • BFH, 09.09.2005 - I B 40/05

    Verfahrensmängel; Rügeverzicht

    Zu diesen Mängeln gehört insbesondere die von der Klägerin gerügte Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen von Beweisanträgen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2003 VII B 260/02, BFH/NV 2004, 69; vom 22. September 2004 X B 38/04, juris, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.07.2005 - X B 30/05

    Verletzung des Rechts auf Gehör; Überraschungsentscheidung

    Sie ist aber nur dann gegeben, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen konnte (Senatsbeschluss vom 22. September 2004 X B 38/04, juris Nr: STRE200451281).
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