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   BFH, 01.07.1992 - X B 38/92   

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https://dejure.org/1992,8198
BFH, 01.07.1992 - X B 38/92 (https://dejure.org/1992,8198)
BFH, Entscheidung vom 01.07.1992 - X B 38/92 (https://dejure.org/1992,8198)
BFH, Entscheidung vom 01. Juli 1992 - X B 38/92 (https://dejure.org/1992,8198)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 22.05.1991 - IV B 48/90

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 01.07.1992 - X B 38/92
    Es müssen Anhaltspunkte für eine unsachliche Einstellung oder Willkür des Richters vorliegen (z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Mai 1991 IV B 48/90, BFH/NV 1992, 395 m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • BFH, 20.06.2013 - IX S 12/13

    Richterablehnung; wiederholte Anhörungsrüge

    Es müssen Anhaltspunkte für eine unsachliche Einstellung oder Willkür des Richters vorliegen (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Juli 1992 X B 38/92, BFH/NV 1993, 110, m.w.N.).
  • BFH, 30.04.2002 - X S 10/01

    Richterablehnung; Gegenvorstellung - Vertretungszwang

    Es müssen Anhaltspunkte für eine unsachliche Einstellung oder Willkür des Richters vorliegen (z.B. BFH-Beschluss vom 1. Juli 1992 X B 38/92, BFH/NV 1993, 110, m.w.N.).
  • BFH, 30.10.1997 - X B 12/97
    Es müssen Anhaltspunkte für eine unsachliche Einstellung oder Willkür des Richters vorliegen (z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 1. Juli 1992 X B 38/92, BFH/NV 1993, 110, m. w. N.).
  • BFH, 10.09.1998 - X B 22/98

    Ordnungsgemäße Prozeßvollmacht - Vertretungsbefugnis - Klagebefugnis -

    Es müssen Anhaltspunkte für eine unsachliche Einstellung oder Willkür des Richters vorliegen (z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Juli 1992 X B 38/92, BFH/NV 1993, 110, m.w.N.).
  • BFH, 24.03.1997 - IX B 93/96

    Ablehnungsgesuch gegen einen Richter, der nunmehr laut Geschäftsverteilungsplan

    Ein Befangenheitsgrund liegt nicht bereits vor, wenn ein Richter bei der Erörterung der Sach- und Rechtslage seine Zweifel an den von den Beteiligten vorgetragenen Tatsachen zum Ausdruck bringt (BFH-Beschluß vom 1. Juli 1992 X B 38/92, BFH/NV 1993, 110).
  • BFH, 26.06.1995 - XI B 11/95

    Ablehnung eines Richter wegen Besorgnis der Befangenheit

    Es müssen objektive Gründe vorliegen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei ruhiger und vernünftiger Betrachtung befürchten lassen, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (BFH-Beschluß vom 7. September 1994 II B 70/94, BFH/NV 1995, 414), somit müssen Anhaltspunkte für eine unsachliche Einstellung oder Willkür des Richters gegeben sein (BFH-Beschlüsse vom 22. Mai 1991 IV B 48/90, BFH/NV 1992, 395; vom 1. Juli 1992 X B 38/92, BFH/NV 1993, 110).
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