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   BFH, 19.01.2012 - X B 4/10   

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https://dejure.org/2012,8675
BFH, 19.01.2012 - X B 4/10 (https://dejure.org/2012,8675)
BFH, Entscheidung vom 19.01.2012 - X B 4/10 (https://dejure.org/2012,8675)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - X B 4/10 (https://dejure.org/2012,8675)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Überraschungsentscheidung durch Aufhebung eines Beweisbeschlusses

  • openjur.de

    Überraschungsentscheidung durch Aufhebung eines Beweisbeschlusses

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 119 Nr 3, GG Art 103 Abs 1
    Überraschungsentscheidung durch Aufhebung eines Beweisbeschlusses

  • Bundesfinanzhof

    Überraschungsentscheidung durch Aufhebung eines Beweisbeschlusses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 119 Nr 3 FGO, Art 103 Abs 1 GG
    Überraschungsentscheidung durch Aufhebung eines Beweisbeschlusses

  • rewis.io

    Überraschungsentscheidung durch Aufhebung eines Beweisbeschlusses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 119 Nr. 3; FGO § 155; GG Art. 103 Abs. 1
    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung bei Aufhebung eines Beweisbeschlusses hinsichtlich der Vernehmung eines Zeugen nach vorheriger Anordnung der Vernehmung an einem anderen Verhandlungstag

  • datenbank.nwb.de

    Überraschungsentscheidung durch Aufhebung eines Beweisbeschlusses durch das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 27.08.2010 - III B 113/09

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtdurchführung einer durch

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - X B 4/10
    Aus diesem Grund muss das FG, wenn es eine durch Beweisbeschluss angeordnete Beweisaufnahme nicht oder nicht in vollem Umfang durchzuführen beabsichtigt, zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung gegenüber den Beteiligten vor Erlass des Urteils unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass bzw. inwiefern es den Beweisbeschluss als erledigt betrachtet (Senatsbeschuss vom 3. Dezember 2002 X B 26/02, BFH/NV 2003, 343, und BFH-Beschluss vom 27. August 2010 III B 113/09, BFH/NV 2010, 2292).

    Sie können daher grundsätzlich davon ausgehen, dass das Urteil nicht eher ergehen wird, bis der Beweisbeschluss vollständig ausgeführt ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 2292).

  • BFH, 01.02.2010 - XI B 50/08

    Erstmalige Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung einer Behörde in der mündlichen

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - X B 4/10
    Dies gilt jedoch nur im Hinblick auf bereits in das Verfahren eingeführte und den Beteiligten bekannte oder bekannt gegebene Tatsachen oder Rechtsfragen (BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2003 XI B 47/01, BFH/NV 2004, 51, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung, und vom 1. Februar 2010 XI B 50/09, BFH/NV 2010, 921).

    Die Nichtteilnahme des Klägers an der mündlichen Verhandlung bewirkt nicht, dass sein Recht, die fehlende Vertagung zu rügen, infolge eines Rügeverzichts entfällt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 921).

  • BFH, 29.06.1994 - I R 108/93

    Übergehen eines Beweisangebots - Verzicht auf die Einvernahme eines Zeugen

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - X B 4/10
    Es fehlt im Streitfall daher an dem für einen Rügeverzicht erforderlichen Merkmal, dass das Unterlassen der Beweiserhebung vorhersehbar sein muss (BFH-Urteil vom 29. Juni 1994 I R 108/93, BFH/NV 1995, 320).
  • BFH, 21.01.1998 - III R 31/97

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - X B 4/10
    a) Ein solcher Verstoß liegt vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--; vgl. z.B. Urteil vom 21. Januar 1998 III R 31/97, BFH/NV 1998, 732).
  • BFH, 29.10.1999 - III B 32/99

    Mitwirkungspflicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - X B 4/10
    Dementsprechend kann im Grundsatz der Beteiligte, der nicht in der mündlichen Verhandlung erscheint, keine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend machen (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1999 III B 32/99, BFH/NV 2000, 580).
  • BFH, 03.12.2002 - X B 26/02

    NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - X B 4/10
    Aus diesem Grund muss das FG, wenn es eine durch Beweisbeschluss angeordnete Beweisaufnahme nicht oder nicht in vollem Umfang durchzuführen beabsichtigt, zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung gegenüber den Beteiligten vor Erlass des Urteils unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass bzw. inwiefern es den Beweisbeschluss als erledigt betrachtet (Senatsbeschuss vom 3. Dezember 2002 X B 26/02, BFH/NV 2003, 343, und BFH-Beschluss vom 27. August 2010 III B 113/09, BFH/NV 2010, 2292).
  • BFH, 07.07.2003 - VIII B 228/02

    Rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - X B 4/10
    Hat sich das FG gegenüber den Beteiligten in der den Rechtsstreit betreffenden maßgeblichen Tat- oder Rechtsfrage in der Besetzung geäußert, die später in der Sache entscheidet, dann liegt eine solche Überraschungsentscheidung vor, wenn das FG ohne vorher auf eine Änderung seiner Beurteilung hinzuweisen entgegen der zuvor geäußerten Absicht entscheidet (BFH-Beschluss vom 7. Juli 2003 VIII B 228/02, BFH/NV 2003, 1440, und BFH-Urteil vom 11. November 2008 IX R 14/07, BFHE 223, 308, BStBl II 2009, 309; zur Abgrenzung vgl. auch BFH-Beschluss vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180).
  • BFH, 18.07.2003 - XI B 47/01

    Rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - X B 4/10
    Dies gilt jedoch nur im Hinblick auf bereits in das Verfahren eingeführte und den Beteiligten bekannte oder bekannt gegebene Tatsachen oder Rechtsfragen (BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2003 XI B 47/01, BFH/NV 2004, 51, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung, und vom 1. Februar 2010 XI B 50/09, BFH/NV 2010, 921).
  • BFH, 02.03.2005 - VII B 142/04

    Einzelrichter; Rückübertragung auf den Senat

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - X B 4/10
    Der BFH-Beschluss vom 2. März 2005 VII B 142/04 (BFH/NV 2005, 1576) ist im Streitfall nicht einschlägig.
  • BFH, 17.03.2008 - IX B 258/07

    Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - X B 4/10
    Hat sich das FG gegenüber den Beteiligten in der den Rechtsstreit betreffenden maßgeblichen Tat- oder Rechtsfrage in der Besetzung geäußert, die später in der Sache entscheidet, dann liegt eine solche Überraschungsentscheidung vor, wenn das FG ohne vorher auf eine Änderung seiner Beurteilung hinzuweisen entgegen der zuvor geäußerten Absicht entscheidet (BFH-Beschluss vom 7. Juli 2003 VIII B 228/02, BFH/NV 2003, 1440, und BFH-Urteil vom 11. November 2008 IX R 14/07, BFHE 223, 308, BStBl II 2009, 309; zur Abgrenzung vgl. auch BFH-Beschluss vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180).
  • BFH, 11.11.2008 - IX R 14/07

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Klageabweisung ohne

  • BFH, 29.07.2009 - VI B 44/09

    Entscheidung über zulässige Klage durch Prozessurteil als Verfahrensmangel -

  • BFH, 01.02.2010 - XI B 50/09

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung erst

  • BFH, 29.10.2015 - X B 55/15

    Überraschungsentscheidung bei nicht durchgeführter Beweiserhebung - Absehen von

    Dazu hat es für die Beteiligten unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen, dass es den Beweis als nicht mehr nötig erachtet und somit einen (ggf. förmlichen) Beweisbeschluss als erledigt betrachtet (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2012 X B 4/10, BFH/NV 2012, 958, m.w.N.).

    (1) Denn es liegt ein Fall einer wesentlichen Änderung der maßgeblichen Prozesssituation vor, die das rechtliche Gehör nicht entfallen lässt (weiterführend: Senatsbeschluss in BFH/NV 2012, 958, unter II.1.c aa, m.w.N.).

    Die Nichtteilnahme des Antragstellers an der mündlichen Verhandlung bewirkt dies nicht (vgl. weiterführend Senatsbeschluss in BFH/NV 2012, 958, unter II.1.c bb, m.w.N.).

  • BFH, 19.12.2012 - XI B 84/12

    Absehen von einer durch Beweisbeschluss angeordneten Beweisaufnahme

    Dazu hat es für die Beteiligten unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen, dass es den Beweisbeschluss als erledigt betrachtet (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Dezember 2002 X B 26/02, BFH/NV 2003, 343; vom 27. August 2010 III B 113/09, BFH/NV 2010, 2292; vom 19. Januar 2012 X B 4/10, BFH/NV 2012, 958, jeweils m.w.N.).

    Abweichendes kann nur gelten, wenn das Gericht zu Recht davon ausgehen kann, es sei auch aus der Sicht der Beteiligten zweifelsfrei, dass sich eine angeordnete Beweisaufnahme erledigt habe, ohne dass es eines entsprechenden gerichtlichen Hinweises bedürfe (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 958, m.w.N.).

  • BFH, 27.08.2021 - VIII B 126/20

    Absehen von einer durch Beweisbeschluss angeordneten Beweisaufnahme als

    Dazu hat es für die Beteiligten unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen, dass es den Beweisbeschluss als erledigt betrachtet (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 03.12.2002 - X B 26/02, BFH/NV 2003, 343; vom 27.08.2010 - III B 113/09, BFH/NV 2010, 2292, und vom 19.01.2012 - X B 4/10, BFH/NV 2012, 958, jeweils m.w.N.).

    Etwas anderes kann nur gelten, wenn das Gericht zu Recht davon ausgehen kann, es sei auch aus Sicht der Beteiligten zweifelsfrei, dass sich eine angeordnete Beweisaufnahme erledigt habe, ohne dass es eines entsprechenden gerichtlichen Hinweises bedürfe (BFH-Beschlüsse vom 19.12.2012 - XI B 84/12, BFH/NV 2013, 745; in BFH/NV 2012, 958, m.w.N.).

  • BFH, 02.08.2013 - XI B 97/12

    Absehen von einer durch Vorsitzendenschreiben angeordneten Beweisaufnahme

    Dazu hat es für die Beteiligten unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen, dass es den Beweisbeschluss als erledigt betrachtet (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Dezember 2002 X B 26/02, BFH/NV 2003, 343; vom 27. August 2010 III B 113/09, BFH/NV 2010, 2292; vom 19. Januar 2012 X B 4/10, BFH/NV 2012, 958; vom 19. Dezember 2012 XI B 84/12, BFH/NV 2013, 745, jeweils m.w.N.).

    Abweichendes kann nur gelten, wenn das Gericht zu Recht davon ausgehen kann, es sei auch aus der Sicht der Beteiligten zweifelsfrei, dass sich eine angeordnete Beweisaufnahme erledigt habe, ohne dass es eines entsprechenden gerichtlichen Hinweises bedürfe (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 958, und in BFH/NV 2013, 745, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 25.06.2013 - X B 96/12

    NZB; Grundsätzliche Bedeutung und Betriebsaufspaltung

    b) Eine Verletzung der Hinweis- und Fürsorgepflichten und damit gegen § 76 Abs. 2 FGO könnte eine Verletzung rechtlichen Gehörs i.S. von § 119 Nr. 3 FGO sein (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2012 X B 4/10, BFH/NV 2012, 958).
  • BFH, 17.10.2013 - II B 31/13

    Absehen von der Vernehmung eines geladenen Zeugen; Widerlegung einer

    Abweichendes kann nur gelten, wenn das Gericht zu Recht annehmen kann, es sei auch aus der Sicht der Beteiligten zweifelsfrei, dass sich eine angeordnete Beweisaufnahme erledigt habe, ohne dass es eines entsprechenden gerichtlichen Hinweises bedürfte (BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2012 X B 4/10, BFH/NV 2012, 958, Rz 19, und in BFH/NV 2013, 745, Rz 17).
  • BFH, 30.05.2022 - II B 55/21

    Umfang eines Akteneinsichtsanspruchs

    Zwar kann der Beschwerdeführer auch durch unentschuldigtes Nichterscheinen zur mündlichen Verhandlung sein Recht endgültig verlieren, die Verletzung einer verzichtbaren Verfahrensvorschrift zu rügen, sofern die Verletzung vorhersehbar war (vgl. BFH-Urteil vom 29.06.1994 - I R 108/93, BFH/NV 1995, 320; BFH-Beschlüsse vom 02.03.2005 - VII B 142/04, BFH/NV 2005, 1576, unter 3.; vom 19.01.2012 - X B 4/10, BFH/NV 2012, 958, Rz 27, und, namentlich für den Fall fehlender Vorhersehbarkeit, vom 29.10.2015 - X B 55/15, BFH/NV 2016, 218, Rz 17).
  • BFH, 30.09.2013 - XI B 69/13

    Übergehen eines Beweisantrages

    Dazu hat es für die Beteiligten unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen, dass es den Beweisbeschluss als erledigt betrachtet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 2012 XI B 84/12, BFH/NV 2013, 745; vom 2. August 2013 XI B 97/12, juris; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Dezember 2002 X B 26/02, BFH/NV 2003, 343; vom 23. Oktober 2006 III B 142/05, BFH/NV 2007, 422; vom 27. August 2010 III B 113/09, BFH/NV 2010, 2292; vom 19. Januar 2012 X B 4/10, BFH/NV 2012, 958, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.09.2014 - IX B 101/13

    Hinweispflicht des Gerichts bei Nichtvernehmung eines geladenen Zeugen - Pflicht

    Dazu hat es für die Beteiligten unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen, dass es den Beweisbeschluss als erledigt betrachtet (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Dezember 2002 X B 26/02, BFH/NV 2003, 343; vom 27. August 2010 III B 113/09, BFH/NV 2010, 2292; vom 19. Januar 2012 X B 4/10, BFH/NV 2012, 958; vom 19. Dezember 2012 XI B 84/12, BFH/NV 2013, 745; vom 2. August 2013 XI B 97/12, BFH/NV 2013, 1791).
  • BFH, 21.02.2013 - X B 53/11

    Überraschungsentscheidung - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Unterhalt

    Eine Verletzung der Hinweispflicht aus § 76 Abs. 2 FGO, die wenn sie vorläge, als Überraschungsentscheidung eine Verletzung rechtlichen Gehörs i.S. von § 119 Nr. 3 FGO (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2012 X B 4/10, BFH/NV 2012, 958) sein könnte, liegt nicht vor.
  • BFH, 30.05.2022 - II B 56/21

    Pflicht zur Vorlage der den Streitfall betreffenden Akten

  • BFH, 10.05.2013 - X B 90/12

    Aussetzung des Klageverfahrens

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