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   BFH, 10.12.2001 - X B 41/01   

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BFH, 10.12.2001 - X B 41/01 (https://dejure.org/2001,10193)
BFH, Entscheidung vom 10.12.2001 - X B 41/01 (https://dejure.org/2001,10193)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 2001 - X B 41/01 (https://dejure.org/2001,10193)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.08.1998 - VII B 8/98

    Richterablehnung; Strafanzeige gegen Richter als Befangenheitsgrund?

    Auszug aus BFH, 10.12.2001 - X B 41/01
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde sei vom Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 27. August 1998 VII B 8/98 (BFH/NV 1999, 480) als unbegründet zurückgewiesen worden.

    Mit seiner Beschwerde trägt der Kläger vor: Die Behauptung, er mache dieselben Befangenheitsgründe wie in dem Verfahren in BFH/NV 1999, 480 geltend, sei falsch.

    Das FG könne sich auch nicht auf den BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 480 berufen, da dieser einen eklatanten Tatsachen- und Rechtsfehler enthalte.

    Der Kläger stützt sein Ablehnungsgesuch, wovon das FG zutreffend ausgegangen ist, überwiegend auf Befangenheitsgründe, die bereits Gegenstand der Entscheidung des VII. Senats in BFH/NV 1999, 480 waren.

  • BFH, 27.06.1996 - X B 84/96

    Wirkungen der Meinungsäußerung eines Richters über die Rechtslage und den

    Auszug aus BFH, 10.12.2001 - X B 41/01
    Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler eines Richters bilden --selbst wenn sie objektiv vorliegen-- grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschlüsse vom 30. August 1995 XI B 114/95, BFH/NV 1996, 225; vom 27. Juni 1996 X B 84/96, BFH/NV 1997, 122; Gräber/Koch, a.a.O., § 51 Anm. 40, m.w.N.).
  • BFH, 17.12.1997 - XI B 114/95

    Möglichkeit der Ablehnung aller Mitglieder eines Senats

    Auszug aus BFH, 10.12.2001 - X B 41/01
    Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler eines Richters bilden --selbst wenn sie objektiv vorliegen-- grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschlüsse vom 30. August 1995 XI B 114/95, BFH/NV 1996, 225; vom 27. Juni 1996 X B 84/96, BFH/NV 1997, 122; Gräber/Koch, a.a.O., § 51 Anm. 40, m.w.N.).
  • BFH, 15.02.2000 - X B 91/99

    Richterablehnung

    Auszug aus BFH, 10.12.2001 - X B 41/01
    Dies setzt ohne weiteres erkennbare und gravierende Verfahrensfehler oder eine Häufung von Rechtsverstößen voraus (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 15. Februar 2000 X B 91/99, BFH/NV 2000, 1472, m.w.N.).
  • BFH, 02.07.1996 - X B 50/96
    Auszug aus BFH, 10.12.2001 - X B 41/01
    Ein derartiger Grund ist gegeben, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus, jedoch nach Maßgabe einer vernünftigen, objektiven Betrachtung, davon ausgehen kann, der Richter werde nicht unvoreingenommen entscheiden (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Juli 1996 X B 50, 52/96, BFH/NV 1997, 42; vgl. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 51 Anm. 37, m.w.N.).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 18/06 B

    Entscheidungsbefugnis des Revisions- oder Beschwerdegerichts über

    Anhaltspunkte für eine Willkür (vgl hierzu BFH Beschlüsse vom 28. November 2001 - VII B 67/01 und vom 10. Dezember 2001 - X B 41/01, beide juris) sind vom Kläger ebenfalls nicht dargetan worden.
  • BFH, 04.02.2003 - X E 9/02

    Erinnerung; Gerichtskosten

    Mit Beschluss vom 10. Dezember 2001 X B 41/01 hat der Senat die Beschwerde des Kostenschuldners und Erinnerungsführers (Kostenschuldner) gegen den Beschluss des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz vom 12. Dezember 2000 2 K 3408/98 wegen Richterablehnung in Sachen Einkommensteuer 1995 mit der entsprechenden Kostenfolge als unbegründet zurückgewiesen.

    Der Fortgang des Verfahrens X B 41/01 zeigt, dass die später vom Kostenschuldner eingeschaltete Prozessbevollmächtigte sich der Grundregel des § 77 Abs. 1 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) bewusst war, Schriftsätzen die für die Beteiligten bestimmten Abschriften beizufügen, und entsprechend gehandelt hat, so dass keine weiteren Auslagen dieser Art mehr angefallen sind.

    Ebenso wenig stellte es eine unrichtige Sachbehandlung dar, dass der Senat die Aussetzung des Verfahrens nicht in einer gesonderten Entscheidung abgelehnt hat, sondern durch den Beschluss über die Unbegründetheit der Beschwerde des Kostenschuldners gegen den Beschluss des FG Rheinland-Pfalz vom 12. Dezember 2000 2 K 3408/98 wegen Richterablehnung in Sachen Einkommensteuer 1995 in dem Verfahren X B 41/01.

  • FG Hamburg, 22.02.2024 - 5 K 86/23

    Prozessrecht: Besorgnis der Befangenheit: Befangenheitsgesuch wegen vermeintlich

    Vor diesem Hintergrund bilden Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler des Richters - selbst wenn sie objektiv vorliegen - grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund (BFH, Beschluss vom 10.12.2001, X B 41/01, juris).
  • FG Hamburg, 11.07.2023 - 4 K 37/22

    Finanzgerichtsordnung: Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit

    Vor diesem Hintergrund bilden Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler eines Richters - selbst wenn sie objektiv vorliegen - grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund (BFH, Beschluss vom 10.12.2001, X B 41/01).
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   BFH, 19.02.2002 - X B 41/01 (1)   

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  • BSG, 31.08.2015 - B 9 V 26/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Anhaltspunkte für eine Willkür (vgl hierzu BFH Beschlüsse vom 28.11.2001 - VII B 67/01 und vom 19.2.2002 - X B 41/01, beide Juris) sind vom Kläger ebenfalls nicht dargetan worden.
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