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   BFH, 19.01.2011 - X B 43/10   

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https://dejure.org/2011,5251
BFH, 19.01.2011 - X B 43/10 (https://dejure.org/2011,5251)
BFH, Entscheidung vom 19.01.2011 - X B 43/10 (https://dejure.org/2011,5251)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - X B 43/10 (https://dejure.org/2011,5251)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Grundsätzliche Bedeutung; Gesamtplan-Rechtsprechung

  • openjur.de

    Grundsätzliche Bedeutung; Gesamtplan-Rechtsprechung

  • Bundesfinanzhof

    AO § 42, EStG § 16, EStG § 34, FGO § 115 Abs 2 Nr 1
    Grundsätzliche Bedeutung; Gesamtplan-Rechtsprechung

  • Bundesfinanzhof

    Grundsätzliche Bedeutung; Gesamtplan-Rechtsprechung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 42 AO, § 16 EStG, § 34 EStG, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Grundsätzliche Bedeutung; Gesamtplan-Rechtsprechung

  • rewis.io

    Grundsätzliche Bedeutung; Gesamtplan-Rechtsprechung

  • ra.de
  • rewis.io

    Grundsätzliche Bedeutung; Gesamtplan-Rechtsprechung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Darlegung besonderer Gründe für die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im Falle ausgelaufenem Rechts

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsfigur des Gesamtplans als Anwendungsfall von § 42 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 24.06.2009 - VIII R 13/07

    AfA-Berechtigung bei der Aufnahme eines Gesellschafters in eine freiberufliche

    Auszug aus BFH, 19.01.2011 - X B 43/10
    Zudem habe der BFH in seinem Urteil vom 24. Juni 2009 VIII R 13/07 (BFHE 225, 402, BStBl II 2009, 993) die Begründung einer Beteiligung unter Zuzahlung in das Privatvermögen des bisherigen Betriebsinhabers wirtschaftlich als Anschaffung eines Mitunternehmeranteils betrachtet.

    b) Das BFH-Urteil in BFHE 225, 402, BStBl II 2009, 993 befasst sich mit der Behandlung eines im Rahmen einer Neugründung einer Personengesellschaft gegen Zuzahlung an den bisherigen Einzelunternehmer neu entstandenen Mitunternehmeranteils bei dem neu eingetretenen Sozius.

  • BFH, 01.02.1989 - VIII R 33/85

    Anwendung der §§ 16, 34 EStG auf im Aufbau befindliche Teilbetriebe

    Auszug aus BFH, 19.01.2011 - X B 43/10
    Schließlich zeige die Möglichkeit, einen Teilbetrieb im Aufbau steuerbegünstigt zu veräußern (BFH-Urteil vom 1. Februar 1989 VIII R 33/85, BFHE 156, 158, BStBl II 1989, 458), dass die im Zusammenhang mit der Veräußerung erstmalige Begründung eines Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils unschädlich sei.

    c) Soweit der BFH mit seinem Urteil in BFHE 156, 158, BStBl II 1989, 458 die Möglichkeit anerkannt hat, einen Teilbetrieb im Aufbau steuerbegünstigt zu veräußern, hat er nicht ausgeschlossen, den Veräußerungsvorgang zusammen mit dem Aufbau des Veräußerungsobjekts den Umständen entsprechend zu würdigen.

  • BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98

    Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters

    Auszug aus BFH, 19.01.2011 - X B 43/10
    Der Große Senat des BFH habe mit Beschluss vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98 (BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123) erkannt, bis Ende 1998 sei, ständiger Rechtsprechung folgend, die tarifbegünstigte Veräußerung von Bruchteilen eines Mitunternehmeranteils noch möglich.

    a) Die Entscheidung des FG setzt sich nicht in Widerspruch zu dem Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123.

  • BFH, 25.11.2009 - I R 72/08

    Erfolgsneutrale Einbringung von Anteilen an einer GmbH & Co. KG; keine

    Auszug aus BFH, 19.01.2011 - X B 43/10
    Die Ausführungen in dem BFH-Urteil vom 25. November 2009 I R 72/08 (BFHE 227, 445, BStBl II 2010, 471) sowie Äußerungen hierzu, die teilweise von einem anderen Grundverständnis des Gesamtplangedankens ausgingen, zeigten, zu welcher Unklarheit und Unsicherheit die Gesamtplan-Rechtsprechung geführt habe.

    Auch das Urteil des I. Senats in BFHE 227, 445, BStBl II 2010, 471 beruht, anders als der Kläger meint, auf diesem Gedanken, wenn es erörtert, ob die dortige Gestaltung auf einem schädlichen Gesamtplan beruhe und deshalb § 42 AO unterliege.

  • BFH, 27.10.2005 - IX R 76/03

    Anschaffungskosten - Eigenheimzulage - Gestaltungsmissbrauch - Rückschenkung

    Auszug aus BFH, 19.01.2011 - X B 43/10
    Nichts anderes ergibt sich im Ergebnis aus den Entscheidungen, die die Frage der betrieblichen Veranlassung von Ausgaben unter dem Aspekt des Gesamtplanes würdigen (vgl. BFH-Urteile vom 18. Januar 2001 IV R 58/99, BFHE 194, 377, BStBl II 2001, 393; vom 22. Januar 2002 VIII R 46/00, BFHE 197, 517, BStBl II 2002, 685; vom 31. Juli 2002 X R 103/96, BFH/NV 2003, 26; und vom 27. Oktober 2005 IX R 76/03, BFHE 212, 360, BStBl II 2006, 359).
  • BFH, 13.10.1993 - X R 81/91

    Ablösung eines Nutzungsrechts aus einem Gebäude (§ 9 EStG )

    Auszug aus BFH, 19.01.2011 - X B 43/10
    Die Vorstellung des Gesamtplanes dient dazu, § 42 AO auszufüllen (vgl. BFH-Urteile vom 13. Oktober 1992 VIII R 3/89, BFHE 169, 336, BStBl II 1993, 477; vom 26. März 1996 IX R 51/92, BFHE 180, 330, BStBl II 1996, 443; vom 13. Oktober 1993 X R 81/91, BFH/NV 1994, 620).
  • BFH, 03.11.2010 - X B 101/10

    Grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht - Entscheidung über

    Auszug aus BFH, 19.01.2011 - X B 43/10
    Betrifft die Rechtsfrage ausgelaufenes Recht, müssen in der Beschwerdebegründung besondere Gründe geltend gemacht werden, die ausnahmsweise eine Abweichung von der Regel rechtfertigen, wonach Rechtsfragen, die solches Recht betreffen, regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr zukommt (Senatsbeschluss vom 17. März 2009 X B 34/08, BFH/NV 2009, 1141; vgl. auch Senatsbeschluss vom 3. November 2010 X B 101/10, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 17.10.2006 - XI B 28/06

    PersG; Zwei-Stufen-Modell

    Auszug aus BFH, 19.01.2011 - X B 43/10
    Folgerichtig geht das BFH-Urteil vom 16. September 2004 IV R 11/03 (BFHE 207, 274, BStBl II 2004, 1068), dem inhaltlich für eine anders gelagerte Konstellation der BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2006 XI B 28/06 (BFH/NV 2007, 391) folgt, differenzierend davon aus, dass ein Gesamtplan --wenn auch ohne Verwendung dieses Begriffes-- nicht unbedingt zur Anwendung von § 42 AO führen müsse.
  • BFH, 06.09.2000 - IV R 18/99

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

    Auszug aus BFH, 19.01.2011 - X B 43/10
    So sei die durch das BFH-Urteil vom 6. September 2000 IV R 18/99 (BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229) maßgebend begründete Gesamtplan-Rechtsprechung durch das BFH-Urteil vom 25. Februar 2010 IV R 49/08 (BFHE 228, 486, BStBl II 2010, 726) eingegrenzt worden.
  • BFH, 24.07.2008 - VI B 7/08

    Schätzung einer ortsübliche Vergleichsmiete zur Ermittlung des geldwerten

    Auszug aus BFH, 19.01.2011 - X B 43/10
    Die Rechtsfrage muss im konkreten Fall klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, s. etwa BFH-Beschluss vom 24. Juli 2008 VI B 7/08, BFH/NV 2008, 1838).
  • BFH, 31.07.2002 - X R 103/96

    Vertrag zwischen nahen Angehörigen; Schuldzinsenabzug bei Schenkung und Darlehen;

  • BFH, 16.09.2004 - IV R 11/03

    Aufnahme eines Sozius in ein Einzelunternehmen nach dem Zwei-Stufen-Modell

  • BFH, 17.03.2009 - X B 34/08

    Grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht

  • BFH, 26.03.1996 - IX R 51/92

    Die Darlehensgewährung eines minderjährigen Kindes an ein Elternteil zur

  • BFH, 06.05.2004 - V B 101/03

    Ausfuhrlieferung in Drittstaaten

  • BFH, 22.01.2002 - VIII R 46/00

    Schenkung - Rückgewähr durch Darlehen im Rahmen eines Gesamtplans

  • BFH, 18.01.2001 - IV R 58/99

    Schenkweise begründete Darlehensverbindlichkeit

  • BFH, 13.10.1992 - VIII R 3/89

    Anwartschaft durch Bezugsrechtseinräumung an Nichtgesellschafter

  • BFH, 25.02.2010 - IV R 49/08

    Tarifbegünstigter Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen -

  • BFH, 17.12.2014 - IV R 57/11

    Keine tarifbegünstigte Anteilsveräußerung bei nur teilweiser Aufdeckung der in

    Soweit der X. Senat des BFH in dem von den Beteiligten angesprochenen Beschluss vom 19. Januar 2011 X B 43/10 (BFH/NV 2011, 636) die Auffassung vertreten hat, die Gesamtplan-Rechtsprechung fuße auf § 42 AO, hat er daran in späteren Judikaten nicht mehr festgehalten, sondern zur Begründung ebenfalls auf den Sinn und Zweck des § 34 EStG abgestellt: So hat er im Urteil vom 22. Oktober 2013 X R 14/11 (BFHE 243, 271, BStBl II 2014, 158) zwar ausgeführt, ein Gesamtplan sei zu verneinen, wenn wirtschaftliche Gründe für die einzelnen Teilschritte vorlägen und es dem Steuerpflichtigen gerade auf die Konsequenzen dieser Teilschritte ankomme ("Plan in Einzelakten").
  • BFH, 25.04.2017 - III B 51/16

    Altersentlastungsbetrag für Kapitalerträge

    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (z.B. BFH-Beschluss vom 19. Januar 2011 X B 43/10, BFH/NV 2011, 636, Rz 5).
  • BFH, 25.07.2016 - X B 213/15

    Anspruch des Steuerpflichtigen auf Überlassung von Kalkulationen des

    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 X B 43/10, BFH/NV 2011, 636, unter II.1.).
  • BFH, 14.06.2017 - X B 118/16

    Bindung an ein Zwischenurteil; Sachurteil statt Prozessurteil als

    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 X B 43/10, BFH/NV 2011, 636, unter II.1.).
  • BFH, 15.01.2015 - X B 104/14

    Inhaltliche Bestimmtheit und Auslegung einer Einspruchsentscheidung

    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 X B 43/10, BFH/NV 2011, 636, unter II.1.).
  • FG Münster, 29.09.2020 - 6 K 1176/17

    Steuerliche Behandlung von Gewinnen und Verlusten aus der Veräußerung von sog.

    Die von der Erklärung der Kläger abweichende Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung der EURO STOXX 1 Zertifikate kann nicht unter Verweis auf einen etwaigen Gesamtplan im Sinne der sog. Gesamtplanrechtsprechung des BFH (vgl. BFH, Beschluss vom 19.01.2011 - X B 43/10, BFH/NV 2011, 636) versagt werden.

    a) Dabei kann offenbleiben, ob es sich bei der Rechtsfigur des Gesamtplans lediglich um einen speziellen Anwendungsfall des § 42 AO (vgl. BFH, Beschluss vom 19.01.2011 - X B 43/10, BFH/NV 2011, 636; BFH, Urteil vom 25.11.2009 - I R 72/08, BFHE 227, 445, BStBl II 2010, 471) oder um eine davon unabhängige eigenständige steuerrechtliche Würdigung mehrerer wirtschaftlich zusammenhängender Sachverhalte anhand des Normzwecks handelt (so BFH, Urteil vom 06.09.2000 - IV R 18/99, BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229; BFH, Urteil vom 20.01.2005 - IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395; BFH, Urteil vom 17.12.2014 - IV R 57/11, BFHE 248, 66, BStBl II 2015, 536).

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 K 2485/13

    GmbH & Co. KG keine Organgesellschaft - Auswirkungen eines Gesamtplans bei der

    Soweit der X. Senat des BFH in dem von den Beteiligten angesprochenen Beschluss vom 19. Januar 2011 X B 43/10 ( BFH/NV 2011, 636 ) die Auffassung vertreten hat, die Gesamtplan-Rechtsprechung fuße auf § 42 AO , hat er daran in späteren Judikaten nicht mehr festgehalten, sondern zur Begründung ebenfalls auf den Sinn und Zweck des § 34 EStG abgestellt: So hat er im Urteil vom 22. Oktober 2013 X R 14/11 ( BFHE 243, 271 , BStBl II 2014, 158 ) zwar ausgeführt, ein Gesamtplan sei zu verneinen, wenn wirtschaftliche Gründe für die einzelnen Teilschritte vorlägen und es dem Steuerpflichtigen gerade auf die Konsequenzen dieser Teilschritte ankomme (‚Plan in Einzelakten').
  • BFH, 01.10.2015 - X B 71/15

    Betriebsaufgabe nicht bereits durch Stellung des Insolvenzantrags -

    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 X B 43/10, BFH/NV 2011, 636, unter II.1.).
  • BFH, 26.10.2011 - X B 230/10

    Umqualifizierung der Einkünfte aus einer vermögensverwaltenden

    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 X B 43/10, BFH/NV 2011, 636, unter II.1.).

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es insbesondere dann, wenn die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2011, 636, unter II.1., und vom 14. April 2011 X B 104/10, BFH/NV 2011, 1343, unter b).

  • BFH, 01.12.2015 - X B 111/15

    Verbrauch des Antragsrechts nach § 34 Abs. 3 EStG trotz unberechtigter Gewährung

    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 X B 43/10, BFH/NV 2011, 636, unter II.1.).
  • FG Hamburg, 28.06.2023 - 5 K 28/22

    Einkommensteuer: Zur Unentgeltlichkeit i.S.d. § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG -

  • BFH, 24.03.2015 - X B 127/14

    Sanierungserlass - Inhaltliche Ausgestaltung des Sanierungskonzepts

  • BFH, 17.05.2017 - III B 92/16

    Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes durch ein im Ausland studierendes Kind

  • BFH, 23.01.2013 - X B 84/12

    Keine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bei fehlender Klärungsfähigkeit

  • BFH, 05.12.2016 - X B 91/16

    Steuerbarkeit einer Hinterbliebenenrente trotz abstrakter

  • FG Schleswig-Holstein, 10.02.2021 - 5 K 199/18

    Dividende im Sinne das DBA-Luxemburg - Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten

  • BFH, 23.06.2017 - X B 151/16

    Verfassungsmäßigkeit des AltEinkG; Darlegungsanforderungen an eine

  • BFH, 01.12.2016 - X S 6/16

    Zumutbarkeit eines Benennungsverlangens nach § 160 AO

  • BFH, 26.10.2011 - X B 12/11

    Kein Billigkeitserlass bei hohen Spenden betagter Steuerpflichtiger

  • BFH, 22.01.2015 - X B 118/14

    Übergabe von Anteilen an gewerblich geprägten Personengesellschaften nicht nach §

  • BFH, 15.10.2014 - X B 38/14

    Ab Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes kein Vertrauensschutz auf frühere

  • BFH, 26.10.2011 - X B 4/11

    Verfassungsmäßigkeit des für das Realsplitting geltenden Höchstbetrags - Fehlende

  • BFH, 21.02.2014 - X B 142/13

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung; Beiträge an aufsichtsfreie

  • FG Saarland, 19.04.2012 - 1 K 1318/10

    Rückwirkender Teilwertansatz nach § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG auch ohne Erstellung

  • BFH, 12.02.2019 - X B 90/18

    Anwendung des im Steuerstrafverfahren geltenden Zwangsmittelverbots auf

  • BFH, 20.07.2011 - X B 159/10

    Gewinnerzielungsabsicht - Mitverantwortung der Beteiligten bei der Sachaufklärung

  • BFH, 05.07.2018 - X B 24/18

    Voraussetzungen der mittelbaren Zulageberechtigung

  • BFH, 18.04.2018 - X B 124/17

    Formelle Verfassungsmäßigkeit des § 367 Abs. 2a AO ist geklärt

  • BFH, 12.02.2014 - X B 12/13

    Bedeutung des Begriffs des Rentenstammrechts für Besteuerung nach § 22 Nr. 1 Satz

  • BFH, 24.03.2015 - X B 4/15

    Keine sachliche Unbilligkeit bei fehlender einkommensteuerlicher Auswirkung von

  • FG München, 29.09.2011 - 5 K 1050/08

    Einkünfteerzielungsabsicht bei der Anschaffung einer Inhaberschuldverschreibung

  • FG Hessen, 21.10.2020 - 4 K 1431/18

    Gestaltungsmissbrauch durch konzernübergreifendes "Nullsummenspiel"

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