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   BFH, 18.07.2001 - X B 46/01   

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BFH, 18.07.2001 - X B 46/01 (https://dejure.org/2001,1459)
BFH, Entscheidung vom 18.07.2001 - X B 46/01 (https://dejure.org/2001,1459)
BFH, Entscheidung vom 18. Juli 2001 - X B 46/01 (https://dejure.org/2001,1459)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - Verfahrensmangel - Einheitliche Rechtsprechung - Darlegungserfordernis - Routinemäßige Außenprüfung - Pflichtgemäße Sachverhaltsermittlung - Auskunftsrecht - Anlassprüfung

  • Judicialis

    AO 1977 § 193 Abs. 1; ; AO 1977 § 93 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 n.F.

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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.12.2001 - III B 129/01

    FGO -Novelle: Erforderlichkeit der Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Abweichend vom bisherigen Recht kommt es nicht mehr darauf an, welches Gericht die Entscheidung, von der abgewichen wird, getroffen hat (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51; vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, Der Betrieb --DB-- 2001, 2429, 2431, und vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596).

    Dafür ist bereits ein schlüssiger Vortrag ausreichend, dass die Entscheidung auf einer offensichtlich falschen Rechtsanwendung beruhen kann (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 1596).

    Auch nach neuem Recht genügt es für eine Zulassung der Revision aber nicht, wenn der Beschwerdeführer lediglich eine als fehlerhaft angesehene Beurteilung tatsächlicher Fragen durch das FG beanstandet (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 1596).

  • BFH, 13.10.2015 - I B 68/14

    Auslegung der Rückfallklausel in Art. 16 Abs. 1 DBA-Südafrika - Besteuerungsrecht

    Das kann dann der Fall sein, wenn das FG von der Rechtsprechung des BFH oder anderer Gerichte abgewichen ist oder Unterschiede in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung bestehen oder zu erwarten sind (BFH-Beschluss vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596).
  • BFH, 28.12.2001 - V B 148/01

    Nichtigkeit eines Schätzungsbescheides; grundsätzliche Bedeutung

    Die Revision ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, wenn eine divergierende Rechtsprechung verhindert oder beseitigt werden soll (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596, und in DStR 2001, 2068, sowie Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 115 FGO Rz. 170).

    Bloße Einwände gegen die Richtigkeit des Urteils reichen aber für die Revisionszulassung nicht aus (vgl. BFH in BFH/NV 2001, 1596).

  • BFH, 05.07.2002 - XI B 136/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Dieses (neue) gesetzliche Tatbestandsmerkmal erfasst zunächst die Fälle der sog. Divergenzrevision (BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596, und in BFH/NV 2002, 346).

    Ausreichend ist insoweit auch das schlüssige Vorbringen, die Entscheidung des Finanzgerichts beruhe auf einer offensichtlich falschen Rechtsanwendung (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 1596; in BFH/NV 2002, 346).

  • BFH, 25.06.2002 - X B 30/01

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen; Fahrten zwischen Wohnung und

    Solche sind auch nicht zu erwarten (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596).
  • BFH, 01.03.2019 - X B 45/18

    Berücksichtigung eines Schrottwertes von Schiffen bei der Bemessung der AfA

    Diesbezüglich hat die (frühere) Rechtsprechung zwar das schlüssige Vorbringen für ausreichend gehalten, die Entscheidung des FG beruhe auf einer offensichtlich falschen Rechtsanwendung, da in diesem Fall davon auszugehen wäre, dass andere Finanzgerichte der beanstandeten Entscheidung nicht folgten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Dezember 2001 X B 112/01, BFH/NV 2002, 346, unter 2., und vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596, Rz 9).
  • BFH, 11.02.2003 - VII B 244/02

    NZB: Zulassungsgründe, gewöhnlicher Wohnsitz

    Ausreichend ist insoweit auch das schlüssige Vorbringen, die Entscheidung des FG beruhe auf einer offensichtlich falschen Rechtsanwendung (BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596, 1597; vom 5. Juli 2002 XI B 136/01, BFH/NV 2002, 1479, 1480).
  • BFH, 15.03.2002 - V B 33/01

    Neues Zulassungsrecht; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    In der Beschwerdebegründung müssen bereits bestehende oder zu erwartende Unterschiede in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung oder eine Abweichung des angefochtenen Urteils von der Rechtsprechung des BFH aufgezeigt werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596; Senatsbeschluss vom 17. Januar 2002 V B 88/01, nicht veröffentlicht --NV--).
  • BFH, 12.07.2002 - XI B 168/01

    NZB; Divergenz; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Der Zulassungsgrund der Erforderlichkeit der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, der den früheren Zulassungsgrund der Divergenz umfasst (BFH-Beschluss vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596), muss dargelegt werden (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO).

    Ausreichend hierfür ist z.B. das schlüssige Vorbringen, dass ein der Vorinstanz bei der Auslegung revisiblen Rechts unterlaufener Fehler von erheblichem Gewicht und geeignet sei, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen oder dass die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) auf einer offensichtlich falschen Rechtsanwendung beruhe, da in diesem Fall davon auszugehen ist, dass andere FG der beanstandeten Entscheidung nicht folgen werden, oder dass die angestrebte BFH-Entscheidung geeignet und notwendig sei, künftige unterschiedliche gerichtliche Entscheidungen über die betreffende Rechtsfrage zu verhindern und die einheitliche Beantwortung einer Rechtsfrage nur durch eine Entscheidung des BFH gesichert werden könne (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 1596).

  • BFH, 04.10.2001 - X B 93/01

    Darlegungserfordernis - Zulassungsgrund - Einkommensteuer - Ermäßigung -

    Der Kläger hätte bereits bestehende oder zu erwartende Unterschiede in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung oder eine Abweichung des angefochtenen Urteils von der Rechtsprechung des BFH aufzeigen müssen (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596).

    Ausreichend wäre auch das schlüssige Vorbringen gewesen, die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) beruhe auf einer offensichtlich falschen Rechtsanwendung, da in diesem Fall davon auszugehen wäre, dass andere FG der beanstandeten Entscheidung nicht folgen werden (Senatsbeschluss in BFH/NV 2001, 1596).

  • BFH, 29.01.2003 - XI B 186/01

    NZB: Divergenz, Verfahrensmangel

  • BFH, 17.01.2002 - V B 88/01

    Außenprüfung; Steuerfahndungsprüfung

  • BFH, 04.12.2001 - X B 112/01

    Zulässigkeit der Beschwerde - Beschwerdebegründung - Darlegung der

  • BFH, 17.06.2014 - IV B 184/13

    Insolvenz eines Beigeladenen unterbricht nicht Verfahren über

  • BFH, 23.08.2002 - IV B 89/01

    NZB; Verfahrensmangel; Urteilszustellung

  • BFH, 27.10.2006 - IV B 8/05

    NZB: Totalgewinnprognose, Berücksichtigung von Subventions- und Lenkungsnormen

  • BFH, 30.07.2003 - X B 152/02

    NZB: Begründungsfrist, Divergenz

  • BFH, 30.05.2006 - IV B 168/04

    Keine Mitunternehmerstellung bei Rückübertragungsrecht des Schenkers

  • BFH, 16.07.2002 - V B 152/01

    Revisionszulassung wegen unrichtiger Rechtsanwendung

  • BFH, 17.05.2002 - V B 158/01

    USt; Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters

  • BFH, 28.02.2002 - III B 155/01

    NZB; neues Zulassungsrecht

  • BFH, 17.03.2008 - V B 173/06

    Haftung als Betriebsübernehmer

  • BFH, 09.03.2005 - IV B 74/03

    Abgrenzung selbstständige - gewerbliche Tätigkeit; Katalogberuf

  • BFH, 31.10.2002 - IV B 126/01

    Divergenz; Benennungsverlangen gem. § 160 AO

  • BFH, 15.05.2002 - V B 74/01

    Verwertung von im Rahmen einer Ap ermittelten Tatsachen; Überprüfung der

  • BFH, 15.03.2002 - V B 137/01

    Unternehmereigenschaft eines Sammlers

  • BFH, 14.09.2004 - V B 17/04

    Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1 a UStG

  • BFH, 23.01.2002 - X B 94/01

    Anordnung einer Ap; Erlass eines endgültigen Steuerbescheides

  • BFH, 08.04.2003 - VII B 331/02

    NZB: Tatbestandsberichtung, unzutreffende Rechtsanwendung

  • BFH, 14.11.2002 - XI B 69/02

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Überraschungsentscheidung; grobes Verschulden

  • BFH, 10.07.2002 - X B 141/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; Bildung von Wohneigentum

  • BFH, 23.01.2002 - V B 102/01

    Hotelbetreiber - Steuerbefreiung - Umsatzsteuer - Pachtvertrag -

  • BFH, 07.01.2002 - III B 80/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung der

  • BFH, 22.12.2005 - IV B 98/04

    Entscheidung zur Sicherung der einheitlichen Rechtsprechung und zur

  • BFH, 29.01.2003 - XI B 132/01

    Abzugsfähigkeit einer Golfspende

  • BFH, 01.10.2002 - XI B 187/01

    NZB; Darlegung von Zulassungsgründen, nachgereichte Schriftsätze

  • BFH, 23.04.2002 - IV B 63/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernis - Beschwerdebegründung -

  • BFH, 16.04.2002 - X B 201/01

    Divergenz; Verwirkung des Anspruchs auf Festsetzung des GewSt-Messbetrages

  • BFH, 04.10.2001 - X B 61/00

    Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs - Rechtsmittelbegründung - Darlegungserfordernis

  • BFH, 11.02.2002 - IX B 38/01

    NZB; Divergenz

  • BFH, 08.03.2004 - VIII B 171/03

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrunds Sicherung einer einheitlichen

  • BFH, 17.12.2002 - I B 35/02

    NZB; Verfahrensrüge

  • BFH, 21.11.2001 - III B 54/01

    Beschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsmittelbegründung - Gundrundsätzliche

  • BFH, 12.03.2002 - X B 171/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung - Sicherung einer einheitlichen

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