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   BFH, 03.12.1991 - X B 5/91   

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https://dejure.org/1991,3574
BFH, 03.12.1991 - X B 5/91 (https://dejure.org/1991,3574)
BFH, Entscheidung vom 03.12.1991 - X B 5/91 (https://dejure.org/1991,3574)
BFH, Entscheidung vom 03. Dezember 1991 - X B 5/91 (https://dejure.org/1991,3574)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abziehbarkeit von durch die erstmaligen Nutzung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken entstandenen Aufwendungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Schleswig-Holstein, 11.09.1990 - III 676/89
    Auszug aus BFH, 03.12.1991 - X B 5/91
    Der Senat halte diese Kritik für berechtigt und habe sich ihr bereits im Urteil vom 11. September 1990 III 676/89 (EFG 1991, 70) im Ergebnis angeschlossen.

    Die Angriffe des FG gegen diese Rechtsprechung in seinem Urteil in EFG 1991, 70 hat der BFH durch Urteil vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90 (BFHE 166, 203 [BFH 29.10.1991 - IX R 117/90], BStBl II 1992, 285) zurückgewiesen.

  • BFH, 23.11.1989 - IX B 56/88

    Voraussetzungen der Anordnung der sofortigen Vollziehung eines angefochtenen

    Auszug aus BFH, 03.12.1991 - X B 5/91
    Der BFH hat in zahlreichen neueren Entscheidungen an diesen Grundsätzen festgehalten (z. B. Urteil vom 11. August 1989 IX R 44/86, BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53, sowie Beschlüsse vom 23. November 1989 IX B 56/88, BFH/NV 1990, 573, und vom 12. Juni 1990 IX B 293/89, BFH/NV 1991, 87).
  • BFH, 29.10.1991 - IX R 117/90

    Im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Erhaltungsaufwendungen (sog. anschaffungsnahe

    Auszug aus BFH, 03.12.1991 - X B 5/91
    Die Angriffe des FG gegen diese Rechtsprechung in seinem Urteil in EFG 1991, 70 hat der BFH durch Urteil vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90 (BFHE 166, 203 [BFH 29.10.1991 - IX R 117/90], BStBl II 1992, 285) zurückgewiesen.
  • BFH, 12.06.1990 - IX B 293/89

    Anforderungen an Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsakts

    Auszug aus BFH, 03.12.1991 - X B 5/91
    Der BFH hat in zahlreichen neueren Entscheidungen an diesen Grundsätzen festgehalten (z. B. Urteil vom 11. August 1989 IX R 44/86, BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53, sowie Beschlüsse vom 23. November 1989 IX B 56/88, BFH/NV 1990, 573, und vom 12. Juni 1990 IX B 293/89, BFH/NV 1991, 87).
  • BFH, 30.07.1991 - IX R 67/90

    Einbeziehung von Aufwendungen für Schönheitsreparaturen in anschaffungsnahe

    Auszug aus BFH, 03.12.1991 - X B 5/91
    Sie sind vielmehr einkommensteuerrechtlich als Herstellungsaufwand zu beurteilen, weil sie insgesamt darauf gerichtet sind, den erworbenen Vermögensgegenstand in den vom Steuerpflichtigen angestrebten Zustand zu versetzen und dadurch wesentlich zu verbessern (BFH-Urteil vom 30. Juli 1991 IX R 67/90, BFHE 165, 250 [BFH 30.07.1991 - IX R 67/90], BStBl II 1992, 28; vgl. außerdem BFH-Beschluß vom 21. Juni 1990 IV R 99/89, BFH/NV 1991, 154).
  • BFH, 11.08.1989 - IX R 44/86

    Im Verhältnis zum Kaufpreis hoher Erhaltungsaufwand ist nur im Rahmen der AfA bei

    Auszug aus BFH, 03.12.1991 - X B 5/91
    Der BFH hat in zahlreichen neueren Entscheidungen an diesen Grundsätzen festgehalten (z. B. Urteil vom 11. August 1989 IX R 44/86, BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53, sowie Beschlüsse vom 23. November 1989 IX B 56/88, BFH/NV 1990, 573, und vom 12. Juni 1990 IX B 293/89, BFH/NV 1991, 87).
  • BFH, 21.06.1990 - IV B 99/89

    Steuerliche Auswirkungen einer Rangrücktrittsvereinbarung

    Auszug aus BFH, 03.12.1991 - X B 5/91
    Sie sind vielmehr einkommensteuerrechtlich als Herstellungsaufwand zu beurteilen, weil sie insgesamt darauf gerichtet sind, den erworbenen Vermögensgegenstand in den vom Steuerpflichtigen angestrebten Zustand zu versetzen und dadurch wesentlich zu verbessern (BFH-Urteil vom 30. Juli 1991 IX R 67/90, BFHE 165, 250 [BFH 30.07.1991 - IX R 67/90], BStBl II 1992, 28; vgl. außerdem BFH-Beschluß vom 21. Juni 1990 IV R 99/89, BFH/NV 1991, 154).
  • BFH, 22.01.2003 - X R 9/99

    Anschaffungsnaher Aufwand bei Gebäudekauf zur Eigennutzung

    Vielmehr folgt aus der Bezugnahme zum Begriff der Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, dass die Begriffe Anschaffungskosten und Herstellungskosten in dem im Einkommensteuerrecht verwendeten Sinn zu verstehen sind (Senatsbeschluss vom 3. Dezember 1991 X B 5/91, BFH/NV 1992, 379).
  • BFH, 23.09.1992 - X R 10/92

    Nichtigkeit eines Vorläufigkeitsvermerks

    Es gelten im Rahmen des § 10 e EStG daher auch die von der Rechtsprechung des BFH entwickelten Grundsätze über den sog. anschaffungsnahen Herstellungsaufwand (BFH-Beschluß vom 3. Dezember 1991 X B 5/91, BFH/NV 1992, 379).

    Der erkennende Senat hat sich dieser Rechtsprechung des IX. Senats des BFH angeschlossen (BFH/NV 1992, 379).

  • FG Baden-Württemberg, 25.03.1998 - 13 K 120/93

    "Versteckte Mängel" bei älteren Gebäuden

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  • BFH, 22.01.2003 - X R 20/01

    Anschaffungsnaher Aufwand; versteckte Mängel

    Vielmehr folgt aus der Bezugnahme zum Begriff der Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, dass die Begriffe Anschaffungskosten und Herstellungskosten in dem im Einkommensteuerrecht verwendeten Sinn zu verstehen sind (Senatsbeschluss vom 3. Dezember 1991 X B 5/91, BFH/NV 1992, 379).
  • BFH, 22.01.2003 - X R 36/01

    Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG - Wiederaufbau eines Anbaus; HK

    Vielmehr folgt aus der Bezugnahme zum Begriff der Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, dass die Begriffe Anschaffungskosten und Herstellungskosten in dem im Einkommensteuerrecht verwendeten Sinn zu verstehen sind (Senatsbeschluss vom 3. Dezember 1991 X B 5/91, BFH/NV 1992, 379).
  • BFH, 22.01.2003 - X R 13/00

    Anschaffungsnaher Aufwand; Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG

    Vielmehr folgt aus der Bezugnahme zum Begriff der Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, dass die Begriffe Anschaffungskosten und Herstellungskosten in dem im Einkommensteuerrecht verwendeten Sinn zu verstehen sind (Senatsbeschluss vom 3. Dezember 1991 X B 5/91, BFH/NV 1992, 379).
  • BFH, 22.01.2003 - X R 29/98

    Anschaffungsnaher Aufwand

    Vielmehr folgt aus der Bezugnahme zum Begriff der Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, dass die Begriffe Anschaffungskosten und Herstellungskosten in dem im Einkommensteuerrecht verwendeten Sinn zu verstehen sind (Senatsbeschluss vom 3. Dezember 1991 X B 5/91, BFH/NV 1992, 379).
  • BFH, 22.01.2003 - X R 45/99

    Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG; Disagio

    Vielmehr folgt aus der Bezugnahme zum Begriff der Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, dass die Begriffe Anschaffungskosten und Herstellungskosten in dem im Einkommensteuerrecht gebräuchlichen Sinn zu verstehen sind (Senatsbeschluss vom 3. Dezember 1991 X B 5/91, BFH/NV 1992, 379).
  • BFH, 22.01.2003 - X R 69/01

    Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG; anschaffungsnaher Aufwand

    Vielmehr folgt aus der Bezugnahme zum Begriff der Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, dass die Begriffe Anschaffungskosten und Herstellungskosten in dem im Einkommensteuerrecht verwendeten Sinn zu verstehen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Dezember 1991 X B 5/91, BFH/NV 1992, 379).
  • BFH, 22.01.2003 - X R 42/99

    Anschaffungsnaher Aufwand; Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG

    Vielmehr folgt aus der Bezugnahme zum Begriff der Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, dass die Begriffe Anschaffungskosten und Herstellungskosten in dem im Einkommensteuerrecht gebräuchlichen Sinn zu verstehen sind (Senatsbeschluss vom 3. Dezember 1991 X B 5/91, BFH/NV 1992, 379).
  • BFH, 20.09.1993 - X R 57/91

    Anforderungen an den Umfang der Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen in

  • FG Bremen, 10.12.1997 - 496063K 3

    Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand - versteckte Mängel

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