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   BFH, 13.12.1995 - X B 50/95   

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https://dejure.org/1995,6761
BFH, 13.12.1995 - X B 50/95 (https://dejure.org/1995,6761)
BFH, Entscheidung vom 13.12.1995 - X B 50/95 (https://dejure.org/1995,6761)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 1995 - X B 50/95 (https://dejure.org/1995,6761)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.12.1989 - VI B 78/88

    Eine Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG kann nicht bei der

    Auszug aus BFH, 13.12.1995 - X B 50/95
    Daran fehlt es, wenn die streitige Rechtsfrage sich ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten läßt oder offensichtlich nur so beantwortet werden kann, wie dies in der Vorentscheidung geschehen ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 15. Dezember 1989 VI B 78/88, BFHE 159, 196, BStBl II 1990, 344, und vom 26. September 1991 VIII B 41/91, BFHE 165, 287, BStBl II 1991, 924).
  • OLG Celle, 19.12.1963 - 1 Ss 402/63
    Auszug aus BFH, 13.12.1995 - X B 50/95
    Soweit das Oberlandesgericht Celle im Urteil vom 19. Dezember 1963 1 Ss 402/63 (Neue Juristische Wochenschrift 1964, 989) entsprechend dem damals geltenden § 410 Abs. 4 der Reichsabgabenordnung auf eine "äußerlich" erkennbare Maßnahme abstellt, betrifft dessen Entscheidung den wesentlich abweichend gelagerten Fall, daß für die Anerkennung einer Selbstanzeige durch das Finanzamt die Einleitung des Steuerstrafverfahrens verneint wurde.
  • BFH, 26.09.1991 - VIII B 41/91

    Anrechnung von Körperschaftsteuer bei der Veranlagung nur bei Vorlage der in §§

    Auszug aus BFH, 13.12.1995 - X B 50/95
    Daran fehlt es, wenn die streitige Rechtsfrage sich ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten läßt oder offensichtlich nur so beantwortet werden kann, wie dies in der Vorentscheidung geschehen ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 15. Dezember 1989 VI B 78/88, BFHE 159, 196, BStBl II 1990, 344, und vom 26. September 1991 VIII B 41/91, BFHE 165, 287, BStBl II 1991, 924).
  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 5/06

    Berechtigung und Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden zur Einleitung eines

    Somit ist auch die förmliche Einleitungsverfügung der Staatsanwaltschaft --als solche-- eine einleitende erkennbare Maßnahme i.S. des § 397 Abs. 1 AO (BFH-Beschluss vom 13. Dezember 1995 X B 50/95, BFH/NV 1996, 451, m.w.N.; a.A. Wannemacher/Seipl in Beermann/Gosch, AO, § 397 Rz 35).
  • FG Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 1 K 354/03

    Beginn der Festsetzungsfrist für Hinterziehungszinsen bei Selbstanzeige

    Die förmliche Einleitung des Verfahrens ist der Regelfall einer einleitenden Maßnahme (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Dezember 1995 X B 50/95, BFH/NV 1996, 451), die zur Anlaufhemmung für die Festsetzung der Hinterziehungszinsen führt.
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