Rechtsprechung
| BFH, 14.10.1993 - X B 52/93 |
Volltextveröffentlichungen
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 17.12.1996 - IX R 47/95
Wann sind Umbau- und Modernisierungsaufwendungen Anschaffungskosten?
Ferner kann eine überlange Verfahrensdauer die tatsächlichen Grundlagen einer Ermessensentscheidung so verändern, daß der ablehnende Verwaltungsakt nicht aufrechterhalten bleiben kann (Beschluß des BFH vom 14. Oktober 1993 X B 52/93, BFH/NV 1994, 562). - FG München, 19.07.2007 - 5 K 1289/05
Erlass von Säumniszuschlägen nach einem bereits gewährten Hälfteerlass; …
Bei später veränderter Sachlage ist es den Betroffenen zumutbar, in soweit ein neues Verwaltungsverfahren in Gang zu setzen (BFH-Urteil vom 06.03.1996 II R 102/93, BStBl II 1996, 396; vgl. zum Fall überlanger Verfahrensdauer BFH-Beschlüsse vom 26.05.2000 V B 28/00, BFH/NV 2000, 1326 undvom 14.10.1993 X B 52/93, BFH/NV 1994, 562).Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die mangelnde Leistungsfähigkeit durch übermäßig hohe Aufwendungen für die Bestreitung des Lebensunterhalts herbeigeführt wurde oder die Steuererklärungen nicht oder nicht pünktlich abgegeben und dadurch Steuern verkürzt wurden (BFH-Beschlüsse vom 14.10.1993 X B 52/93, BFH/NV 1994, 562 undvom 18.08.1988 V B 71/88, BFH/NV 1990, 137 sowie BFH-Urteil vom 14.11.1957 IV 418/56 U, BStBl III 1956, 153).
- BFH, 26.05.2000 - V B 28/00
PKH; hinreichende Erfolgsaussichten; Billigkeitsverfahren hinsichtlich …
c) Die Antragstellerin beruft sich auch zu Unrecht auf die Grundsätze des Beschlusses des BFH vom 14. Oktober 1993 X B 52/93 (BFH/NV 1994, 562).
- BFH, 26.10.1999 - V B 130/99
Billigkeitserlass aus persönlichen Gründen
Wie sich aus den Akten ergibt, hatte der Antragsteller bereits früher einmal den Erlaß der Steuern begehrt und auch im damaligen Verfahren PKH beantragt (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Oktober 1993 X B 52/93, BFH/NV 1994, 562), die Klage aber dann zurückgenommen. - BFH, 02.07.1997 - II S 4/97 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Hessen, 20.07.2006 - 6 V 1316/06
Erlass; Erlasswürdigkeit; Erlassbedürftigkeit; Billigkeitsgründe; Vorsteuer; …
Ausnahmen gelten nach der Rechtsprechung allenfalls dann, wenn sich der Stpfl in einer unauflöslichen Konfliktsituation befindet (…BFH Beschluss vom 17.2.2005 X B 178/03, BFH/NV 2005, 1121 ), wenn die steuerlichen Verfehlungen längere Zeit (im dort entschiedenen Fall 20 Jahre) zurückliegen (BFH Beschluss vom 14.10.1993 X B 52/93, BFH/NV 1994, 562) oder wenn jugendliches Alter, Krankheit und Schicksalsschläge die steuerlichen Verfehlungen in einem milderen Licht erscheinen lassen (…BFH Beschluss vom 15.10.1992 X B 152/92 BFH/NV 1993, 80).
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