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   BFH, 10.05.2012 - X B 57/11   

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https://dejure.org/2012,15272
BFH, 10.05.2012 - X B 57/11 (https://dejure.org/2012,15272)
BFH, Entscheidung vom 10.05.2012 - X B 57/11 (https://dejure.org/2012,15272)
BFH, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - X B 57/11 (https://dejure.org/2012,15272)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht - Fehlende Eignung zur nachhaltigen Gewinnerzielung

  • openjur.de

    Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht; Fehlende Eignung zur nachhaltigen Gewinnerzielung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 15 Abs 1, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 15 Abs 1, EStG § 15 Abs 2, EStG § 15 Abs 2
    Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht - Fehlende Eignung zur nachhaltigen Gewinnerzielung

  • Bundesfinanzhof

    Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht - Fehlende Eignung zur nachhaltigen Gewinnerzielung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1 EStG 1997, § 2 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2002, § 2 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 1997, § 15 Abs 1 EStG 2002, § 15 Abs 2 EStG 1997
    Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht - Fehlende Eignung zur nachhaltigen Gewinnerzielung

  • rewis.io

    Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht - Fehlende Eignung zur nachhaltigen Gewinnerzielung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 116 Abs. 3 S. 3
    Divergenzrüge im Zusammenhang mit einem Streit über die Annahme einer fehlenden Absicht der Erzielung eines Totalgewinns bei jahrelangem Fehlen eines Totalgewinns

  • datenbank.nwb.de

    Gewinnerzielungsabsicht trotz langjähriger Verluste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.05.2009 - X R 62/06

    Liebhaberei beim Verkauf von Wein - neues Vorbringen in der Revisionsinstanz -

    Auszug aus BFH, 10.05.2012 - X B 57/11
    Dies führe bei der Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht --entgegen den Aussagen des Senatsurteils vom 27. Mai 2009 X R 62/06 (BFH/NV 2009, 1793)-- zu einer Verwischung der objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale mit der Konsequenz, dass der Katalog der indiziellen Merkmale in dem genannten Senatsurteil, die für das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht sprächen, entsprechend erweitert werden müsse.

    Die geltend gemachte Abweichung vom Senatsurteil in BFH/NV 2009, 1793 liegt jedenfalls nicht vor.

  • BFH, 05.10.2010 - X B 72/10

    Darlegungsanforderungen einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer

    Auszug aus BFH, 10.05.2012 - X B 57/11
    Des Weiteren ist darzulegen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2010 X B 72/10, BFH/NV 2011, 273, m.w.N.).
  • BFH, 13.07.2011 - X B 117/10

    Darlegungserfordernisse bei behaupteter Divergenz und kumulativer

    Auszug aus BFH, 10.05.2012 - X B 57/11
    Das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zu Grunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 13. Juli 2011 X B 117/10, BFH/NV 2011, 2075, m.w.N.).
  • BFH, 21.01.2014 - X B 181/13

    Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei Einräumung einer Pkw-Nutzung -

    Zur schlüssigen Darlegung einer Divergenzrüge nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört u.a. eine hinreichend genaue Bezeichnung der vermeintlichen Divergenzentscheidung sowie die Gegenüberstellung tragender, abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits, um eine Abweichung deutlich erkennbar zu machen (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Mai 2012 X B 57/11, BFH/NV 2012, 1307, m.w.N.).
  • BFH, 06.08.2018 - X B 22/18

    Nichtigkeit von Schätzungen

    Zur schlüssigen Darlegung einer Divergenzrüge nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört u.a. eine hinreichend genaue Bezeichnung der vermeintlichen Divergenzentscheidung sowie die Gegenüberstellung tragender, abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits, um eine Abweichung deutlich erkennbar zu machen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Mai 2012 X B 57/11, BFH/NV 2012, 1307, m.w.N., Rz 2, 3, sowie vom 5. März 2018 X B 44/17, BFH/NV 2018, 637, Rz 17 ff.).
  • BFH, 13.06.2013 - X B 132/12

    Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen nach Einbuchung ungeklärter Einnahmen

    Des Weiteren ist darzulegen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Mai 2012 X B 57/11, BFH/NV 2012, 1307, m.w.N.).
  • BFH, 18.04.2013 - X B 47/12

    Zustellung an eine Postfach-Adresse durch einen privaten Postdienstleister unter

    Das angefochtene Urteil und die vorgebliche Divergenzentscheidung müssen dabei die gleiche Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (z.B. Senatsbeschluss vom 10. Mai 2012 X B 57/11, BFH/NV 2012, 1307, m.w.N.).
  • BFH, 02.06.2014 - III B 7/14

    Keine Investitionszulage für Datensätze als immaterielle Wirtschaftsgüter

    Zur schlüssigen Darlegung einer Divergenzrüge nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört u.a. eine hinreichend genaue Bezeichnung der vermeintlichen Divergenzentscheidung sowie die Gegenüberstellung tragender, abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits, um eine Abweichung deutlich erkennbar zu machen (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Mai 2012 X B 57/11, BFH/NV 2012, 1307, m.w.N.).
  • BFH, 04.12.2013 - X B 155/12

    Wirksamkeit eines mithilfe automatischer Einrichtungen erstellten,

    Zudem hat er nicht dargelegt, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Mai 2012 X B 57/11, BFH/NV 2012, 1307, m.w.N.).
  • BFH, 18.04.2013 - VIII B 135/12

    Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts mit Angestellten

    Eine Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO setzt voraus, dass das angefochtene FG-Urteil bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in seinen tragenden Gründen von einer Entscheidung des BFH oder eines anderen Gerichts abweicht (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Mai 2012 X B 57/11, BFH/NV 2012, 1307).
  • BFH, 01.03.2019 - X B 45/18

    Berücksichtigung eines Schrottwertes von Schiffen bei der Bemessung der AfA

    aa) Zur schlüssigen Darlegung einer Divergenzrüge gehört u.a. eine hinreichend genaue Bezeichnung der vermeintlichen Divergenzentscheidung sowie die Gegenüberstellung tragender, abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits, um eine Abweichung deutlich erkennbar zu machen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Mai 2012 X B 57/11, BFH/NV 2012, 1307, Rz 2, 3, m.w.N., sowie vom 5. März 2018 X B 44/17, BFH/NV 2018, 637, Rz 17 ff.).
  • BFH, 24.03.2015 - X B 127/14

    Sanierungserlass - Inhaltliche Ausgestaltung des Sanierungskonzepts

    a) Zur schlüssigen Darlegung einer Divergenzrüge nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört u.a. die Gegenüberstellung tragender, abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts (FG) einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits, um eine Abweichung im Grundsätzlichen deutlich erkennbar zu machen (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Mai 2012 X B 57/11, BFH/NV 2012, 1307, m.w.N.).
  • BFH, 05.03.2018 - X B 44/17

    Überprüfung der formelle Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsverteilungsplans -

    Zur schlüssigen Darlegung einer Divergenzrüge nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört u.a. eine hinreichend genaue Bezeichnung der vermeintlichen Divergenzentscheidung sowie die Gegenüberstellung tragender, abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits, um eine Abweichung deutlich erkennbar zu machen (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Mai 2012 X B 57/11, BFH/NV 2012, 1307, m.w.N.).
  • BFH, 05.03.2013 - X B 121/11

    Gewinnerzielungsabsicht und gewerblicher Grundstückshandel -

  • BFH, 26.06.2014 - X B 215/13

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes -

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.12.2016 - 9 K 9193/15

    Gewinnerzielungsabsicht eines nebenberuflich von einem Arbeitnehmer betriebenen

  • BFH, 18.04.2013 - X B 18/12

    Anwendbarkeit der sog. Ein-Prozent-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG auf

  • BFH, 06.06.2019 - X B 89/18

    Besteuerung der Pensionszahlungen an ehemalige Mitarbeiter der Europäischen

  • BFH, 05.08.2015 - II B 113/14

    Änderung eines Grundlagenbescheids während des Klageverfahrens gegen den

  • BFH, 13.12.2012 - X B 209/11

    Veräußerungsrente oder Unterhaltsleistungen i. S. d. § 12 Nr. 2 EStG -

  • BFH, 13.06.2014 - X B 248/13

    Erfüllungsrückstand eines Versicherungsvertreters; Sachaufklärungsmangel

  • BFH, 18.09.2013 - X B 257/12

    Einzelfallabhängige Beweiswürdigung bei Prüfung der Abziehbarkeit von

  • BFH, 07.11.2012 - X B 4/12

    Zweistufige Prüfung bei Liebhaberei; Berücksichtigung privater Motive bei länger

  • BFH, 10.04.2014 - X B 250/13

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: abgekürzte Leibrente

  • BFH, 13.06.2014 - X B 5/14

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bildung von

  • BFH, 03.12.2014 - X B 91/14

    Divergenz bei Abweichung des FG-Urteil von einer Entscheidung eines anderen

  • BFH, 19.03.2014 - V B 26/13

    Nichtzulassungsbeschwerde - Nachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen;

  • FG München, 10.07.2014 - 15 K 2275/11

    (Gebrauchs-) Kunst

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