Rechtsprechung
BFH, 22.09.2004 - X B 58/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Vorliegen eines Organisationsverschulden - Bestehen einer Nachweispflicht hinsichtlich der Absicht der Tätigung einer Investition
- Judicialis
FGO § 116 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 56; ; FGO § 155; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 7g Abs. 3; ; ZPO § 85 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Anforderungen an die Bildung einer Ansparrücklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 23.04.2004 - 4 K 3293/01
- BFH, 22.09.2004 - X B 58/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00
Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht
Auszug aus BFH, 22.09.2004 - X B 58/04
Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00 (BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385) müsse der Steuerpflichtige seine Investitionsabsicht weder nachweisen noch glaubhaft machen.Dies hätte hier außerdem eines besonderen, in der Beschwerdeschrift versäumten Begründungsaufwands (vor allem auch einer eingehenden Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur;… s. z.B. BFH-Beschluss vom 9. November 1999 VIII B 85/99, BFH/NV 2000, 472;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 33) deshalb bedurft, weil die von der Klägerin angesprochene Rechtsfrage, sofern sie nicht überhaupt nur die Rechtsanwendung im Einzelfall betrifft, als grundsätzlich geklärt anzusehen ist: Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. das auch in der Beschwerdebegründung angeführte Urteil in BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385) muss die voraussichtliche Investition bei Bildung jeder einzelnen Rücklage so genau bezeichnet werden, dass im Investitionsjahr festgestellt werden kann, ob eine vorgenommene Investition derjenigen entspricht, für deren Finanzierung die Rücklage gebildet wurde.
- BFH, 23.10.2002 - X B 56/02
Wiedereinsetzung; Organisationsverschulden des Prozessvertreters
Auszug aus BFH, 22.09.2004 - X B 58/04
a) Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe müssen für eine zuverlässige Fristenkontrolle sorgen und die Organisation des Bürobetriebes so gestalten, dass Fristversäumnisse vermieden werden (z.B. Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2002 X B 56/02, BFH/NV 2003, 199). - BFH, 14.10.2003 - X B 26/03
NZB: Darlegung von Revisionszulassungsgründen
Auszug aus BFH, 22.09.2004 - X B 58/04
a) Eine solche schlüssige Darlegung erfordert ein konkretes und substantiiertes Eingehen des Beschwerdeführers darauf, inwieweit die von ihm aufgeworfene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig, d.h. in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2003 X B 26/03, BFH/NV 2004, 82;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 32, m.w.N.). - BFH, 09.11.1999 - VIII B 85/99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage
Auszug aus BFH, 22.09.2004 - X B 58/04
Dies hätte hier außerdem eines besonderen, in der Beschwerdeschrift versäumten Begründungsaufwands (vor allem auch einer eingehenden Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur; s. z.B. BFH-Beschluss vom 9. November 1999 VIII B 85/99, BFH/NV 2000, 472;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 33) deshalb bedurft, weil die von der Klägerin angesprochene Rechtsfrage, sofern sie nicht überhaupt nur die Rechtsanwendung im Einzelfall betrifft, als grundsätzlich geklärt anzusehen ist: Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. das auch in der Beschwerdebegründung angeführte Urteil in BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385) muss die voraussichtliche Investition bei Bildung jeder einzelnen Rücklage so genau bezeichnet werden, dass im Investitionsjahr festgestellt werden kann, ob eine vorgenommene Investition derjenigen entspricht, für deren Finanzierung die Rücklage gebildet wurde.
- FG Baden-Württemberg, 25.01.2006 - 5 K 93/04
Ermittlung der privaten Pkw-Nutzung durch die sog. 1%-Methode; Einhaltung des im …
Erforderlich ist jedoch, dass die voraussichtliche Investition so genau bezeichnet wird, dass im Investitionsjahr festgestellt werden kann, ob eine vorgenommene Investition auch derjenigen entspricht, für die eine Rücklage gebildet wurde (BFH-Beschluss vom 22. September 2004 X B 58/04, bei juris dokumentiert). - FG Berlin-Brandenburg, 28.01.2008 - 12 V 12276/07
Aussetzung der Vollziehung: Anforderung für Anerkennung einer Ansparrücklage
Es sind daher Angaben insbesondere zur Funktion des Wirtschaftsgutes sowie zu den voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten erforderlich (BFH-Urteile vom 12. Dezember 2001 X R 13/00, BStBl. II 2002, 385, unter II.1.a) der Gründe; vom 06. März 2003 IV R 23/01, BStBl. II 2004, 187; BFH- Beschlüsse vom 25. September 2002 IV B 55/02, BFH/NV 2003, 159;vom 22. September 2004 X B 58/04, [...]).