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   BFH, 30.10.2001 - X B 63/01   

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https://dejure.org/2001,8454
BFH, 30.10.2001 - X B 63/01 (https://dejure.org/2001,8454)
BFH, Entscheidung vom 30.10.2001 - X B 63/01 (https://dejure.org/2001,8454)
BFH, Entscheidung vom 30. Oktober 2001 - X B 63/01 (https://dejure.org/2001,8454)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung - Zulassungsgrund - Einkommensteuer - Zusammenveranlagung - Formmangel

  • Judicialis

    FGO n.F. § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO n.F. § ... 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO n.F. § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; AO 1977 § 150 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 150 Abs. 3; ; AO 1977 § 162; ; AO 1977 § 164; ; EStG § 25 Abs. 3 Sätze 4 und 5; ; EStG § 26 Abs. 3; ; 2.FGOÄndG Art. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 § 116 Abs. 3 S. 3
    NZB; FGO -Novelle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 14.01.1998 - X R 84/95

    Festsetzungsfrist bei nicht unterschriebener Steuererklärung

    Auszug aus BFH, 30.10.2001 - X B 63/01
    - beeinflusst den Lauf der Verjährungsfrist (BFH-Urteil vom 14. Januar 1998 X R 84/95, BFHE 185, 111, BStBl II 1999, 203) und.
  • FG Köln, 06.02.2001 - 8 K 7667/94

    Notwendiger Inhalt einer Steuererklärung und Wirkung einer nicht unterschriebenen

    Auszug aus BFH, 30.10.2001 - X B 63/01
    Das von der Klägerin zuletzt zitierte Urteil (des FG Köln vom 6. Februar 2001 8 K 7667/94, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2001, 870) steht dem nicht entgegen: Es betrifft den Spezialfall der Steueranmeldung, d.h. einer "qualifizierten" Steuererklärung (§ 150 Abs. 1 Satz 2 AO 1977 z.B. i.V.m. § 18 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes --UStG--), die kraft Gesetzes (§ 168 AO 1977) als Steuerverwaltungsakt i.S. des § 164 AO 1977 anzusehen und dann gegebenenfalls eben auch mit den Mängeln einer solchen Willensbekundung behaftet ist.
  • BFH, 07.03.1995 - XI R 79/94

    Anforderungen an die wirksame Bekanntgabe eines Zinsbescheides

    Auszug aus BFH, 30.10.2001 - X B 63/01
    b) Der Mangel, den im Streitfall die zunächst fehlende Unterschrift der Klägerin unter die Einkommensteuererklärung für 1996 mittelbar (wegen der infolgedessen fehlenden Vollmacht) für die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheids bedeutet hatte, ist, wie das FG im angefochtenen Urteil zutreffend ausgeführt hat, durch die wirksame Zustellung der zum angefochtenen Verwaltungsakt ergangenen Einspruchsentscheidung geheilt worden (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 7. März 1995 XI R 79/94, BFH/NV 1995, 1035, m.w.N.).
  • BFH, 22.10.1994 - V B 40/94

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BFH, 30.10.2001 - X B 63/01
    - Das Vorbringen der Klägerin in den nach Ablauf der Beschwerdefrist eingereichten Schriftsätzen vom 12. August 2001, 20. August 2001 und 16. Oktober 2001 kann nur insoweit berücksichtigt werden, als rechtzeitig mit einem Mindestmaß an Klarheit und Verständlichkeit vorgetragene Beschwerdegründe lediglich erläutert und vervollständigt werden (BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 1994 V B 40/94, BFH/NV 1995, 610; vom 26. Oktober 1998 X B 62/98, BFH/NV 1999, 607, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 26.10.1998 - X B 62/98

    Besteuerung von Sozialversicherungsfremden

    Auszug aus BFH, 30.10.2001 - X B 63/01
    - Das Vorbringen der Klägerin in den nach Ablauf der Beschwerdefrist eingereichten Schriftsätzen vom 12. August 2001, 20. August 2001 und 16. Oktober 2001 kann nur insoweit berücksichtigt werden, als rechtzeitig mit einem Mindestmaß an Klarheit und Verständlichkeit vorgetragene Beschwerdegründe lediglich erläutert und vervollständigt werden (BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 1994 V B 40/94, BFH/NV 1995, 610; vom 26. Oktober 1998 X B 62/98, BFH/NV 1999, 607, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 18.05.2000 - V B 178/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Sachaufklärungsrüge

    Auszug aus BFH, 30.10.2001 - X B 63/01
    Vor allem fehlt hinsichtlich der von der Klägerin aufgeworfenen Rechtsfragen das nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 FGO n.F. unerlässliche, über das individuelle Interesse der Beteiligten am Ausgang dieses Prozesses hinausreichende allgemeine Interesse an der Klärung durch eine (abermalige) höchstrichterliche Entscheidung (vgl. zur Fortgeltung dieses Zulassungserfordernisses auch im neuen Recht die amtliche Begründung in BTDrucks 14/4061, S. 6; BFH-Beschluss vom 30. April 2001 VII B 325/00, BFH/NV 2001, 1227; zum bisherigen Recht: z.B. BFH-Beschluss vom 18. Mai 2000 V B 178/99, BFH/NV 2000, 1504, 1505; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 7 ff., m.w.N.).
  • BFH, 30.04.2001 - VII B 325/00

    Bezeichnung des Klagebegehrens; Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 30.10.2001 - X B 63/01
    Vor allem fehlt hinsichtlich der von der Klägerin aufgeworfenen Rechtsfragen das nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 FGO n.F. unerlässliche, über das individuelle Interesse der Beteiligten am Ausgang dieses Prozesses hinausreichende allgemeine Interesse an der Klärung durch eine (abermalige) höchstrichterliche Entscheidung (vgl. zur Fortgeltung dieses Zulassungserfordernisses auch im neuen Recht die amtliche Begründung in BTDrucks 14/4061, S. 6; BFH-Beschluss vom 30. April 2001 VII B 325/00, BFH/NV 2001, 1227; zum bisherigen Recht: z.B. BFH-Beschluss vom 18. Mai 2000 V B 178/99, BFH/NV 2000, 1504, 1505; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 7 ff., m.w.N.).
  • BFH, 19.10.1998 - XI B 29/98

    Beratener Betriebswirt

    Auszug aus BFH, 30.10.2001 - X B 63/01
    - Das Vorbringen der Klägerin in den nach Ablauf der Beschwerdefrist eingereichten Schriftsätzen vom 12. August 2001, 20. August 2001 und 16. Oktober 2001 kann nur insoweit berücksichtigt werden, als rechtzeitig mit einem Mindestmaß an Klarheit und Verständlichkeit vorgetragene Beschwerdegründe lediglich erläutert und vervollständigt werden (BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 1994 V B 40/94, BFH/NV 1995, 610; vom 26. Oktober 1998 X B 62/98, BFH/NV 1999, 607, ständige Rechtsprechung).
  • FG Hamburg, 08.06.2006 - 3 K 376/04

    Einkommensteuer: Zusammenveranlagungs-Wahlrecht

    Im Übrigen kommt es im vorliegenden Fall nach Auffassung des Senats nicht darauf an, ob es gemäß § 26 Abs. 3 EStG auch genügt, wenn ein Erbe zumindest der seitens der Witwe gewählten Zusammenveranlagung nicht widerspricht (vgl. BFH vom 13. September 1988, VIII R 218/85, BFH/NV 1989, 354, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht -FamRZ- 1989, 734 zu II 2 m. Anm. Hardt), so wie auch bei fehlender Unterschrift eines Ehegatten zu Lebzeiten die Wahl der Zusammenveranlagung unterstellt wird (vgl. FG München vom 21. Oktober 2003, 6 K 2834/02, Juris; BFH vom 30. Oktober 2001, X B 63/01, BFH/NV 2002, 504).
  • BFH, 27.05.2009 - X R 45/08

    Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten an Ehegatten - Die Festsetzung eines

    Dass sich der Tenor der Einspruchsentscheidung in der Zurückweisung des Einspruchs als unbegründet erschöpft, ist unerheblich (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2001 X B 63/01, BFH/NV 2002, 504, unter 1.b).
  • BFH, 06.08.2010 - V B 65/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Abgrenzung einheitliche Leistung zu mehreren

    Fehlt dagegen --wie im Streitfall-- am Ende der Begründungsfrist eine den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO entsprechende Darlegung eines Zulassungsgrundes, kann sie nach Fristablauf nicht mehr nachgeholt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 X B 63/01, BFH/NV 2002, 504, unter 2., m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 20.11.2008 - 3 K 397/08

    Steuerpflichtigkeit von Destinatszahlungen ab dem Veranlagungszeitraum 2001

    Insbesondere ist unschädlich, dass nicht die Klägerin, sondern die Mutter der Klägerin die Einkommensteuererklärung unterschrieben hat (zur Unbeachtlichkeit des Mangels vgl. BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 X B 63/01, BFH/NV 2002, 504 ; BFH-Urteil vom 28. Februar 2002 V R 42/01, BFHE 198, 27 , BStBl II 2002, 642 ; zur fehlenden Nichtigkeit BFH-Urteil vom 15. November 1991 VI R 81/89, BFHE 165, 566 , BStBl II 1992, 224 ).
  • FG Baden-Württemberg, 08.04.2008 - 4 K 1942/07

    Bekanntgabe an den Steuerberater bei "gespaltener Bekanntgabevollmacht" -

    Denn wie der BFH mit Urteil vom 7. März 1995 XI R 79/94 (BFH/NV 1995, 1035) entschieden hat, kann ein Bekanntgabemangel bei Bescheiden über die Festsetzung von steuerlichen Nebenleistungen zur ESt gegenüber Ehegatten durch fehlerfreie Zustellung der Einspruchsentscheidung auch dann geheilt werden, wenn sich der Tenor der Einspruchsentscheidung - wie im Streitfall - in der Zurückweisung des Einspruchs als unbegründet erschöpft (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 X B 63/01, BFH/NV 2002, 504, unter 1. b.).
  • FG München, 21.10.2003 - 6 K 2834/02

    Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung; Einkünfte aus nichtselbständiger

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