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   BFH, 07.07.2004 - X B 63/03   

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https://dejure.org/2004,6208
BFH, 07.07.2004 - X B 63/03 (https://dejure.org/2004,6208)
BFH, Entscheidung vom 07.07.2004 - X B 63/03 (https://dejure.org/2004,6208)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 2004 - X B 63/03 (https://dejure.org/2004,6208)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 1; ; EStG § ... 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 5; ; EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6a; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 1; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5; ; EStG § 9 Abs. 5; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1; ; EStG § 12 Nr. 1; ; AO 1977 § 163; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflegungsmehraufwand, Fahrtkosten bei wechselnden Einsatzstellen; Einheitlichkeit der Rspr.

  • datenbank.nwb.de

    Mehraufwand für Verpflegung und Fahrtkosten bei wechselnden Einsatzstellen; Abzugsfähigkeit von Versorgungsleistungen als dauernde Last

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit von Werbungskosten als Mehraufwendungen im Zusammenhang mit auswärtiger Tätigkeit; Abzugsfähigkeit von Leistungen auf Grund eines Vermögensübergabevertrages; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Grundrechtswidrigkeit der Beschränkung ...

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 10.10.1994 - VI R 2/92

    Zum Werbungskostenabzug der Aufwendungen für Zwischenheimfahrten bei einer

    Auszug aus BFH, 07.07.2004 - X B 63/03
    Diesen Anforderungen genügt die Beschwerdebegründung des Klägers selbst dann nicht, wenn die von ihm herauszuarbeitende abstrakte Rechtsfrage in seinem Vorbringen gesehen wird, die in § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 5 EStG angeordnete Begrenzung der Abzugsfähigkeit des Verpflegungsmehraufwands und die von der Rechtsprechung (z.B. BFH-Urteile vom 14. Juli 1978 VI R 179/76, BFHE 125, 555, BStBl II 1978, 660, und vom 10. Oktober 1994 VI R 2/92, BFHE 175, 553, BStBl II 1995, 137) zu § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 1 in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung des EStG bestätigte Beschränkung der Abziehbarkeit von Fahrtkosten auf die ersten drei Monate der auswärtigen Tätigkeit seien grundrechtswidrig.

    Sie verhindert, dass sich bei einer Tätigkeit auf wechselnden Einsatzstellen mit einer über dreimonatigen Beschäftigung auf einer Tätigkeitsstätte ungerechtfertigte Vorteile gegenüber Arbeitnehmern mit einer festen Arbeitsstätte ergeben (so ausdrücklich BFH-Urteil in BFHE 175, 553, BStBl 1995, 137, unter 2. a bb), weil im Vergleich zu diesen Arbeitnehmern dem Kläger kein höherer Aufwand entsteht.

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 07.07.2004 - X B 63/03
    Seine Ansicht stützt der Kläger auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 4. Dezember 2002 2 BvR 400/98 und 1735/00 (BStBl II 2003, 534).

    Zum einen waren vom Verfahren vor dem BVerfG im Wesentlichen speziell die Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort betroffen, während das BVerfG offensichtlich an der Begrenzung der Berücksichtigung des Verpflegungsmehraufwands auf die ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung keinen Anstoß nahm (BVerfG in BStBl II 2003, 534, unter A I. 4.) Zum anderen ging es allein um die zeitliche Beschränkung der steuerlichen Anerkennung der doppelten Haushaltsführung, während durch die seit 1996 geltende Regelung des § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG die Abzugsfähigkeit der Mehraufwendungen für Verpflegung von vorneherein ausgeschlossen und ein Abzug als Werbungskosten nur noch in den besonders aufgeführten Fällen zugelassen ist.

  • BFH, 16.05.2001 - X R 53/99

    Einkommensteuer - Revisionsbegründung - Landwirtschaftlicher Betrieb -

    Auszug aus BFH, 07.07.2004 - X B 63/03
    Dies gilt für die Ansicht des Klägers, das angefochtene Urteil verstoße gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), und ebenso für seine Auffassung, die vom FG zitierte Entscheidung des BFH vom 16. Mai 2001 X R 53/99 (BFH/NV 2001, 1388) trage das angefochtene Urteil nicht.
  • BFH, 12.07.2002 - II B 33/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur

    Auszug aus BFH, 07.07.2004 - X B 63/03
    Er muss voneinander abweichende Rechtssätze aus dem angefochtenen und dem vermeintlichen Divergenzurteil herausarbeiten und einander gegenüberstellen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Juli 2002 II B 33/01, BFH/NV 2002, 1482; vom 12. Juli 2002 XI B 152/01, BFH/NV 2002, 1484, und vom 7. August 2002 VII B 214/01, BFH/NV 2002, 1606; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 42).
  • BFH, 14.07.1993 - X R 54/91

    Versorgungsleistungen bei Erwerb von Vermögen unter Vorbehalt des Nießbrauchs

    Auszug aus BFH, 07.07.2004 - X B 63/03
    Es verneint in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. z.B. Urteile vom 25. März 1992 X R 196/87, BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012, am Ende, und vom 14. Juli 1993 X R 54/91, BFHE 172, 324, BStBl II 1994, 19) die Abziehbarkeit der vom Kläger seinem Vater erbrachten Versorgungsleistungen gerade deshalb, weil der Kläger aus dem einzigen ihm von seinem Vater übergebenen Vermögensgegenstand (einem Miteigentumsanteil von 1/2 an einer Eigentumswohnung) keine Erträge zieht, nachdem der Übergeber aufgrund des Übergabevertrags das dinglich gesicherte Wohnrecht an dieser Wohnung eingeräumt erhalten hat und auch ausübt.
  • BFH, 07.08.2002 - VII B 214/01

    Divergenz; Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr.; Verletzung der

    Auszug aus BFH, 07.07.2004 - X B 63/03
    Er muss voneinander abweichende Rechtssätze aus dem angefochtenen und dem vermeintlichen Divergenzurteil herausarbeiten und einander gegenüberstellen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Juli 2002 II B 33/01, BFH/NV 2002, 1482; vom 12. Juli 2002 XI B 152/01, BFH/NV 2002, 1484, und vom 7. August 2002 VII B 214/01, BFH/NV 2002, 1606; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 42).
  • BFH, 17.12.2002 - X B 189/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 07.07.2004 - X B 63/03
    Daraus folgt jedoch nicht, dass sich das Gericht mit allen ihren Ausführungen in den Entscheidungsgründen ausführlich befassen muss (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2002 X B 189/01, BFH/NV 2003, 634).
  • BFH, 25.03.1992 - X R 196/87

    Dauernde Last durch Instandhaltungsverpflichtung

    Auszug aus BFH, 07.07.2004 - X B 63/03
    Es verneint in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. z.B. Urteile vom 25. März 1992 X R 196/87, BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012, am Ende, und vom 14. Juli 1993 X R 54/91, BFHE 172, 324, BStBl II 1994, 19) die Abziehbarkeit der vom Kläger seinem Vater erbrachten Versorgungsleistungen gerade deshalb, weil der Kläger aus dem einzigen ihm von seinem Vater übergebenen Vermögensgegenstand (einem Miteigentumsanteil von 1/2 an einer Eigentumswohnung) keine Erträge zieht, nachdem der Übergeber aufgrund des Übergabevertrags das dinglich gesicherte Wohnrecht an dieser Wohnung eingeräumt erhalten hat und auch ausübt.
  • BFH, 28.08.2001 - X B 60/01

    Beschwerde - Finanzgericht - Zulassung - Rechtsmittel - Divergenz - Beschwer -

    Auszug aus BFH, 07.07.2004 - X B 63/03
    Das Vorbringen des Klägers stellt sich letztlich als Kritik an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils dar und ist damit grundsätzlich nicht geeignet, das für das Zulassungsverfahren erforderliche Allgemeininteresse zu indizieren (vgl. Senatsentscheidung vom 28. August 2001 X B 60/01, BFH/NV 2002, 347, m.w.N.).
  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 07.07.2004 - X B 63/03
    Im Übrigen hat der Große Senat des BFH im Beschluss vom 12. Mai 2003 GrS 1/00 (BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95) die Abziehbarkeit von Versorgungsleistungen als dauernde Last davon abhängig gemacht, dass sie aus den erzielbaren laufenden Nettoerträgen des übergebenen Vermögens gezahlt werden können.
  • BFH, 12.07.2002 - XI B 152/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

  • BFH, 14.07.1978 - VI R 179/76

    Nach dreimonatiger Tätigkeit an derselben Arbeitsstätte werden auch bei

  • BFH, 13.04.2011 - X R 1/10

    AltEinkG gilt auch für Rentennachzahlung - Erwerbsminderungsrenten -

    bbb) Für eine auf §§ 163, 227 der Abgabenordnung gestützte selbständig anfechtbare und von der Rechtmäßigkeitsprüfung unabhängige einzelfallbezogene Billigkeitsentscheidung ist in diesem sich auf die Rechtmäßigkeitsprüfung des finanzgerichtlichen Urteils und des Steuerbescheides beschränkenden Revisionsverfahren kein Raum (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juli 2004 X B 63/03, BFH/NV 2004, 1653).
  • BFH, 02.11.2016 - V B 72/16

    Aufhebung und Zurückverweisung wegen Verfahrensfehler; Gesamtergebnis des

    Deshalb muss das FG in seinem Urteil zwar nicht auf jede Einzelheit des Sachverhalts und des Beteiligtenvortrags ausdrücklich eingehen (BFH-Beschluss vom 7. Juli 2004 X B 63/03, BFH/NV 2004, 1653, 1654, m.w.N.).
  • BFH, 31.05.2005 - X R 26/04

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen; Surrogation eines ertraglosen

    In einem sich auf die Rechtmäßigkeitsprüfung des Steuerbescheides beschränkenden Verfahren ist kein Raum für eine auf § 163 der Abgabenordnung (AO 1977) gestützte selbständig anfechtbare und von der Rechtmäßigkeitsprüfung unabhängige Billigkeitsentscheidung (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juli 2004 X B 63/03, BFH/NV 2004, 1653).
  • FG Baden-Württemberg, 08.05.2007 - 4 K 230/06

    Verfassungswidrigkeit der Beschränkung des Abzugs von Verpflegungsmehraufwand auf

    Insbesondere wurde diese Norm in der Entscheidung des BVerfG auch nicht beanstandet (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 7. Juli 2004 X B 63/03, BFH/NV 2004, 1653).
  • BFH, 02.11.2010 - II B 61/10

    Gesamtergebnis des Verfahrens - Berücksichtigung der Akten durch das FG -

    Das FG muss in seinem Urteil zwar nicht auf jede Einzelheit des Sachverhalts und des Beteiligtenvortrags ausdrücklich eingehen (BFH-Beschluss vom 7. Juli 2004 X B 63/03, BFH/NV 2004, 1653, 1654, m.w.N.).
  • BFH, 21.12.2004 - I B 128/04

    GmbH: Haftung des Liquidators

    Deshalb muss das FG in seinem Urteil zwar nicht auf jede Einzelheit des Sachverhalts und des Beteiligtenvortrags ausdrücklich eingehen (BFH-Beschluss vom 7. Juli 2004 X B 63/03, BFH/NV 2004, 1653, 1654, m.w.N.).
  • BFH, 20.12.2005 - V B 222/04

    Zurückverweisung; Bindungswirkung

    Macht der Beschwerdeführer geltend, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung erfordere eine Entscheidung des BFH, so muss er in der Beschwerdebegründung substantiiert aufzeigen, inwieweit über eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage unterschiedliche Auffassungen bei den Gerichten bestehen oder welche sonstigen Gründe eine Revisionsentscheidung gebieten (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 7. Juli 2004 X B 63/03, BFH/NV 2004, 1653; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 40, m.w.N.).
  • FG München, 03.12.2009 - 11 K 1111/06

    Keine Einsatzwechseltätigkeit bei langjähriger Tätigkeit am Betriebssitz des

    In dieser Einschränkung der Ausnahme von der Regel der Nichtabzugsfähigkeit von Mehraufwendungen für Verpflegung kann im Hinblick auf § 12 Nr. 1 EStG eine Verfassungswidrigkeit nicht gesehen und mit dem Beschluss des BVerfG zur doppelten Haushaltsführung begründet werden (dazu BFH Urteil vom 07. Juli 2004 X B 63/03, BFH/ NV 2004, 1653).
  • FG Baden-Württemberg, 08.05.2007 - 4 K 300/06

    Verfassungsmäßigkeit der zeitlichen Begrenzung des Abzugs von

    Insbesondere wurde diese Norm in der Entscheidung des BVerfG auch nicht beanstandet (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 7. Juli 2004 X B 63/03, BFH/NV 2004, 1653).
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