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   BFH, 21.12.2000 - X B 71/00   

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https://dejure.org/2000,7064
BFH, 21.12.2000 - X B 71/00 (https://dejure.org/2000,7064)
BFH, Entscheidung vom 21.12.2000 - X B 71/00 (https://dejure.org/2000,7064)
BFH, Entscheidung vom 21. Dezember 2000 - X B 71/00 (https://dejure.org/2000,7064)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wochenendhausgebiet - Wochenendwohnung - Dauernutzung - Nutzungsänderung - Baurecht - Bebauungsplan

  • Judicialis

    EStG § 10e; ; EStG § 10e Abs. 1; ; BauNVO § 10 Abs. 3; ; BauGB § 29 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §10 e; FGO § 115 Abs. 2, 3
    Wohnungseigentumsförderung für Ferien- oder Wochenendwohnungen?

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 31.05.1995 - X R 140/93

    Wohnungen in einem Sondernutzungsgebiet i.S. von § 10 BauNVO sind grds. nicht

    Auszug aus BFH, 21.12.2000 - X B 71/00
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats liegt eine --die Begünstigung nach § 10e Abs. 1 EStG ausschließende-- Ferien- oder Wochenendwohnung unabhängig von ihrer ggf. gegebenen Eignung und auch tatsächlichen Verwendung zur Dauernutzung schon dann vor, wenn sie baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden darf (Urteile vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815; vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720; vom 18. November 1998 X R 110/95, BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225).

    Die Benutzung einer mit einer Nutzungsbeschränkung belegten Wohnung zum dauernden Wohnen ist eine Nutzungsänderung i.S. des § 29 Satz 1 BauGB, die nach den Vorschriften des Bauordnungsrechts der Länder im Allgemeinen genehmigungsbedürftig ist (Senatsentscheidungen in BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720, und in BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225).

    Die Ausführungen der Kläger in der Beschwerde beschränken sich demgegenüber inhaltlich darauf, die Nichtbeachtung der Rechtsprechungsgrundsätze des BFH in den Urteilen in BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, in BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720 und in BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225 durch das FG zu rügen.

  • BFH, 18.11.1998 - X R 110/95

    Wohneigentumsförderung für Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 21.12.2000 - X B 71/00
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats liegt eine --die Begünstigung nach § 10e Abs. 1 EStG ausschließende-- Ferien- oder Wochenendwohnung unabhängig von ihrer ggf. gegebenen Eignung und auch tatsächlichen Verwendung zur Dauernutzung schon dann vor, wenn sie baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden darf (Urteile vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815; vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720; vom 18. November 1998 X R 110/95, BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225).

    Die Benutzung einer mit einer Nutzungsbeschränkung belegten Wohnung zum dauernden Wohnen ist eine Nutzungsänderung i.S. des § 29 Satz 1 BauGB, die nach den Vorschriften des Bauordnungsrechts der Länder im Allgemeinen genehmigungsbedürftig ist (Senatsentscheidungen in BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720, und in BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225).

    Die Ausführungen der Kläger in der Beschwerde beschränken sich demgegenüber inhaltlich darauf, die Nichtbeachtung der Rechtsprechungsgrundsätze des BFH in den Urteilen in BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, in BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720 und in BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225 durch das FG zu rügen.

  • BFH, 09.02.1999 - X B 63/98

    Eigenheimförderung; Wohnungen im Sondernutzungsgebiet

    Auszug aus BFH, 21.12.2000 - X B 71/00
    Dies gilt auch dann, wenn eine solche Nutzungsgenehmigung wegen "Funktionslosigkeit" oder Nichtigkeit des Bebauungsplanes hätte erteilt werden müssen (Entscheidungen des Senats vom 13. Dezember 1995 X R 103/94, BFH/NV 1996, 536, und vom 9. Februar 1999 X B 63/98, BFH/NV 1999, 924).

    Vielmehr kommt es nach nunmehr ständiger Rechtsprechung entscheidend darauf an, ob das ganzjährige Bewohnen eines Objekts aufgrund der ausdrücklichen Beschränkung in der Genehmigung ausgeschlossen ist (Senatsentscheidungen in BFH/NV 1996, 536, sowie in BFH/NV 1999, 924).

  • BFH, 28.03.1990 - X R 160/88

    Begriff der Ferien- und Wochenendwohnung

    Auszug aus BFH, 21.12.2000 - X B 71/00
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats liegt eine --die Begünstigung nach § 10e Abs. 1 EStG ausschließende-- Ferien- oder Wochenendwohnung unabhängig von ihrer ggf. gegebenen Eignung und auch tatsächlichen Verwendung zur Dauernutzung schon dann vor, wenn sie baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden darf (Urteile vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815; vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720; vom 18. November 1998 X R 110/95, BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225).

    Die Ausführungen der Kläger in der Beschwerde beschränken sich demgegenüber inhaltlich darauf, die Nichtbeachtung der Rechtsprechungsgrundsätze des BFH in den Urteilen in BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, in BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720 und in BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225 durch das FG zu rügen.

  • BFH, 13.12.1995 - X R 103/94

    Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte beim Abzug der Lohnsteuer

    Auszug aus BFH, 21.12.2000 - X B 71/00
    Dies gilt auch dann, wenn eine solche Nutzungsgenehmigung wegen "Funktionslosigkeit" oder Nichtigkeit des Bebauungsplanes hätte erteilt werden müssen (Entscheidungen des Senats vom 13. Dezember 1995 X R 103/94, BFH/NV 1996, 536, und vom 9. Februar 1999 X B 63/98, BFH/NV 1999, 924).

    Vielmehr kommt es nach nunmehr ständiger Rechtsprechung entscheidend darauf an, ob das ganzjährige Bewohnen eines Objekts aufgrund der ausdrücklichen Beschränkung in der Genehmigung ausgeschlossen ist (Senatsentscheidungen in BFH/NV 1996, 536, sowie in BFH/NV 1999, 924).

  • BFH, 15.07.1993 - VII S 16/93

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Rechtsanwalts und für die Bewilligung

    Auszug aus BFH, 21.12.2000 - X B 71/00
    Nach der Rechtsprechung müssen in der Beschwerdebegründung die abstrakten Rechtssätze des finanzgerichtlichen Urteils und der Divergenzentscheidung so genau bezeichnet werden, dass eine Abweichung erkennbar ist (z.B. BFH-Beschluss vom 21. Juli 1993 VII B 147/93, BFH/NV 1994, 484).
  • BFH, 21.07.1993 - VII B 147/93

    Möglichkeit der Umdeutung einer Nichtzulassungsbeschwerde in eine zulassungsfreie

    Auszug aus BFH, 21.12.2000 - X B 71/00
    Nach der Rechtsprechung müssen in der Beschwerdebegründung die abstrakten Rechtssätze des finanzgerichtlichen Urteils und der Divergenzentscheidung so genau bezeichnet werden, dass eine Abweichung erkennbar ist (z.B. BFH-Beschluss vom 21. Juli 1993 VII B 147/93, BFH/NV 1994, 484).
  • BFH, 21.05.2004 - III B 107/03

    Ferien- und Wochenendwohnungen; Eigenheimzulage

    Ist dagegen --wie im Streitfall-- nur die Errichtung eines Ferienhauses genehmigt worden, so ist baurechtlich keine ganzjährige Nutzung erlaubt (BFH-Beschlüsse vom 21. Dezember 2000 X B 71/00, BFH/NV 2001, 772; vom 4. Dezember 2002 X B 131/02, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris; ferner Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 27. Januar 1984 8 C 164/81, Bundesbaublatt --BBauBl-- 1984, 499, m.w.N.).

    Eine Begünstigung für eine solche Ferienwohnung ist nach § 10e Abs. 1 Satz 2 EStG ausgeschlossen, unabhängig von ihrer ggf. bestehenden Eignung und auch tatsächlichen Verwendung zur Dauernutzung, weil sie baurechtlich nicht ganzjährig benutzt werden darf (BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 772).

    Selbst wenn der Kläger eine Genehmigung zum dauernden Bewohnen seines Hauses erreichen sollte, wirkte diese nicht zurück, sondern erst für die Zukunft (BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 772, m.w.N.).

  • BFH, 28.11.2001 - X R 27/01

    Sonderausgabenabzug für unentgeltlich überlassene Wohnung

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats besteht das entscheidende Merkmal einer nach § 10e EStG nicht förderungsfähigen Ferienwohnung darin, dass sie rechtlich und/oder tatsächlich zum dauernden Bewohnen ungeeignet ist (Urteil in BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815; Beschluss vom 21. Dezember 2000 X B 71/00, BFH/NV 2001, 772, m.w.N.).
  • BFH, 29.10.2003 - III B 15/03

    Dauernutzung einer Ferienwohnung

    Ist dagegen --wie im Streitfall-- nur die Errichtung eines Wochenendhauses genehmigt worden, ist baurechtlich eine ganzjährige Nutzung nicht erlaubt (BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2000 X B 71/00, BFH/NV 2001, 772).
  • BFH, 28.11.2001 - X R 132/98

    Ferienwohnung; keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Vermietung an ständig

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats besteht das entscheidende Merkmal einer nach § 10e EStG nicht förderungsfähigen Ferienwohnung darin, dass sie rechtlich und/oder tatsächlich zum dauernden Bewohnen ungeeignet ist (Urteil in BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815; Beschluss vom 21. Dezember 2000 X B 71/00, BFH/NV 2001, 772, m.w.N.).
  • BFH, 19.01.2005 - X R 12/03

    Ferienwohnung - Wohnungseigentumsförderung

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung --auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird-- z.B. in den Entscheidungen vom 28. März 1990 X R 160/88 (BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815), vom 31. Mai 1995 X R 140/93 (BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720), vom 18. November 1998 X R 110/95 (BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225) und vom 21. Dezember 2000 X B 71/00 (BFH/NV 2001, 772) erkannt, dass unter Ferien- und Wochenendwohnungen i.S. des § 10e Abs. 1 Satz 2 EStG solche Wohnungen zu verstehen sind, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder die sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen.
  • FG Niedersachsen, 10.12.2002 - 3 V 372/02

    Voraussetzungen für erhöhte Absetzung bei Baumaßnahmen an Gebäuden zur Schaffung

    Der BFH hat zu § 10e EStG entschieden, dass eine nachträglich erteilte Baugenehmigung nicht dazu führt, dass die Steuerbegünstigung für einen vor dem Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung liegenden Veranlagungszeitraum gewährt werden kann (BFH-Urteil vom 02.06.1999 X R 84/97, BStBl II 1999, 857; BFH-Beschluß vom 21.12.2000 X B 71/00, BFH/NV 2001, 772).
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