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   BFH, 19.05.2000 - X B 75/99   

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BFH, 19.05.2000 - X B 75/99 (https://dejure.org/2000,2000)
BFH, Entscheidung vom 19.05.2000 - X B 75/99 (https://dejure.org/2000,2000)
BFH, Entscheidung vom 19. Mai 2000 - X B 75/99 (https://dejure.org/2000,2000)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Darlegungspflicht - Verlustreiche Geschäftstätigkeit - Gewinnerzielungsabsicht - Sachverständigengutachten - Verlustperioden - Liebhaberei

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 76 Abs. 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfteerzielungsabsicht
    Die Gewinnerzielungsabsicht
    Einzelfälle
    Gewerbebetrieb
    Die positiven Tatbestandsmerkmale gemäß § 15 Abs. 2 EStG
    Die Gewinnerzielungsabsicht
    Rechtsprechung - Übersicht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 17.06.1997 - X B 193/96

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten als Zulassungsgrund für die Beschwerde

    Auszug aus BFH, 19.05.2000 - X B 75/99
    Die schlüssige Rüge eines solchen Verfahrensfehlers setzt u.a. die Darlegung voraus, dass ein von den Beteiligten vorgetragener oder aus den Akten ersichtlicher Sachverhalt vom FG nicht zur Kenntnis genommen worden ist (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 17. Juni 1997 X B 193/96, BFH/NV 1997, 794).
  • BFH, 29.10.1998 - X B 132/98

    NZB; fehlerhafte Beweiswürdigung; Verstoß gegen Denkgesetze

    Auszug aus BFH, 19.05.2000 - X B 75/99
    Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze sind in der Regel dem materiellen Recht zuzuordnen, und zwar auch dann, wenn der behauptete Verstoß sich nicht auf die rechtliche Subsumtion, sondern auf die Würdigung von Tatsachen erstreckt (z.B. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1998 X B 132/98, BFH/NV 1999, 510; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 29).
  • BFH, 22.04.1998 - XI R 10/97

    Liebhaberei bei Rechtsanwaltstätigkeit

    Auszug aus BFH, 19.05.2000 - X B 75/99
    Eine Abweichung vom BFH-Urteil vom 22. April 1998 XI R 10/97 (BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663) liegt nicht vor.
  • BFH, 02.08.1994 - VIII R 55/93

    Gewinnerzielungsabsicht bei einer Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 19.05.2000 - X B 75/99
    Das FG (Urteil S. 14 unten) ist unter Bezugnahme auf das Urteil vom 2. August 1994 VIII R 55/93 (BFH/NV 1995, 866) ausdrücklich von demselben Rechtssatz ausgegangen wie der XI. Senat.
  • BFH, 21.05.1999 - X B 212/98

    Offenbare Unrichtigkeit; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 19.05.2000 - X B 75/99
    Von vornherein unbeachtlich ist das Beschwerdevorbringen, soweit es sich in Einwänden gegen die Richtigkeit der dem angefochtenen Urteil zugrunde liegenden Rechtsauffassung erschöpft, da derartige Angriffe revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Mai 1999 X B 212/98, BFH/NV 1999, 1582; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 58 und 62 f., jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.11.1984 - IV R 139/81

    Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung

    Auszug aus BFH, 19.05.2000 - X B 75/99
    Eine Abweichung vom BFH-Urteil vom 15. November 1984 IV R 139/81 (BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205) liegt nicht schon deshalb vor, weil das FG im Rahmen seiner Beweiswürdigung der Neuausrichtung der Galerie auf ein anderes Marktsegment nicht die vom Kläger beanspruchte Bedeutung beigemessen hat.
  • BFH, 12.09.1996 - X B 76/96

    Voraussetzungen für den Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten als

    Auszug aus BFH, 19.05.2000 - X B 75/99
    Kein Verfahrensfehler ist dagegen die fehlerhafte Würdigung des Beteiligtenvorbringens oder eines erhobenen Beweises durch das FG, es sei denn, es hätte falsche Beweisregeln angewendet (BFH-Beschluss vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246).
  • BFH, 06.11.1997 - V B 92/97

    Aussetzung des Verfahrens wegen Ablehnung der Festsetzung der Umsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 19.05.2000 - X B 75/99
    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht nachkommt oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt (Senatsbeschluss vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602, unter 3.), insbesondere wenn es bei seiner Überzeugungsbildung eine nach Aktenlage feststehende Tatsache unberücksichtigt lässt bzw. bei seiner Entscheidung vom Nichtvorliegen einer solchen Tatsache ausgeht (sog. Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten).
  • BFH, 06.11.1997 - X B 46/97

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 19.05.2000 - X B 75/99
    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht nachkommt oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt (Senatsbeschluss vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602, unter 3.), insbesondere wenn es bei seiner Überzeugungsbildung eine nach Aktenlage feststehende Tatsache unberücksichtigt lässt bzw. bei seiner Entscheidung vom Nichtvorliegen einer solchen Tatsache ausgeht (sog. Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten).
  • BFH, 18.12.1998 - X B 95/98

    NZB; Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 19.05.2000 - X B 75/99
    Desgleichen kann der Kläger mit Einwendungen gegen die Beweiswürdigung des Finanzgerichts (FG) in diesem Verfahren nicht gehört werden; denn auch dieser Vortrag ist revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Nachprüfung durch den BFH im Rahmen eines Verfahrensmangels grundsätzlich entzogen (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 1998 X B 95/98, BFH/NV 1999, 811; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rdnr. 28, m.w.N.).
  • BFH, 07.07.2011 - V R 53/10

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: Anforderungen an organisatorische

    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt insbesondere dann vor, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 2000 X B 75/99, BFH/NV 2000, 1458; vom 17. März 2010 X B 95/09, BFH/NV 2010, 1827, und vom 22. März 2011 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165).
  • BFH, 22.03.2011 - X B 151/10

    Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung - Verfahrensmangel bei

    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt u.a. dann vor, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Mai 2000 X B 75/99, BFH/NV 2000, 1458, und vom 17. März 2010 X B 95/09, BFH/NV 2010, 1827, m.w.N.).
  • BFH, 09.05.2003 - VII B 348/02

    Regelversandverfahren - Luftverkehrsversandverfahren

    a) Soweit die Klägerin rügt, die Beweiswürdigung des FG sei nicht nachvollziehbar, könnte es sich hierbei allenfalls um einen Verstoß gegen materielles Recht handeln, der jedoch keinen Verfahrensmangel darstellt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 2000 X B 75/99, BFH/NV 2000, 1458; vom 27. Juni 2002 III B 38/02, BFH/NV 2002, 1443).

    Die weiterhin von der Klägerin geltend gemachte Nichtberücksichtigung von Gesichtspunkten, die in die Beweiswürdigung hätten einbezogen werden müssen, könnte verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht nach § 76 Abs. 1 FGO nicht nachgekommen wäre oder wenn es Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt gelassen hätte (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 1458, sowie in BFH/NV 2002, 1443).

    Sie hat überdies nicht dargelegt, dass die Vorentscheidung unter Zugrundelegung der vom FG vertretenen materiell-rechtlichen Auffassung möglicherweise anders getroffen worden wäre, wenn dem FG der gerügte Verfahrensfehler nicht unterlaufen wäre (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 1458, sowie in BFH/NV 2002, 1443).

  • BFH, 27.06.2002 - III B 38/02

    Verfahrensmängel; Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Anerkennung von

    a) Soweit die Kläger eine fehlerhafte Beweiswürdigung des Finanzgerichts (FG) wegen Verletzung allgemeiner Erfahrungssätze oder der Denkgesetze rügen, handelt es sich revisionsrechtlich allenfalls um Verstöße gegen das materielle Recht, nicht hingegen gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Mai 2000 X B 75/99, BFH/NV 2000, 1458; Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 82 f., m.w.N.).

    d) Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einbezogen werden müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachverhaltsaufklärungspflicht nach § 76 Abs. 1 FGO nicht nachgekommen ist oder wenn es Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt gelassen hat (BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 1458, m.w.N.).

  • BFH, 18.12.2007 - XI B 16/07

    Grundsätzlich keine Revisionszulassung wegen materieller Rechtsfehler - hier:

    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang wiederholt einen Verstoß gegen Denkgesetze rügt, zählt auch dies nach der ständigen Rechtsprechung ebenso wie Verstöße gegen anerkannte Auslegungsregeln und Erfahrungssätze zu den materiellen Rechtsfehlern, die eine Zulassung der Revision nicht eröffnen, es sei denn, der Fehler ist von erheblichem Gewicht und geeignet, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 2000 X B 75/99, BFH/NV 2000, 1458; vom 16. Juli 2002 V B 152/01, BFH/NV 2002, 1600, und vom 20. Januar 2003 III B 63/02, BFH/NV 2003, 644).
  • BFH, 16.09.2005 - III S 2/05

    PKH für NZB

    Soweit sich diese Ausführungen gegen die Würdigung der Beweisaufnahme durch das FG richten, vermögen sie keinen Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO zu begründen (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Mai 2000 X B 75/99, BFH/NV 2000, 1458).

    Um eine Anwendung falscher Beweisregeln als möglichen Verfahrensfehler handelt es sich deshalb nicht (BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 1458).

  • BFH, 01.03.2005 - X B 158/04

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

    Diese Rüge kann, selbst wenn die Würdigung gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen sollte, nicht zur Revisionszulassung führen, da es sich revisionsrechtlich allenfalls um Verstöße gegen das materielle Recht, nicht hingegen gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts handelt (Senatsbeschluss vom 19. Mai 2000 X B 75/99, BFH/NV 2000, 1458; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 82 f., m.w.N.).
  • BFH, 13.03.2007 - X B 37/06

    NZB: Verstoß gegen den Inhalt der Akten; Schätzung

    Damit rügt er eine fehlerhafte Beweiswürdigung, mit der ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO regelmäßig nicht begründet werden kann (Senatsbeschlüsse vom 19. Mai 2000 X B 75/99, BFH/NV 2000, 1458, und vom 18. März 2003 X B 144/99, BFH/NV 2003, 1048).
  • BFH, 28.06.2006 - IV B 94/04

    NZB: Einkünfteerzielungsabsicht, Bestimmung der Einkunftsart

    a) Ein Verstoß gegen die Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) liegt --wie der Kläger zu Recht vorbringt-- zwar vor, wenn das FG sich seine Überzeugung aufgrund eines unvollständig ermittelten Sachverhalts bildet (BFH-Beschluss vom 19. Mai 2000 X B 75/99, BFH/NV 2000, 1458).
  • BFH, 15.05.2002 - X B 169/01

    Liebhaberei; Autohandel; grundsätzliche Bedeutung

    Damit rügt der Kläger keinen Verfahrensfehler, sondern die --mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht zu rügende-- materielle Unrichtigkeit der Entscheidung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. Oktober 1998 X B 132/98, BFH/NV 1999, 510; vom 19. Mai 2000 X B 75/99, BFH/NV 2000, 1458, m.w.N).
  • BFH, 28.07.2005 - III B 161/04

    Ordnungsgemäße Darlegung von Verfahrensmängeln

  • BFH, 18.03.2021 - VIII B 76/20

    Verfahrensfehler bei Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens

  • BFH, 26.10.2005 - X B 41/05

    Tatsächliche Verständigung

  • BFH, 14.09.2005 - II B 135/04

    Schenkungsteuer: gemischte Schenkung

  • BFH, 12.01.2006 - VII B 59/05

    Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung

  • BFH, 27.06.2012 - X B 62/11

    Nichtberücksichtigung von Tatsachen als Verfahrensfehler

  • BFH, 14.08.2006 - VI B 54/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Wiedereinsetzung

  • BFH, 30.03.2005 - IV B 92/03

    Abgrenzung selbstständige Tätigkeit/gewerbliche Tätigkeit; Autodidakt

  • BFH, 18.07.2007 - VI B 31/07

    Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung; Vorliegen einer

  • BFH, 23.02.2007 - III B 156/06

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen

  • BFH, 28.04.2006 - IV B 181/04

    NZB: freiberuflich tätiger EDV-Berater, Parteigutachten

  • BFH, 22.07.2004 - II B 26/03

    Verfahrensfehler: Nichtberücksichtigung von Tatsachen

  • BFH, 07.11.2006 - VI B 79/06

    Überraschungsentscheidung; rechtliches Gehör

  • BFH, 21.10.2005 - III B 151/04

    Minderung der Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage um den Betrag der

  • BFH, 07.07.2005 - XI B 13/03

    Verstoß gegen den Inhalt der Akten

  • BFH, 20.09.2012 - X S 26/12

    PKH: Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen

  • BFH, 17.09.2009 - IV B 33/08

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung kein Verfahrensfehler

  • BFH, 26.04.2005 - IX B 181/04

    Beweiswürdigung; Aktenvermerk in Steuerakte

  • BFH, 08.12.2004 - IX B 24/04

    GbR - Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung

  • BFH, 07.12.2004 - X B 73/04

    Anforderungen an die Darlegung der ordnungsgemäßen Rüge des Verfahrensmangels;

  • BFH, 04.02.2002 - V B 29/01

    Einkommensteuer - Umsatzsteuer - Briefkuvert - Freistempelaufdruck

  • BFH, 07.08.2003 - IX B 226/02

    Stl. Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen dem Kl. und seiner

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