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BFH, 13.01.2004 - X B 78/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § ... 93 Abs. 3 Satz 2; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 104 Abs. 1; ; FGO § 104 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Darlegung der Zulassungsgründe bei kumulativer Begr. des FG-Urt.; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an Revisionsbegründung beim Revisionsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach Ergehen des Urteils; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 03.04.2003 - 5 K 70/02
- BFH, 13.01.2004 - X B 78/03
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (16)
- BFH, 15.06.2001 - VII B 45/01
Beschwerde - Abweisung eines Berichterstatters - Überraschungsentscheidung - …
Auszug aus BFH, 13.01.2004 - X B 78/03
Das rechtliche Gehör bezieht sich vor allem auf Tatsachen und Beweisergebnisse (vgl. § 96 Abs. 2 FGO); darüber hinaus darf das FG seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt nur stützen, wenn die Beteiligten zuvor Gelegenheit hatten, dazu Stellung zu nehmen (§ 139 Abs. 2 der Zivilprozessordnung --ZPO-- i.V.m. § 155 FGO; vgl. auch § 93 Abs. 1 FGO; BFH-Beschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580).Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein bisher nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 1580).
- BFH, 09.04.1996 - X B 296/95
Vergebliche Aufwendungen für Wertpapier- und Devisenfonds
Auszug aus BFH, 13.01.2004 - X B 78/03
Soweit die Kläger rügen, die angefochtene Vorentscheidung weiche von der Senatsentscheidung vom 29. März 2000 X R 99/95 (…BFH/NV 2000, 1188) und dem Senatsbeschluss vom 9. April 1996 X B 296/95 (BFH/NV 1996, 739) ab, ist die Rüge ebenfalls nicht schlüssig erhoben.Im Übrigen weicht das FG-Urteil weder von dieser Entscheidung noch von dem Senatsbeschluss in BFH/NV 1996, 739 ab.
- BFH, 17.10.2002 - X B 15/02
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verletzung der Sachaufklärungspflicht
Auszug aus BFH, 13.01.2004 - X B 78/03
Sie haben es versäumt, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen, was genau sie --aus der materiell-rechtlichen Sicht des FG-- an Entscheidungserheblichem noch vorgetragen hätten, wenn es zu dem gerügten Verfahrensfehler nicht gekommen wäre (Senatsentscheidung vom 17. Oktober 2002 X B 15/02, BFH/NV 2003, 79).Insoweit fehlt es jedenfalls an dem gebotenen schlüssigen Vortrag, inwiefern das angefochtene Urteil auf diesem (vermeintlichen) Verfahrensmangel beruhen könne, es also ohne den Verfahrensfehler möglicherweise anders ausgefallen wäre (Senatsentscheidung in BFH/NV 2003, 79).
- BFH, 29.03.2000 - X R 99/95
BA; veruntreute Gesellschaftereinlagen
Auszug aus BFH, 13.01.2004 - X B 78/03
Soweit die Kläger rügen, die angefochtene Vorentscheidung weiche von der Senatsentscheidung vom 29. März 2000 X R 99/95 (BFH/NV 2000, 1188) und dem Senatsbeschluss vom 9. April 1996 X B 296/95 (…BFH/NV 1996, 739) ab, ist die Rüge ebenfalls nicht schlüssig erhoben.Es fehlt bereits an der Herausarbeitung eines bestimmten abstrakten und entscheidungserheblichen Rechtssatzes aus der angegriffenen Entscheidung, der von dem von den Klägern zitierten Rechtssatz aus der Senatsentscheidung in BFH/NV 2000, 1188 abweichen soll.
- BFH, 14.02.2003 - X B 74/02
NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Rechtsfortbildung
Auszug aus BFH, 13.01.2004 - X B 78/03
Da die Beteiligten auf eine § 76 Abs. 1 FGO genügende Sachaufklärung verzichten können, muss der Beschwerdeführer zudem darlegen, dass er die seiner Ansicht nach unzulängliche Sachaufklärung vor dem FG gerügt hat oder dass ihm eine solche Rüge nicht möglich war (Senatsentscheidung vom 14. Februar 2003 X B 74/02, BFH/NV 2003, 805). - BFH, 25.10.2000 - VII B 198/00
Wiedereröffnung der mündliche Verhandlung
Auszug aus BFH, 13.01.2004 - X B 78/03
Nach Ergehen des Urteils ist eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nicht mehr möglich (BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2000 VII B 198/00, BFH/NV 2001, 471, m.w.N.). - BFH, 31.10.2001 - X B 11/01
Schenkungsvertrag - Grundstück - Grundförderung - Grundstücksschenkung - …
Auszug aus BFH, 13.01.2004 - X B 78/03
Ist das finanzgerichtliche Urteil auf mehrere Gründe gestützt, muss hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund dargelegt werden (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Mai 1974 IV B 3/74, BFHE 112, 337, BStBl II 1974, 524;… vom 26. März 1998 X B 149-151/97, BFH/NV 1998, 1487; vom 31. Oktober 2001 X B 11/01, BFH/NV 2002, 193). - BFH, 05.07.2002 - XI B 67/00
NZB; Divergenz; neuer Sachverhaltsvortrag
Auszug aus BFH, 13.01.2004 - X B 78/03
Unter tragenden Rechtssätzen sind dabei solche zu verstehen, die in beiden Entscheidungen rechtserheblich sind (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. Juli 2002 XI B 67/00, BFH/NV 2002, 1479;… vom 12. Juli 2002 II B 33/01, BFH/NV 2002, 1482;… vom 12. Juli 2002 XI B 152/01, BFH/NV 2002, 1484;… vom 24. März 2003 II B 41/02, BFH/NV 2003, 1067). - BFH, 25.10.1989 - X R 69/88
Unterschlagung betrieblich vereinnahmter Gelder durch einen Dritten als …
Auszug aus BFH, 13.01.2004 - X B 78/03
In beiden Fällen ging es, anders als im Streitfall und in dem vom FG zitierten Senatsurteil vom 25. Oktober 1989 X R 69/88 (BFH/NV 1990, 553), nicht um die Veruntreuung von betrieblich vereinnahmten Geldern durch einen nahen Angehörigen. - BFH, 29.11.1985 - VI R 13/82
Anspruch auf rechtliches Gehör - Nichtbeachtung eines Schriftsatzes - Erweiterung …
Auszug aus BFH, 13.01.2004 - X B 78/03
Dem FG musste sich die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung vor Verkündung des Urteils wegen der von den Klägern in der mündlichen Verhandlung vorgelegten Unterlagen auch nicht aufdrängen (wegen Wiedereröffnung ggf. auch ohne Antrag vgl. BFH-Urteil vom 29. November 1985 VI R 13/82, BFHE 145, 125, BStBl II 1986, 187). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
- BFH, 12.07.2002 - II B 33/01
NZB; grundsätzliche Bedeutung; Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur …
- BFH, 12.07.2002 - XI B 152/01
NZB; grundsätzliche Bedeutung; Divergenz
- BFH, 24.03.2003 - II B 41/02
NZB: kumulative Urteilsbegründung
- BFH, 26.03.1998 - X B 149/97
- BFH, 02.05.1974 - IV B 3/74
Tragende Gründe des Urteils - Zulassungsgrund - Revision - Voraussetzungen für …
- FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 277/98
Personelle und sachliche Verflechtung bei Betriebsaufspaltung - Gewinn aus der …
Nach Ergehen des Urteils ist eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nicht mehr möglich (BFH-Beschluss vom 13. Januar 2004, X B 78/03, juris, unter 4. a, aa, m. w. Nachw.). - BFH, 30.09.2005 - XI B 183/04
Vorweggenommene Beweiswürdigung als Verfahrensmangel
Eine Verletzung des Rechts auf Gehör kann vorliegen, wenn ein bisher nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen, oder wenn dem Kläger die Möglichkeit zum Tatsachenvortrag abgeschnitten wird (BFH-Beschluss vom 13. Januar 2004 X B 78/03, juris Nr: STRE200450044). - BFH, 19.10.2006 - XI B 43/06
Darlegung von Revisionszulassungsgründen
Eine Verletzung des Rechts auf Gehör kann vorliegen, wenn ein bisher nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen, oder wenn dem Kläger die Möglichkeit zum Tatsachenvortrag abgeschnitten wird (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 13. Januar 2004 X B 78/03, juris Nr: STRE200450044). - FG Düsseldorf, 08.12.2005 - 5 K 4960/04
Bestehen einer Umsatzsteuerpflicht bei Durchführung von Beratungsleistungen durch …
Eine Verletzung des Rechts auf Gehör kann vorliegen, wenn ein bisher nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen, oder wenn dem Kläger die Möglichkeit zum Tatsachenvortrag abgeschnitten wird (BFH-Beschluss vom 13. Januar 2004 X B 78/03, Fundstelle: JURIS).