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   BFH, 02.02.2000 - X B 80/99   

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https://dejure.org/2000,3647
BFH, 02.02.2000 - X B 80/99 (https://dejure.org/2000,3647)
BFH, Entscheidung vom 02.02.2000 - X B 80/99 (https://dejure.org/2000,3647)
BFH, Entscheidung vom 02. Februar 2000 - X B 80/99 (https://dejure.org/2000,3647)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Wohnungswechsel - Berufliche Gründe - Arbeitsstätte - Kosten der Lebensführung - Umzugskosten - Werbungskosten

  • Judicialis

    EStG § 12 Nr. 1 Satz 2; ; EStG § 7b; ; EStG § 7b Abs. 6 Satz 1; ; EStG § 26 Abs. 1; ; EStG § 10e; ; EStG § 10e Abs. 4 Satz 2; ; EStG § 10e Abs. 4 Satz 3; ; FGO § 118 Abs. 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 16.10.1992 - VI R 132/88

    Keine Werbungskosten durch Umzug in größere Wohnung

    Auszug aus BFH, 02.02.2000 - X B 80/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) können Kosten für einen Umzug ohne Arbeitsplatzwechsel beruflich veranlasst sein, wenn der Weg zur Arbeitsstätte wesentlich verkürzt wird oder sich die Arbeitsbedingungen in sonstiger Weise wesentlich verbessern (BFH-Urteile vom 22. November 1991 VI R 77/89, BFHE 166, 534, BStBl II 1992, 494; vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88, BFHE 170, 484, BStBl II 1993, 610).

    Eine wesentliche Verkürzung nimmt der BFH an, wenn sich die Zeit für den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück um mindestens eine Stunde täglich verringert (BFH-Urteile in BFHE 170, 484, BStBl II 1993, 610; vom 27. Juli 1995 VI R 17/95, BFHE 178, 345, BStBl II 1995, 728; BFH-Beschluss vom 11. September 1998 VI B 208/98, BFH/NV 1999, 178, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 20.12.1994 - IX R 80/92

    Kindergeld - Niedrige Einkommen - Miteigentumsanteil

    Auszug aus BFH, 02.02.2000 - X B 80/99
    Der vor der Trennung suspendierte Objektverbrauch (§ 7b Abs. 6 Satz 2 EStG) lebt wieder auf, so dass mit Wegfall der Zusammenveranlagungsvoraussetzungen bei jedem Ehegatten Objektverbrauch eintritt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 20. Dezember 1994 IX R 80/92, BFHE 177, 44, BStBl II 1995, 537; vom 24. Juli 1996 X R 20/93, BFHE 181, 70, BStBl II 1996, 603, jeweils m.w.N).

    Durch die Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen für den übernommenen Miteigentumsanteil ist im Streitfall Objektverbrauch für ein zweites Objekt eingetreten (BFH in BFHE 177, 44, BStBl II 1995, 537).

  • BFH, 11.09.1998 - VI B 208/98

    Berufliche Veranlassung eines Umzugs - Wesentliche Fahrzeitverkürzung -

    Auszug aus BFH, 02.02.2000 - X B 80/99
    Eine wesentliche Verkürzung nimmt der BFH an, wenn sich die Zeit für den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück um mindestens eine Stunde täglich verringert (BFH-Urteile in BFHE 170, 484, BStBl II 1993, 610; vom 27. Juli 1995 VI R 17/95, BFHE 178, 345, BStBl II 1995, 728; BFH-Beschluss vom 11. September 1998 VI B 208/98, BFH/NV 1999, 178, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.11.1991 - VI R 77/89

    Ein einem Arbeitsplatzwechsel nachfolgender Umzug ist beruflich veranlaßt, wenn

    Auszug aus BFH, 02.02.2000 - X B 80/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) können Kosten für einen Umzug ohne Arbeitsplatzwechsel beruflich veranlasst sein, wenn der Weg zur Arbeitsstätte wesentlich verkürzt wird oder sich die Arbeitsbedingungen in sonstiger Weise wesentlich verbessern (BFH-Urteile vom 22. November 1991 VI R 77/89, BFHE 166, 534, BStBl II 1992, 494; vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88, BFHE 170, 484, BStBl II 1993, 610).
  • BFH, 24.07.1996 - X R 20/93

    Keine Grundförderung nach § 10e EStG für eine gemeinsame Ehewohnung, auch wenn

    Auszug aus BFH, 02.02.2000 - X B 80/99
    Der vor der Trennung suspendierte Objektverbrauch (§ 7b Abs. 6 Satz 2 EStG) lebt wieder auf, so dass mit Wegfall der Zusammenveranlagungsvoraussetzungen bei jedem Ehegatten Objektverbrauch eintritt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 20. Dezember 1994 IX R 80/92, BFHE 177, 44, BStBl II 1995, 537; vom 24. Juli 1996 X R 20/93, BFHE 181, 70, BStBl II 1996, 603, jeweils m.w.N).
  • BFH, 29.07.1998 - X B 48/98

    Objektverbrauch

    Auszug aus BFH, 02.02.2000 - X B 80/99
    Die Rechtsprechung des BFH zum Objektverbrauch bei erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG, auf die das FG seine Entscheidung gestützt hat, ist verfassungsgemäß (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 26. August 1994 X B 324/93, BFH/NV 1995, 207; vom 29. Juli 1998 X B 48/98, BFH/NV 1999, 301; vom 13. August 1998 X B 93/98, BFH/NV 1999, 306).
  • BFH, 26.08.1994 - X B 324/93

    Inanspruchnahme von Abzugsbeträgen für ein begünstigtes Obejekt bei Zurechnung

    Auszug aus BFH, 02.02.2000 - X B 80/99
    Die Rechtsprechung des BFH zum Objektverbrauch bei erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG, auf die das FG seine Entscheidung gestützt hat, ist verfassungsgemäß (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 26. August 1994 X B 324/93, BFH/NV 1995, 207; vom 29. Juli 1998 X B 48/98, BFH/NV 1999, 301; vom 13. August 1998 X B 93/98, BFH/NV 1999, 306).
  • BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 164/92

    Verfassungsrechtliche Prüfung der steuerlichen Abschreibung von Wirtschaftsgütern

    Auszug aus BFH, 02.02.2000 - X B 80/99
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung gebilligt (Beschlüsse vom 19. August 1986 1 BvR 448/86, Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK--, Einkommensteuergesetz 1975, § 7b, Rechtsspruch 19a, und vom 26. Februar 1993 2 BvR 164/92, StRK, Einkommensteuergesetz 1975, § 7b, Rechtsspruch 58, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1993, 408).
  • BFH, 29.07.1998 - X R 50/95

    Keine Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung

    Auszug aus BFH, 02.02.2000 - X B 80/99
    Die Rechtsprechung des BFH zum Objektverbrauch bei erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG, auf die das FG seine Entscheidung gestützt hat, ist verfassungsgemäß (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 26. August 1994 X B 324/93, BFH/NV 1995, 207; vom 29. Juli 1998 X B 48/98, BFH/NV 1999, 301; vom 13. August 1998 X B 93/98, BFH/NV 1999, 306).
  • BFH, 13.08.1998 - X B 93/98

    Objektverbrauch

    Auszug aus BFH, 02.02.2000 - X B 80/99
    Die Rechtsprechung des BFH zum Objektverbrauch bei erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG, auf die das FG seine Entscheidung gestützt hat, ist verfassungsgemäß (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 26. August 1994 X B 324/93, BFH/NV 1995, 207; vom 29. Juli 1998 X B 48/98, BFH/NV 1999, 301; vom 13. August 1998 X B 93/98, BFH/NV 1999, 306).
  • BFH, 27.07.1995 - VI R 17/95

    Verkürzen sich bei einem Umzug beiderseits berufstätiger Ehegatten bei beiden die

  • BVerfG, 19.08.1986 - 1 BvR 448/86
  • BFH, 17.08.1998 - III B 92/97

    Internatsunterbringung als außergewöhnliche Belastung

  • FG Köln, 24.02.2016 - 3 K 3502/13

    Einkommensteuerliche Bewertung der Umzugskosten eines nicht selbständigen Lehrers

    Deswegen sind Umzugskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten abzuziehen, wenn die berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen der entscheidende Grund für den Umzug war und private Umstände allenfalls eine ganz untergeordnete Rolle spielen (BFH, Urteil vom 16.10.1992 VI R 132/88, BStBl II 1993, 610; Beschluss vom 02.02.2000 X B 80/99, BFH/NV 2000, 945 und Urteil vom 23.03.2001 VI R 175/99, BStBl II 2001, 585).

    d) Nach der Rechtsprechung kann in Ausnahmefällen auch "die Erreichbarkeit der Arbeitsstätte ohne Verkehrsmittel" zu einer solch wesentlichen sonstigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen führen, dass selbst eine weniger als eine Stunde betragende Zeitersparnis für die Annahme einer beruflichen Veranlassung der Umzugskosten ausreicht (BFH, Beschluss vom 02.02.2000 X B 80/99, BFH/NV 2000, 945; vgl. auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.06.1995 1 K 2702/92, EFG 1995, 1048, rechtskräftig).

    Dieser hat bereits entschieden, dass nach der dem FG obliegenden Würdigung der tatsächlichen Umstände im Einzelfall auch eine weniger als eine Stunde betragende Zeitersparnis für die Annahme einer beruflichen Veranlassung der Umzugskosten ausreichen kann, wenn die Erreichbarkeit der Arbeitsstätte ohne Verkehrsmittel zu einer solch wesentlichen sonstigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen führt (BFH, Beschluss vom 02.02.2000 X B 80/99, BFH/NV 2000, 945).

  • FG Baden-Württemberg, 02.04.2004 - 8 K 34/00

    Berufliche Umzugskosten als Werbungskosten trotz verlängerter Anfahrt des einen

    Kosten für einen Umzug ohne Arbeitsplatzwechsel können beruflich veranlasst sein, wenn der Weg zur Arbeitsstätte wesentlich verkürzt wird oder sich die Arbeitsbedingungen in sonstiger Weise wesentlich verbessern (vgl. BFH, Urt. v. 23. März 2001 -VI R 189/97-, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 2002, 56 (57); Beschl. v. 02. Februar 2000 -X B 80/99-, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2000, 945 und Urt. v. 22. November 1991 -VI R 77/89-, BStBl. II 1992, 494 (494)).

    So hängt die Beantwortung der Frage, ob in Ausnahmefällen die Erreichbarkeit der Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß zu einer solch wesentlichen sonstigen Änderung führt, dass auch eine weniger als eine Stunde betragende Zeitersparnis für die Annahme einer beruflichen Veranlassung der Umzugskosten ausreicht, von der Würdigung der tatsächlichen Umstände im Einzelfall ab (vgl. BFH, Urt. v. 02. Februar 2000, a.a.O.; Finanzgericht - FG- Rheinland-Pfalz, Urt. v. 21. Juni 1995 - 1 K 2702/92-, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG- 1995, 1048; FG Baden-Württemberg, Urt. v. 06. April 1990 -IX K 365/85-, EFG 1990, 627 sowie Drenseck in: Schmidt, EStG, 22. Aufl. 2003, § 19 Rn. 60 Stichwort "Umzugskosten" und v. Bornhaupt in: Kirchhof/Söhn, EStG, § 9 Rn: B 600 (Stand: Mai 2000)).

  • FG Hamburg, 09.10.2008 - 5 K 33/08

    Werbungskosten, § 19 EStG: Umzugskosten als Werbungskosten

    Eine wesentliche Verkürzung nimmt der BFH an, wenn sich die Zeit für den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück um mindestens eine Stunde täglich verringert (BFH-Urteile in BStBl II 1993, 610; vom 27.7.1995 VI R 17/95, BStBl II 1995, 728; BFH-Beschlüsse vom 11.9.1998 VI B 208/98, BFH/NV 1999, 178 , vom 2.2.2000 X B 80/99, BFH/NV 2000, 945).
  • FG Hamburg, 23.02.2023 - 5 K 190/22

    Umzugskosten als Werbungskosten - Zurechnung des Homeoffice zur beruflichen

    Bisher ist dies angenommen worden bei einer Erreichbarkeit der Arbeitsstätte ohne Verkehrsmittel nach dem Umzug (BFH, Beschluss vom 2. Februar 2000, X B 80/99, BFH/NV 2000, 945, FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Juni 1995, 1 K 2702/92, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1995, 1048).
  • BFH, 12.09.2003 - III B 153/02

    EigZul; Objektverbrauch; Verfassungsmäßigkeit

    Wegen des Objektverbrauchs durch die Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen nach § 7b EStG steht weder dem übernehmenden noch dem übertragenden Ehegatten für ein weiteres Objekt der Fördergrundbetrag nach § 9 Abs. 2 des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG) zu --§ 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 EigZulG-- (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Februar 2000 X B 80/99, BFH/NV 2000, 945, zu §§ 7b, 10e EStG).

    Geschiedene Ehegatten werden dadurch nicht schlechter gestellt als Ledige, die zusammen mit einer weiteren Person Miteigentümer einer Wohnung waren (vgl. auch BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 945, und in BFH/NV 2001, 446).

  • BFH, 22.09.2004 - III R 48/02

    Keine Übertragung der nicht ausgenutzten Anspruchsberechtigung nach § 6 Abs. 2

    Der suspendierte Objektverbrauch lebt wieder auf (ständige Rechtsprechung, z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 2. Februar 2000 X B 80/99, BFH/NV 2000, 945; BFH, Urteil vom 15. März 2000 X R 56/97, BFHE 191, 334, BStBl II 2000, 419, jeweils m.w.N.), so dass mit dem Tod eines Ehegatten keine Förderberechtigung für ein zweites Objekt mehr besteht.
  • FG München, 12.08.2008 - 3 K 4289/06

    "Arten" der beruflichen Veranlassung bei Geltendmachung von Umzugskosten als

    Der Umzug kann aber auch dann beruflich veranlasst sein, wenn Fahrt oder Gang zur Arbeit durch den Umzug wesentlich verbessert werden oder Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel Zeitersparnis oder den Fußweg ermöglichen; dies hängt von der tatrichterlichen Würdigung im Einzelfall ab (BFH-Urteile vom 10. September 1982 VI R 95/81, BStBl II 1983, 16 ; vom 22. November 1991 VI R 77/89, BStBl II 1992, 494 ; BFH-Beschluss vom 2. Februar 2000 X B 80/99; BFH/NV 2000, 945 ; Schmidt/Drenseck, EStG , 27. Aufl. 2008, § 19 Rz. 60, Stichwort Umzugskosten, m.w.N.).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2008 - 2 K 36/06

    Eigenheimzulage: Hinzuerwerb eines Miteigentumsanteils am eigengenutzten EFH nach

    Jedenfalls ist durch die Rechtsprechung (Beschlüsse des BFH vom 29.07.1998 - X B 48/98, BFH/NV 1999, 301; und vom 02.02.2000 - X B 80/99, BFH/NV 2000, 945, wo auch die Verfassungsmäßigkeit der Objektverbrauchsregelung bestätigt wird) geklärt, dass zur Vermeidung des Objektverbrauches in Anteilsübertragungsfällen die Übertragung des Miteigentumsanteils in einem Veranlagungszeitraum stattfinden muss, in dem die Ehegatten die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung noch erfüllen.

    Wegen des Objektverbrauchs durch die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage nach § 2 EigZulG steht weder dem übernehmenden noch dem übertragenden Ehegatten für ein weiteres Objekt der Fördergrundbetrag nach § 9 Abs. 2 des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG) zu -§ 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 EigZulG- (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Februar 2000, X B 80/99, BFH/NV 2000, 945, zu §§ 7b, 10e EStG).

  • FG München, 12.08.2008 - 13 K 4289/06

    Umzugskosten als Werbungskosten: Berufliche Veranlassung bei erleichterter

    Der Umzug kann aber auch dann beruflich veranlasst sein, wenn Fahrt oder Gang zur Arbeit durch den Umzug wesentlich verbessert werden oder Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel Zeitersparnis oder den Fußweg ermöglichen; dies hängt von der tatrichterlichen Würdigung im Einzelfall ab (BFH-Urteile vom 10. September 1982 VI R 95/81, BStBl II 1983, 16;vom 22. November 1991 VI R 77/89, BStBl II 1992, 494; BFH-Beschluss vom 2. Februar 6 2000 X B 80/99; BFH/NV 2000, 945; Schmidt/Drenseck, EStG, 27. Aufl. 2008, § 19 Rz. 60, Stichwort Umzugskosten, m.w.N.).
  • BFH, 30.10.2002 - IX B 129/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Verstoß gegen das GG

    Schon deshalb hätte Anlass zu weiteren Ausführungen bestanden, weil sich sowohl das Finanzgericht in seinem ausführlich begründeten Urteil wie auch der BFH (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. Februar 2000 X B 80/99, BFH/NV 2000, 945; vom 26. Oktober 2000 X B 66/00, BFH/NV 2001, 446; vom 20. März 2002 IX B 160/01, BFH/NV 2002, 903; s.a. BFH-Beschluss vom 17. Juli 2002 IX B 199/01, BFH/NV 2002, 1424) mit der verfassungsrechtlichen Problematik auseinander gesetzt haben.
  • FG Niedersachsen, 31.01.2002 - 16 K 14585/00

    Wegfall der Suspendierung des Objektverbrauchs gem. § 6 Abs. 2 Satz 2 EigZulG

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2001 - 6 K 2410/98

    Umzugskosten als Werbungskosten

  • FG München, 08.12.2004 - 15 K 1871/03

    Eigenheimzulage; Objektverbrauch; wirtschaftliches Eigentum; Eigenheimzulage ab

  • FG München, 07.07.2004 - 15 V 2275/04

    Eigenheimzulage; Objektverbrauch; Aussetzung der Vollziehung in Sachen;

  • FG Nürnberg, 20.02.2001 - I 68/00

    Umzugskosten wegen Verkürzung der Fahrstrecke als Werbungskosten;

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