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   BFH, 19.12.2007 - X B 89/07   

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https://dejure.org/2007,4479
BFH, 19.12.2007 - X B 89/07 (https://dejure.org/2007,4479)
BFH, Entscheidung vom 19.12.2007 - X B 89/07 (https://dejure.org/2007,4479)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - X B 89/07 (https://dejure.org/2007,4479)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - X B 89/07
    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) weicht nicht von den Urteilen des Sächsischen FG vom 22. Oktober 2003 7 K 785/98 und des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82 (BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226) ab.

    Das FG-Urteil weicht auch nicht von der Entscheidung des BFH in BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226 ab, wonach die Schätzung ein Verfahren ist, Besteuerungsgrundlagen mit Hilfe von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen zu ermitteln, wenn eine sichere Feststellung trotz des Bemühens um Aufklärung nicht möglich ist.

  • BFH, 25.09.2003 - XI B 11/01

    Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - X B 89/07
    Insbesondere hat das FA nicht dargelegt, warum es in der mündlichen Verhandlung den Kläger, der persönlich angehört wurde, nicht selbst zu den erworbenen Kfz-Teilen konkret befragt oder sogar eine Beteiligtenvernehmung nach § 450 der Zivilprozessordnung i.V.m. § 82 FGO beantragt habe (BFH-Beschluss vom 25. September 2003 XI B 11/01, BFH/NV 2004, 77).
  • BFH, 27.09.1999 - I B 83/98

    Wohnsitz; Beibehaltung

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - X B 89/07
    Es ist vielmehr im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (BFH-Beschluss vom 27. September 1999 I B 83/98, BFH/NV 2000, 673).
  • BFH, 13.07.2005 - II S 5/05

    NZB: Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - X B 89/07
    Die möglicherweise fehlerhafte Auslegung von Schriftsätzen bzw. die unzutreffende Einschätzung von Geschehensabläufen ist grundsätzlich kein verfahrensrechtlicher, sondern ein materieller Fehler, der als solcher die Zulassung der Revision nicht rechtfertigt (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Juli 2005 II S 5/05, BFH/NV 2005, 2215).
  • BFH, 12.10.2006 - X B 165/05

    Berücksichtigung der Aktivitäten einer Personengesellschaft ohne Abschirmwirkung

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - X B 89/07
    Dass es ihm einen anderen Stellenwert beigemessen hat als das FA, berührt ausschließlich Fragen der dem materiellen Recht zuzuordnenden Rechtsanwendung, nicht aber solche der Ordnungsmäßigkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens (Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2006 X B 165/05, BFH/NV 2007, 42).
  • BFH, 15.04.2008 - IX B 159/07

    Gesamtergebnis des Verfahrens - Verfahrensmangel - Tatsachenwürdigung und

    Indes gebietet § 96 Abs. 1 FGO nicht, alle im Einzelfall gegebenen Umstände im Urteil zu erörtern; im Allgemeinen ist vielmehr davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt und Vortrag in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2007 X B 89/07, BFH/NV 2008, 599).
  • BFH, 06.06.2013 - I B 53/12

    Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG -

    § 96 FGO gebietet aber nicht, alle im Einzelfall gegebenen Umstände im Urteil zu erörtern; vielmehr ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt und Vortrag in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 X B 89/07, BFH/NV 2008, 599; vom 15. April 2008 IX B 159/07, BFH/NV 2008, 1341).
  • BFH, 27.05.2009 - VI B 119/08

    Unvollständige Auswertung der Akten als Verfahrensfehler - Die dem materiellen

    Es ist vielmehr im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. September 1999 I B 83/98, BFH/NV 2000, 673, und vom 19. Dezember 2007 X B 89/07, BFH/NV 2008, 599).

    Dass das FG dem beruflichen Werdegang und der damit verbundenen finanziellen Situation des Klägers einen anderen Stellenwert beigemessen hat als der Kläger, berührt ausschließlich Fragen der dem materiellen Recht zuzuordnenden Rechtsanwendung, nicht aber solche der Ordnungsmäßigkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens (z.B. BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2006 X B 165/05, BFH/NV 2007, 42, und BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 599).

  • BFH, 15.02.2012 - IV B 126/10

    Qualifizierter Rechtsanwendungsfehler bei Vertragsauslegung

    § 96 FGO gebietet es nämlich nicht, alle im Einzelfall gegebenen Umstände im Urteil zu erörtern; vielmehr ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt und Vortrag in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 X B 89/07, BFH/NV 2008, 599; vom 15. April 2008 IX B 159/07, BFH/NV 2008, 1341).
  • BFH, 04.12.2008 - XI B 250/07

    Keine Bindung der Gerichte an norminterpretierende Verwaltungsanweisungen -

    Ein Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, insbesondere wenn das Gericht bei seiner Entscheidung von einem Sachverhalt ausgeht, welcher dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten widerspricht, oder wenn das Gericht eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2007 X B 89/07, BFH/NV 2008, 599, m.w.N.).
  • BFH, 19.10.2011 - IX B 90/11

    Fehlende Überzeugungsbildung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens - Gebäudeteil

    § 96 FGO gebietet aber nicht, alle im Einzelfall gegebenen Umstände im Urteil zu erörtern; vielmehr ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt und Vortrag in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 X B 89/07, BFH/NV 2008, 599; vom 15. April 2008 IX B 159/07, BFH/NV 2008, 1341).
  • BFH, 26.05.2010 - V B 70/09

    Rügeverzicht bei unterlassener Richtigstellung des vorgetragenen Sachberichts in

    Dabei ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt und Vortrag in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 X B 89/07, BFH/NV 2008, 599; vom 15. April 2008 IX B 159/07, BFH/NV 2008, 1341).
  • BFH, 28.07.2011 - IX B 47/11

    Grob schuldhaftes Handeln i. S. d. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO - Keine grundsätzliche

    Indes gebietet § 96 Abs. 1 FGO nicht, alle im Einzelfall gegebenen Umstände im Urteil zu erörtern; im Allgemeinen ist vielmehr davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt und Vortrag in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2007 X B 89/07, BFH/NV 2008, 599).
  • BFH, 28.07.2008 - IX B 13/08

    Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Zeugenvernehmung -

    Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt und Vortrag in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2007 X B 89/07, BFH/NV 2008, 599).
  • BFH, 18.06.2012 - VI B 108/11

    Nichterhebung eines Zeugenbeweises bei Wahrunterstellung - Darlegung von

    § 96 FGO gebietet es nämlich nicht, alle im Einzelfall gegebenen Umstände im Urteil zu erörtern; vielmehr ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt und Vortrag in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (BFH-Beschlüsse vom 15. April 2008 IX B 159/07, BFH/NV 2008, 1341; vom 19. Dezember 2007 X B 89/07, BFH/NV 2008, 599).
  • BFH, 16.09.2008 - X B 158/07

    Nichtzulassungsbeschwerde - Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und

  • BFH, 26.02.2009 - IX B 138/08

    Revisionszulassung: Divergenz, Rechtsanwendungsfehler, Akteninhalt,

  • BFH, 21.08.2013 - III B 122/12

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Fehlende Klärungsfähigkeit bei

  • BFH, 11.02.2015 - V B 107/14

    Anforderung einer schriftlichen Prozessvollmacht; Zweifel an Bevollmächtigung;

  • BFH, 25.07.2012 - X B 144/11

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Verfahrensfehlers gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • BFH, 22.04.2010 - V B 86/09

    Rechtsfortbildung; Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung

  • BFH, 29.10.2009 - X B 100/09

    Nutzungsdauer für die Bemessung der AfA

  • BFH, 10.06.2010 - IX B 45/10

    Behaupteter Verstoß gegen "materielles Recht" - Verfahrensmängel - Rüge einer

  • BFH, 10.02.2009 - X B 165/08

    Verfahrensmangel: Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Hinzuziehung eines

  • BFH, 26.06.2012 - IX B 31/12

    Keine steuerliche Berücksichtigung eines im Jahr 1999 entstandenen

  • BFH, 20.10.2009 - IV B 63/09

    Verfahrensrechtliche Fragen nach einem Richtigstellungsbescheid

  • BFH, 03.06.2008 - IX B 26/08

    Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens

  • BFH, 19.03.2008 - V B 84/07

    Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Rüge einer

  • BFH, 31.03.2011 - V S 14/10

    Nichtanerkennung von Barzahlungsquittungen als Beweismittel - Verwertung von

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