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   BFH, 04.10.2001 - X B 93/01   

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https://dejure.org/2001,10887
BFH, 04.10.2001 - X B 93/01 (https://dejure.org/2001,10887)
BFH, Entscheidung vom 04.10.2001 - X B 93/01 (https://dejure.org/2001,10887)
BFH, Entscheidung vom 04. Oktober 2001 - X B 93/01 (https://dejure.org/2001,10887)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.07.2001 - X B 46/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz -

    Auszug aus BFH, 04.10.2001 - X B 93/01
    Der Kläger hätte bereits bestehende oder zu erwartende Unterschiede in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung oder eine Abweichung des angefochtenen Urteils von der Rechtsprechung des BFH aufzeigen müssen (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596).

    Ausreichend wäre auch das schlüssige Vorbringen gewesen, die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) beruhe auf einer offensichtlich falschen Rechtsanwendung, da in diesem Fall davon auszugehen wäre, dass andere FG der beanstandeten Entscheidung nicht folgen werden (Senatsbeschluss in BFH/NV 2001, 1596).

  • BFH, 08.03.1994 - IX R 12/90

    Eintritt eines Objektsverbrauchs durch die Gewährung von erhöhten Absetzungen für

    Auszug aus BFH, 04.10.2001 - X B 93/01
    a) Im Urteil vom 8. März 1994 IX R 12/90 (BFH/NV 1994, 785) hat der BFH entschieden, dass Objektverbrauch gemäß § 7b Abs. 5 EStG auch dann eintritt, wenn erhöhte Absetzungen in der Vergangenheit ohne einen entsprechenden Antrag des Steuerpflichtigen gewährt wurden und die Steuervergünstigung sich auf die Steuerfestsetzung ausgewirkt hat, ohne wieder rückgängig gemacht werden zu können.

    Entscheidend sei allein das Ergebnis, dass eine Steuervergünstigung nach § 7b EStG vom Steuerpflichtigen in Anspruch genommen wurde, die sich auf die Steuerfestsetzung ausgewirkt habe (BFH-Urteile in BFH/NV 1994, 785; vom 5. Juni 1991 XI R 11/90, BFH/NV 1991, 742, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 25.02.1992 - IX R 41/91

    Keine Rückgängigmachung der Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen gem. § 7 b EStG

    Auszug aus BFH, 04.10.2001 - X B 93/01
    Im Streitfall hat der Kläger zwar die Abweichung des angefochtenen Urteils von dem BFH-Urteil vom 25. Februar 1992 IX R 41/91 (BFHE 167, 369, BStBl II 1992, 621) behauptet.

    Der Einwand des Klägers, die sich aus der Entscheidung in BFHE 167, 369, BStBl II 1992, 621 ergebende starke Bindung des Steuerpflichtigen an von ihm in Anspruch genommene Abzugsbeträge gemäß § 10e EStG bedinge andererseits Vertrauensschutz, wonach die Nachholung der Abzugsbeträge nur aufgrund seiner aktiven Entscheidung erfolgen könne, lässt nicht die Rüge abweichender Rechtssätze, sondern allenfalls die Rüge materiell-rechtlich fehlerhafter Entscheidung erkennen, die allein keine Abweichung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO darstellt.

  • BFH, 29.09.2000 - X B 23/00

    Keine Eigenheimzulage für Ferien- oder Wochenendwohnungen

    Auszug aus BFH, 04.10.2001 - X B 93/01
    Die abstrakten Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und die abstrakten Rechtssätze der Divergenzentscheidung des BFH werden jedoch nicht so genau bezeichnet, dass eine Abweichung erkennbar wird (Senatsbeschluss vom 29. September 2000 X B 23/00, BFH/NV 2001, 437).
  • BFH, 05.06.1991 - XI R 11/90

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme erhöhter Einkommensteuer-Absetzungen

    Auszug aus BFH, 04.10.2001 - X B 93/01
    Entscheidend sei allein das Ergebnis, dass eine Steuervergünstigung nach § 7b EStG vom Steuerpflichtigen in Anspruch genommen wurde, die sich auf die Steuerfestsetzung ausgewirkt habe (BFH-Urteile in BFH/NV 1994, 785; vom 5. Juni 1991 XI R 11/90, BFH/NV 1991, 742, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.05.2002 - X R 97/98

    Wohneigentumsförderung; Objektverbrauch, § 10 e EStG

    Der erkennende Senat hat sich im Beschluss vom 4. Oktober 2001 X B 93/01 (BFH/NV 2002, 190) dieser Rechtsprechung auch für die Nachholung des Abzugsbetrags nach § 10e Abs. 3 Satz 1 EStG angeschlossen.

    Im Senatsbeschluss in BFH/NV 2002, 190 war aus der Höhe des als Steuerbegünstigung für die eigengenutzte Wohnung angesetzten Betrags offensichtlich, dass das FA bei der Einkommensteuerveranlagung nicht nur den Abzugsbetrag für dieses Jahr, sondern auch die Steuervergünstigung des Vorjahres berücksichtigt hatte.

  • FG Brandenburg, 05.10.2004 - 3 K 1581/02

    Vom Steuerpflichtigen durch falsche Angaben mitverschuldete Vorverlegung des

    In einem ähnlich gelagerten Fall habe der Bundesfinanzhof -BFH- entschieden (Beschluss vom 04.10.2001 X B 93/01, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2002, 190 ), dass das Fehlen eines entsprechenden Antrages für die Frage der Nachholung von Abzugsbeträgen irrelevant sei, weil lediglich darauf abzustellen sei, ob sich Abzugsbeträge nach § 10 e EStG auf die bestandskräftige Festsetzung der Einkommensteuer ausgewirkt hätten.

    Der Senat hat die Revision zugelassen, weil die Frage, welche Anforderungen an die Erkennbarkeit eines Fehlers des Finanzamtes bei Mitverschulden des Steuerpflichtigen zu stellen sind, grundsätzlicher Klärung bedarf (vgl. auch BFH vom 08.11.1994 a.a.O. am Ende und BFH, Beschluss vom 04.10.2001 X B 93/01, BFH/NV 2002, 190 ).

  • BFH, 12.10.2005 - IX R 58/04

    Eigenheimzulage; Objektverbrauch

    Objektverbrauch tritt auch dann ein, wenn ein Steuerpflichtiger erhöhte Absetzungen für ein für die Begünstigung untaugliches Objekt in Anspruch nimmt und diese Vergünstigung sich bei ihm steuerlich ausgewirkt hat (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Dezember 1992 IX R 137/88, BFH/NV 1993, 361, m.w.N.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 4. Oktober 2001 X B 93/01, BFH/NV 2002, 190, zu Abzugsbeträgen nach § 10e EStG).
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