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   BFH, 13.10.2005 - X B 96/05   

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https://dejure.org/2005,12491
BFH, 13.10.2005 - X B 96/05 (https://dejure.org/2005,12491)
BFH, Entscheidung vom 13.10.2005 - X B 96/05 (https://dejure.org/2005,12491)
BFH, Entscheidung vom 13. Oktober 2005 - X B 96/05 (https://dejure.org/2005,12491)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.12.2003 - VII B 370/02

    Nicht mit Gründen versehenes FG-Urteil

    Auszug aus BFH, 13.10.2005 - X B 96/05
    Da der Schriftsatz erst nach Ablauf der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingereicht worden ist, kann der Vortrag, soweit er nicht lediglich das bisherige Vorbringen erläutert, nicht mehr berücksichtigt werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 370/02, BFH/NV 2004, 843).
  • BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen

    Auszug aus BFH, 13.10.2005 - X B 96/05
    Vielmehr kann auch ein "mittelbarer" Zusammenhang genügen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28. November 1980 VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368, betreffend Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; vom 6. März 1979 VIII R 110/74, BFHE 127, 510, BStBl II 1979, 551, betreffend Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung).
  • BFH, 06.03.1979 - VIII R 110/74

    Keine AfaA nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG, wenn ein zum Privatvermögen gehörendes,

    Auszug aus BFH, 13.10.2005 - X B 96/05
    Vielmehr kann auch ein "mittelbarer" Zusammenhang genügen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28. November 1980 VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368, betreffend Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; vom 6. März 1979 VIII R 110/74, BFHE 127, 510, BStBl II 1979, 551, betreffend Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung).
  • FG München, 23.02.2002 - 1 K 3529/99

    1%-Regelung und Abzugsverbot von Kfz-Kosten; Einkommensteuer 1997

    Auszug aus BFH, 13.10.2005 - X B 96/05
    Aus diesen Gründen ist die von den Klägern aufgeworfene Rechtsfrage nicht entscheidungserheblich und brauchte in einem künftigen Revisionsverfahren nicht geklärt zu werden, zumal sie auch weder für die Gewerbesteuer noch --im Hinblick auf das Prinzip der Abschnittsbesteuerung-- für die Einkommensteuerfestsetzungen in späteren Veranlagungszeiträumen bindend wäre (vgl. z.B. FG München, Urteil vom 23. Januar 2002 1 K 3529/99, juris Nr: STRE200270523, vgl. ferner z.B. Dumke in Schwarz, Finanzgerichtsordnung, § 40 Rz. 54).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus BFH, 13.10.2005 - X B 96/05
    Dies setzt allerdings voraus, dass die Aufwendungen im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der auf die Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit stehen und das die Aufwendungen "auslösende Moment" der einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre zuzuordnen ist (grundlegend Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817; Schmidt/Drenseck, a.a.O., § 9 Rz. 7 und 8; Blümich/Wacker, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 4 EStG Rz. 252).
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