Rechtsprechung
   BFH, 22.02.2005 - X B 97/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11500
BFH, 22.02.2005 - X B 97/04 (https://dejure.org/2005,11500)
BFH, Entscheidung vom 22.02.2005 - X B 97/04 (https://dejure.org/2005,11500)
BFH, Entscheidung vom 22. Februar 2005 - X B 97/04 (https://dejure.org/2005,11500)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,11500) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
    NZB: kumulative Urteilsbegründung

  • datenbank.nwb.de

    Vereinbarkeit von entgeltlicher Vermögensübergabe und teilweisen Ratenzahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 30.07.2003 - X R 12/01

    Vermögensübertragung von Eltern auf Kinder

    Auszug aus BFH, 22.02.2005 - X B 97/04
    Sie steht zudem in rechtlicher Hinsicht im Einklang mit den von der Rechtsprechung praktizierten Grundsätzen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 30. Juli 2003 X R 12/01, BFHE 204, 53, BStBl II 2004, 211) zur Abgrenzung einer im steuerrechtlichen Sinne unentgeltlichen Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen von einer entgeltlichen Vermögensübertragung.
  • BFH, 26.11.2003 - X R 11/01

    Sonderausgabenabzug bei Erfüllung eines Vermächtnisses

    Auszug aus BFH, 22.02.2005 - X B 97/04
    Das FG-Urteil enthält keinen Rechtssatz, der den Rechtscharakter der Vermögensübergabe als im steuerrechtlichen Sinne unentgeltliches Geschäft (vgl. hierzu Senatsurteil vom 26. November 2003 X R 11/01, BFHE 204, 192, BStBl II 2004, 820, unter 3. d der Entscheidungsgründe) in Frage stellen würde.
  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 22.02.2005 - X B 97/04
    Auch ist dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 12. Mai 2003 GrS 1/00 (BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95) nichts zu entnehmen, was das FG nicht beachtet hätte.
  • BFH, 26.03.1998 - X B 149/97
    Auszug aus BFH, 22.02.2005 - X B 97/04
    Ist das finanzgerichtliche Urteil kumulativ auf mehrere Gründe gestützt ("Doppelbegründung"), muss hinsichtlich jeden Begründungsteils ein Zulassungsgrund dargelegt werden (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Mai 1974 IV B 3/74, BFHE 112, 337, BStBl II 1974, 524; vom 26. März 1998 X B 149-151/97, BFH/NV 1998, 1487; vom 31. Oktober 2001 X B 11/01, BFH/NV 2002, 193; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 31.10.2001 - X B 11/01

    Schenkungsvertrag - Grundstück - Grundförderung - Grundstücksschenkung -

    Auszug aus BFH, 22.02.2005 - X B 97/04
    Ist das finanzgerichtliche Urteil kumulativ auf mehrere Gründe gestützt ("Doppelbegründung"), muss hinsichtlich jeden Begründungsteils ein Zulassungsgrund dargelegt werden (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Mai 1974 IV B 3/74, BFHE 112, 337, BStBl II 1974, 524; vom 26. März 1998 X B 149-151/97, BFH/NV 1998, 1487; vom 31. Oktober 2001 X B 11/01, BFH/NV 2002, 193; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 02.05.1974 - IV B 3/74

    Tragende Gründe des Urteils - Zulassungsgrund - Revision - Voraussetzungen für

    Auszug aus BFH, 22.02.2005 - X B 97/04
    Ist das finanzgerichtliche Urteil kumulativ auf mehrere Gründe gestützt ("Doppelbegründung"), muss hinsichtlich jeden Begründungsteils ein Zulassungsgrund dargelegt werden (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Mai 1974 IV B 3/74, BFHE 112, 337, BStBl II 1974, 524; vom 26. März 1998 X B 149-151/97, BFH/NV 1998, 1487; vom 31. Oktober 2001 X B 11/01, BFH/NV 2002, 193; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 03.06.1992 - X R 14/89

    Sonderausgabe durch Vorbehaltsnießbrauch und spätere Versorgungsrente

    Auszug aus BFH, 22.02.2005 - X B 97/04
    Diese sachverhaltsbezogene Aussage beruht auf der Anwendung der ständigen Rechtsprechung zur Abgrenzung der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen vom entgeltlichen Geschäft (grundlegend Senatsurteil vom 3. Juni 1992 X R 14/89, BFHE 169, 25, BStBl II 1993, 23).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 22.02.2005 - X B 97/04
    Dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847), auf den sich die Kläger beziehen, ist zu einer Verklammerung von einmaliger Zahlung und einer "Vereinbarung von Versorgungsleistungen" zu einem "insgesamt teilentgeltlichen Geschäft" nichts zu entnehmen.
  • FG Niedersachsen, 14.05.2013 - 15 K 180/12

    Voraussetzungen für die Zahlung von Versorgungsleistungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr.

    Auch nach der zu § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F. ergangenen Rechtsprechung stellen Einmalzahlungen keine wiederkehrenden Leistungen dar und erfüllen damit allein begrifflich nicht das Merkmal einer "dauernden" Last (Urteil des Finanzgerichts - FG - Köln vom 16. Februar 2005 11 K 1795/01, EFG 2005, 1030; so wohl auch BFH-Beschluss vom 22. Februar 2005 X B 97/04, BFH/NV 2005, 1085).
  • BFH, 24.01.2006 - VI B 123/05

    NZB: kumulative Urteilsbegründung; ausgelaufenes Recht

    Hat das FG seine Entscheidung kumulativ auf mehrere Gründe gestützt, von denen jeder für sich gesehen das Urteil trägt, muss der Beschwerdeführer zu jeder dieser Begründungen einen Grund für die Zulassung der Revision darlegen (z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 4. August 2005 II B 34/04, BFH/NV 2005, 2229; vom 22. Februar 2005 X B 97/04, BFH/NV 2005, 1085); Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 115 FGO Tz. 34).
  • BFH, 06.10.2005 - II B 167/04

    Grundsätzliche Bedeutung; kumulative Urteilsbegründung

    Die Klägerin hätte daher für jede dieser beiden Erwägungen in einer den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO entsprechenden Art und Weise einen Grund für die Zulassung der Revision darlegen müssen (BFH-Beschluss vom 22. Februar 2005 X B 97/04, BFH/NV 2005, 1085, und vom 29. Juni 2005 VI B 13/05, BFH/NV 2005, 1560, je m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht