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   BFH, 31.01.2014 - X E 8/13   

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https://dejure.org/2014,6247
BFH, 31.01.2014 - X E 8/13 (https://dejure.org/2014,6247)
BFH, Entscheidung vom 31.01.2014 - X E 8/13 (https://dejure.org/2014,6247)
BFH, Entscheidung vom 31. Januar 2014 - X E 8/13 (https://dejure.org/2014,6247)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Verwirkung von Gerichtskosten - Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung - Unbedingtheit i. S. des § 63 Abs. 1 GKG a. F. - Reichweite der richterlichen Hinweispflicht aus § 96 Abs. 2 FGO - Zurückweisung der Erinnerung

  • openjur.de

    Verwirkung von Gerichtskosten; Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung; Unbedingtheit i.S. des § 63 Abs. 1 GKG a.F.; Reichweite der richterlichen Hinweispflicht aus § 96 Abs. 2 FGO; Zurückweisung der Erinnerung

  • Bundesfinanzhof

    GKG § 5, GKG § 8, GKG § 21, GKG § 66 Abs 7, GKG § 71, FGO § 65 Abs 1 S 1, GVG § 198, GVG §§ 198 ff, GKG § 63 Abs 1, FGO § 96 Abs 2
    Verwirkung von Gerichtskosten - Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung - Unbedingtheit i.S. des § 63 Abs. 1 GKG a.F. - Reichweite der richterlichen Hinweispflicht aus § 96 Abs. 2 FGO - Zurückweisung der Erinnerung

  • Bundesfinanzhof

    Verwirkung von Gerichtskosten - Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung - Unbedingtheit i.S. des § 63 Abs. 1 GKG a.F. - Reichweite der richterlichen Hinweispflicht aus § 96 Abs. 2 FGO - Zurückweisung der Erinnerung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 GKG, § 8 GKG, § 21 GKG, § 66 Abs 7 GKG, § 71 GKG
    Verwirkung von Gerichtskosten - Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung - Unbedingtheit i.S. des § 63 Abs. 1 GKG a.F. - Reichweite der richterlichen Hinweispflicht aus § 96 Abs. 2 FGO - Zurückweisung der Erinnerung

  • rewis.io

    Verwirkung von Gerichtskosten - Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung - Unbedingtheit i.S. des § 63 Abs. 1 GKG a.F. - Reichweite der richterlichen Hinweispflicht aus § 96 Abs. 2 FGO - Zurückweisung der Erinnerung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 8 Abs. 1 S. 1. a.F.
    Voraussetzungen der Nichterhebung der Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung

  • datenbank.nwb.de

    Verwirkung von Gerichtskosten; Nichterhebung von Gerichtskosten wegen unrichtiger Sachbehandlung; richterliche Hinweispflicht aus § 96 Abs. 2 FGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwirkung von Gerichtskosten

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 29.11.2000 - X R 10/00

    Hinweispflicht des Gerichts für erforderliche Klageergänzung

    Auszug aus BFH, 31.01.2014 - X E 8/13
    Die Erinnerungsführer wenden sich gegen eine Kostenrechnung für das Revisionsverfahren X R 10/00.

    Auf die Beschwerde der Kläger ließ der Senat die Revision zu, hob mit Urteil vom 29. November 2000 X R 10/00 (BFH/NV 2001, 627) die Entscheidung des FG wegen Verletzung rechtlichen Gehörs auf, verwies die Sache an das FG zurück und übertrug diesem die Entscheidung über die Kosten des gesamten Verfahrens.

    b) Die Gebühren für das Revisionsverfahren X R 10/00 sind erstmals mit der Entscheidung des FG vom 15. August 2005  3 K 1372/01 fällig geworden.

    aa) Den Erinnerungsführern ist allerdings insoweit zuzustimmen, als die Kosten des Revisionsverfahrens X R 10/00 bei objektiv zutreffender Behandlung der Sache beim FG in dem Klageverfahren 3 K 9028/98 nicht entstanden wären.

    (1) Zwar ist der Anwendungsbereich des § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO nicht so klar, dass sich ein Kläger auch ohne richterlichen Hinweis stets im Klaren darüber sein müsste, ob den Anforderungen genügt ist, sondern hängt, wie der Senat im Urteil in BFH/NV 2001, 627 ausgeführt hatte, von den Umständen des Einzelfalls ab.

    (3) In diesem Bereich bewegt sich der Streitfall, über den das FG bzw. der Senat in dem Revisionsverfahren X R 10/00 zu entscheiden hatte.

    Auf etwaigen späteren Verfahrensverzögerungen, sollten diese überhaupt vorliegen, können die Kosten des Revisionsverfahrens X R 10/00 denknotwendig nicht beruhen.

  • BGH, 27.01.1994 - V ZR 7/92
    Auszug aus BFH, 31.01.2014 - X E 8/13
    Soweit der Senat in seinem Beschluss in BFH/NV 2013, 1106 unter Bezugnahme auf weitere Rechtsprechung des BFH ausgeführt hat, die "Sache" im Sinne der Vorschrift sei das Verfahren, in dem die Kosten erhoben werden, enthält auch dies lediglich eine Begrenzung auf das jeweilige Verfahren, nicht jedoch auf bestimmte Verfahrensabschnitte (so auch die den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 27. Januar 1994 V ZR 7/92, n.v., und vom 10. März 2003 IV ZR 306/00, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivildienst --NJW-RR-- 2003, 1294, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2004, 175, m.w.N. zugrunde liegenden Sachverhalte).

    bbb) Nach ständiger Rechtsprechung des BGH gelten die Beschränkungen auf erkennbare Versehen oder schwere, offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften --mit unterschiedlichen Formulierungen im Detail-- aber auch dann, wenn Fehler der Vorinstanz bestimmte Kosten überhaupt erst haben entstehen lassen (vgl. Beschlüsse vom 8. Oktober 1986 VIII ZR 86/84, BGHZ 98, 318, Neue Juristische Wochenschrift 1987, 1023; vom 27. Januar 1994 V ZR 7/92, n.v.; in NJW-RR 2003, 1294, HFR 2004, 175, m.w.N. [nur Verstoß gegen eine klare gesetzliche Regelung, insbesondere ein schwerer Verfahrensfehler, der offen zutage tritt, nicht einfache rechtfehlerhafte Behandlung] sowie vom 4. Mai 2005 XII ZR 217/04, Monatsschrift für Deutsches Recht 2005, 956, NJW-RR 2005, 1230; ebenso ausdrücklich für diese Konstellation Meyer, GKG 13. Aufl., § 21 Rz 5; für den Fall abweichender Rechtsauffassung oder "leichter Verfahrensfehler" Binz/Dörndorfer/Petzold/ Zimmermann, GKG, 2. Aufl., § 21 Rz 6; Oestreich/Hellstab/ Trenkle, GKG, § 21 Rz 9, Rz 13 Buchst. t, Rz 16 Buchst. c; widersprüchlich Rz 25).

  • BFH, 25.03.2013 - X E 1/13

    Erinnerung

    Auszug aus BFH, 31.01.2014 - X E 8/13
    a) Die Entscheidung über die Nichterhebung der Kosten nach § 8 Abs. 2 Satz 1 GKG a.F. ist Bestandteil des Verfahrens über den Kostenansatz einschließlich des Erinnerungsverfahrens nach § 66 GKG und deswegen unselbständiger Teil der vorliegenden Entscheidung (Senatsbeschluss vom 25. März 2013 X E 1/13, BFH/NV 2013, 1106; Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 139 FGO Rz 150, 170, m.w.N.).

    Soweit der Senat in seinem Beschluss in BFH/NV 2013, 1106 unter Bezugnahme auf weitere Rechtsprechung des BFH ausgeführt hat, die "Sache" im Sinne der Vorschrift sei das Verfahren, in dem die Kosten erhoben werden, enthält auch dies lediglich eine Begrenzung auf das jeweilige Verfahren, nicht jedoch auf bestimmte Verfahrensabschnitte (so auch die den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 27. Januar 1994 V ZR 7/92, n.v., und vom 10. März 2003 IV ZR 306/00, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivildienst --NJW-RR-- 2003, 1294, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2004, 175, m.w.N. zugrunde liegenden Sachverhalte).

  • BGH, 10.03.2003 - IV ZR 306/00

    Begriff der unrichtigen Sachbehandlung

    Auszug aus BFH, 31.01.2014 - X E 8/13
    Soweit der Senat in seinem Beschluss in BFH/NV 2013, 1106 unter Bezugnahme auf weitere Rechtsprechung des BFH ausgeführt hat, die "Sache" im Sinne der Vorschrift sei das Verfahren, in dem die Kosten erhoben werden, enthält auch dies lediglich eine Begrenzung auf das jeweilige Verfahren, nicht jedoch auf bestimmte Verfahrensabschnitte (so auch die den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 27. Januar 1994 V ZR 7/92, n.v., und vom 10. März 2003 IV ZR 306/00, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivildienst --NJW-RR-- 2003, 1294, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2004, 175, m.w.N. zugrunde liegenden Sachverhalte).

    bbb) Nach ständiger Rechtsprechung des BGH gelten die Beschränkungen auf erkennbare Versehen oder schwere, offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften --mit unterschiedlichen Formulierungen im Detail-- aber auch dann, wenn Fehler der Vorinstanz bestimmte Kosten überhaupt erst haben entstehen lassen (vgl. Beschlüsse vom 8. Oktober 1986 VIII ZR 86/84, BGHZ 98, 318, Neue Juristische Wochenschrift 1987, 1023; vom 27. Januar 1994 V ZR 7/92, n.v.; in NJW-RR 2003, 1294, HFR 2004, 175, m.w.N. [nur Verstoß gegen eine klare gesetzliche Regelung, insbesondere ein schwerer Verfahrensfehler, der offen zutage tritt, nicht einfache rechtfehlerhafte Behandlung] sowie vom 4. Mai 2005 XII ZR 217/04, Monatsschrift für Deutsches Recht 2005, 956, NJW-RR 2005, 1230; ebenso ausdrücklich für diese Konstellation Meyer, GKG 13. Aufl., § 21 Rz 5; für den Fall abweichender Rechtsauffassung oder "leichter Verfahrensfehler" Binz/Dörndorfer/Petzold/ Zimmermann, GKG, 2. Aufl., § 21 Rz 6; Oestreich/Hellstab/ Trenkle, GKG, § 21 Rz 9, Rz 13 Buchst. t, Rz 16 Buchst. c; widersprüchlich Rz 25).

  • FG Köln, 11.06.1999 - 3 K 9028/98

    Keine Bezeichnung des Klagebegehrens durch Verweisung auf Schriftsätze in

    Auszug aus BFH, 31.01.2014 - X E 8/13
    Das Finanzgericht Köln (FG) hatte mit Urteil vom 11. Juni 1999  3 K 9028/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 1401) eine Klage des mittlerweile verstorbenen Vaters des Erinnerungsführers zu 1. sowie der mit diesem zusammen veranlagten Erinnerungsführerin zu 2. (Kläger) wegen der Einkommensteuer 1985 und 1986 als unzulässig abgewiesen.

    aa) Den Erinnerungsführern ist allerdings insoweit zuzustimmen, als die Kosten des Revisionsverfahrens X R 10/00 bei objektiv zutreffender Behandlung der Sache beim FG in dem Klageverfahren 3 K 9028/98 nicht entstanden wären.

  • BFH, 31.01.2014 - X B 52/13

    Beweiserhebung und Beweiswürdigung bei Verträgen unter nahen Angehörigen -

    Auszug aus BFH, 31.01.2014 - X E 8/13
    Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im dritten Rechtsgang hat der Senat am 31. Januar 2014 zurückgewiesen (X B 52/13).

    Die Bekanntgabe des Senatsbeschlusses vom 31. Januar 2014 im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren X B 52/13 steht noch aus.

  • BFH, 13.06.1997 - VII E 3/97

    Anforderungen an das Rechtsmittel der Erinnerung

    Auszug aus BFH, 31.01.2014 - X E 8/13
    Mit der Zurückweisung der Erinnerung erledigt sich der Antrag, nach § 66 Abs. 7 GKG die aufschiebende Wirkung der Erinnerung anzuordnen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Juni 1997 VII E 3/97, BFH/NV 1998, 75; vom 7. Dezember 2006 VIII E 8/06, BFH/NV 2007, 736; vom 30. Juli 2007 II E 1/07, n.v.).
  • BFH, 12.02.2009 - X E 2/09

    Erinnerung gegen Kostenansatz - unrichtige Sachbehandlung - Einwendungen gegen

    Auszug aus BFH, 31.01.2014 - X E 8/13
    cc) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH setzt die Nichterhebung von Kosten aber ein erkennbares Versehen oder schwere, offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften voraus (Beschlüsse vom 12. Oktober 2005 X E 2/05, BFH/NV 2006, 326; vom 12. Februar 2009 X E 2/09, n.v.; vom 19. Oktober 2009 X E 11/09, BFH/NV 2010, 225; vom 7. Oktober 2010 II E 6/10, BFH/NV 2011, 59).
  • BFH, 07.10.2010 - II E 6/10

    Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung

    Auszug aus BFH, 31.01.2014 - X E 8/13
    cc) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH setzt die Nichterhebung von Kosten aber ein erkennbares Versehen oder schwere, offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften voraus (Beschlüsse vom 12. Oktober 2005 X E 2/05, BFH/NV 2006, 326; vom 12. Februar 2009 X E 2/09, n.v.; vom 19. Oktober 2009 X E 11/09, BFH/NV 2010, 225; vom 7. Oktober 2010 II E 6/10, BFH/NV 2011, 59).
  • BFH, 19.10.2009 - X E 11/09

    Erinnerung gegen die Kostenrechnung - Voraussetzungen für die Nichterhebung von

    Auszug aus BFH, 31.01.2014 - X E 8/13
    cc) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH setzt die Nichterhebung von Kosten aber ein erkennbares Versehen oder schwere, offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften voraus (Beschlüsse vom 12. Oktober 2005 X E 2/05, BFH/NV 2006, 326; vom 12. Februar 2009 X E 2/09, n.v.; vom 19. Oktober 2009 X E 11/09, BFH/NV 2010, 225; vom 7. Oktober 2010 II E 6/10, BFH/NV 2011, 59).
  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZR 86/84

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine beabsichtigte Revision vor dem BayObLG

  • BGH, 04.05.2005 - XII ZR 217/04

    Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung; Unklarheiten bei der

  • BFH, 12.10.2005 - X E 2/05

    Erinnerung gegen Kostenansatz

  • BFH, 30.01.1990 - VIII E 1/90

    Erinnerung gegen eine Kostenentscheidung in einem Verfahren wegen Nichtzulassung

  • BFH, 07.12.2006 - VIII E 8/06

    Aussetzung des Verfahrens; Parallelverfahren vor BVerfG

  • BFH, 30.07.2007 - II E 1/07

    Erinnerung gegen eine Kostenrechnung des BFH

  • BFH, 08.08.2006 - X B 169/05

    Überraschungsentscheidung als Verstoß gegen das rechtliche Gehör

  • BFH, 14.09.1978 - IV R 89/74

    Betriebsprüfung - Ablaufhemmung der Verjährung - Steueranspruch -

  • BFH, 04.10.1984 - IV R 180/82

    Anforderung bei der Ermittlung des Gewinn aus selbständiger Arbeit als Überschuss

  • LSG Bayern, 18.04.2016 - L 15 SF 99/16

    Erfolglose Erinnerung gegen die Gerichtskostenfeststellung

    Eine Nichterhebung von Kosten setzt daher "ein erkennbares Versehen oder schwere, offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften" voraus (vgl. BFH, Beschluss vom 31.01.2014, Az.: X E 8/13 - m. w. N.).

    Dies bedeutet, dass nicht schon jede rechtsfehlerhafte Beurteilung oder Verfahrensführung auch einen schweren oder gar offensichtlichen Verfahrensverstoß, der die Anwendung des § 21 GKG rechtfertigt, begründet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10.03.2003, Az.: IV ZR 306/00, und vom 04.05.2005, Az.: XII ZR 217/04; BFH, Beschluss vom 31.01.2014, Az.: X E 8/13).

  • LSG Bayern, 11.04.2016 - L 15 SF 78/15

    Arbeitnehmer, Beschwerde, Rentenversicherung, Arbeitgeber, Erinnerung,

    Eine Nichterhebung von Kosten setzt daher "ein erkennbares Versehen oder schwere, offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften" voraus (vgl. BFH, Beschluss vom 31.01.2014, Az.: X E 8/13 - m. w. N.).

    Dies bedeutet, dass nicht schon jede rechtsfehlerhafte Beurteilung oder Verfahrensführung auch einen schweren oder gar offensichtlichen Verfahrensverstoß, der die Anwendung des § 21 GKG rechtfertigt, bedeutet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10.03.2003, Az.: IV ZR 306/00, und vom 04.05.2005, Az.: XII ZR 217/04; BFH, Beschluss vom 31.01.2014, Az.: X E 8/13).

    Wegen dieser besonderen Umstände sieht der Senat daher in der Durchführung eines Erörterungstermin, zu dem wegen der fehlenden Sprachkenntnisse des Beschwerdeführers ein Dolmetscher hinzugezogen wurde, anstelle einer Verweisung an das Arbeitsgericht keinen offensichtlichen Verstoß des Hauptsachegerichts, sondern geht von einem Fall aus, in dem "die Bezeichnung des Klagebegehrens sich in der gegenüberliegenden Randzone des Unschärfebereichs an der Grenze zur eindeutigen Unzulässigkeit der Klage befindet" (vgl. BFH, Beschluss vom 31.01.2014, Az.: X E 8/13), mit der Konsequenz, dass von einer Erhebung der Auslagen für die Dolmetscherkosten im Erörterungstermin nicht gemäß § 21 GKG abgesehen werden kann.

  • BSG, 10.01.2017 - B 13 SF 19/16 S

    Anwendbarkeit des § 21 Abs 1 S 1 GKG auf die für ein

    Die "Sache" im Sinne dieser Vorschrift ist dasjenige Verfahren, in dem - genauer: für das - die streitbefangenen Kosten erhoben werden (vgl BFH Beschluss vom 25.3.2013 - X E 1/13 - BFH/NV 2013, 1106 RdNr 14; BFH Beschluss vom 31.1.2014 - X E 8/13 - BFH/NV 2014, 867 RdNr 36).
  • BGH, 10.10.2022 - IX ZB 41/21

    Erlöschen von Aufträgen im Insolvenzeröffnungsverfahren: Erlöschen eines

    Eine Nichterhebung kommt aber nur in Betracht, wenn ein offensichtlicher und schwerer Verfahrensfehler festgestellt wird oder in offensichtlich eindeutiger Weise materielles Recht verkannt wurde (vgl. BGH, aaO; BFH/NV 2014, 867 Rn. 37; BeckOK-KostenR/Boiczenko, 2022, § 21 GKG Rn. 3 mwN).
  • LSG Bayern, 03.12.2018 - L 12 SF 155/17

    Krankenversicherung, Beschwerde, Berufung, Erinnerung, Krankenpflege,

    Eine Nichterhebung von Kosten setzt daher "ein erkennbares Versehen oder schwere, offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften" voraus (LSG, a.a.O. unter Verweis auf BFH, Beschluss vom 31.01.2014, Az.: X E 8/13 - m.w.N.).

    Dies bedeutet, dass nicht schon jede rechtsfehlerhafte Beurteilung oder Verfahrensführung auch einen schweren oder gar offensichtlichen Verfahrensverstoß, der die Anwendung des § 21 GKG rechtfertigt, begründet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10.03.2003, Az.: IV ZR 306/00, und vom 04.05.2005, Az.: XII ZR 217/04; BFH, Beschluss vom 31.01.2014, Az.: X E 8/13).

  • LSG Bayern, 25.09.2015 - L 15 SF 195/15

    Bindende Festlegungen im Hauptsacheverfahren und § 21 GKG

    Eine Nichterhebung von Kosten setzt daher ein erkennbares Versehen oder schwere, offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften voraus (vgl. BFH, Beschluss vom 31.01.2014, Az.: X E 8/13, m.w.N.).
  • OLG München, 14.07.2023 - 19 U 1370/23

    Wirksamkeit des Anerkenntnisses des Rechtsmittelantrags eines Beklagten durch den

    Ein solche kommt nur in Betracht, wenn ein offensichtlicher und schwerer Verfahrensfehler festgestellt wird, der offen zutage tritt (BGH, Beschluss v. 04.05.2005, Az. XII ZR 217/04, juris Rz. 4; Beschluss v. 10.03.2003, Az. IV ZR 306/00, juris Rz. 4; BFH, Beschluss v. 31.01.2014, Az. X E 8/13, juris Rz. 41), oder in offensichtlich eindeutiger Weise materielles Recht verkannt wurde (BayObLG, Beschluss v. 30.04.1999, Az. 3Z BR 57/99, juris Rz. 12; OLG München, Beschluss v. 24.08.1998, Az. 11 WF 998/98, juris Rz. 8; VGH München, Beschluss v. 20.10.2003, Az. 8 C 03.1701, juris Rz. 17; Dörndorfer in: BeckOK Kostenrecht, 41. Ed., Stand: 01.04.2023, § 21 Rz. 3 m.w.N).
  • LG Hagen, 09.12.2021 - 31 Ks 2/20

    Falsche Sachbehandlung, Niederschlagung von Kosten, Aussetzung der

    Dabei ist aber nicht jeder Fehler ausreichend, sondern es muss sich um einen offensichtlichen und schweren Verfahrensfehler handeln (BGH, Beschl. v. 04.05.2005, Az.: XII ZR 217/04) oder in offensichtlich eindeutiger Weise materielles Recht verkannt werden (BFH, Beschluss vom 31.01.2014 - X E 8/13, Rn. 37).
  • BFH, 30.09.2020 - VIII E 1/20

    Keine Erinnerung gegen Kostenlastentscheidung

    Ist die Kostenrechnung dem Kostenschuldner bereits zugegangen und wird --wie im Streitfall-- anschließend die Nichterhebung der Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung (§ 21 des Gerichtskostengesetzes --GKG--) beantragt, entscheidet das Gericht über den Antrag im Verfahren der Erinnerung (BFH-Beschlüsse vom 25.03.2008 - VIII E 1/08, BFH/NV 2008, 1185; vom 07.10.2010 - II E 6/10, BFH/NV 2011, 59, und vom 31.01.2014 - X E 8/13, BFH/NV 2014, 867).
  • LSG Bayern, 04.12.2015 - L 15 SF 328/15

    Bindende Festlegungen im Hauptsacheverfahren und § 21 GKG

    Eine Nichterhebung von Kosten setzt daher ein erkennbares Versehen oder schwere, offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften voraus (vgl. BFH, Beschluss vom 31.01.2014, Az.: X E 8/13, m.w.N.).
  • BFH, 27.10.2015 - I E 9/15

    Streitwertbemessung betreffend Körperschaftsteuerguthaben

  • LSG Thüringen, 14.02.2018 - L 1 SF 1333/16

    Strenge Anforderungen an eine Nichterhebung von Gerichtskosten in einem

  • FG Hessen, 01.09.2023 - 11 Ko 886/23

    Keine unrichtige Sachbehandlung durch Abtrennung entscheidungsreifer

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