Weitere Entscheidung unten: BFH, 20.10.2014

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   BFH, 19.03.2014 - X K 3/13   

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https://dejure.org/2014,11774
BFH, 19.03.2014 - X K 3/13 (https://dejure.org/2014,11774)
BFH, Entscheidung vom 19.03.2014 - X K 3/13 (https://dejure.org/2014,11774)
BFH, Entscheidung vom 19. März 2014 - X K 3/13 (https://dejure.org/2014,11774)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 03. 2014 X K 8/13 - Entschädigungsklage: 27-monatige Gesamtverfahrensdauer in einem finanzgerichtlichen Klageverfahren ohne wesentliche Besonderheiten nicht unangemessen - Aussagekraft statistischer Durchschnittswerte - ...

  • openjur.de

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.03.2014 X K 8/13; Entschädigungsklage: 27-monatige Gesamtverfahrensdauer in einem finanzgerichtlichen Klageverfahren ohne wesentliche Besonderheiten nicht unangemessen; Aussagekraft statistischer Durchschnittswerte; Gleichzeitige ...

  • Bundesfinanzhof

    GVG § 198 Abs 1, GG Art 19 Abs 4, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3, MRK Art 6, FGO § 155 S 2
    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.03.2014 X K 8/13 - Entschädigungsklage: 27-monatige Gesamtverfahrensdauer in einem finanzgerichtlichen Klageverfahren ohne wesentliche Besonderheiten nicht unangemessen - Aussagekraft statistischer Durchschnittswerte - Gleichzeitige ...

  • Bundesfinanzhof

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.03.2014 X K 8/13 - Entschädigungsklage: 27-monatige Gesamtverfahrensdauer in einem finanzgerichtlichen Klageverfahren ohne wesentliche Besonderheiten nicht unangemessen - Aussagekraft statistischer Durchschnittswerte - Gleichzeitige ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 198 Abs 1 GVG, Art 19 Abs 4 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 6 MRK
    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.03.2014 X K 8/13 - Entschädigungsklage: 27-monatige Gesamtverfahrensdauer in einem finanzgerichtlichen Klageverfahren ohne wesentliche Besonderheiten nicht unangemessen - Aussagekraft statistischer Durchschnittswerte - Gleichzeitige ...

  • rewis.io

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.03.2014 X K 8/13 - Entschädigungsklage: 27-monatige Gesamtverfahrensdauer in einem finanzgerichtlichen Klageverfahren ohne wesentliche Besonderheiten nicht unangemessen - Aussagekraft statistischer Durchschnittswerte - Gleichzeitige ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 198 Abs. 1
    Angemessenheit der Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Entschädigungsklage: angemessene Verfahrensdauer bei 27-monatiger Dauer des finanzgerichtlichen Klageverfahrens; nur eingeschränkte Aussagekraft statistischer Durchschnittswerte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 23.12

    Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsanspruch; Entschädigungsanspruch bei

    Auszug aus BFH, 19.03.2014 - X K 3/13
    Zwar sind statistische Durchschnittswerte nur von sehr eingeschränkter Aussagekraft für die Beurteilung der Angemessenheit der Verfahrensdauer, weil es nach § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG auf die Verhältnisse des jeweiligen Einzelfalls ankommt (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 11. Juli 2013  5 C 23/12 D, BVerwGE 147, 146, unter II.1.b aa (2)).
  • BFH, 26.07.2012 - X S 18/12

    Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer - Laufzeit bis zu einem Jahr

    Auszug aus BFH, 19.03.2014 - X K 3/13
    (3) Die Dauer des dem finanzgerichtlichen Ausgangsverfahren vorangegangenen Verwaltungsverfahrens kann im Entschädigungsklageverfahren grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (zur Begründung vgl. Senatsbeschluss vom 26. Juli 2012 X S 18/12 (PKH), BFH/NV 2012, 1822).
  • BFH, 07.11.2013 - X K 13/12

    Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Klageverfahrens

    Auszug aus BFH, 19.03.2014 - X K 3/13
    Diese gesetzlichen Maßstäbe beruhen auf der ständigen Rechtsprechung des EGMR und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. hierzu und zum Folgenden ausführlich Senatsurteil vom 7. November 2013 X K 13/12, BFHE 243, 126, BStBl II 2014, 179, unter II.2., auf das zur Vermeidung von Wiederholungen wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird).
  • BFH, 17.04.2013 - X K 3/12

    Entschädigungsklage: Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens -

    Auszug aus BFH, 19.03.2014 - X K 3/13
    Zur näheren Begründung verweist der Senat auf sein Urteil vom 17. April 2013 X K 3/12 (BFHE 240, 516, BStBl II 2014, 547, unter III.2.).
  • BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvR 288/10

    Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen

    Auszug aus BFH, 19.03.2014 - X K 3/13
    Bis heute sind in diesem Zusammenhang zahlreiche Verfassungsbeschwerden anhängig (zur Frage der Zuweisung der Altersvorsorgeaufwendungen zu den Sonderausgaben z.B. 2 BvR 288/10; darüber hinaus zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Höchstbetrags des § 10 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) z.B. 2 BvR 289, 290, 323/10).
  • BFH, 25.03.2015 - X K 8/13

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss des Urkundsbeamten vom 20. 10. 2014 X K

    Am Tag der mündlichen Verhandlung, dem 19. März 2014, habe eine weitere mündliche Verhandlung beim BFH (Verfahren X K 3/13) stattgefunden, in denen der für die bevollmächtigte Steuerberatungsgesellschaft tätige Rechtsanwalt eine andere Klägerin gegen denselben Beklagten vertreten habe.

    Darauf hat der Bevollmächtigte mit Schreiben vom 4. November 2014 vorgetragen, im vorliegenden Verfahren habe allein er den Kläger vertreten, im Verfahren X K 3/13 sei allein Frau Steuerberaterin S bevollmächtigt gewesen.

    Sofern bei Frau S für das Verfahren X K 3/13 gesondert Fahrt- und Übernachtungskosten angefallen seien und die vorliegend geltend gemachten Fahrt- und Übernachtungskosten wirklich nur auf das Verfahren X K 8/13 entfielen, werde um Vorlage entsprechender beweisführender Unterlagen gebeten.

    a) Die geltend gemachte Termins- und Verfahrensgebühr sowie die Telekommunikationspauschale sind wie nunmehr zwischen den Beteiligten unstreitig im Umfang der Kostengrundentscheidung des X. Senats, also zu 3/8 erstattungsfähig und werden von der zwischen den Beteiligten ansonsten streitigen teilweisen Zuordnung von Auslagen zu dem weiteren Verfahren X K 3/13 nicht berührt.

    Es wird davon ausgegangen, dass Herr Rechtsanwalt R und Frau Steuerberaterin S gemeinsam in einem PKW an- und zurückgereist sind und beide jeweils in beiden mündlichen Verhandlungen gemeinsam den jeweiligen Mandanten bzw. (im Verfahren X K 3/13) die Mandantin vertreten haben.

    Zu diesen Finanzbehörden gehören nur die Stellen, die in Abgabenangelegenheiten, also in ihrer steuerverwaltenden Funktion, an einem Klageverfahren beteiligt sind (vgl. Hessisches FG, Beschluss vom 28. Juli 1998  12 Ko 3483/98, Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 1423; BFH-Beschluss des Urkundsbeamten vom 20. Oktober 2014 X K 3/13, juris).

  • BFH, 27.04.2016 - X R 1/15

    Keine Verwirkung des Anspruchs auf Aussetzungszinsen trotz überlanger Dauer eines

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats zu Entschädigungsklagen nach §§ 198 ff. GVG erfassen diese Vorschriften die überlange Dauer behördlicher Verfahren nicht, weil insoweit seit jeher hinreichende Rechtsschutzmöglichkeiten (Untätigkeitseinspruch nach § 347 Abs. 1 Satz 2 AO und Untätigkeitsklage nach § 46 FGO) bestehen (Senatsentscheidungen vom 26. Juli 2012 X S 18/12 (PKH), BFH/NV 2012, 1822, und vom 19. März 2014 X K 3/13, BFH/NV 2014, 1053, Rz 28; vgl. auch den Regierungsentwurf zum ÜberlVfRSchG vom 17. November 2010, BTDrucks 17/3802, S. 17).
  • BSG, 10.09.2014 - B 10 ÜG 3/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Der BFH hat insoweit zB zur Bewertung der Bedeutung der Sache den Streitwert für die betreffenden Streitjahre in Relation zur festgesetzten Einkommensteuer für die einzelnen Streitjahre gesetzt und damit die Gesamtvermögenssituation als relevant angesehen (vgl BFH Urteil vom 9.4.2014 - X K 10/13 - Juris RdNr 23; BFH Urteil vom 19.3.2014 - X K 3/13 - BFH NV 2014, 1053, Juris RdNr 22; BFH Urteil vom 19.3.2014 - X K 8/13 - BFHE 244, 521, Juris RdNr 21, 27) .
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Rechtsprechung
   BFH, 20.10.2014 - X K 3/13   

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https://dejure.org/2014,49642
BFH, 20.10.2014 - X K 3/13 (https://dejure.org/2014,49642)
BFH, Entscheidung vom 20.10.2014 - X K 3/13 (https://dejure.org/2014,49642)
BFH, Entscheidung vom 20. Oktober 2014 - X K 3/13 (https://dejure.org/2014,49642)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Kostenerstattungsanspruch des wegen überlanger Verfahrensdauer verklagten Bundeslandes - Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts - Kein Anspruch auf Entschädigung für die Zeitversäumnis wegen der Wahrnehmung eines ...

  • Bundesfinanzhof

    ZPO § 91 Abs 1 S 2, FGO § 139 Abs 2, VwGO § 162 Abs 2 S 3, FGO § 155 S 2, GVG § 198, GVG §§ 198 ff, FGO § 139 Abs 1, ZPO § 91 Abs 1 S 1, FGO § 155 S 1, JVEG § 5, JVEG § 6, JVEG § 19, JVEG § 7 Abs 2
    Kostenerstattungsanspruch des wegen überlanger Verfahrensdauer verklagten Bundeslandes - Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts - Kein Anspruch auf Entschädigung für die Zeitversäumnis wegen der Wahrnehmung eines ...

  • Bundesfinanzhof

    Kostenerstattungsanspruch des wegen überlanger Verfahrensdauer verklagten Bundeslandes - Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts - Kein Anspruch auf Entschädigung für die Zeitversäumnis wegen der Wahrnehmung eines ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 91 Abs 1 S 2 ZPO, § 139 Abs 2 FGO, § 162 Abs 2 S 3 VwGO, § 155 S 2 FGO, § 198 GVG
    Kostenerstattungsanspruch des wegen überlanger Verfahrensdauer verklagten Bundeslandes - Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts - Kein Anspruch auf Entschädigung für die Zeitversäumnis wegen der Wahrnehmung eines ...

  • IWW

    § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § ... 155 der Finanzgerichtsordnung, § 104 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung, § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, § 7 Abs. 2 Satz 2 JVEG, § 155 Satz 2 FGO, §§ 198 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes, § 139 Abs. 2 FGO, § 139 Abs. 1 FGO, § 155 Satz 1 FGO, § 91 Abs. 1 Sätze 1 und 2 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO, §§ 5, 6 JVEG, § 91 Abs. 1 ZPO, § 5, § 6 Abs. 1, Abs. 2 JVEG, § 7 Abs. 1 Satz 2 des Bundesreisekostengesetzes, § 22 JVEG, §§ 19 ff. JVEG, § 7 Abs. 2 JVEG, § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JVEG

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Erstattung der Kosten des beklagten Landes im Verfahren wegen überlanger Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens

  • rewis.io

    Kostenerstattungsanspruch des wegen überlanger Verfahrensdauer verklagten Bundeslandes - Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts - Kein Anspruch auf Entschädigung für die Zeitversäumnis wegen der Wahrnehmung eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Umfang der Erstattung der Kosten des beklagten Landes im Verfahren wegen überlanger Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Überlange Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens: sinngemäße Anwendung des § 91 Abs. 1 Sätze 1 und 2 ZPO bei der Erstattung von Aufwendungen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Kostenerstattungsanspruch der beklagten Landes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2015, 427
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Kassel, 02.08.2001 - 6 J 1763/01
    Auszug aus BFH, 20.10.2014 - X K 3/13
    Diese dürften bei einem Betrag von drei bis maximal zehn Cent pro Fotokopie liegen (vgl. Verwaltungsgericht Kassel, Beschluss vom 2. August 2001  6 J 1763/01, juris).
  • FG Hessen, 28.07.1998 - 12 Ko 3483/98

    Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung von gemachten Aufwendungen für die Anreise

    Auszug aus BFH, 20.10.2014 - X K 3/13
    Zu diesen Finanzbehörden gehören nur die Stellen, die in Abgabenangelegenheiten, also in ihrer steuerverwaltenden Funktion, an einem Klageverfahren beteiligt sind (vgl. Hessisches FG, Beschluss vom 28. Juli 1998  12 Ko 3483/98, Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 1423).
  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 630/12

    Kostenfestsetzung nach Kindesunterhaltsklage eines Jobcenters aus übergegangenem

    Auszug aus BFH, 20.10.2014 - X K 3/13
    Nach Auffassung des BVerwG und des Bundesgerichtshofs --BGH-- (vgl. BGH-Beschluss vom 7. Mai 2014 XII ZB 630/12, Monatsschrift für Deutsches Recht 2014, 867, mit umfangreichen Nachweisen, unter Anschluss an den BVerwG-Beschluss vom 29. Dezember 2004  9 KSt 6/04, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2005, 466) haben dagegen juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung für die Zeitversäumnis wegen der Wahrnehmung eines Gerichtstermins durch einen Bediensteten (§ 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO, §§ 19 ff. JVEG).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1994 - 4 S 317/94

    Terminswahrnehmung durch Behördenvertreter - kein Anspruch auf Entschädigung für

    Auszug aus BFH, 20.10.2014 - X K 3/13
    Diese in der Regel unbedeutenden Kosten heben sich aus dem allgemeinen Sachaufwand der Behörde nicht heraus (vgl. auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 1994  4 S 317/94, juris) und lassen eine Einordnung als nicht erstattungsfähige Generalunkosten der Behörde als zutreffend erscheinen.
  • VG München, 22.11.2012 - M 21 M 12.4763

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Reisekosten einer

    Auszug aus BFH, 20.10.2014 - X K 3/13
    Die Erstattung notwendiger Reisekosten einschließlich Tagegelder eines Vertreters einer juristischen Person des öffentlichen Rechts richtet sich somit nach § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO i.V.m. §§ 5, 6 JVEG (vgl. z.B. Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 22. November 2012 M 21 M 12.4763, juris).
  • BVerwG, 06.12.1983 - 4 A 1.78

    Anforderungen an die Bemessung erstattungsfähiger Parteireisekosten -

    Auszug aus BFH, 20.10.2014 - X K 3/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) ist nicht nur die reine Zeitversäumnis, sondern sind auch die eigentlichen Reisekosten nach den für die Entschädigung von Zeugen geltenden Regeln abzurechnen (vgl. Beschluss vom 6. Dezember 1983  4 A 1/78, Der Deutsche Rechtspfleger 1984, 158).
  • BFH, 06.07.2015 - X K 5/13

    Kostenfestsetzung bei einer mehreren Geschäften dienenden Geschäftsreise -

    Zu diesen Finanzbehörden gehören nur die Stellen, die in Abgabenangelegenheiten, also in ihrer steuerverwaltenden Funktion, an einem Klageverfahren beteiligt sind (vgl. Hessisches FG, Beschluss vom 28. Juli 1998  12 Ko 3483/98, Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 1423; BFH-Beschluss des Urkundsbeamten vom 20. Oktober 2014 X K 3/13, juris).

    Die geltend gemachte Zeitversäumnis des Vertreters des Landes Brandenburg, hier des Vizepräsidenten des FG Berlin-Brandenburg infolge der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung beim BFH in München, ist daher nicht erstattungsfähig (vgl. BFH-Beschluss des Urkundsbeamten des BFH vom 20. Oktober 2014 X K 3/13, juris).

  • FG Hamburg, 12.11.2015 - 3 KO 152/15

    Rechtsanwaltskosten: Keine Erstattung von Aufwendungen für Finanzbehörden

    Erstattung können verlangen: - Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft (BFH, Beschluss vom 25.02.1975 VII B 80/73, BFHE 115, 182, BStBl II 1975, 489); - Bundesland bei Klagen wegen überlanger Verfahrensdauer (BFH, Beschlüsse vom 19.08.2014 X K 2/12, JurBüro 2015, 312; vom 20.10.2014 X K 3/13, RPfleger 2015, 427); - Landesfinanzministerium in berufsrechtlichen Streitigkeiten i. S. von § 33 Abs. 1 Nr. 3 FGO (FG Hessen, Beschlüsse vom 15.12.2004 12 Ko 3205/02, Juris; vom 28.07.1998 12 Ko 3483/98, EFG 1998, 1423); - Ministerium der Finanzen in Berufssachen der Steuerberater (FG Brandenburg, Beschluss vom 06.09.1999 1 Ko 997/99 KF); - Oberfinanzdirektion in berufsrechtlichen Streitverfahren i. S. d. § 33 Abs. 1 Nr. 3 FGO (FG Niedersachsen, Beschluss vom 10.02.2004 6 KO 26/03); - Gemeinden im Gewerbesteuer-Zerlegungsverfahren (BFH, Beschluss vom 31.07.1974 I B 32/74; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.12.1968 II 22-23/67, EFG 1969, 191); - Einfuhr- und Vorratsstellen (jetzt Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung, BFH, Beschluss vom 31.10.1972 VII B 134/70, BFHE 107, 352, BStBl II 1973, 243).
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