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   BFH, 19.03.2014 - X K 8/13   

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BFH, 19.03.2014 - X K 8/13 (https://dejure.org/2014,11758)
BFH, Entscheidung vom 19.03.2014 - X K 8/13 (https://dejure.org/2014,11758)
BFH, Entscheidung vom 19. März 2014 - X K 8/13 (https://dejure.org/2014,11758)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Unangemessene Verfahrensdauer bei 34-monatiger Untätigkeit des Finanzgerichts im Klageverfahren - Gleichzeitige Zuweisung mehrerer Fälle an einen Richter - Bemessung der Entschädigung nach Monaten - Anspruch auf Prozesszinsen bei zuerkanntem Geldanspruch

  • openjur.de

    Unangemessene Verfahrensdauer bei 34-monatiger Untätigkeit des Finanzgerichts im Klageverfahren; Gleichzeitige Zuweisung mehrerer Fälle an einen Richter; Bemessung der Entschädigung nach Monaten; Anspruch auf Prozesszinsen bei zuerkanntem Geldanspruch

  • Bundesfinanzhof

    GVG § 198 Abs 1, BGB § 288 Abs 1 S 2, BGB § 288 Abs 2, BGB § 291, FGO § 155 S 2, GG Art 19 Abs 4, MRK Art 6, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3, GVG § 198 Abs 2 S 3
    Unangemessene Verfahrensdauer bei 34-monatiger Untätigkeit des Finanzgerichts im Klageverfahren - Gleichzeitige Zuweisung mehrerer Fälle an einen Richter - Bemessung der Entschädigung nach Monaten - Anspruch auf Prozesszinsen bei zuerkanntem Geldanspruch

  • Bundesfinanzhof

    Unangemessene Verfahrensdauer bei 34-monatiger Untätigkeit des Finanzgerichts im Klageverfahren - Gleichzeitige Zuweisung mehrerer Fälle an einen Richter - Bemessung der Entschädigung nach Monaten - Anspruch auf Prozesszinsen bei zuerkanntem Geldanspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 198 Abs 1 GVG, § 288 Abs 1 S 2 BGB, § 288 Abs 2 BGB, § 291 BGB, § 155 S 2 FGO
    Unangemessene Verfahrensdauer bei 34-monatiger Untätigkeit des Finanzgerichts im Klageverfahren - Gleichzeitige Zuweisung mehrerer Fälle an einen Richter - Bemessung der Entschädigung nach Monaten - Anspruch auf Prozesszinsen bei zuerkanntem Geldanspruch

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Unangemessene Verfahrensdauer bei 34-monatiger Untätigkeit des Finanzgerichts im Klageverfahren – Gleichzeitige Zuweisung mehrerer Fälle an einen Richter – Bemessung der Entschädigung nach Monaten – Anspruch auf Prozesszinsen bei zuerkanntem ...

  • Betriebs-Berater

    Unangemessene Verfahrensdauer bei 34-monatiger Untätigkeit des FG im Klageverfahren

  • rewis.io

    Unangemessene Verfahrensdauer bei 34-monatiger Untätigkeit des Finanzgerichts im Klageverfahren - Gleichzeitige Zuweisung mehrerer Fälle an einen Richter - Bemessung der Entschädigung nach Monaten - Anspruch auf Prozesszinsen bei zuerkanntem Geldanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angemessenheit der Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Unangemessene Verfahrensdauer bei 34-monatiger Untätigkeit des Finanzgerichts im Klageverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • IWW (Kurzinformation)

    Rechtsprechung weiterentwickelt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die 34-monatige Untätigkeit des Finanzgerichts

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Angemessenheit der Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer bei 34-monatiger Untätigkeit des FG im Klageverfahren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unangemessene Verfahrensdauer bei 34-monatiger Untätigkeit des FG im Klageverfahren

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unangemessene Verfahrensdauer bei 34 monatiger Untätigkeit

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Unangemessene Verfahrensdauer

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Entschädigung bei unangemessener Verfahrensdauer aufgrund Untätigkeit des Finanzgerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 244, 521
  • NJW 2014, 3600
  • ZIP 2014, 2004 (Ls.)
  • BB 2014, 1493
  • BStBl II 2014, 584
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 07.11.2013 - X K 13/12

    Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Klageverfahrens

    Auszug aus BFH, 19.03.2014 - X K 8/13
    Der Senat hat bereits entschieden, dass im Rahmen der gebotenen normspezifischen Auslegung des in Art. 23 Satz 2 ÜberlVfRSchG verwendeten Begriffs "unverzüglich" ein Zeitraum von drei Monaten als sachgerecht anzusehen ist (ausführlich Urteil vom 7. November 2013 X K 13/12, BFHE 243, 126, BStBl II 2014, 179, unter II.1.d).

    Diese gesetzlichen Maßstäbe beruhen auf der ständigen Rechtsprechung des EGMR und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. hierzu und zum Folgenden ausführlich Senatsurteil in BFHE 243, 126, BStBl II 2014, 179, unter II.2., auf das zur Vermeidung von Wiederholungen wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird).

  • LSG Thüringen, 10.07.2013 - L 12 SF 916/12
    Auszug aus BFH, 19.03.2014 - X K 8/13
    a) Im Rahmen von Entschädigungsklagen sind die genannten Vorschriften auch in den öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten anwendbar, weil Spezialregelungen, die den allgemeinen Anspruch auf Prozesszinsen verdrängen könnten, nicht bestehen (vgl. für die Sozialgerichtsbarkeit Urteile des Hessischen Landessozialgerichts vom 6. Februar 2013 L 6 SF 6/12 EK U, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2013, 472, und des Thüringer Landessozialgerichts vom 10. Juli 2013 L 12 SF 916/12 EK, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 17.04.2013 - X K 3/12

    Entschädigungsklage: Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens -

    Auszug aus BFH, 19.03.2014 - X K 8/13
    a) Das Entstehen eines Nichtvermögensnachteils wird in Fällen unangemessener Verfahrensdauer gemäß § 198 Abs. 2 Satz 1 GVG vermutet (vgl. auch Senatsurteil vom 17. April 2013 X K 3/12, BFHE 240, 516, BStBl II 2013, 547, unter III.6.a).
  • BGH, 21.04.2010 - XII ZR 10/08

    Verzugszinsen bei Nichtbeteiligung eines Verbrauchers: Vorliegen einer

    Auszug aus BFH, 19.03.2014 - X K 8/13
    Entgeltforderungen sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Forderungen auf Zahlung eines Entgelts als Gegenleistung für eine vom Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung (Urteile vom 21. April 2010 XII ZR 10/08, NJW 2010, 1872, unter II.2.a bb, mit Beispielen, und vom 6. November 2013 KZR 58/11, Neue Zeitschrift für Kartellrecht 2014, 31, unter B.II.4.c bb).
  • BGH, 06.11.2013 - KZR 58/11

    Kartellrechtlicher Unternehmensbegriff bei Versorgungsanstalt und

    Auszug aus BFH, 19.03.2014 - X K 8/13
    Entgeltforderungen sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Forderungen auf Zahlung eines Entgelts als Gegenleistung für eine vom Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung (Urteile vom 21. April 2010 XII ZR 10/08, NJW 2010, 1872, unter II.2.a bb, mit Beispielen, und vom 6. November 2013 KZR 58/11, Neue Zeitschrift für Kartellrecht 2014, 31, unter B.II.4.c bb).
  • BSG, 21.02.2013 - B 10 ÜG 1/12 KL

    Überlanges Gerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - unangemessene Dauer -

    Auszug aus BFH, 19.03.2014 - X K 8/13
    Auch wenn im Gesetz ein Jahresbetrag genannt ist, kann dieser --anders als der Kläger meint-- im konkreten Fall nach Monaten bemessen werden (ebenso Urteil des Bundessozialgerichts vom 21. Februar 2013 B 10 ÜG 1/12 KL, BSGE 113, 75, unter 2.c d).
  • LSG Hessen, 06.02.2013 - L 6 SF 6/12

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Rechtsweg zu den

    Auszug aus BFH, 19.03.2014 - X K 8/13
    a) Im Rahmen von Entschädigungsklagen sind die genannten Vorschriften auch in den öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten anwendbar, weil Spezialregelungen, die den allgemeinen Anspruch auf Prozesszinsen verdrängen könnten, nicht bestehen (vgl. für die Sozialgerichtsbarkeit Urteile des Hessischen Landessozialgerichts vom 6. Februar 2013 L 6 SF 6/12 EK U, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2013, 472, und des Thüringer Landessozialgerichts vom 10. Juli 2013 L 12 SF 916/12 EK, nicht veröffentlicht).
  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 12/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - unangemessene Verfahrensdauer - Zwölfmonatsregel -

    Auch wenn es sich der Art nach um einen pauschalierten Verzugsschadensersatz handelt und deshalb ein konkreter Zusammenhang mit dem begehrten immateriellen Schadensersatz fraglich sein könnte (vgl Thüringer LSG Urteil vom 26.11.2013 - L 3 SF 913/12 EK - RdNr 79, Revision anhängig unter - B 10 ÜG 4/14 R) , ändert dies nichts an der Anwendbarkeit der genannten Vorschriften im Rahmen von Entschädigungsklagen in den öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, weil Spezialregelungen, die den allgemeinen Anspruch auf Prozesszinsen verdrängen könnten, nicht bestehen (vgl BFH Urteil vom 19.3.2014 - X K 8/13 -, BFHE 244, 521 Juris RdNr 40) .
  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/14 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Erhebung der

    Auch wenn es sich der Art nach um einen pauschalierten Verzugsschadensersatz handelt und deshalb ein konkreter Zusammenhang mit dem begehrten immateriellen Schadensersatz fraglich sein könnte (vgl Thüringer LSG Urteil vom 26.11.2013 - L 3 SF 913/12 EK, RdNr 79, Revision anhängig unter B 10 ÜG 4/14 R) , ändert dies nichts an der Anwendbarkeit der genannten Vorschriften im Rahmen von Entschädigungsklagen in den öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, weil Spezialregelungen, die den allgemeinen Anspruch auf Prozesszinsen verdrängen könnten, nicht bestehen (vgl BFH Urteil vom 19.3.2014 - X K 8/13 = BFHE 244, 521, Juris RdNr 40) .
  • BSG, 10.09.2014 - B 10 ÜG 3/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Der BFH hat insoweit zB zur Bewertung der Bedeutung der Sache den Streitwert für die betreffenden Streitjahre in Relation zur festgesetzten Einkommensteuer für die einzelnen Streitjahre gesetzt und damit die Gesamtvermögenssituation als relevant angesehen (vgl BFH Urteil vom 9.4.2014 - X K 10/13 - Juris RdNr 23; BFH Urteil vom 19.3.2014 - X K 3/13 - BFH NV 2014, 1053, Juris RdNr 22; BFH Urteil vom 19.3.2014 - X K 8/13 - BFHE 244, 521, Juris RdNr 21, 27) .
  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 9/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Auch wenn es sich der Art nach um einen pauschalierten Verzugsschadensersatz handelt und deshalb ein konkreter Zusammenhang mit dem begehrten immateriellen Schadensersatz fraglich sein könnte (vgl Thüringer LSG Urteil vom 26.11.2013 - L 3 SF 913/12 EK - Juris RdNr 79, Revision anhängig unter B 10 ÜG 4/14 R) , ändert dies nichts an der Anwendbarkeit der genannten Vorschriften im Rahmen von Entschädigungsklagen in den öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, weil Spezialregelungen, die den allgemeinen Anspruch auf Prozesszinsen verdrängen könnten, nicht bestehen (vgl BFH Urteil vom 19.3.2014 - X K 8/13 - BFHE 244, 521, Juris RdNr 40) .
  • BFH, 20.03.2019 - X K 4/18

    Überlange Verfahrensdauer eines isolierten PKH-Verfahrens

    Diese beträgt mit Blick darauf, dass trotz des im Gesetz benannten Jahresbetrags auch Monatsbeträge zugesprochen werden können (Senatsurteil vom 19. März 2014 X K 8/13, BFHE 244, 521, BStBl II 2014, 584, Rz 37), bei einer Verzögerung von einem Jahr und sechs Monaten 1.800 EUR.
  • BFH, 25.10.2016 - X K 3/15

    Entschädigungsklage: begrenzte Rückwirkung der Verzögerungsrüge; Auswirkung der

    Der Senat hat bereits entschieden, dass weder eine bloße "Standardantwort" des FG auf die Sachstandsanfrage eines Beteiligten (Senatsurteil vom 19. März 2014 X K 8/13, BFHE 244, 521, BStBl II 2014, 584) noch die Beschränkung auf die Weiterleitung einer Verzögerungsrüge an den anderen Beteiligten (Senatsurteil vom 17. Juni 2014 X K 7/13, BFH/NV 2015, 33, Rz 51) als Aktivität des Gerichts anzusehen ist.

    Auch wenn im Gesetz ein Jahresbetrag genannt ist, kann dieser im konkreten Fall nach Monaten bemessen werden (Senatsurteil in BFHE 244, 521, BStBl II 2014, 584, Rz 37, m.w.N.).

    Hierfür gilt weiter die bisherige Rechtsprechung des Senats, wonach bei Entschädigungsklagen vor dem BFH, auf die gemäß § 155 Satz 2 FGO die Vorschriften der FGO über das Verfahren im ersten Rechtszug entsprechend anwendbar sind, sich die Rechtshängigkeit nach § 66 (Satz 1) FGO richtet (Senatsurteil in BFHE 244, 521, BStBl II 2014, 584, Rz 39 ff.).

  • BFH, 06.06.2018 - X K 2/16

    Entschädigungsklage: Klageerhebung vor Beendigung des Ausgangsverfahrens,

    Für die weiteren Grundsätze und Einzelheiten einschließlich der Aufteilung des typischen finanzgerichtlichen Verfahrens in drei Phasen nimmt der Senat auf seine ständige Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 7. November 2013 X K 13/12, BFHE 243, 126, BStBl II 2014, 179, unter II.2.a bis c; vom 18. März 2014 X K 4/13, BFH/NV 2014, 1050; vom 19. März 2014 X K 3/13, BFH/NV 2014, 1053, sowie X K 8/13, BFHE 244, 521, BStBl II 2014, 584, und vom 4. Juni 2014 X K 12/13, BFHE 246, 136, BStBl II 2014, 933) Bezug.

    (2) Obwohl im Gesetz ein Jahresbetrag genannt ist, ist dieser Regelbetrag im konkreten Fall nach Monaten zu bemessen (Senatsurteil in BFHE 244, 521, BStBl II 2014, 584, Rz 37, m.w.N.).

    Der Zinsanspruch folgt aus § 291 i.V.m. § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. Senatsurteil in BFHE 244, 521, BStBl II 2014, 584, Rz 39 f.).

  • BFH, 02.12.2015 - X K 7/14

    Entschädigungsklage; Bestimmtheit des Antrags; Ruhensgründe - Vermutungsregel bei

    Für die weiteren Grundsätze und Einzelheiten einschließlich der Aufteilung des typischen finanzgerichtlichen Verfahrens in drei Phasen nimmt der Senat auf seine Urteile vom 7. November 2013 X K 13/12 (BFHE 243, 126, BStBl II 2014, 179, unter II.2.a bis c), in BFH/NV 2014, 1050, vom 19. März 2014 X K 3/13 (BFH/NV 2014, 1053) sowie X K 8/13 (BFHE 244, 521, BStBl II 2014, 584) und in BFHE 246, 136, BStBl II 2014, 933 Bezug.

    Der Zinsanspruch folgt aus § 291 i.V.m. § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. Senatsurteil in BFHE 244, 521, BStBl II 2014, 584, Rz 39 f.).

  • BFH, 12.07.2017 - X K 3/16

    Entschädigungsklage: Wahrung der Klagefrist, Bestimmtheit des Zahlungsantrags auf

    Dieser Zeitpunkt war auch für die Wahrung der sechsmonatigen Klagefrist in Entschädigungsklageverfahren maßgeblich (Senatsurteile vom 19. März 2014 X K 8/13, BFHE 244, 521, BStBl II 2014, 584, Rz 39, und vom 25. Oktober 2016 X K 3/15, BFH/NV 2017, 159, Rz 48).

    Obwohl im Gesetz ein Jahresbetrag genannt ist, ist dieser im konkreten Fall nach Monaten zu bemessen (Senatsurteil in BFHE 244, 521, BStBl II 2014, 584, Rz 37, m.w.N.).

  • BFH, 02.12.2015 - X K 6/14

    Entschädigung für ein verzögertes finanzgerichtliches Verfahren - Anforderung an

    Für die weiteren Grundsätze und Einzelheiten einschließlich der Aufteilung des typischen finanzgerichtlichen Verfahrens in drei Phasen nimmt der Senat auf seine Urteile vom 7. November 2013 X K 13/12 (BFHE 243, 126, BStBl II 2014, 179, unter II.2.a bis c), in BFH/NV 2014, 1050, vom 19. März 2014 X K 3/13 (BFH/NV 2014, 1053) sowie X K 8/13 (BFHE 244, 521, BStBl II 2014, 584) und in BFHE 246, 136, BStBl II 2014, 933 Bezug.

    Zur näheren Begründung verweist der erkennende Senat auf sein Urteil in BFHE 244, 521, BStBl II 2014, 584, unter II.4.a).

  • BFH, 06.04.2016 - X K 1/15

    Begrenzte Rückwirkung einer Verzögerungsrüge - materieller Schaden

  • BFH, 04.06.2014 - X K 12/13

    Entschädigungsklage - Verfahrensruhe im Ausgangsverfahren

  • BFH, 02.12.2015 - X K 4/14

    Bestimmtheit des Antrags; Ruhensgründe; Kostenentscheidung

  • BFH, 04.06.2014 - X K 5/13

    Geldentschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer - Gebotene beschleunigte

  • LSG Hamburg, 30.10.2014 - L 1 SF 16/13

    Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer; Verfrüht erhobene

  • BFH, 08.10.2019 - X K 1/19

    Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer

  • BFH, 14.04.2021 - X K 3/20

    Überlange Verfahrensdauer bei Nichtbearbeitung eines von einem unzuständigen

  • BFH, 23.03.2022 - X K 6/20

    Überlange Verfahrensdauer und Wiedergutmachung auf andere Weise als durch

  • BFH, 17.06.2014 - X K 7/13

    Entschädigungsklage

  • BSG, 27.11.2019 - B 10 ÜG 6/19 B

    Entschädigung für die unangemessene Dauer eines Kostenerinnerungsverfahrens

  • BSG, 11.11.2019 - B 10 ÜG 1/19 B

    Entschädigung für die unangemessene Dauer eines Kostenerinnerungsverfahrens

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2014 - 21 F 1/13

    Bestimmung der Zulässigkeit oder Begründetheit einer Entschädigungsklage nach §

  • BFH, 23.03.2022 - X K 2/20

    Verfahrensdauer von Klagen in Steuerberaterprüfungssachen; Krankheit eines

  • OLG Jena, 17.02.2022 - 8 U 1133/20

    Bauüberwachungspflicht des Architekten; Einbeziehung eines Verhandlungsprotokolls

  • BSG, 21.08.2014 - B 10 ÜG 4/14 B
  • BFH, 06.04.2022 - X K 5/21

    Entschädigungsklage: Erweiterung des Klageantrags bei Klageerhebung vor

  • BFH, 27.06.2018 - X K 3/17

    Überlange Verfahrensdauer bei komplexem Sachverhalt und miteinander verwobenen

  • BSG, 02.02.2021 - B 10 ÜG 5/20 B

    Gewährung von Kinderzuschlag nach dem BKGG

  • LSG Hamburg, 30.10.2014 - L 1 SF 15/13

    Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer

  • BSG, 11.11.2019 - B 10 ÜG 5/19 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 10 ÜG 1/19 B v. 11.11.2019

  • BSG, 11.11.2019 - B 10 ÜG 4/19 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 10 ÜG 1/19 B v. 11.11.2019

  • BSG, 11.11.2019 - B 10 ÜG 7/19 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 10 ÜG 1/19 B v. 11.11.2019

  • BSG, 11.11.2019 - B 10 ÜG 2/19 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 10 ÜG 1/19 B v. 11.11.2019

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2014 - L 15 SF 4/14
  • BSG, 06.12.2019 - B 10 ÜG 3/19 B

    Entschädigung für die unangemessene Dauer eines Kostenerinnerungsverfahrens

  • BSG, 11.11.2019 - B 10 ÜG 8/19 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 10 ÜG 1/19 B v. 11.11.2019

  • FG Hessen, 03.07.2019 - 9 K 22/18

    Die Kosten für einen vorübergehenden Internatsaufenthalt im englischsprachigen

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BFH, Entscheidung vom 25. März 2015 - X K 8/13 (https://dejure.org/2015,20053)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,20053) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss des Urkundsbeamten vom 20. 10. 2014 X K 3/13 - Kostenfestsetzung bei einer mehreren Geschäften dienenden Geschäftsreise - Kostenerstattungsanspruch des wegen überlanger Verfahrensdauer verklagten Bundeslandes - Erstattungsfähigkeit von ...

  • Bundesfinanzhof

    ZPO § 91 Abs 1 S 2, FGO § ... 139 Abs 2, FGO § 155 S 2, GVG § 198, GVG §§ 198 ff, FGO § 139 Abs 1, ZPO § 91 Abs 1 S 1, FGO § 155 S 1, JVEG § 5, JVEG § 6, JVEG § 19, JVEG § 7 Abs 2, FGO § 149 Abs 1, ZPO § 91 Abs 2 S 2, RVG-VV Vorbem 7 Abs 3 S 1, RVG-VV Nr 7003, RVG-VV Nr 7004, RVG-VV Nr 7005, RVG-VV Nr 7006
    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss des Urkundsbeamten vom 20.10.2014 X K 3/13 - Kostenfestsetzung bei einer mehreren Geschäften dienenden Geschäftsreise - Kostenerstattungsanspruch des wegen überlanger Verfahrensdauer verklagten Bundeslandes - Erstattungsfähigkeit von ...

  • Bundesfinanzhof

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss des Urkundsbeamten vom 20.10.2014 X K 3/13 - Kostenfestsetzung bei einer mehreren Geschäften dienenden Geschäftsreise - Kostenerstattungsanspruch des wegen überlanger Verfahrensdauer verklagten Bundeslandes - Erstattungsfähigkeit von ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 91 Abs 1 S 2 ZPO, § 139 Abs 2 FGO, § 155 S 2 FGO, § 198 GVG, §§ 198 ff GVG
    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss des Urkundsbeamten vom 20.10.2014 X K 3/13 - Kostenfestsetzung bei einer mehreren Geschäften dienenden Geschäftsreise - Kostenerstattungsanspruch des wegen überlanger Verfahrensdauer verklagten Bundeslandes - Erstattungsfähigkeit von ...

  • IWW

    § 149 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 139 Abs. 1 FGO, § 155 Satz 1 FGO, § 104 Abs. 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 45 der Steuerberatervergütungsverordnung, 7006 VV-RVG, § 91 Abs. 1 ZPO, § 6 Abs. 1 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes, § 20 JVEG, § 155 Satz 2 FGO, §§ 198 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes, § 139 Abs. 2 FGO, § 91 Abs. 1 Sätze 1 und 2 ZPO, § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO, §§ 5, 6 JVEG, § 22 JVEG, §§ 19 ff. JVEG, § 6 Abs. 1 JVEG, § 7 Abs. 2 JVEG, § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JVEG, § 155 FGO, § 106 ZPO, §§ 150, 152, 153 FGO

  • rewis.io

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss des Urkundsbeamten vom 20.10.2014 X K 3/13 - Kostenfestsetzung bei einer mehreren Geschäften dienenden Geschäftsreise - Kostenerstattungsanspruch des wegen überlanger Verfahrensdauer verklagten Bundeslandes - Erstattungsfähigkeit von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    RVG -VV Vorbem. 7 Abs. 3 S. 1; GVG § 198 Abs. 1
    Zu erstattende Anwaltskosten bei Wahrnehmung mehrerer Geschäfte durch denselben Rechtsanwalt am selben Gerichtsort

  • datenbank.nwb.de

    Sinngemäße Anwendung von § 91 Abs. 1 Sätze 1 und 2 ZPO bei Aufwendungen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts; Anspruch auf Kostenerstattung des wegen überlanger Verfahrensdauer verklagten Bundeslandes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehrere Verhandlungstermine am gleichen Tag - und die Festsetzung der Reisekosten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsanwalt und Steuerberater als gemeinsame Prozessbevollmächtigte - und die Kostenerstattung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das wegen überlanger Verfahrensdauer verklagte Bundesland - und die Kostenfestsetzung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 19.03.2014 - X K 3/13

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 03. 2014 X K 8/13 -

    Auszug aus BFH, 25.03.2015 - X K 8/13
    Am Tag der mündlichen Verhandlung, dem 19. März 2014, habe eine weitere mündliche Verhandlung beim BFH (Verfahren X K 3/13) stattgefunden, in denen der für die bevollmächtigte Steuerberatungsgesellschaft tätige Rechtsanwalt eine andere Klägerin gegen denselben Beklagten vertreten habe.

    Darauf hat der Bevollmächtigte mit Schreiben vom 4. November 2014 vorgetragen, im vorliegenden Verfahren habe allein er den Kläger vertreten, im Verfahren X K 3/13 sei allein Frau Steuerberaterin S bevollmächtigt gewesen.

    Sofern bei Frau S für das Verfahren X K 3/13 gesondert Fahrt- und Übernachtungskosten angefallen seien und die vorliegend geltend gemachten Fahrt- und Übernachtungskosten wirklich nur auf das Verfahren X K 8/13 entfielen, werde um Vorlage entsprechender beweisführender Unterlagen gebeten.

    a) Die geltend gemachte Termins- und Verfahrensgebühr sowie die Telekommunikationspauschale sind wie nunmehr zwischen den Beteiligten unstreitig im Umfang der Kostengrundentscheidung des X. Senats, also zu 3/8 erstattungsfähig und werden von der zwischen den Beteiligten ansonsten streitigen teilweisen Zuordnung von Auslagen zu dem weiteren Verfahren X K 3/13 nicht berührt.

    Es wird davon ausgegangen, dass Herr Rechtsanwalt R und Frau Steuerberaterin S gemeinsam in einem PKW an- und zurückgereist sind und beide jeweils in beiden mündlichen Verhandlungen gemeinsam den jeweiligen Mandanten bzw. (im Verfahren X K 3/13) die Mandantin vertreten haben.

    Zu diesen Finanzbehörden gehören nur die Stellen, die in Abgabenangelegenheiten, also in ihrer steuerverwaltenden Funktion, an einem Klageverfahren beteiligt sind (vgl. Hessisches FG, Beschluss vom 28. Juli 1998  12 Ko 3483/98, Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 1423; BFH-Beschluss des Urkundsbeamten vom 20. Oktober 2014 X K 3/13, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1994 - 4 S 317/94

    Terminswahrnehmung durch Behördenvertreter - kein Anspruch auf Entschädigung für

    Auszug aus BFH, 25.03.2015 - X K 8/13
    Diese in der Regel unbedeutenden Kosten heben sich aus dem allgemeinen Sachaufwand der Behörde nicht heraus (vgl. auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 1994  4 S 317/94, juris) und lassen eine Einordnung als nicht erstattungsfähige Generalunkosten der Behörde als zutreffend erscheinen.
  • VG Kassel, 02.08.2001 - 6 J 1763/01
    Auszug aus BFH, 25.03.2015 - X K 8/13
    Diese dürften bei einem Betrag von drei bis maximal zehn Cent pro Fotokopie liegen (vgl. Verwaltungsgericht Kassel, Beschluss vom 2. August 2001  6 J 1763/01, juris).
  • VG München, 22.11.2012 - M 21 M 12.4763

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Reisekosten einer

    Auszug aus BFH, 25.03.2015 - X K 8/13
    Die Erstattung notwendiger Reisekosten einschließlich Tagegelder eines Vertreters einer juristischen Person des öffentlichen Rechts richtet sich somit nach § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO i.V.m. §§ 5, 6 JVEG (vgl. z.B. Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 22. November 2012 M 21 M 12.4763, juris).
  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 630/12

    Kostenfestsetzung nach Kindesunterhaltsklage eines Jobcenters aus übergegangenem

    Auszug aus BFH, 25.03.2015 - X K 8/13
    Nach Auffassung des BVerwG und des Bundesgerichtshofs --BGH-- (vgl. BGH-Beschluss vom 7. Mai 2014 XII ZB 630/12, Monatsschrift für Deutsches Recht 2014, 867, mit umfangreichen Nachweisen, unter Anschluss an den BVerwG-Beschluss vom 29. Dezember 2004  9 KSt 6/04, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2005, 466) haben dagegen juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung für die Zeitversäumnis wegen der Wahrnehmung eines Gerichtstermins durch einen Bediensteten (§ 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO, §§ 19 ff. JVEG).
  • BFH, 17.04.2013 - X K 3/12

    Entschädigungsklage: Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens -

    Auszug aus BFH, 25.03.2015 - X K 8/13
    Gleichwohl übt das FG Berlin-Brandenburg jeweils Rechtsprechungsgewalt desjenigen Bundeslandes aus, aus dem das Ausgangsverfahren stammt (BFH-Urteil vom 17. April 2013 X K 3/12, BFHE 240, 516, BStBl II 2013, 547).
  • FG Hessen, 28.07.1998 - 12 Ko 3483/98

    Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung von gemachten Aufwendungen für die Anreise

    Auszug aus BFH, 25.03.2015 - X K 8/13
    Zu diesen Finanzbehörden gehören nur die Stellen, die in Abgabenangelegenheiten, also in ihrer steuerverwaltenden Funktion, an einem Klageverfahren beteiligt sind (vgl. Hessisches FG, Beschluss vom 28. Juli 1998  12 Ko 3483/98, Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 1423; BFH-Beschluss des Urkundsbeamten vom 20. Oktober 2014 X K 3/13, juris).
  • LSG Bayern, 21.05.2014 - L 15 SF 137/13

    Kostenfestsetzung, Fahrtkostenersatz, Taxibenutzung, Kostenminimierungspflicht

    Auszug aus BFH, 25.03.2015 - X K 8/13
    Zehr- oder Verpflegungskosten sind als allgemeiner Aufwand i.S. von § 6 Abs. 1 JVEG erstattungsfähig, wenn sie infolge des gerichtlich angesetzten Termins objektiv notwendig sind (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21. Mai 2014 L 15 SF 137/13, juris).
  • BVerwG, 06.12.1983 - 4 A 1.78

    Anforderungen an die Bemessung erstattungsfähiger Parteireisekosten -

    Auszug aus BFH, 25.03.2015 - X K 8/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) ist nicht nur die reine Zeitversäumnis, sondern sind auch die eigentlichen Reisekosten nach den für die Entschädigung von Zeugen geltenden Regeln abzurechnen (vgl. Beschluss vom 6. Dezember 1983  4 A 1/78, Der Deutsche Rechtspfleger 1984, 158).
  • FG Hamburg, 12.11.2015 - 3 KO 152/15

    Rechtsanwaltskosten: Keine Erstattung von Aufwendungen für Finanzbehörden

    Demgemäß können Finanzbehörden nach ständiger Rechtsprechung keine Erstattung von Auslagen verlangen (Beschlüsse BFH vom 25.03.2015 X K 8/13, Juris Rn. 16 m. w. N.; vom 06.02.2007 I B 88/05, Juris Rn. 8; vom 25.02.1975 VII B 80/73; vom 31.07.1974 I B 32/74, Juris Rn. 4; vom 31.10.1972 VII B 134/70; FG Brandenburg vom 06.09.1999 1 Ko 997/99 KF, Juris Rn. 7).
  • VG Würzburg, 13.02.2019 - W 3 M 17.1203

    Kostenerinnerung wegen der Versagung der Erstattung von Kopierkosten

    Damit zählen diese Aufwendungen zu den Generalunkosten, also zu den persönlichen und sachlichen Aufwendungen, die eine Partei allgemein für ihre Teilnahme am Rechtsverkehr erbringt (vgl. BFH, B.v. 25.3.2015 - X K 8/13 - juris Rn. 21 und 22; BayVGH, B.v. 2.11.1979, BayVBl. 1980, 157, 158; VGH BW, B.v. 11.3.1994 - 4 S 317/94 - juris LS 2 und Rn. 9 bis 10; VGH BW, B.v. 24.6.1993 - 1 S 2550/91 - juris Rn. 3; VG Augsburg, B.v. 28.4.2014 - Au 1 M 14.605 - juris Rn. 12).
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