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   BFH, 05.06.2002 - X R 1/99   

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https://dejure.org/2002,7151
BFH, 05.06.2002 - X R 1/99 (https://dejure.org/2002,7151)
BFH, Entscheidung vom 05.06.2002 - X R 1/99 (https://dejure.org/2002,7151)
BFH, Entscheidung vom 05. Juni 2002 - X R 1/99 (https://dejure.org/2002,7151)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Besteuerung der gesetzlichen Rente - Leibrente als sonstige Einkünte - Verlustausgleich - Versorgungsausgleich

  • Judicialis

    EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a; ; EStG § 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzliche Sozialversicherung; Altersrente

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a, GG Art 3 Abs 1, GG Art 14
    Ertragsanteil; Rente; Sozialversicherung; Verfassung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - X R 1/99
    c) Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil vom 6. März 2002 2 BvL 17/99 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2002, 1103) unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG ausgeführt, dass "Ansatz und Ausgestaltung der Ertragsanteilsbesteuerung ... ausschließlich bezogen (sind) auf die Grundprinzipien einkommensteuerlicher Erfassung von Einkünften im Sinne des § 2 EStG".

    Das vom Gesetzgeber in Erfüllung des vom BVerfG gestellten Gestaltungsauftrags zu lösende Problem liegt darin begründet, dass neben dem Ertragsanteil weitere Einkommenskomponenten --etwa Transferleistungen aus versicherungsfremden Leistungen (vgl. hierzu BVerfG in NJW 2002, 1103, 1110, unter C. V. 1. c der Entscheidungsgründe)-- besteuert werden müssen.

    Auf entsprechende Untersuchungen hat sich das BVerfG in seinem Urteil in NJW 2002, 1103 (mit Nachweisen der Literatur) bezogen.

  • BFH, 08.03.1989 - X R 16/85

    1. Sog. große Witwen-/Witwerrente als lebenslängliche Leibrente - 2. Zu den

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - X R 1/99
    Mit dem "Ertrag des Rentenrechts (Ertragsanteil)" wird der gleichmäßig auf die nach biometrischen Durchschnittswerten bemessene gesamte Dauer des Rentenbezugs --mithin der Auszahlungsphase-- verteilte Zinsanteil einer Kapitalrückzahlung besteuert (Urteil des Senats vom 8. März 1989 X R 16/85, BFHE 156, 432, 434, BStBl II 1989, 551, unter 2. a).

    b) Aus der Einbeziehung der Sozialversicherungsrenten in die Ertragsanteilsbesteuerung erschließt sich die Grundannahme des Gesetzgebers, dass ab "Beginn der Rente" eine Versicherungssumme auf die Lebenszeit des Bezugsberechtigten verzinslich ausgezahlt wird (Senatsurteil in BFHE 156, 432, BStBl II 1989, 551, unter 2. a).

  • BFH, 10.10.1969 - VI R 267/66

    Renten - Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit - Altersruhegelder - Selbständige

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - X R 1/99
    Renten, die ein Arbeitnehmer auf Lebenszeit einer Bezugsperson von einer Rentenversicherung aufgrund von Beitragsleistungen bezieht, sind steuerrechtlich Leibrenten i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Oktober 1965 VI 142/64 U, BFHE 84, 53, BStBl III 1966, 19; vom 10. Oktober 1969 VI R 267/66, BFHE 97, 31, BStBl II 1970, 9, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 22.01.1991 - X R 56/90

    Vorgezogenes Knappschaftsruhegeld als lebenslängliche Leibrente

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - X R 1/99
    "Beginn der Rente" (Kopfleiste der Ertragswerttabelle des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Satz 3 EStG) ist die Entstehung des Rentenanspruchs; dieser ist grundsätzlich auf den Eintritt des sozialrechtlich maßgebenden Versicherungsfalles zu datieren; dies ist im Streitfall der Zeitpunkt, in dem der Kläger die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bezug der Altersrente (§ 34 Abs. 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch --SGB VI--) erfüllt hat (vgl. Senatsurteile vom 22. Januar 1991 X R 56/90, BFHE 164, 300, BStBl II 1991, 688; vom 5. September 2001 X R 40/98, BFHE 196, 286, BStBl II 2002, 6; vom 14. November 2001 X R 90/98, BFHE 197, 187, BStBl II 2002, 191).
  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - X R 1/99
    Für unterschiedliche Leistungen an Versicherte mit gleicher Beitragsbelastung muss aber ein hinreichender sachlicher Grund bestehen (BVerfG-Beschlüsse vom 3. April 1979 1 BvL 30/76, BVerfGE 51, 115; vom 11. März 1980 1 BvL 20/76 und 1 BvR 826/76, BVerfGE 53, 313, und vom 24. Mai 2000 1 BvL 1, 4/98, 15/99, BVerfGE 102, 127; Papier in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz, Art. 14 Rdnr. 136).
  • BFH, 29.10.1965 - VI 142/64 U

    Behandlung von Knappschaftsrenten als Leibrenten im Sinne des

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - X R 1/99
    Renten, die ein Arbeitnehmer auf Lebenszeit einer Bezugsperson von einer Rentenversicherung aufgrund von Beitragsleistungen bezieht, sind steuerrechtlich Leibrenten i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Oktober 1965 VI 142/64 U, BFHE 84, 53, BStBl III 1966, 19; vom 10. Oktober 1969 VI R 267/66, BFHE 97, 31, BStBl II 1970, 9, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 14.06.2000 - X R 111/98

    Sozialversicherungsrente eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - X R 1/99
    Wegen der Begründung im Einzelnen wird auf die ständige Rechtsprechung des Senats verwiesen (zuletzt Urteil vom 14. Juni 2000 X R 111/98, BFH/NV 2001, 300, m.w.N).
  • BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98

    Lohnersatzleistungen

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - X R 1/99
    Für unterschiedliche Leistungen an Versicherte mit gleicher Beitragsbelastung muss aber ein hinreichender sachlicher Grund bestehen (BVerfG-Beschlüsse vom 3. April 1979 1 BvL 30/76, BVerfGE 51, 115; vom 11. März 1980 1 BvL 20/76 und 1 BvR 826/76, BVerfGE 53, 313, und vom 24. Mai 2000 1 BvL 1, 4/98, 15/99, BVerfGE 102, 127; Papier in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz, Art. 14 Rdnr. 136).
  • BFH, 05.09.2001 - X R 40/98

    Ertragsanteil einer Invalidenrente nach DDR-Recht

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - X R 1/99
    "Beginn der Rente" (Kopfleiste der Ertragswerttabelle des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Satz 3 EStG) ist die Entstehung des Rentenanspruchs; dieser ist grundsätzlich auf den Eintritt des sozialrechtlich maßgebenden Versicherungsfalles zu datieren; dies ist im Streitfall der Zeitpunkt, in dem der Kläger die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bezug der Altersrente (§ 34 Abs. 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch --SGB VI--) erfüllt hat (vgl. Senatsurteile vom 22. Januar 1991 X R 56/90, BFHE 164, 300, BStBl II 1991, 688; vom 5. September 2001 X R 40/98, BFHE 196, 286, BStBl II 2002, 6; vom 14. November 2001 X R 90/98, BFHE 197, 187, BStBl II 2002, 191).
  • BFH, 12.07.1989 - X R 33/86

    Wiederauflebende Witwen-/Witwerrente keine neue Leibrente

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - X R 1/99
    Dies wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass die nicht ausschließlich nach dem Versicherungsprinzip, sondern auch nach dem Prinzip der Fürsorge ausgestaltete Versicherungsleistung hinsichtlich ihrer Höhe von bedarfsorientierten Tatbestandsmerkmalen abhängig ist (Urteil des Senats vom 12. Juli 1989 X R 33/86, BFHE 158, 232, BStBl II 1989, 1012).
  • BFH, 14.11.2001 - X R 39/98

    Sonderausgaben - Kein Abzug des Zinsanteils einer Gegenleistungsrente

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

  • BFH, 14.11.2001 - X R 90/98

    Die als "Rente wegen Alters" geleistete "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit" ist

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvL 30/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung von Überstunden

  • FG München, 10.11.1998 - 13 K 1298/97

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Sozialversicherungsrenten;

  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    In seiner Rechtsprechung (vgl. zuletzt die Urteile vom 5. Juni 2002 X R 1/99, BFH/NV 2002, 1436, X R 1/00, BFH/NV 2002, 1438, und vom 17. Juli 2008 X R 29/07, BFH/NV 2008, 1834) hat der erkennende Senat klargestellt, dass das Steuerrecht zu sozialversicherungsrechtlichen Problemen der Beitragsäquivalenz keine Aussage treffen kann.
  • FG Baden-Württemberg, 18.06.2007 - 6 K 425/04

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Bezügen aus der gesetzlichen

    Ein Vergleich mit einer kapitalmarktanalogen Renditeberechnung hat gezeigt, dass für Beitragszahler, die als langjährig Versicherte in Rente gegangen sind, die Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung (Rendite) für die Altersrenten bislang über dem durchschnittlichen langfristigen Kapitalmarktzins von 5, 5 v.H. lag (Urteil des BVerfG vom 6. März 2002 2 BvL 17/99, BStBl II 2002, 618; Urteil des BFH vom 5. Juni 2002 X R 1/99, BFH/NV 2002, 1436; Papier, Alterssicherung und Eigentumsschutz, in Festschrift W. Leisner, 1999, S. 721 ff., 741, m.w.N.; Rüfner, Möglichkeiten und Grenzen einer Neuordnung der Finanzierung öffentlich-rechtlicher Sozialleistungssysteme, in: Die Finanzierung der Sozialleistungen in der Zukunft, 1999, Schriftenreihe des Deutschen Sozialrechtsverbandes Bd. 45, S. 105 ff., 113).

    Diese Modellrechnungen zeigen, dass bislang für langjährig Versicherte die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für die Altersrenten in fast allen betrachteten Fällen über dem durchschnittlichen langfristigen Kapitalmarktzins in Höhe von 5, 5 v.H. lagen (Urteil des BFH vom 5. Juni 2002 X R 1/99, BFH/NV 2002, 1436).

    Es ist dem Grunde nach systemgerecht, die aus eigenem Vermögen des Steuerpflichtigen, insbesondere aus versteuerten Einkünften erworbenen Renten aus den gesetzlichen Sozialversicherungen - ebenso wie Renten aus privaten Versicherungsverträgen - jeweils mit ihrem Ertragsanteil zu besteuern (Urteil des BFH vom 5. Juni 2002 X R 1/99, BFH/NV 2002, 1436).

    Das Ertragsteuerrecht, das den Zinsanteil der - zeitlich gestreckten - Ablaufleistung als steuerbar erfasst, setzt die Höhe dieser Leistung als Ausgangswert voraus (Urteil des BFH vom 5. Juni 2002 X R 1/99, BFH/NV 2002, 1436).

  • FG Schleswig-Holstein, 23.04.2007 - 3 K 148/05

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Leibrenten

    Dazu gehören Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus berufständischen Versorgungswerken (vgl. BFH-Urteil vom 5. Juni 2002 X R 1/99, BFH/NV 2002, 1436).

    Dies wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass die nicht ausschließlich nach dem Versicherungsprinzip, sondern auch nach dem Prinzip der Fürsorge ausgestaltete Versicherungsleistung hinsichtlich ihrer Höhe von bedarfsorientierten Tatbestandsmerkmalen abhängig ist (vgl. BFH-Urteil vom 5. Juni 2002 X R 1/99, a.a.O.).

    Die Besteuerung der Renten nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG basiert auf der fiktiven Annahme einer auf die Dauer der mittleren Lebenserwartung für männliche Personen laufenden Zeitrente mit einer Verzinsung von 5, 5 v.H. bei vorschüssiger Zahlweise und über die gesamte Laufzeit hinweg gleich bleibendem Zinsanteil (vgl. BFH-Urteil vom 5. Juni 2002 X R 1/99, a.a.O.).

    Das Ertragsteuerrecht, das --wie dargelegt-- den Zinsanteil der --zeitlich gestreckten-- Ablaufleistung als steuerbar erfasst, setzt die Höhe dieser Leistung als Ausgangswert voraus (vgl. BFH-Urteil vom 5. Juni 2002 X R 1/99, a.a.O.).

  • BFH, 17.07.2008 - X R 29/07

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Sozialversicherungsrenten vor

    In seiner Rechtsprechung (vgl. die Urteile vom 5. Juni 2002 X R 1/99, BFH/NV 2002, 1436, und in BFH/NV 2002, 1438) hat der erkennende Senat im Hinblick darauf klargestellt, dass diese unterschiedliche Wertentwicklung der Sache nach das "sozialversicherungsrechtliche Problem der Beitragsäquivalenz" berührt, zu dem das Steuerrecht keine Aussage treffen kann.
  • FG Baden-Württemberg, 30.01.2007 - 1 K 366/03

    Kein Arbeitslohn bei Ausgleichszahlungen eines aus der VBL ausscheidenden

    Soweit damit die Äquivalenz zwischen den vom Kl versteuerten Umlagen mit der späteren Rentenleistung angesprochen sein sollte, ist für eine derartige Äquivalenzbetrachtung einkommensteuerlich kein Raum (vgl. BFH-Urteil vom 5. Mai 2002 X R 1/99, BFH/NV 2002, 1436).
  • FG Hamburg, 16.09.2005 - VI 203/03

    Einkommensteuer: Bilanzierung von Inkassoprovisionen bei laufendem

    Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 5.6.2002, I R 23/01, BFH/NV 2002, 1436 m.w.N.) entweder das Bestehen einer dem Betrag nach ungewissen Verbindlichkeit oder die hinreichende Wahrscheinlichkeit des künftigen Entstehens einer Verbindlichkeit dem Grunde nach - deren Höhe zudem ungewiss sein kann - und ihre wirtschaftliche Verursachung in der Zeit vor dem Bilanzstichtag (vgl. etwa BFH-Urteil vom 27.6.2001, I R 45/97, BFHE 196, 216).
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