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   BFH, 21.07.2009 - X R 10/07   

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BFH, 21.07.2009 - X R 10/07 (https://dejure.org/2009,5980)
BFH, Entscheidung vom 21.07.2009 - X R 10/07 (https://dejure.org/2009,5980)
BFH, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - X R 10/07 (https://dejure.org/2009,5980)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 126 Abs. 2; EStG § 15 Abs. 2; EStG § 23
    Annahme einer gewerblichen Tätigkeit beim Verkauf von zum eigenen landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grundstücken mit Kiesvorkommen; Zuordnung des in einem Grundstück greifbar werdenden materiellen Wirtschaftsguts "Kiesvorkommen" zum landwirtschaftlichen ...

  • rechtsportal.de

    FGO § 126 Abs. 2 ; EStG § 15 Abs. 2 ; EStG § 23
    Annahme einer gewerblichen Tätigkeit beim Verkauf von zum eigenen landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grundstücken mit Kiesvorkommen; Zuordnung des in einem Grundstück greifbar werdenden materiellen Wirtschaftsguts "Kiesvorkommen" zum landwirtschaftlichen ...

  • datenbank.nwb.de

    Veräußerung das den Bodenschatz enthaltende Grundstück an einen Abbauunternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 04.09.1997 - IV R 88/96

    Bodenschatz als selbständiges Wirtschaftsgut

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - X R 10/07
    So verhält es sich im Regelfall auch, wenn das den Bodenschatz enthaltende Grundstück an einen Abbauunternehmer veräußert wird und dieser nicht nur einen Kaufpreis für den Grund und Boden, sondern zusätzlich auch für den Bodenschatz zahlt, weil davon auszugehen ist, dass der Abbauunternehmer den Kaufpreis zu dem Zweck aufwendet, demnächst mit der Ausbeutung zu beginnen (BFH-Urteil vom 4. September 1997 IV R 88/96, BFHE 184, 400, BStBl II 1998, 657).

    Zudem bedarf es der Abbaugenehmigung nicht, um dem Kiesvorkommen den Charakter eines selbständigen Wirtschaftsgutes zu vermitteln, weil dafür auch der Kaufvertrag mit einem Abbauunternehmen über das Grundstück einschließlich Kiesvorkommen genügt, wenn --wie im Streitfall-- für das Kiesvorkommen ein eigener Kaufpreis entrichtet wird (BFH-Urteil in BFHE 184, 400, BStBl II 1998, 657).

  • BFH, 13.07.2006 - IV R 51/05

    Abfindung weichender Erben

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - X R 10/07
    Ein Kiesvorkommen bildet grundsätzlich auch steuerrechtlich mit dem Grund und Boden eine Einheit, solange es im Boden lagert und nicht abgebaut wird (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Januar 2008 IV R 45/05, BFHE 220, 366, BStBl II 2009, 449; vom 13. Juli 2006 IV R 51/05, BFH/NV 2006, 2064).

    Der betroffene Grundstücksteil wird damit --im Unterschied zum Grund und Boden im Übrigen-- einem anderen Nutzungs- und Funktionszusammenhang zugeführt (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 2064).

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - X R 10/07
    In Zweifelsfällen ist maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, 90, BStBl II 1995, 617, unter C.I. der Gründe).

    Die Aktivitäten des Klägers können auch dann nicht als gewerblich gewertet werden, wenn sie nach den zum gewerblichen Grundstückshandel entwickelten Maßstäben (vgl. Beschlüsse des Großen Senats des BFH in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617; vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) beurteilt würden.

  • BFH, 28.10.1982 - IV R 73/81

    Bodenschätze können nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen in einen land- und

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - X R 10/07
    Zutreffend hat das FG das in dem jeweiligen Grundstück greifbar werdende materielle Wirtschaftsgut Kiesvorkommen dem Privatvermögen und nicht dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen des Klägers zugeordnet (vgl. BFH-Urteile vom 28. Oktober 1982 IV R 73/81, BFHE 137, 32, BStBl II 1983, 106; in BFHE 220, 366, BStBl II 2009, 449; Blümich/Selder, § 13 EStG Rz 177; Crezelius in Kirchhof, EStG, 8. Aufl., § 5 Rz 165 "Bodenschätze"; Kube in Kirchhof, a.a.O., § 13 Rz 67; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. Oktober 1998 IV B 2 -S 2134- 67/98, BStBl I 1998, 1221 Tz. 3b).

    Der Bodenschatz war von vornherein nicht dazu bestimmt, für die Zwecke dieses Betriebs (z.B. für den Bau oder die Befestigung von Forst- oder Wirtschaftswegen) verwertet zu werden (BFH-Urteil in BFHE 137, 32, BStBl II 1983, 106).

  • BFH, 24.01.2008 - IV R 45/05

    Bodenschatz als selbständiges Wirtschaftsgut - Bodenschatz als

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - X R 10/07
    Ein Kiesvorkommen bildet grundsätzlich auch steuerrechtlich mit dem Grund und Boden eine Einheit, solange es im Boden lagert und nicht abgebaut wird (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Januar 2008 IV R 45/05, BFHE 220, 366, BStBl II 2009, 449; vom 13. Juli 2006 IV R 51/05, BFH/NV 2006, 2064).

    Zutreffend hat das FG das in dem jeweiligen Grundstück greifbar werdende materielle Wirtschaftsgut Kiesvorkommen dem Privatvermögen und nicht dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen des Klägers zugeordnet (vgl. BFH-Urteile vom 28. Oktober 1982 IV R 73/81, BFHE 137, 32, BStBl II 1983, 106; in BFHE 220, 366, BStBl II 2009, 449; Blümich/Selder, § 13 EStG Rz 177; Crezelius in Kirchhof, EStG, 8. Aufl., § 5 Rz 165 "Bodenschätze"; Kube in Kirchhof, a.a.O., § 13 Rz 67; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. Oktober 1998 IV B 2 -S 2134- 67/98, BStBl I 1998, 1221 Tz. 3b).

  • BFH, 04.12.2006 - GrS 1/05

    Einlage eines im Privatvermögen entdeckten Kiesvorkommens

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - X R 10/07
    Als eigenes Wirtschaftsgut wird es erst dann greifbar und damit zu einem selbständigen materiellen Wirtschaftsgut, wenn mit der Aufschließung --z.B. durch den Antrag auf Abbaugenehmigung-- oder der Verwertung --z.B. durch Veräußerung-- begonnen wird (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Dezember 2006 GrS 1/05, BFHE 216, 168, BStBl II 2007, 508).

    Das Eigentum an dem Grundstück erstreckt sich auch auf das darin befindliche Kiesvorkommen; der Abbau dieses Vorkommens setzt lediglich eine Abgrabungsgenehmigung voraus (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 216, 168, BStBl II 2007, 508, unter C.II.1.c der Gründe).

  • BFH, 08.09.2005 - IV R 38/03

    Zur Abgrenzung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Hilfsgeschäfte vom

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - X R 10/07
    Schließlich sprechen auch die vom FG angestellten Überlegungen zum landwirtschaftlichen Hilfsgeschäft gegen die Übertragung der Grundsätze zum gewerblichen Grundstückshandel auf die Verkaufstätigkeit des Klägers (vgl. zum Folgenden BFH-Urteil vom 8. September 2005 IV R 38/03, BFHE 211, 195, BStBl II 2006, 166).
  • BFH, 17.01.1972 - GrS 10/70

    Absicht, unter Ausnutzung der Steuervergünstigung im Baupatenverfahren Steuern zu

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - X R 10/07
    Die Absicht, gewerbliche Gewinne zu erzielen, muss durch eine Tätigkeit verfolgt werden, die nach allgemeiner Auffassung als unternehmerisch gewertet wird (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 17. Januar 1972 GrS 10/70, BFHE 106, 84, BStBl II 1972, 700, unter II.2.).
  • BFH, 05.10.1973 - VIII R 78/70

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung trotz bürgerlich-rechtlicher Übereignung

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - X R 10/07
    Anders ist es, wenn der formale Kaufvertrag als Pachtverhältnis zu beurteilen ist (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1973 VIII R 78/70, BFHE 111, 43, BStBl II 1974, 130; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1992 1 BvR 583/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 36; Leingärtner/Stalbold, a.a.O., Kap. 13, Rz 51) oder wenn es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft i.S. des § 23 EStG oder um einen gewerblichen Bodenschatzhandel (vgl. Felsmann, a.a.O., A Rz 1191) handelt.
  • BFH, 16.07.1987 - X R 48/82

    Münzsammler in der Regel kein Unternehmer

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - X R 10/07
    Solche Tätigkeiten machen einen Steuerpflichtigen nicht zum Händler, sondern sind Handlungen, die typisch für eine nutzbringende Verwaltung des Vermögens sind, die den gewinnbringenden Verkauf von Gegenständen des Vermögens einschließt (vgl. Senatsurteile vom 16. Juli 1987 X R 48/82, BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752; vom 29. Juni 1987 X R 23/82, BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744).
  • BFH, 29.06.1987 - X R 23/82

    1. Bei Veräußerung von Privatvermögen setzt Unternehmereigenschaft Verhalten wie

  • BVerfG, 03.06.1992 - 1 BvR 583/86

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Erlösen aus der Überlassung von Sand-

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

  • FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 12 K 142/02

    Voraussetzungen eines gewerblichen Bodenschatzhandels bei mehrfacher Veräußerung

  • BFH, 27.01.2011 - V R 21/09

    Abgrenzung Unternehmereigenschaft von privater Sammeltätigkeit - Nachhaltigkeit

    Die Tätigkeit eines Händlers ist gekennzeichnet durch die wiederholte Anschaffung und Veräußerung von Wirtschaftsgütern im Sinne eines marktmäßigen Umschlags von Sachwerten (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 X R 10/07, BFH/NV 2010, 184).
  • BFH, 19.04.2021 - VI R 49/18

    Steuerliche Behandlung eines zeitlich nicht begrenzten Leitungsrechts bei der

    Von den selbständigen Wirtschaftsgütern abzugrenzen sind deren unselbständige Bestandteile (z.B. BFH-Urteile vom 24.01.2008 - IV R 45/05, BFHE 220, 366, BStBl II 2009, 449, unter II.1.a, und vom 21.07.2009 - X R 10/07, BFH/NV 2010, 184, jeweils zum Bodenschatz bei Grund und Boden), die wertbildenden Faktoren --wie z.B. geschäftswertbildende Rechtsreflexe und Nutzungsvorteile-- eines Wirtschaftsguts (z.B. BFH-Urteil vom 30.09.2010 - IV R 28/08, BFHE 231, 144, BStBl II 2011, 406, Rz 17, m.w.N.).

    (4) Entgegen der Ansicht des FG ergibt sich aus dem BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 184 nichts anderes.

    Nach der Rechtsprechung des IV. Senats, der sich der erkennende Senat anschließt und auf die auch der X. Senat in seinem Urteil in BFH/NV 2010, 184 Bezug genommen hat, können Bodenschätze im Zeitpunkt ihrer Konkretisierung als Wirtschaftsgut --unabhängig von der Zugehörigkeit des Grundstücks, in dem sie lagern-- zum Privatvermögen oder zum notwendigen Betriebsvermögen des Grundeigentümers gehören, wenn dieser eine Land- und Forstwirtschaft betreibt (BFH-Urteile vom 28.10.1982 - IV R 73/81, BFHE 137, 32, BStBl II 1983, 106, und in BFHE 220, 366, BStBl II 2009, 449).

    Letzteres war in dem vom X. Senat des BFH mit Urteil in BFH/NV 2010, 184 entschiedenen Sachverhalt allerdings nicht der Fall, so dass das Kiesvorkommen dort zum Privatvermögen des Klägers gehörte.

    Der erkennende Senat geht im Übrigen nicht davon aus, dass der X. Senat mit seinem Urteil in BFH/NV 2010, 184, ohne den Großen Senat des BFH anzurufen, von dem dort nicht erwähnten Urteil des IV. Senats in BFHE 135, 483, BStBl II 1982, 643 abweichen wollte; dies gilt erst recht hinsichtlich der vom X. Senat ausdrücklich in Bezug genommenen Urteile in BFHE 137, 32, BStBl II 1983, 106 und in BFHE 220, 366, BStBl II 2009, 449.

  • FG München, 06.11.2012 - 13 K 943/09

    Zuführung eines im Privatvermögen entdeckten Kiesvorkommens zum Betriebsvermögen

    Tiefere Schichten, einschließlich der Bodenschätze, gehören zum Privatvermögen (BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 X R 10/07, BFH/NV 2010, 184; Kleeberg, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghof, EStG § 13 Rz. B 131).

    Ein Gewerbebetrieb ist gekennzeichnet durch die wiederholte Anschaffung und Veräußerung von Wirtschaftsgütern im Sinne eines marktmäßigen Umschlags von Sachwerten (BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 X R 10/07, BFH/NV 2010, 184).

    Eine Umdeutung des Einbringungsvertrages in einen Pachtvertrag (vgl. BMF-Schreiben vom 24. Juni 1998 IV B 2 - S 2134 - 36/98, DStR 1998, 1679) ist nicht möglich, da A die Grundstücke einschließlich der Kiesvorkommen ohne jede Einschränkung (z.B. dingliches Rückkaufsrecht bzw. Vorkaufsrecht) auf die Klägerin übertragen hat (vgl. BFH-Urteile vom 5. Oktober 1973 VIII R 78/70, BFHE 111, 43, BStBl II 1974, 130; vom 21. Juli 1993 IX R 9/89, BFHE 172, 498, BStBl II 1994, 231; vom 15. März 1994 IX R 45/91, BFHE 175, 19, BStBl II 1994, 840; vom 21. Juli 2009 X R 10/07, BFH/NV 2010, 184).

  • BGH, 08.02.2011 - 1 StR 24/10

    Steuerhinterziehung durch Geltendmachung von Vorsteuer bei einer missbräuchlichen

    Das "Bild des Handels" ist durch die wiederholte Anschaffung und Veräußerung von Wirtschaftsgütern im Sinne eines marktmäßigen Umschlags von Sachwerten gekennzeichnet (vgl. auch BFH HFR 2010, 21).
  • FG Niedersachsen, 19.09.2018 - 9 K 325/17

    Steuerliche Behandlung von Leistungen für ein durch eine beschränkt persönliche

    Dem gegenüber nimmt der 10. Senat des BFH - ohne jedoch auf die (anderslautende) Entscheidung des 4. Senats einzugehen - im Hinblick auf die Einordnung des (landwirtschaftlich genutzten) Grund und Bodens eine klare Trennung zwischen landwirtschaftlichen Betriebsvermögen und Privatvermögen vor (vgl. Urteil vom 21. Juli 2009 X 10 R 10/07, BFH/NV 2010, 184).
  • FG Niedersachsen, 18.06.2013 - 12 K 334/11

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Veräußerung einer

    Der Bodenschatz ist in der Regel von Vornherein nicht dazu bestimmt, für die Zwecke dieses Betriebes verwertet zu werden (BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 X R 10/07, BFH/NV 2010, 184 mwN).

    Schließlich berücksichtigt das Gericht, dass ein Verkauf des Grundstücks samt dem Recht auf Salzausbeute (ohne eingetragene SAG) und ohne Vereinbarung eines gesonderten Entgelts für das Salzvorkommen nach ständiger Rechtsprechung ein nichtsteuerbares Veräußerungsgeschäft ist (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 X R 10/07, BFH/NV 2010, 184 zum Kiesvorkommen; vom 6. Dezember 1990 IV R 3/89, BStBl. II 1991, 346 zum Erwerb des Grundstücks mit Salzstock, wenn dieser noch kein eigenständiges Wirtschaftsgut ist).

  • FG Niedersachsen, 18.06.2013 - 12 K 527/11

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Veräußerung einer

    Der Bodenschatz ist in der Regel von Vornherein nicht dazu bestimmt, für die Zwecke dieses Betriebes verwertet zu werden (BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 X R 10/07, BFH/NV 2010, 184 mwN).

    Schließlich berücksichtigt das Gericht, dass ein Verkauf des Grundstücks samt dem Recht auf Salzausbeute (ohne eingetragene SAG) und ohne Vereinbarung eines gesonderten Entgelts für das Salzvorkommen nach ständiger Rechtsprechung ein nichtsteuerbares Veräußerungsgeschäft ist (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 X R 10/07, BFH/NV 2010, 184 zum Kiesvorkommen; vom 6. Dezember 1990 IV R 3/89, BStBl. II 1991, 346 zum Erwerb des Grundstücks mit Salzstock, wenn dieser noch kein eigenständiges Wirtschaftsgut ist).

  • BFH, 01.09.2022 - IV R 25/19

    Absetzungen für Substanzverringerung durch eine KG nach Erwerb eines

    Denn es ist davon auszugehen, dass der Abbauunternehmer dafür bezahlt, um demnächst mit der Ausbeutung zu beginnen (BFH-Urteil vom 21.07.2009 - X R 10/07, BFH/NV 2010, 184, unter II.1.a [Rz 19]).
  • FG Köln, 19.06.2018 - 4 K 3583/13

    Qualifizierung von an Dritte zum Abbau von Bodenschätzen überlassene Ackerflächen

    Denn ein solcher Bodenschatz ist - vorbehaltlich einer Einlage in das gewillkürte Betriebsvermögen - auch dann dem Privatvermögen zuzuordnen, wenn der Grund und Boden im Übrigen zum Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gehört (BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 X R 10/07, BFH/NV 2010, 184; Kulosa in: Schmidt, EStG, 37. Aufl., § 21 Rn. 18).
  • FG Hessen, 01.09.2010 - 10 K 1913/09

    Kein Gewerbebetrieb durch den einmaligen Erwerb und die Veräußerung von Rundholz

    Dessen Bild ist gekennzeichnet durch die wiederholte Anschaffung und Veräußerung von Wirtschaftsgütern im Sinne eines marktmäßigen Umschlags von Sachwerten (BFH, Urteil vom 21.07.2009, BFH/NV 2010, 184).
  • FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 4 K 13/09

    Keine Buchwertabspaltung nach Erteilung einer Abbaugenehmigung für das

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   BFH, 22.09.2009 - X R 10/07   

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BFH, Entscheidung vom 22.09.2009 - X R 10/07 (https://dejure.org/2009,41391)
BFH, Entscheidung vom 22. September 2009 - X R 10/07 (https://dejure.org/2009,41391)
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Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2
    Abbau; Bodenschatz; Gewerbebetrieb; Kiesvorkommen; Veräußerungsabsicht

Verfahrensgang

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